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Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Bedeutung von Daten im Wettbewerbsrecht hervorgehoben

Aachen/Berlin, 09. September 2020 – Heute hat das Bundeskabinett das 10. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt die Modernisierung des Wettbewerbsrechts, mit der die Regierung den Anforderungen an die Digitalisierung der Wirtschaft gerecht werden und ein digitales Wettbewerbsrecht 4.0 schaffen möchte.

Aus Sicht des BITMi ist es wichtig, dass nun die Rolle von Daten besonders berücksichtigt wird, sei es bei der Beurteilung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung eines Unternehmens für den Wettbewerb oder bei den Verhaltensweisen, die durch das Bundeskartellamt untersagt werden können. So ist nun der „Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten“ ein Kriterium für die Bewertung der Wettbewerbsbedeutung eines Unternehmens. Wird eine marktbeherrschenden Stellung festgestellt, kann das Kartellamt untersagen, dass die Portabilität von Daten erschwert wird.

„Zugang zu Daten ist in unserer digitalen Welt für Unternehmen überlebenswichtig“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Ohne Daten besteht keine Chance, Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz für die eigenen Produkte und Services zu nutzen. Nur mit Daten können Algorithmen trainiert und leistungsfähig gemacht werden. Wird Unternehmen der Zugang zu Daten erschwert, werden sie de facto von diesen Technologien und damit einem großen Bereich der Wertschöpfung ausgeschlossen.“

Darüber hinaus kann das Bundeskartellamt nun Unternehmen untersagen, eigene Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern beim Vermitteln des Zugangs zu Absatzmärkten zu bevorzugen. „Die Gleichbehandlung von Angeboten ist eine entscheidende Voraussetzung, um mittelständischen Unternehmen eine Chance im Wettbewerb zu geben“, ergänzt Grün. „Unser digitaler Mittelstand ist unglaublich innovativ. Wird den groben Ungleichheiten beim Zugang zu Daten und Märkten nun entschieden entgegengetreten, kann ein großes Potenzial für digitale Lösungen aus dem Mittelstand entfaltet werden.“

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Gütesiegel „Software Made/Hosted in Germany“ 2020 kostenfrei nutzen

Ausgezeichnet für Ihr Unternehmen: Die Gütesiegel „Software Made in Germany“und „Software Hosted in Germany“

Steigern Sie jetzt den Wert Ihrer Software-Produkte durch die Auszeichnung mit Qualitätssiegeln: „Software Made in Germany“ und „Software Hosted in Germany“ werden vom Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) verliehen und weist auf die besonderen Werte deutscher Software und deutschen Hostings hin – 100 % Service, 100 % Qualität und 100 % Zukunft. Nutzen Sie die Vorteile dieser herausragenden Auszeichnung:

  • Vermitteln Sie Ihren Kunden und Partnern Qualität und Investitionssicherheit
  • Verwenden Sie die Auszeichnung auf Ihren Software-Produkten, Unterlagen und im Web
  • Schaffen Sie sich Vertrauen und Aufmerksamkeit: Das Gütesiegel steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Das Siegel beantragen Sie direkt beim BITMi. Die Vergabe funktioniert schnell, einfach und unbürokratisch.

Werden Sie sofort aktiv: Bei Einreichung Ihres Antrags bis zum 31.10.20 können Sie das Siegel dieses Jahr beitragsfrei nutzen!

Informationen finden Sie in den Flyern der Gütesiegel:

Software Made in Germany

Software Hosted in Germany

Schreiben Sie uns an kontakt@bitmi.de oder rufen Sie uns an unter Tel. 0241 – 1890 558!

Hier finden Sie die Anträge zu „Software Made in Germany“ und „Software Hosted in Germany“:

Antrag Software Made in Germany: https://bitmi.de/wp-content/uploads/Marketingaktion-Antrag-Software-Made-in-Germany-2020-1.docx
Zufriedenheitsbekundung: https://bitmi.de/wp-content/uploads/Zufriedenheits%C3%BCberpr%C3%BCfung-Software-Made-in-Germany.docx

Antrag Software Hosted in Germany: https://bitmi.de/wp-content/uploads/Marketingaktion-Antrag-Software-Hosted-in-Germany-2020-1.docx

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BITMi Mitglieder News: racksnet® tritt Open Networking Foundation (ONF) bei

Seit Anfang August ist der in Deutschland ansässige Softwarehersteller für Netzwerk-Automatisierung Mitglied der Open Networking Foundation.

Das 2011 in Menlo Park (Kalifornien) von Global Playern wie Google, AT&T und Deutsche Telekom gegründete Konsortium treibt die Etablierung offener Standards von Netzwerk-Infrastrukturen voran. Die ONF setzt damit deutliche Zeichen gegen die lange Zeit vorherrschenden proprietären Systeme konventioneller Netzwerk-Ausrüster.

Vorteile der racksnet® Open Networking Cloud für Netzwerkkunden

Heute gehören der Open Networking Foundation über 100 internationale Kooperationspartner und Mitglieder – wie z.B. Cisco Systems, Intel, DELL EMC,
NTT Group, China Mobile, Verizon – an.

Mit seinem Beitritt zur ONF stellt sich racksnet® nun auch international mit an die Spitze einer disruptiven Entwicklung im Networking Business, an deren Ende neue Technologien und Geschäftsmodelle stehen.

Die racksnet® Network Automation Software orchestriert zukünftig das Zusammenspiel von Open Networking Hardware (Switches, Router, Access-Points und WLAN-Controller) und Betriebssystemen wie Pluribus OS, Sonic OS, Cumulus OS oder Pica 8 OS etc. Somit sorgt racksnet® nicht nur für einen reibungslosen Automatisierungs- und Netzwerkmanagement-Prozess, sondern verschafft Unternehmen und Organisationen viele wichtige Vorteile wie zum Beispiel: Herstellerunabhängigkeit, Kostenreduzierung bei Anschaffung und Betrieb von Netzwerkinfrastrukturen (ermöglicht nun auch den Einsatz von Brite-Box-Lösungen), mehr Flexibilität und erhöhte Agilität für IT-Teams, schnelle und sichere Skalierbarkeit von Netzwerkressourcen sowie eine optimale Anpassbarkeit der eingesetzten Netzwerkkomponenten auf wechselnde bzw. steigende Anforderungen
innerhalb von Unternehmen und Organisationen.

Die racksnet GmbH ist ein deutsches Software Unternehmen für die Bereiche Software-Defined-Networking, Managed Services und Open Networking Solutions.

Mit DELL EMC Kollegen am racksnet® Messestand auf der TECHWEEK2019

Die racksnet GmbH bietet ihren Kunden Automatisierungs- und Management-Lösungen zur Vereinfachung komplexer Netzwerk-Infrastrukturen an. Dank der herstellerübergreifenden und intuitiv bedienbaren, einheitlichen Drag & Drop GUI müssen Anwender bei der Automatisierung von Netzwerken nicht mehr auf herstellerspezifisches Scripting zurückgreifen, was die Sicherheit und Flexibilität von Netzwerken erheblich erhöht.

 

Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Bad Soden / Taunus.

Pressekontakt:

Jorg Junghans
VP Marketing & PR

racksnet GmbH | Königsteiner Str. 20A | 65812 Bad Soden
Telefon: +49 (0)176 42736837

E-Mail: jj@racksnet.com

 

Weitere Informationen:

racksnet GmbH
Königsteiner Str. 20A
65812 Bad Soden

Telefon: +49 (0)176 42736837
E-Mail: welcome@racksnet.com
Internet: https://racksnet.com

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BITMi Mitgliedernews: CONZE Informatik stellt Lösung für digitales Besuchermanagement vergünstigt zur Verfügung

 

Warum ein digitales Besucherbuch wichtig ist

Digitalisierung beginnt bereits beim Empfang. Manch Unternehmen riskiert leider hier schon Minuspunkte hinsichtlich Sicherheit und Image und empfängt Externe mit Excel- oder gar handschriftlichen Besucherlisten. Was wie ein Relikt der 80er Jahre anmutet, ist nicht nur rückschrittlich und konträr zur Digitalisierung, sondern auch sicherheitskritisch beim Zutrittsschutz, Werks-, Betriebs- und Brandschutz sowie für Ihr Notfallkonzept.

 

 

          

DSGVO-zertifizierte Sicherheit

Besonders in Zeiten von COVID-19 und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt es sich als Fehler heraus, Besucher und Betriebsfremde mittels handschriftlicher Listen zu verwalten, die für alle Besucher einsehbar sind. Um gesetzliche Anforderungen einzuhalten, empfiehlt sich der Einsatz einer Besuchermanagement-Software wie vistrax, die smarte, skalierbare KMU-Komplettlösung für Microsoft Windows© mit DSGVO-Zertifikat und digitaler Unterschrift. Erfassen, Begrüßen, Verwalten, Kontrollieren und Nachweisen von Externen – alles in einer Software für dokumentierte, nachvollziehbare Besuchsvorgänge.
Mit vistrax überblicken Sie alle Aktivitäten Ihres Betriebsgeländes, erfassen tatsächliche Anwesenheiten minutengenau (z.B. zum Abrechnen von Lieferanten) und verfügen über umfangreiche Reporting- und Auswertungsmöglichkeiten. Somit erfüllen Sie die Erwartungshaltung aller Beteiligten vom Empfang, über IT und Werkschutz bis zur Unternehmensleitung. Verbannen Sie getrost Besucherzettel, Excel-Dateien, Powerpoint-Begrüßungen und Ordnerablagen zugunsten von Kosten- und Aufwandsreduzierung.

Anwendungsvorteile mit einem Plus an Effizienz und Sicherheit

Der Erfolg des Einsatzes einer Software hängt immer von deren Akzeptanz beim Benutzer ab. Empfangsmitarbeiter profitieren neben einer zeitsparenden, intuitiven Bedienung zudem vom Wegfall von Warteschlagen, indem sie oder der Empfangende die Besuche einfach im Voraus vorbereiten oder per Quick Check-In mit wenigen Klicks anlegen. Ihre Besucher beeindrucken Sie parallel mit einem professionellen Auftreten durch individuelle Bildschirmbegrüßung und Besucherausweise in Ihrem Firmenlayout. Der Werkschutz behält Dank vistrax alle Eingänge permanent im Blick. Selbst Ihre IT-Abteilung überzeugen Sie durch einfache Integration, zentralisierte Datenhaltung im Unternehmen, Im- und Exportmöglichkeit, revisionssicherer Protokollierung aller Datenänderungen und der Tatsache, dass Personendaten weder Ihr Haus noch Ihr Firmennetz verlassen – das alles serviceorientiert, wartungs- und anwenderfreundlich.

Strikte No-Cloud Strategie

Unternehmen sind nach DSGVO dazu verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Sicherheit, Verarbeitung und auch das vollständige Löschen von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Aus diesem Grund basiert vistrax auf einer On-Premises-Datenspeicherung und verzichtet bewusst auf eine Cloud-Strategie. Das hat für Sie den Vorteil, zu jeder Zeit die vollständige Datenhoheit sicherstellen und die entsprechenden Datenschutzvorschriften durchgängig einhalten zu können.

 COVID-19-Schutzmaßnahmen

Spätestens der verpflichtende Nachweis einer möglichen Infektionskette schreibt die lückenlose Dokumentation von Besuchern sowie das Nachhalten von Kontaktpersonen vor. Dank unseres Gesundheits-Vorsorge-Pakets unterstützt vistrax Sie aktiv bei dieser Aufgabe.
Zum Schutze Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter stellen wir Ihnen aktuell zwei Sofortmaßnahmen für Ihren Besucherempfang kostenlos bereit. Erstens haben wir ein Checklisten-Formular zum Nachweis möglicher Infektionsketten entwickelt, mit dessen Hilfe Sie für Ihre Besucher etwaige Kontakte zu Corona-Verdachtsfällen ausschließen können. Ergänzend dazu bieten wir einen Besucherschein mit den offiziellen Hygiene­unterweisungen des Bundesministeriums für Gesundheit an, der sich aufwandslos drucken und allen Besuchern mitgeben lässt.

Prozessdigitalisierung leicht gemacht

Die Checklistenfunktion ermöglicht Ihnen Sicherheitsunterweisungen, Herausgabe von Betriebsmitteln bzw. Schutzausrüstungen oder Verhaltensrichtlinien revisionssicher zu dokumentieren. Besonders sicher wird Ihr Besuchermanagement durch den kombinierten Einsatz unseres Unterschriften-Pads mit vistrax. Erfassen Sie Unterschriften von nun an nur noch digital, DSGVO-konform, unveränderbar und gemäß höchster und modernster Verschlüsselungstechnik und schließen Sie nachträgliche Manipulationen der biometrischen Datensätze konsequent aus. Parallel halten Sie eine durchgängige digitale Prozesskette ein – von der Unterschrift bis zur Archivierung; ganz einfach und ohne Medienbruch.

Software Made in Germany

Bereits seit zehn Jahren ist vistrax erfolgreich im Markt etabliert. Entwicklung, Support und Schulung sind ein Produkt der CONZE Informatik GmbH, Spezialistin für User Interface Engineering anspruchsvoller Geräte und Software-Systeme. Das inhabergeführte Unternehmen ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Zu dessen Entwicklungs-Know-How zählen C++, C#, .NET Framework/Core, WIN UI, MFC, WPF, UWP sowie Qt, ASP.NET Core, Angular und React Native unter Einsatz von CI/CD-Werkzeugen wie Build-Server und Docker-Container.

 

Ihre Vorteile als BITMi-Newsletter-Empfänger

Sie haben noch keine Besuchermanagement-Software im Einsatz und möchten zudem unser Gesundheits-Vorsorge-Paket nutzen? Prima, denn BITMi-Newsletter-Empfänger profitieren jetzt von einem Nachlass in Höhe von 20 % auf alle Lizenzpreise.

Sprechen Sie uns an unter +49 (0) 2721 60 07 78-77, schreiben Sie uns an sales@vistrax.com oder schauen Sie unter www.vistrax.com vorbei. Entdecken Sie auch unseren vistrax-Webshop mit einer Vielzahl von Hardware, Verbrauchsmaterial und Lizenz-Angeboten. Wir freuen uns auf Sie!

 

 

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IT-Mittelstand findet Gehör – BITMi Vorstand erneut in Digitalbeirat des Bundes und NRW berufen

  • BITMi Präsident Dr. Oliver Grün erneut in Beirat Junge Digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium berufen
  • Oliver Grün und BITMi Vizepräsidentin Andera Gedaeib erneut als Mitglied des Beirates Digitale Wirtschaft des Wirtschaftsministeriums NRW berufen
  • BITMi setzt sich für deutsche Digitalwirtschaft ein

Düsseldorf/Berlin, 12. August 2020 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) ist auch für die nächsten zwei Jahre stark in den politischen Digitalbeiräten vertreten. Erneut wurde BITMi Präsident Dr. Oliver Grün in den Beirat Junge Digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium berufen. Darüber hinaus ist er gemeinsam mit der BITMi Vizepräsidentin Andera Gadeib auch wieder in den Beirat Digitale Wirtschaft des Wirtschaftsministeriums NRW berufen worden. Beide Gremien haben sich nun turnusmäßig neu konstituiert. In ihnen beraten Vertreter der Wirtschaft die jeweiligen Minister zu Digitalthemen, geben Praxiseinblicke und lenken den Fokus auf die nötigen Rahmenbedingungen, um deutschen Unternehmen die digitale Transformation zu ermöglichen.

Dr. Oliver Grün freut sich über die erneute Berufung: „Für uns ist das ein Zeichen großer Wertschätzung. Der IT-Mittelstand ist als Enabler des Anwender-Mittelstands ein wichtiger Treiber der digitalen Transformation. Durch Digitalisierungslösungen des IT-Mittelstands kann das wichtige Ziel von mehr digitaler Souveränität unterstützt werden. Es ist gut, dass der digitale Mittelstand weiterhin in beiden Gremien vertreten ist und dort Gehör findet.“

Durch die Corona-Pandemie hat das Thema Digitale Transformation noch einmal an Dringlichkeit gewonnen. Die Politik steht unter großem Handlungsdruck und kann die Beratung durch die digitalen Beiräte mehr denn je gebrauchen. „Für uns ist wichtig, dass nun mit den Geldern der Konjunkturpakete nachhaltige Digitalisierungsprojekte angestoßen werden. Das heißt für mich erstens, dass Digitalisierung über den bloßen Einsatz von Kommunikations- und Kollaborationstools hinaus geht und es zu einer echten Transformation und Weiterentwicklung bestehender Geschäftsmodelle gerade im Mittelstand kommt. Zweitens ist es wichtig, dass diese Gelder und auch unsere Daten nicht an die Digitalriesen nach Übersee abfließen, sondern in unserer deutschen Digitalwirtschaft ankommen“ betont Grün. „Unser IT-Mittelstand bietet mit seinen Produkten ‚Made in Germany‘ innovative und sichere Lösungen, die die Digitalisierung unserer Wirtschaft vorantreiben. Nur wenn wir diese Unternehmen unterstützen, sichern wir unsere eigene digitale Souveränität. Deutschland kann digital! Wir müssen diese Chance nutzen.“

 

Informationen zum Beirat Junge Digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Ministerium/beiratjungedigitalewirtschaft.html

Informationen zum Beirat Digitale Wirtschaft des NRW Wirtschaftsministeriums: https://www.wirtschaft.nrw/beirat-digitale-wirtschaft

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Matching-App IT2match des Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft in BDI-Broschüre

Die Matching-App IT2match unseres Kompetenzzentrums IT-Wirtschaft (KIW) wird als eine von 79 digitalen Plattformen in der neuen Broschüre „German Digital B2B Platforms“ des Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) vorgestellt.

Die Publikation verdeutlicht die Vielfalt an Einsatzfeldern im B2B-Bereich: Von Marktplätzen für Unternehmensbedarfe über Anwendungen zum Logistik- und Supply-Chain-Management bis hin zur Steuerung von vernetzbaren Gegenstän­den, wie Maschinen und Anlagen, im Internet of Things. Auch in der agilen Fertigung von Kleinserien und Prototypen mittels 3D-Druck kommen B2B-Plattformen zum Einsatz.

Weitere Informationen zur App und der Broschüre des BDI finden Sie hier.

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BITMi Mitgliedernews: humbee solutions erhält Unterstützung für die Entwicklung eines Sprachbots

Unser Mitglied die humbee solutions GmbH aus Meerbusch bekommt Unterstützung durch den Rhein-Kreis Neuss. Möglich gemacht wird dies durch das Innovations- und Investitionsförderprogramm INNO-RKN, für das sich kleine und mittlere Unternehmen mit ihren Ideen bewerben können. Insgesamt fünf Betriebe haben in der zweiten Förderrunde eine finanzielle Zusage erhalten, darunter die Firma humbee solutions, die das Geld für die Entwicklung eines Sprachbots zur Anwendung im Auto einsetzt, um das persönliche Aufgabenmanagement unterwegs zu organisieren.

Lesen Sie mehr dazu >> Hier geht’s zum Pressebericht

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EuGH kippt Privacy Shield – IT-Mittelstand braucht Rechtssicherheit

  • Europäischer Gerichtshof kippt Abkommen zwischen EU und USA zum Datenaustausch
  • Nach Safe Harbor nun mit Privacy Shield zweites Datenabkommen für ungültig erklärt
  • BITMi fordert schnelle und zuverlässige Rechtssicherheit für Unternehmen

Berlin/Brüssel, 16. Juli 2020 – Heute Vormittag hat der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Bereits vor vier Jahren, als das Privacy Shield das Safe Harbor Abkommen ersetzte, hatte der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sich kritisch geäußert. Die Entscheidung des EuGHs, welche das Privacy Shield zwar für ungültig, die Standardvertragsklauseln unter bestimmten Voraussetzungen aber für weiterhin zulässig erklärt, bestätigt die damalige Skepsis des BITMi. Nun gibt es die dringende Herausforderung, Rechtssicherheit für europäische Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig die aufdringliche Überwachung und massenhafte Erfassung persönlicher Daten einzuschränken.

BITMi Präsident Dr. Oliver Grün erklärt: „Es ist wichtig, dass die persönlichen Daten der europäischen Bürger nicht massenhaft und unkontrolliert weitergegeben werden. Allerdings brauchen wir zur Unterstützung der europäischen Unternehmen nun aber ein eindeutiges und zukunftsfähiges Abkommen, das den Unternehmen die Teilnahme am globalen Wettbewerb ermöglicht.“ Für Unternehmen, die global agieren und für die Entwicklung innovativer Lösungen Daten verarbeiten müssen, birgt das EuGH Urteil und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit ein großes Risiko ins Hintertreffen zu geraten.

Gleichzeitig stellt die Stärkung der schon fortgeschrittenen Datenschutzgrundverordnung und das gute Datenschutz-Profil der EU auch eine Chance für Unternehmen dar, die sich auf datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle spezialisiert haben. Für diese Unternehmen ist das Urteil eine Bestätigung, dass sie auf dem richtigen Weg sind. Aktuell ist ein höheres Maß an Datenschutz noch nicht automatisch ein Wettbewerbsvorteil. Die heutige Entscheidung des europäischen Gerichtshofs kann den Weg dahin ebnen, dass Datensicherheit als Wettbewerbsvorteil für Europa erkannt wird.

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BITMi Mitgliedernews: Neumann & Neumann unterstützt Sportvereine durch Software Sponsoring!

Die Software e-QSS by Neumann wird zur Qualitätssicherung weltweit in unterschiedlichsten Unternehmen und Branchen eingesetzt. Dass unsere Software dem ortsansässigen Sportverein, dem TSV Steingaden einmal helfen könnte, hatten wir vor der Corona-Pandemie sicher nicht auf dem Plan.

Aus einer Sponsoring-Anfrage für Desinfektions- und Hygieneartikeln entstand eine innovative Idee für die digitale Abbildung des Hygienekonzepts zur Einhaltung der Corona-Richtlinien.

Lesen Sie mehr dazu >>Hier geht’s zum Pressebericht

Auch andere Vereine sollen von diesem besonderen Konzept profitieren. Sprechen Sie uns einfach an oder leiten Sie diesen Link an Ihren Sportverein weiter.

Anfragen bitte an marketing@neumann-neumann.com – Wir sind für Sie da!

 

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Assoziiertes BITMi Mitglied DATABUND veröffentlicht Stellungnahme zu Fit-Store-Plänen des IT-Planungsrates

Unser assoziiertes Mitglied DATABUND, der Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V., hat eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des IT-Planungsrates zum Fit-Store veröffentlicht. Der IT-Planungsrat behandelte in seiner letzten Sitzung am 24.06.20 unter der Entscheidung 2020/21 das Thema „Fit-Store“ und nahm das entsprechende Eckpunkte-Modell zur Kenntnis. Der DATABUND hat zu diesem Eckpunkte-Modell eine Stellungnahme mit daraus hergeleiteten Änderungsvorschlägen entwickelt.

 

Offene Stellungnahme des DATABUND vom 12.07.2020 zu:

Eckpunktepapier des IT-Planungsrates zum Fit-Store

Die grundsätzliche Idee zur Einrichtung eines ‚App-Store‘ für die öffentliche Verwaltung (im Sinne der weltweit bekannten Stores) begrüßen und unterstützen wir. Ein solcher STORE, von dem man sich als Verwaltung benötigte Lösungen (kostenpflichtig oder kostenfrei) „herunterladen“ kann, führt zu völlig neuen Überlegungen und Möglichkeiten bezüglich des Vergaberechtes. Damit kann Transparenz, Wettbewerb und Standardisierung in einem einzigen Vorhaben gebündelt werden.

Zu begrüßen ist ebenfalls die Idee einer nachhaltigen Standardisierung (hoher Grad der bundeseinheitlichen Standardisierung).

Eine mögliche Durchführung des Vorhabens, wenn es nach dem vorliegenden Eckpunkte-Modell stattfindet, müssen wir jedoch scharf kritisieren und machen dies an einigen Kernpunkten des Dokumentes fest, auf die wir im Folgenden eingehen.

 

„Einer für Alle“-Prinzip

Dieses von Bundesregierung und IT-Planungsrat propagierte Modell klingt auf den ersten Blick sehr gut. Auf den zweiten offenbaren sich aber eine ganze Reihe von Problemen, auf die wir wie folgt eingehen:

Notwendigkeit verschiedener IT-Lösungen

Es wird keine IT-Lösungen geben, die sowohl die Ansprüche einer kleinen Gemeinde als auch die einer Großstadt gleichermaßen befriedigen kann. Vordergründig sind Dienstleistungen für die Bürger überall die gleichen, aber deren Abwicklung in der Verwaltung ist sehr unterschiedlich. Diese Unterschiede können nur durch unterschiedliche Softwarelösungen bedient werden, die für ihre Kunden eine optimale Prozessabwicklung bietet.

Notwendigkeit von Wettbewerb

Nur der Wettbewerb verschiedener Lösungen sorgt für einen Innovationsdruck auf die angebotenen Lösungen, ständig aktuelle Technologien und Trends zu adaptieren und die angebotenen Preise zu überprüfen.

Benachteiligung etablierter Lösungen

Mittel zur Umsetzung von ‚Einer-für-alle‘-Projekte werden in der Regel an die Landesdienstleister ausgereicht, die damit neue Lösungen auf Basis eigener Produkte entwickeln. Die bestehenden Lösungen privater Anbieter haben keine Chance hier zum Zuge zu kommen. Sie verlieren ihre Geschäftsbasis, da es nur die EINE verordnete Lösung geben soll. Dies kommt einem Berufsverbot der etablierten Softwarehersteller gleich.

Sicherheitsbedenken

Gegen die Einer-für-Alle-Lösung sprechen auch erhebliche Sicherheitsbedenken, da der Staat hier ‚alles auf eine Karte setzt‘. Sollte diese eine Lösung aufgrund eines Fehlers außer Funktion geraten, wäre bundesweit kein Arbeiten mehr möglich und es käme auch außerhalb von Corona zur einem digitalen Lockdown der Verwaltung. Eine weitere Ursache für solch einen Lockdown könnte ein Angriff auf die gewählte Lösung durch Unrechtsstaaten und Hacker sein. Die Folgen wären die gleichen, ggf. noch mit einem Abgreifen der sensiblen Daten aller betroffenen Bürger verbunden. Nur mit einer Vielfalt der Lösungen und einem Plan-B erhält der Staat seine Souveränität und Handlungsfähigkeit.

 

Standardisierung

In dem Dokument fehlt jeglicher Ansatz, die Standardisierung genauer zu definieren bzw. verständlich zu machen. Es werden stillschweigend Herangehensweisen als Standard postuliert, obwohl aus Marktsicht jegliche Legitimation fehlt („FIM-Module“), während auf z.T. etablierte Standards (XÖV) keinerlei Bezug genommen wird.

 

Vergaberechtsfreiheit

Es ist nicht nachvollziehbar, dass das in Deutschland und der EU vorgeschriebene Vergaberecht ausgerechnet für Bund und Länder hier nicht gelten, bzw. umgangen werden soll. Das Vergaberecht verfolgt mit seinen Vorgaben Ziele der sozialen Marktwirtschaft, die allgemein in Wirtschaft und Bevölkerung akzeptiert sind. Sie sollen Korruption und Wettbewerbsausschlüssen entgegenwirken und die Auswahl der besten Lösung fördern. Bund und Länder haben eine Vorbildfunktion gegenüber Kommunen und anderen Verwaltungen in den Ländern, von denen die Einhaltung des Vergaberechts erwartet wird. De facto bedeutet eine Umgehung des Vergaberechts gleichzeitig einen vollständigen Ausschluss privatwirtschaftlicher Anbieter, unabhängig davon ob diese sich im Besitz der öffentlichen oder privaten Hand befinden. Dies unvereinbar mit den Prinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft.

 

Beschaffung der Angebote des ‚Fit-Store‘

Das Eckpunkte-Papier führt aus, dass sowohl Bund als auch Länder Lösungen in den ‚Fit-Store‘ einstellen können. Auch die FitKo soll Lösungen einstellen und die bei den beiden Beteiligten vergaberechtsfrei beauftragen können. Eine Vergabe an die Privatwirtschaft wird nur als Ausnahme erwähnt mit dem Hinweis, dass hier ordnungsgemäße Vergabeverfahren notwendig seien. Vor dem Hintergrund, dass diese Konstruktion des ‚Fit-Store‘ mit seinem rechtlichen Rahmen der Vermeidung von Ausschreibungen dient, können wir nicht erkennen, dass eine Vergabe an die Privatwirtschaft und den damit verbundenen Aufwänden wirklich gewollt ist. Dies wird dazu führen, dass attraktive Projekte durch die Inhouse-Vergabe vor dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft abgeschottet werden. Nur Leistungen, die kein öffentlicher Partner erbringen möchte, aus welchen Gründen auch immer, würden zur Ausschreibung an die Privatwirtschaft gegeben.

 

Finanzierung der Angebote des ‚Fit-Store‘

Die angestrebten Finanzierungsformen für die Initialkosten durch die FitKo und der laufenden Kosten ggf. auch durch den Haushalt der FitKo werden ausschließlich Monopolstrukturen geschaffen. Diese Finanzierungen schließen von vorn herein aus, dass es mehrere finanzierte Lösungen geben wird, da eine Doppelfinanzierung nicht konsensfähig wäre. Gerade eine mögliche Finanzierung der laufenden Kosten durch den Haushalt der FitKo wird dazu führen, dass alle bestehenden oder entstehenden alternativen Lösungen ausgetrocknet werden, da Verwaltungen im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung kaum verargumentieren können, dass sie Geld für eine andere Lösung ausgeben, wenn es ein bereits finanziertes kostenloses Angebot gibt.

 

Beauftragung von öffentlichen IT-Dienstleistern durch die Länder

Auch zu diesem Punkt nennt das Eckpunktepapier als erstes die Vergaberechtsfreiheit dieser Verfahrensweise, der Weitergabe von Entwicklungsleistungen der Länder an ihre Landes-Dienstleister im Wege der Inhouse-Vergabe. Es werden sogar konkrete Dienstleister genannt, – auf einen Weg zur Vergabe an die Privatwirtschaft wird dagegen hier ganz verzichtet. Diese Konstruktion führt wiederum dazu, dass die Privatwirtschaft aus den gesamten OZG-Entwicklungen ausgesperrt wird. Damit kann die gesamte mittelständische Softwareindustrie mit ihren Erfahrungen und Innovationen sich nicht an der OZG-Umsetzung beteiligen. Der Mittelstand als die wichtigste Komponente der deutschen Wirtschaft wird ignoriert.

Auch in den folgenden Teilen des Papiers geht es nie darum ein möglichst gute und schnelle Lösung bereitzustellen, sondern allein darum, dass diese im Kreise der öffentlichen Hand bleibt und somit die ausgereichten staatlichen Gelder wieder in der Hand des Staates landen. Aus unserer Sicht hat der IT-Planungsrat hier das eigentliche Ziel völlig aus den Augen verloren. Gegenüber den wirtschaftlichen Eigeninteressen der Länder ist eine erfolgreiche Digitalisierung zweitrangig geworden. Dies ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit staatlichen IT-Projekten der vergangenen Jahrzehnte eine gefährliche Strategie auf dem Rücken der Kommunen und Bürger, die letztendlich die leidtragenden einer ungenügenden Umsetzung sein werden.

 

Bereitstellung der Leistungen für die Kommunen

Die Bereitstellung der Leistungen an die Kommunen soll völlig kostenfrei durch die jeweiligen Länder erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass es nur eine Lösung gibt und diese von öffentlich-rechtlichen Dienstleistern oder Teilen von Verwaltungen selbst erbracht werden, wird allen bestehenden Softwareunternehmen im kommunalen Sektor die Geschäftsgrundlage an dieser Stelle entzogen, wo sie im Wettbewerb mit den kostenlosen Länderleistungen stehen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, haben Kommunen kaum eine Möglichkeit eine für sie bessere oder geeignetere private Lösung zu wählen, wenn ihnen eine kostenlose Lösung an anderer Stelle zur Verfügung steht.

Man muss sich die Frage stellen, ist es wirklich die Aufgabe des Staates „normale“ Softwarelösungen zu erstellen und diese in eine langfristige Wartung und Pflege zu stellen? Warum werden hier die nachgewiesenen Vorteile der sozialen Marktwirtschaft ignoriert?

In der privaten Wirtschaft entscheiden sich die Unternehmen bei der Frage ‚make or buy‘ in der Regel für die letztere Option, weil sie sich auf ihre eigentliche Aufgaben konzentrieren wollen. Das sind die Dinge, die sie am besten können und wo Ihnen ausreichendes KnowHow und Erfahrungen zur Verfügung stehen. Dass es eine eigentliche Aufgabe des Staates ist, Software zu entwickeln möchten wir stark in Zweifel ziehen.

 

Fazit

Das vorliegende Konzept ist in fast allen Punkten abzulehnen und wird in der Wirtschaft weder Zustimmung noch Unterstützung finden. Im Folgenden soll jedoch kurz skizziert werden, wie ein App-Store für Verwaltungen aus Sicht der Wirtschaft aufgebaut sein muss und welche Chancen sich mit einem wirtschafts- und mittelstandsfreundlichen Konzept verbinden.

 

Das Alternativkonzept: App-Store für erfolgreiche und schnelle Digitalisierung

Wie schon eingangs geschildert, befürworten wir die Einrichtung eines App-Stores, der einen Quantensprung in der Digitalisierung der Verwaltung einläuten könnte. Er muss jedoch nach den folgenden Regeln konzipiert werden:

  • Grundsätzlicher Zugang zum App-Store nach Viren- und Malware-Prüfung für alle Softwareanbieter jeder Couleur
  • Keine Beschränkungen für bestimmte Lösungen oder der Menge von Lösungen für eine Zweckerfüllung
  • Festlegung von anzuwendenden Standards und Interoperabilität für Lösungen im App-Store
  • Unterstützung dieser Standards als Zugangsvoraussetzung für Lösungen zum App-Store
  • 100%ige Preistransparenz aller angebotenen Lösungen
  • Keine Abrechnung von Leistungen am App-Store vorbei
  • Keine Vertragsbindungen
  • Keine staatliche Finanzierung einzelner Lösungen im App-Store, sondern Budget für Kommunen, die sich damit eine für sie passende Lösung im App-Store auswählen
  • Vergaberechtsfreiheit der über den App-Store beschafften Lösungen egal vom wem sie angeboten werden

Vor allem der letzte Punkt wird Widersprüche provozieren. Jedoch sollte das Vergaberecht zur Ermöglichung eines solchen App-Stores ergänzt werden können. Eine Zustimmung der EU sollte bei entsprechender Ausgestaltung des App-Store möglich sein, da der Zweck einer Ausschreibung (Wettbewerb, Vergleichbarkeit der Angebote, Preistransparenz) auch durch den App-Store gewährleistet wäre. Damit hätten Kommunen die Möglichkeit aus einer reichen Auswahl an innovativen Lösungen die für ihre Digitalisierung beste finanzierbare auszuwählen und einzusetzen, ohne langwierige Vergaben. Die in der sonst erfolgten Vergabe durchgeführten Analysen der Angebote kann völlig transparent direkt im App-Store durchgeführt werden. Durch die fehlende Vertragsbindung und verbindlich vorgeschriebene Standards kann eine Kommune nach einem nicht erfolgreichen Test einer Anwendung sofort auf eine andere wechseln.

Mit einem echten App-Store hätten auch kleine Unternehmen und Startups die Möglichkeit ihre Lösungen über diesen Marktplatz in einem fairen Wettbewerb anzubieten. Markteintrittsbarrieren wie sie zurzeit bestehen, würden reduziert werden.

Dieser Ansatz ist ein Garant für eine schnelle, nachhaltige und kostengünstige Digitalisierung der deutschen Verwaltungen. Auch die digitale Souveränität könnte Eingang in die Vertragsbedingungen des App-Stores finden und so die Interessen von Bund und Ländern berücksichtigen.

Der DATABUND e.V. ist zu Gesprächen über die vorgeschlagene Konzeption mit allen Akteuren der Verwaltungsdigitalisierung bereit und ermuntert explizit auch andere Wirtschaftsverbände, auf Bund und Länder einzuwirken, den App-Store offen zu gestalten und den deutschen Mittelstand (dazu zählen wir auch die privatwirtschaftlich organisierten Dienstleister der öffentlichen Hand) mit einzubeziehen.

DATABUND e.V.:

Der DATABUND e.V. (www.DATABUND.de) vertritt als Bundesverband über 60 mittelständische IT-Unternehmen mit Produktfokus auf dem öffentlichen Sektor. DATABUND-Mitglieder versorgen alle Kommunal- und Kreisverwaltungen in Deutschland mit Softwarelösungen, sowie auch zahlreiche Landesverwaltungen. Der DATABUND deckt mit seinen Mitgliedern alle wichtigen Softwareverfahren in den Verwaltungen ab und treibt die Entwicklung und Standardisierung von herstellerübergreifenden Schnittstellen voran. Etwa 75% der in Kommunalverwaltungen eingesetzten Software kommt aus der mittelständischen Wirtschaft.

 

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