Isabel Weyerts Keine Kommentare

BITMi-Umfrage: IT-Mittelstand zieht besorgniserregende Bilanz zur Digitalpolitik

  • Fast 90 Prozent der befragten IT-KMU gaben an „sehr unzufrieden“ oder „unzufrieden“ mit der aktuellen Digitalpolitik zu sein.
  • Die überwältigende Mehrheit zeigt sich besorgt über den Stand und die Zukunft der digitalen Souveränität Deutschlands.
  • Die Top 5 digitalpolitischen Prioritäten der zweiten Hälfte der Legislaturperiode sollten Verwaltungsdigitalisierung, Ausbau der IT-Infrastruktur, digitale Bildung, IT-Sicherheit und (IT-) Fachkräftesicherung sein.

Aachen/Berlin, 14. September 2023 – Eine aktuelle Umfrage des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) zur Halbzeit der Legislaturperiode zeigt: Die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) der deutschen Digitalwirtschaft sind unzufrieden mit dem Stand der Digitalpolitik und haben wenig Vertrauen darin, dass die Ziele aus Koalitionsvertrag und Digitalstrategie in den nächsten zwei Jahren in greifbare Nähe rücken. 60 Prozent der Befragten gaben sogar an, „sehr unzufrieden“ zu sein, während sich 29 Prozent „unzufrieden“ zeigten. Nur 7 Prozent trauen der Ampel-Regierung jetzt noch zu, Deutschland, wie im Koalitionsvertrag angestrebt, in die Top 10 im europäischen Digitalindex (DESI) zu führen.

Besorgniserregend ist die Einschätzung der befragten Unternehmen zum Stand der Digitalen Souveränität: 79 Prozent sind der Ansicht, Deutschland sei bei der Digitalisierung abhängig von außer-europäischen Tech-Konzernen und 94 Prozent finden, dass die digitale Zukunft aktuell außerhalb Europas gestaltet wird. Auch hier zeigt sich wenig Zuversicht für eine Besserung in naher Zukunft. Rund 95 Prozent sehen Deutschland auf keinem guten Weg, um digitale Abhängigkeiten zu reduzieren.

„Die äußerst kritische Einschätzung der IT-KMU zur digitalen Souveränität ist sehr bezeichnend, denn eigentlich ist genau die mittelständisch geprägte Digitalwirtschaft selbst der Schlüssel, um diese zu erreichen. Ihr Potenzial, unsere Abhängigkeiten von Tech-Giganten aus den USA und China zu reduzieren und Innovation ‚made in Germany‘ zu stärken, droht die Ampel-Regierung zu verspielen“, kommentiert BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün die Umfrageergebnisse. „Wenn die Digitalisierung weiterhin nicht die nötige Priorisierung in der Politik erhält, drohen wir im internationalen Wettbewerb noch weiter abgehängt zu werden. Daher ruft der IT-Mittelstand die Regierung nun dringlichst zu einer Kehrtwende für die zweite Hälfte der Legislaturperiode auf“, betont er weiter.

Höchste Priorität sollte laut den IT-KMU in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode die Verwaltungsdigitalisierung (genannt von über 80 Prozent) haben, gefolgt vom Ausbau der IT-Infrastruktur (genannt von über 60 Prozent), der digitalen Bildung und IT-Sicherheit (beide genannt von über 50 Prozent) und der (IT-)Fachkräftesicherung (genannt von ca. 40 Prozent).

Die Umfrageergebnisse diskutiert der BITMi mit Experten aus der Wirtschaft und Vertretern der Regierung und Opposition am 28. September 2023 auf seinem Hauptstadtforum Digitalwirtschaft in Berlin.

Isabel Weyerts Keine Kommentare

CYBERver(SICHER)t – Fragen und Antworten zu Cyberversicherung, Risikobewertung und Zertifizierungen

In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt wird die Absicherung vor Cyberangriffen für Unternehmen jeglicher Größe immer relevanter. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) setzen vermehrt auf Cyberversicherungen, um sich gegen die wachsenden Bedrohungen aus dem Cyberraum zu schützen. Doch trotz der steigenden Popularität solcher Versicherungen werfen die komplexen Zusammenhänge rund um Risikobewertung, Beitragshöhen und Zertifizierungen viele Fragen auf. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen sowie dem digitalHUB Aachen e.V., haben hierauf eine Antwort gefunden und luden am 24. August 2023 zur kostenfreien Informationsveranstaltung „CYBERver(SICHER)t – aber wie? Aktuelle Fragen zur Cyberversicherung, Risikobewertung und Zertifizierung“ ein. Hier fassen wir die Antworten auf diese Fragen noch einmal zusammen.

Die digitale Revolution hat zweifellos zahlreiche Vorteile für Unternehmen gebracht, aber sie hat auch eine Vielzahl von Risiken in Form von Cyberangriffen und Datenverletzungen mit sich gebracht. KMUs, die oft nicht über die Ressourcen großer Konzerne verfügen, sind besonders gefährdet. Als Reaktion darauf haben sich viele KMUs für den Abschluss von Cyberversicherungen entschieden, um sich gegen die finanziellen Folgen von Cyberattacken abzusichern. Die steigenden Preise solcher Versicherungen sowie die Ablehnung von Versicherungsanträgen bringen jedoch wichtige Fragen auf: Wie erfolgt die Bewertung der Unternehmen durch Versicherungsanbieter? Was sind die Kriterien für die Risikobewertung? Warum werden manche Unternehmen abgelehnt? Und welche Rolle spielen Zertifizierungen in diesem Kontext?

Cyberversicherung: Risikobewertung und Anforderungskatalog

Lennart Schröder von der contego Finanzberatung GmbH sowie Dominik Bieniek von der i2System GmbH beleuchteten die Kriterien, nach denen Cyberversicherer Unternehmen bewerten. Sie erklärten den Prozess der Risikobewertung und wie ein Anforderungskatalog für die Versicherungsabsicherung aussehen könnte. Ausschlaggebend für die sogenannten Risikoinformationen sind insbesondere der Umsatz sowie die Tätigkeit des Unternehmens. Die Versicherer geben für Unternehmen bis meistens 10 Mio. Euro Umsatz die zu erfüllenden Anforderungen im Vorfeld bekannt, wie z. B. technische Anforderungen zum Virenschutz, Patchmanagement oder der Datensicherung. Bei größeren Unternehmen kommen strengere technische, organisatorische und weitere Voraussetzungen hinzu. Dies können die Multi-Faktor-Authentifizierung, jährliche Mitarbeiterschulungen, Business-Continuity-Pläne oder der Beleg über eine ISO27001 Zertifizierung sein. Grundvoraussetzung ist häufig, dass es bisher keine Cyber-Schäden gab. Ist dies der Fall, muss individuell mit dem Versicherer verhandelt werden und der Hergang, die Schadenhöhe sowie die getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Fälle vorgelegt und erläutert werden.

Zertifizierung als starkes Kriterium für die Cyberversicherung

Sandra Wiesbeck, Geschäftsführerin des IT-Sicherheitscluster e.V. und freiberufliche Auditorin, präsentierte eine Übersicht über verschiedene Zertifizierungen im Bereich IT-Sicherheit. Sie erklärte, welche Zertifizierungen von CISIS12 für KMO bis zur ISO/IEC 27001 für zu welchem Unternehmenstyp passen und welche Förderungen es in diesem Zusammenhang gibt. Ihr Fazit: Ein ISMS schafft gerade bei KMO mehr Sicherheit und ist ein großes Plus auf dem Weg hin zu einer Cyberversicherung.

Die Veranstaltung „CYBERver(SICHER)t – aber wie?“ war ein wichtiger Schritt, um Unternehmen auf ihrem Weg zu einer umfassenden Cybersicherheitsstrategie zu unterstützen. Sie bot nicht nur wertvolle Informationen, sondern auch eine Plattform für Unternehmen, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und gemeinsam an Lösungsansätzen zu arbeiten. Angesichts der stetig wachsenden Bedrohungen aus dem Cyberraum ist eine solche Veranstaltung von unschätzbarem Wert für Unternehmen, die sich gegen diese Gefahren wappnen wollen.

Isabel Weyerts Keine Kommentare

BITMi zur Datenstrategie der Bundesregierung

Die diese Woche veröffentlichte Datenstrategie der Bundesregierung hat zum Ziel, den Zugang zu Daten für Forschung, Unternehmen und die allgemeine Öffentlichkeit, insbesondere vor dem Hintergrund des maschinellen Lernens, zu verbessern. Dies begrüßt der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) grundsätzlich, denn unsere digitale Souveränität hängt maßgeblich davon ab, ob es uns gelingt, digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln. Dafür brauchen wir eine hohe Verfügbarkeit von Daten. Dass die Bundesregierung sich bemüht, diese Verfügbarkeit zu erhöhen, ist eine gute Nachricht für die Digitalwirtschaft. So sollen unter anderem die Datenschätze des Staates z.B. aus Förder- und Forschungsprojekten geöffnet werden und die Verfügbarkeit künftig einklagbar sein. Auch die in der Strategie genannten Bestrebungen, das Teilen von Daten zu vereinfachen und gegebenenfalls wettbewerbsrechtliche Anpassungen vorzunehmen, sind grundsätzlich gute Überlegungen. Entscheidend wird nun sein, die im Grundsatz guten Ideen aus der Strategie zu konkretisieren und ein messbares, zügiges Fortkommen zu ermöglichen.

Isabel Weyerts Keine Kommentare

Offener Brief an die Bundesregierung: Appell für Kursänderung in der Digitalpolitik

  • BITMi, KI Bundesverband, der Mittelstand. BVMW e.V., Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V., eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. und DFKI appellieren in offenem Brief für einen höhere Priorisierung der Digitalisierung in der Politik.
  • Sie warnen vor einem digitalpolitischen Stillstand und einer Verschärfung digitaler Abhängigkeiten.
  • BITMi-Präsident Grün: Das Potenzial unserer mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft muss genutzt werden.

Aachen/Berlin, 29. August 2023 – Anlässlich der Klausurtagung auf Schloss Meseberg und gut ein Jahr nach der Verabschiedung der Digitalstrategie appellieren zentrale deutsche Digital- und Mittelstandsverbände heute in einem offenen Brief an die Bundesregierung für eine entschiedene Kursänderung in der Digitalpolitik. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) fordert darin gemeinsam mit dem KI Bundesverband, der Mittelstand. BVMW e.V., dem Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V., eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. und dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), dass die Ampel-Koalition nun endlich den im Koalitionsvertrag angekündigten digitalen Fortschritt wagt. Sollte der aktuelle Kurs beibehalten werden, warnen die Verbände vor einem digitalpolitischen Stillstand, der einen weiter voranschreitenden Verlust unserer digitalen Souveränität zur Folge hätte.

„In den vergangenen Jahren wurde Deutschland in entscheidenden Entwicklungen der Digitalisierung nicht nur abgehängt, sondern ist auch in eine alarmierende Abhängigkeit von großen IT-Konzernen aus den USA und China geraten“, betonte BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün nach der Veröffentlichung des offenen Briefes. „Um unseren Wohlstand zu sichern und unsere digitale Souveränität zu erhalten, muss die Digitalisierung mit der notwendigen Priorität behandelt und vor allem als Chance verstanden werden. Die Bundesregierung sollte dazu die großen Potenziale nutzen, die in unserer von mittelständischen Unternehmen geprägten Digitalwirtschaft liegen“, erklärte er weiter.

Damit der digitale Aufbruch jetzt noch gelingen kann, müssen laut den Verbänden vier zentrale Ziele verfolgt werden: die Einführung eines Digitalbudgets, die klare Festlegung von Zuständigkeiten in der Digitalpolitik, Etablierung einer Infrastruktur für die Entwicklung von Schlüsseltechnologien wie KI und die unkomplizierte Implementierung von Förderprogrammen.

Isabel Weyerts Keine Kommentare

BITMi kommentiert Zukunftsfinanzierungsgesetz und veröffentlicht Positionspapier „Wachstumskapital für Scale-Ups im IT-Mittelstand“

  • Das Zukunftsfinanzierungsgesetz enthält gute Ansätze für die Förderung der Start- und Scale-Ups unserer Digitalwirtschaft.
  • Für eine souveräne Digitalisierung brauchen wir europäische Tech-Champions. Großes Potenzial dafür haben mittelständische Scale-Ups.
  • In seinem heute veröffentlichten Positionspapier „Wachstumskapital für Scale-Ups im IT-Mittelstand“ macht der BITMi Vorschläge für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für aufstrebende Tech-Unternehmen.

Aachen/Berlin, 16. August 2023 – Ein starker Finanzstandort Deutschland kann zum Booster für unsere durch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) geprägte Digitalwirtschaft werden. Daher begrüßt der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) die steuer- und kapitalmarktrechtlichen Reformen, des heute im Kabinett verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Der Gesetzesentwurf enthält mit der Absenkung des Schwellenwertes für Börsengänge und der Einführung der Börsenmantelaktiengesellschaften (BMAG) gute Ansätze, von denen insbesondere die Start- und Scale-Ups unseres Digitalsektors profitieren können. Auch die verbesserten Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung und die Lösung der Dry-Income-Problematik würden aufstrebenden Tech-KMU im Wettbewerb um die umkämpften IT-Fachkräfte helfen. Mit diesem Anschub wäre ein Schritt zur Verbesserung des Digitalstandortes getan. Denn um noch eine digitale Aufholjagd zu starten, brauchen wir absehbar europäische Tech-Champions in wichtigen Schlüsselbereichen wie Künstlicher Intelligenz. Das Potenzial dafür liegt insbesondere in den leistungsstarken und innovativen Scale-Ups des deutschen und europäischen IT-Mittelstandes.

Positionspapier: BITMi macht Vorschläge für verbesserten Zugang zu Wachstumskapital

Um die Rahmenbedingungen für diese aufstrebende Technologieunternehmen zu verbessern, gibt es weitere Stellschrauben, u.a. im Kapitalmarktrecht. Vorschläge hierzu macht der BITMi in seinem heute veröffentlichten Positionspapier „Wachstumskapital für Scale-Ups im IT-Mittelstand“. „Zahlreiche Scale-Ups entstehen aus dem IT-Mittelstand heraus. Gerade diese fest im Markt etablierten und leistungsfähigen Unternehmen haben großes Potenzial, selbst zu international wettbewerbsfähigen Tech-Champions zu werden“, erklärt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. „Genau diese Unternehmen brauchen wir besonders vor dem Hintergrund der digitalen Souveränität. Meist fehlt dazu aber der finanzielle Treibstoff, damit sie im entscheidenden Moment auch abheben können.“

In seinem Positionspapier empfiehlt der BITMi der Bundesregierung deshalb Maßnahmen in zwei Säulen. Auf der einen Seite sollen Kapitalbeteiligungsformen auf Tech-KMU zugeschnitten werden. Dazu sollen neue Programme entstehen, die nicht allein auf Start-Ups, sondern insbesondere auf die Bedürfnisse mittelständischer Scale-Ups ausgerichtet sind und ein Investitionsvolumen zwischen 10 und 100 Millionen Euro abdecken. Gleichzeitig soll die Kontrolle der Eigentümer über die meist inhaber- bzw. familiengeführten Unternehmen gewahrt bleiben. Auf der anderen Seite sollte es regulatorische Entlastungen für einfachere Börsengänge geben, worauf das Zukunftsfinanzierungsgesetz zum Teil bereits einzahlt. Dieser Ansatz muss nun von der Bundesregierung auf europäischer Ebene weiterverfolgt werden, insbesondere in den Verhandlungen über den EU-Listing Act.

Isabel Weyerts Keine Kommentare

BITMi zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Zeit für mehr Pragmatismus

Aachen/Berlin, 23. Juni 2023 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt das heute im Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und setzt große Hoffnungen auf seine Umsetzung. Denn laut der BITMi-Jahresprognose für 2023 ist der IT-Fachkräftemangel das drängendste Problem für die mittelständische Digitalwirtschaft. Auch die Bildungsallianz des Mittelstands warnt: In Deutschland fehlen heute 137.000 Arbeitskräfte in der Informatik und bis 2030 kann diese Zahl sogar auf eine Million ansteigen.

„Für unsere mittelständig geprägte Digitalwirtschaft ist die erleichterte Einwanderung von IT-Spezialisten eine wichtige Maßnahme. Insbesondere freuen wir uns, dass Unternehmen künftig mehr Freiraum bei der Beurteilung eingeräumt wird, ob bei einer ausländischen Fachkraft eine ausreichende Qualifikation vorliegt“, erklärte BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün nach dem Beschluss. Abstriche können sie so z. B. bei den Sprachkenntnissen machen. Denn in ohnehin oft international aufgestellten Digitalunternehmen sind gute Englischkenntnisse bei einer notwendigen Fachkraft meist ausreichend. Dieser Pragmatismus würde uns auch in anderen Bereichen der digitalen Transformation sehr helfen.

„Schlussendlich kann die deutsche Digitalwirtschaft nur mit genügend gut ausgebildeten Mitarbeitern ihre volle Innovationskraft und Leistungsstärke für eine souveräne digitale Transformation entfalten“, schließt Grün.

Isabel Weyerts Keine Kommentare

Mittelstand fordert Lösungsoption für das Nachfolgeproblem: Eine neue Rechtsform soll Abhilfe schaffen

Aachen/Berlin, 19. Juni 2023 – Fast 600.000 Nachfolgen stehen laut KfW im Mittelstand an – doch es fehlt an Nachfolger:innen. Nur noch weniger als die Hälfte gelingt in der Familie. Eine neue Rechtsform für sogenanntes „gebundenes Vermögen“ könnte Abhilfe schaffen. Dabei würden Anteile zum Nennwert weitergegeben – nicht notgedrungen an genetisch Verwandte, sondern innerhalb einer Art „Werte- und Fähigkeiten-Familie“. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Nun fordern 22 Wirtschaftsverbände des Landes, darunter der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), in einem gemeinsamen Papier die baldige Einführung der Rechtsform und umreißen klare Eckpunkte.

Die Verbände, die insgesamt für mindestens 100.000 Mitglieder sprechen, begrüßen, dass die Bundesregierung das Thema angehen will. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien heißt es: „Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.“ Das könne nur die Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen leisten, eine GmgV, so die Verbände. Die Herausforderung sei nur dann geschafft, „wenn eine unbürokratische, einfache Lösung, eine eigenständige Rechtsform etabliert wird, die von Unternehmern ohne große Beratung umgesetzt werden kann“, heißt es in dem heute veröffentlichten Papier. Politiker:innen aller drei Ampel-Parteien reagierten am Morgen bei einer Pressekonferenz positiv auf die Forderung, Stimmen dazu folgen weiter unten.

Neue Lösungsoption für das drängende Nachfolge-Problem
Insbesondere für das drängende Nachfolge-Problem im deutschen Mittelstand verspricht eine eigenständige neue Rechtsform Abhilfe. Wie kürzlich u.a. die Tagesschau berichtete, stehen laut KfW aktuell 560.000 Nachfolgen an. Nur noch weniger als die Hälfte davon gelingt in der Familie, 190.000 drohen zu scheitern. Diesen droht laut KfW die Auflösung. Oftmals auch deshalb, weil ein Verkauf an den privaten Vermögensverhältnissen fähiger Nachfolger scheitert. Die GmgV böte Unternehmen die Möglichkeit, den Pool potenzieller Nachfolger erheblich zu erweitern und die Unternehmensnachfolge unabhängig von der genetischen Familie oder der individuellen Vermögenslage zu gestalten, indem Anteile zum Nennwert weitergegeben würden und nicht vererbbar wären. Schon vor zwei Jahren hatte eine repräsentative Allensbach-Umfrage ergeben, dass fast drei Viertel (72 %) der Familienunternehmen in Deutschland eine solche Rechtsform begrüßen würden.

Auch für nicht-Exit-orientierte Start-ups sowie Sozialunternehmen böte die GmgV mehr Gestaltungsfreiheit, Unternehmen unabhängig und wirtschaftlich nachhaltig aufzubauen, indem Gewinne rechtsverbindlich im Unternehmen verbleiben und seiner Entwicklung dienen.

Start-ups, Digitalwirtschaft, Mittelständler ziehen an einem Strang
Dass eine solche Rechtsform für Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen relevant ist, zeigt die Diversität der Unterzeichnenden: vom Bundesverband für mittelständische Wirtschaft BVMW und den Verband deutscher Unternehmerinnen über deutschen Start-up-Verband, den Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland SEND bis hin zum Blockchain-Verband oder auch Landwirtschafts- und ersten IHK-Verbänden. Es wird erwartet, dass weitere Verbände sich anschließen.

Aus Sicht der Verbände ist der Bedarf an einer neuen Rechtsform vor allem in drei Unternehmensgruppen besonders hoch: im Mittelstand, bei nicht-Exit-orientierten Start-ups sowie in Sozialunternehmen.

Kernelemente einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“
Die Verbände umreißen vier Eckpunkte, die ihrer Meinung nach für eine neue Rechtsform unabdinglich sind: 1) eine „unabänderliche Vermögensbindung“, 2) ein „aktives Gesellschafterverständnis“ und die Weitergabe der Anteile zum Nennwert, 3) eine Offenheit für jedwede unternehmerischen Zielsetzungen und Zwecke sowie 4) die „bestmögliche Absicherung“ der Vermögensbindung mithilfe eines Aufsichtsverbands.

Vor allem Vermögensbindung, Aufsichtsverband und die Weitergabe zum Nennwert machen die Einführung einer eigenständigen neuen Rechtsform erforderlich. Eine Eingliederung in bestehende Rechtsformen, beispielsweise im GmbH-Recht, würde dem Bedarf nicht ausreichend Rechnung tragen.

Kein Steuersparmodell
Zudem sei die Rechtsformsteuerrechtlich genauso zu behandeln wie alle anderen Rechtsformen und dürfe keinesfalls als Steuersparmodell missbraucht werden können. „Die GmgV würde den Kanon der Rechtsformen ergänzen, keine andere Rechtsform ersetzen oder schlechter stellen.“ Sie fungiere dann als eine wichtige Option zur Stärkung der Vielfalt, des Wettbewerbs und der Innovationskraft.

„Wir sehen in der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geplanten neuen Rechtsform, der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV), eine große Chance für die Soziale Marktwirtschaft, für die Stärkung unabhängiger Unternehmen und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, heißt es in dem Papier.

Statements der Verbände: Wir brauchen die Rechtsform!
Die Verbände betonen aus ihren jeweiligen Perspektiven, warum die neue Rechtsform wichtig für sie ist.

Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi): „Die neue Rechtsform der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist dringend notwendig, um kleinen und mittelständischen Unternehmen mit ihrer Innovationskraft und Expertise eine weitere Option einer Nachfolgeregelung zu geben und sie in Deutschland zu halten. In Hinblick auf unsere mittelständig geprägte Digitalwirtschaft ist die Einführung der neuen Rechtsform also auch ein wichtiger Faktor für unsere digitale Souveränität. Denn nur mit fest im Markt verankerten IT-Unternehmen mit gesicherter Nachfolge können wir die Digitalisierung selbstbestimmt mitgestallten.“

Markus Jerger, Vorsitzender der Geschäftsführung des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW): „Der Wirtschaftsstandort Deutschland muss für den Mittelstand attraktiv bleiben, denn dieser ist das Rückgrat und der Ausbildungsgarant der Wirtschaft. Dafür müssen wir das drängende Nachfolgeproblem angehen. Eine neue Rechtsform, die Anteile zum Nennbetrag festsetzt und Betrieben erlaubt, die Nachfolgefrage auch außerhalb der Familie einfacher zu regeln, ohne dass geeignete Kandidaten und Betriebe sich tief verschulden müssen, ist da eine sehr gute Option. Der Mittelstand braucht diese Rechtsform dringend, denn gerade der Mittelstand braucht eine tragfähige Zukunft auch für die Nachfolger von Unternehmen.“

Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU): „Die Nachfolgefrage drängt! Da ist es die oberste Pflicht der deutschen Wirtschaftspolitik, weitere Optionen für den Erhalt von selbstständigen Unternehmen im Mittelstand zu schaffen. Zudem böte die neue Rechtsform eine Riesenchance für unternehmerische tätige Frauen, die heute noch immer schwerer an Finanzierungskapital kommen. Sie könnten unabhängig von ihrer Finanzkraft Nachfolgerinnen werden. Das wäre ein großer Gewinn für den Mittelstand.“

Marlene Marz, Vorständin des Blockchain Bundesverband: „Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen würde den Krypto-Standort Deutschland stärken! Denn gerade in dieser Zukunftsbranche der digitalen Infrastruktur braucht es Organisationsformen, die erlauben, dass das Vermögen gebunden ist und Protokolle oder Daten gemeinschaftlich verwaltet werden.“

Armin Steuernagel, geschäftsführender Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum: „Die breite Allianz von Verbänden zeigt, die geforderte neue Rechtsform trifft auf einen großen Bedarf – vom Mittelstand, über die Start-up-Branche und digitale Wirtschaft bis hin zur Landwirtschaft. Wir freuen uns, aus dem Justizministerium zu vernehmen, dass es mit der Rechtsform vorangeht. Das Positionspapier gibt dem Gesetzgeber wichtige Eckpunkte mit auf den Weg, die das Ergebnis der intensiven öffentlichen Expertendiskussion während der letzten drei Jahre sind. Ganz zentral: Es braucht eine eigenständige neue Rechtsform und eine Vermögensbindung, die rückwirkend nicht änderbar ist.“

Dr. Till Wagner, geschäftsführender Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum: „Großbritannien, Dänemark und Schweden zeigen, dass einfach zugängliche Rechtsformen mit einer unabänderlichen Vermögensbindung tausendfach genutzt werden. Es zeigt sich auch, dass einer europarechtskonformen Ausgestaltung nichts im Wege steht. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen erweitert die Optionen im Kanon der Rechtsformen und damit die unternehmerische Freiheit. Sie trägt dazu bei, unsere Soziale Marktwirtschaft mit einem breiten und vielfältigen Mittelstand langfristig zu stärken.“

Tina Andres, Vorsitzende Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): „Die von Investoren getriebenen steigenden Landpreise machen Hofnachfolgen immer schwerer zu finanzieren – Nachfolger können sich den Hof oft nicht leisten. Eine Rechtsform mit gebundenem Vermögen wäre eine sehr gute Möglichkeit, den Hof und das Land der Spekulation zu entziehen, Nachfolgern ohne Finanzkraft den Einstieg zu ermöglichen und dieser Tendenzen etwas entgegenzusetzen.“

Positive Reaktion von Ampel-Politiker:innen bei Pressekonferenz

Am Morgen reagierten bei einer Pressekonferenz zum Thema Politiker:innen von SPD, Grünen und FDP auf den Vorstoß: Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionschefin der SPD und als solche zuständig für Wirtschaftsthemen, Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion sowie Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Verena Hubertz, SPD, stellv. Fraktionsvorsitzende: „Es ist eine richtig, richtig gute Sache, wir brauchen es, wir sind als Ampelkoalition auch damit im Koalitionsvertrag gestartet. Es kam Krieg, es kamen Krisen, nicht alles geht dann so schnell, wie man sich das vielleicht auch manchmal wünscht, aber wir sind vollends dahinterstehend als SPD-Fraktion, als Ampel, dass wir da auch was gemeinsam umsetzen und ich (…) bin natürlich Unterstützerin in der Sache aus tiefster Überzeugung.“

Otto Fricke, FDP, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: „Als Liberaler sagst du natürlich: im Zweifel Rechtsformfreiheit. Das ist für mich auch das, was unser Wirtschaftssystem ausmacht. Und jede Zeit braucht ihre Rechtsform. Und wir müssen einfach auch anerkennen (…), dass in einem digitalen Zeitalter die alte Idee dessen, wie man Unternehmen führt, durch eine neue ergänzt werden muss. Wir müssen auch erkennen, dass es eben manchmal besser ist, wenn der Gewinn nicht aus dem Unternehmen genommen wird, sondern gerade in dieser Zeit im Unternehmen bleibt. Das mag bei unterschiedlichen Geschäftsideen unterschiedlich sein, aber ich glaube, dass diese zusätzliche Rechtsform etwas ist, was der Markt braucht.“ Weiter: „Und dann muss der Staat nach meiner Meinung eine Möglichkeit geben, das ist der zweite Teil der Freiheit, wie ich es schaffe, dass das, was an intellektuellem Wert, aber auch an Sachwert, aber mehr an intellektuellem Wert in einem Unternehmen geschaffen worden ist, weitergegeben werden kann.“

Fricke sagte zudem, auch er sei zu der Ansicht gekommen, dass die Rechtsform eine eigenständige sein müsse. Man müsse das Konzept „sozusagen in eine eigene Rechtsfamilie bringen, gerne mit gewissen Verweisen für bestimmte Teile – auf die Frage wo passt GmbH, wo passt Genossenschaft, wo passt Stiftungsrecht. Aber wenn wir das nicht machen, wird es halt schwierig, weil dann kommt jeder damit, dass er versucht, diese Rechtsform irgendwo in einen Rahmen reinzupressen, wo sie nach meiner Meinung und nach dem, was ich jetzt sehe, nicht hineingehört.“

Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion: „Ich bin einfach dafür, dass es einen fairen Wettbewerb auch unterschiedlicher Rechtsformen gibt. Und da ist eben die Rechtsform mit gebundenem Vermögen, wenn sie denn wirklich hundertprozentig sicher einen Asset Lock hat, sehr gut. Und darauf möchte ich auch die Zielsetzung dieser Rechtsform wirklich beschränken und sie nicht noch mit irgendwelchen ökosozialen Labels überfrachten. Es soll einfach eine Rechtssicherheit sein im Bezug auf die Vermögensbindung.“

Isabel Weyerts Keine Kommentare

BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün zur Abstimmung über den AI Act

BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün.

BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün.

„Wir begrüßen, dass der Gesetzgebungsprozess rund um die KI-Verordnung (AI Act) weiter voranschreitet und nehmen die sehr konzentrierte und engagierte Debatte wahr, die die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bis zur gestrigen Abstimmung darüber geführt haben. Diese Abstimmung läutet zugleich die entscheidende Etappe vor der Verabschiedung ein.

In den nun beginnen Trilogen steht die Beseitigung verbleibender Baustellen an, die das Potential haben, den Wirtschaftsstandort Europa bei einer der wichtigsten Zukunftstechnologien zu schwächen. Fest steht: Für die kleinen und mittelständischen Anbieter von Künstlicher Intelligenz wird die Einhaltung der KI-Verordnung nach jetzigem Stand schlicht unbezahlbar sein. Diese machen jedoch den Großteil der Anbieter in Europa aus. Während die enormen Compliance-Kosten für KI-Großkonzerne aus den USA kein Problem darstellen werden, droht der europäischen KI-Branche somit der weitgehende Verlust ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Für die bevorstehenden Verhandlungen wird es darauf ankommen, das Gesetz ins Gleichgewicht zu bringen. Insbesondere die Einstufung harmloser KI-Systeme als „hochriskant“ muss zwingend überdacht werden und ist zu umfassend.

In der Künstlichen Intelligenz liegen große Chancen für die Wirtschaft und Gesellschaft Europas gleichermaßen. Mit Blick auf Wohlstand und Souveränität ist es daher von großer Bedeutung, eigene vertrauenswürdige KI-Lösungen entwickeln zu können. Hierauf sollte auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsprozesses der Fokus liegen.“

Zur Pressemitteilung des BITMi zum AI Act

Isabel Weyerts Keine Kommentare

BITMi zum OZG-Änderungsgesetz: Auf echten Wettbewerb setzen

  • Der BITMi begrüßt das Ziel „digital only“ sowie den vorgesehenen Abbau von Schriftformerfordernissen des heute im Kabinett beschlossenen OZG-Änderungsgesetzes.
  • Der Verband kritisiert den Mangel an klaren Fristen im Gesetz.
  • Für eine schnelle und effektive Verwaltungsdigitalisierung braucht es eine Öffnung für die Digitalunternehmen des freien Marktes.

Das gestern im Kabinett beschlossene Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Änderungsgesetz) schreibt u.a. das Ziel „digital only“ bei staatlichen Leistungen für Unternehmen vor – ein Vorsatz, den der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sehr begrüßt. Auch der im Änderungsgesetz vorgesehene Abbau von Schriftformerfordernissen ist aus Sicht des Verbandes ein überfälliger, positiver Schritt. Dass ein so wichtiges Gesetz jedoch nicht vollständig mit klaren Fristen versehen ist, wirkt wenig ehrgeizig.

Allen Beteiligten ist klar: Bei kaum einem anderen Digitalisierungsprojekt ist der Aufholbedarf größer als bei der Verwaltungsdigitalisierung. Zu einer echten und baldigen Trendumkehr gehört allerdings die Benennung klarer Fristen, die im Gesetz jedoch teilweise fehlen. „Um schnell einen Fortschritt in der Digitalisierung unserer Verwaltung zu erzielen, müssen wir das effizienteste Mittel wählen, das uns zur Verfügung steht: echter Wettbewerb und Marktwirtschaft“, kommentiert BITMi-Hauptstadtbüroleiter Patrick Häuser. Dafür sei es zentral, dass eine Neuauflage des OZG konsequent auf offene Ausschreibungen setzt. Ausgebremst werde der Prozess hingegen, wenn Bundesländer Aufträge für die Entwicklung neuer Lösungen am Markt vorbei an landeseigene Dienstleister vergeben, die dann erst teuer und zeitaufwändig entwickelt werden. Das einer-für-Alle-Prinzip, das noch viel zu prävalent ist, befördert aber genau das und ist somit eine Hürde für eine innovative und effektive Gestaltung der Verwaltungsdigitalisierung.

„Am Markt gibt es bereits zahlreiche Lösungen made in Germany, die heute verfügbar sind und zügig für eine souveräne Digitalisierung des Staates eingesetzt werden können“, erklärt Häuser weiter. „Dazu zählt ganz klar auch Open-Source-Software. Angesichts des enormen Rückstands und wachsender Abhängigkeiten kommt es jetzt aber darauf an, dass wir unsere Digitalwirtschaft in ihrer ganzen Breite nutzen. Ein Vorrang für Open Source per Gesetz, wie im Entwurf vorgesehen, steht dazu jedoch im Widerspruch.“

Isabel Weyerts Keine Kommentare

Europäische KI-Verordnung mittelstandsfreundlich und entwicklungsoffen ausrichten

Aachen/Berlin, 9. Mai 2023 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hat gemeinsam mit dem Bundesverband Der Mittelstand. BVMW und führenden mittelständischen Unternehmern und Geschäftsführern aus den Reihen der Digitalverbände der Mittelstandsallianz Position zur bevorstehenden europäischen Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (EU AI Act) bezogen. Das ist im Rahmen eines Roundtable mit Experten und Entscheidungsträgern aus der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Europäischen Parlament geschehen.

„Künstliche Intelligenz wird eine wirtschaftliche Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts für die Unternehmen des deutschen Mittelstands sein“, sagt Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW, und ergänzt: „Sie wird neue und effiziente Lösungen etwa zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Rohstoffnutzung bieten.“ Bei der Nutzung von KI, so Jerger, müsse der Schutz von Bürger- und Verbraucherschutzrechten konsequent mitgedacht werden. „Die KI-Verordnung darf aber nicht zu einer Pauschalregulierung führen. Technologieoffenheit ist kein Modewort – sie muss zentraler Bestandteil einer Digitalisierungsstrategie sein, damit Europa im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleibt“, betont der BVMW-Vorsitzende.

„Der AI Act bietet die große Chance, den starken Abhängigkeiten von KI-Anbietern aus China und den USA etwas entgegenzusetzen, um unsere digitale Souveränität zu wahren und den Wohlstand der Zukunft zu sichern“, sagt Dr. Oliver Grün, Präsident und Vorstandsvorsitzender des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi): „Statt eines Wettbewerbsvorteils für europäische KI-Entwickler und -Anwender kann auch ein Nachteil entstehen, wenn bei der Regulation Compliance-Prüfungen zu kompliziert und entsprechende Compliance-Kosten zu hoch sind. Deshalb kommt es jetzt darauf an, den AI Act innovations- und mittelstandsfreundlich zu gestalten, damit wir Wertschöpfung für vertrauenswürdige KI hier in Europa halten können.“

„Deutschland und Europa können mit dem AI Act Standards setzen und die globale Blaupause für eine faire Regulierung von Künstlicher Intelligenz schaffen“, betont Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW): „Mit der richtigen Ausgestaltung wird Europas Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Entscheidend ist dabei, europäische Werte in den Mittelpunkt zu stellen, parallele technologische Entwicklungen wie das Metaverse positiv zu begleiten und Innovationen mit fairer Ausgestaltung zu fördern, statt pauschal zu bremsen.“

Der AI Act ist ein Gesetzesvorhaben der Europäischen Union, die sich zum Ziel gesetzt hat, einen flächendeckenden Rechtsrahmen für den gesellschaftlichen und kommerziellen Umgang mit KI-Anwendungen zu schaffen. Über ein an Risikokategorien ausgerichtetes Stufen-System sollen Anwendungen von Künstlicher Intelligenz in den Fokus der Regulatoren gerückt werden, die aus Sicht des Bürgerrechts- und Verbraucherschutzes im besonderen Maße relevant sind. Ein solch flächendeckender regulatorischer Umgang mit der Technologie sucht bislang noch seinesgleichen, was sowohl Chancen als auch Risiken birgt.

BVMW, BITMi und BVDW fordern die Verhandler der EU-Institutionen auf, eine ausgewogene, entwicklungsoffene Regulierung für alle Beteiligten zu gestalten. Insbesondere mit Blick auf die disruptiven Entwicklungen ist ein schnelles, aber vor allem gut überlegtes Handeln Voraussetzung, um europäische Interessen zu stärken.