Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Heute startet die KIW Themenwoche. Schauen Sie vorbei!

Kommen Sie mit uns auf Kooperationsreise!

Kooperationen sind heute ein essenzieller Baustein im Strategiemix eines IT-Unternehmens. Erfolgreiche Beispiele zeigen, wie IT-Kooperationen helfen, Größennachteile auszugleichen und sich im Wettbewerb mit anderen Anbietern behaupten zu können. Heben Sie Begrenzungen Ihres Leistungsportfolios auf. Bündeln Sie Ihre Kapazitäten, Spezialisierungen und Marktzugänge mit strategischen Partnern. Wir zeigen Ihnen wie.

Die KIW-Themenwochen starten am 12.10.2020 und fokussieren sich jede Woche auf einen anderen Themenbaustein.

Los geht es mit „Matching & Kooperationen“ und ab dem 19.10. dreht sich alles um das Thema „IT-Schnittstellen“. Gefolgt von den Themen „Recht & Datenschutz“, hier erwartet Sie am 29.10. mit unserem Online-Workshop „Datenschutz-Compliance in 10 Schritten“ ein Highlight in Form eines informativen Workshops, zu dem Sie sich schon heute anmelden können. In den ersten beiden Novemberwochen widmen wir uns den Themenbausteinen „IT-Sicherheit“ und „Foresight & Tech Scouting“.

Während der kommenden Wochen erhalten Sie alle relevanten Informationen zum jeweiligen Themenbaustein sowohl hier auf unserer Homepage, als auch auf unseren Kanälen in den Sozialen Medien. Folgen Sie uns dafür gern auf Facebook, LinkedIn oder auch Twitter und bleiben Sie informiert.

Ziel der KIW-Themenwochen

Die KIW-Themenwochen bieten einen kuratierten Einstieg in die Thematik kooperativer Geschäftsmodelle und sind so strukturiert, dass wir jede Woche die wichtigsten Inhalte zu einem Fachthema zusammentragen.

Wöchentliche live Q & A Session

Eine live Q & A Session (jeden Donnerstag von 15:00 – 16:00 Uhr), bei der Sie all Ihre Fragen loswerden können, rundet jede Themenwoche ab. Eine Anmeldung zu dem virtuellen Meet-Up ist hier möglich: https://itwirtschaft.de/kiw-themenwochen/

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BITMi begrüßt EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Aachen/Berlin, 07. Oktober 2020 – Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) begrüßt die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung. Dieser bekräftigte in seinem Urteil, dass die massenhafte Speicherung von personenbezogenen Daten durch Telekommunikationsdienstleister auf Vorrat nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt ist.

Dr. Oliver Grün, Präsident und Vorstandsvorsitzender des BITMi, kommentierte die Entscheidung anschließend: „Der EuGH hat seiner Haltung noch einmal deutlich Nachdruck verliehen, dass Privatsphäre und Datenschutz ein besonders schützenswertes Gut in der EU sind.“ Das Gericht erklärte, dass eine Vorratsdatenspeicherung und der staatliche Zugriff auf diese Daten nur streng anlassbezogen und zeitlich begrenzt bei einer Bedrohung der nationalen Sicherheit oder schwerer Kriminalität erlaubt sind. „Das Urteil bestätigt unsere seit vielen Jahren vertretene Auffassung, dass eine Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig ist und sich zudem auf den IT-Mittelstand innovationshemmend auswirkt“, so Oliver Grün.

Kommentierung der Vorratsdatenspeicherung durch den BITMi aus 2015:
https://bitmi.de/schwammiges-gesetz-zur-vorratsdatenspeicherung/

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Mehr Ausgewogenheit: Anstehende Modernisierung des Patentrechts

Stellungnahme seitens Patentverein und Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Berlin und Bodenheim, 02. Oktober 2020 – Der Patentverein und der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) haben den vorgelegten Referentenentwurf zum geplanten 2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz (2. PatMoG) in ihrer Stellungnahme grundsätzlich positiv eingeschätzt. Mit dem Gesetzesentwurf ergänzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch um eine Verhältnismäßigkeitsausnahme. Zudem sollen Verletzungsverfahren sowie Nichtigkeitsverfahren besser synchronisiert werden. Das Anliegen der beiden Verbände Patentverein und BITMi sind weitergehende Reformen des Patentrechts. Insbesondere wird eine rechtliche Verzahnung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren durch eine Regelaussetzung des Verletzungsprozesses und ein klarer Ausschluss von softwarebezogenen Patenten gefordert.

Zunächst ist der vorgesehene kurzfristige qualifizierten Hinweisbeschluss des Bundespatentgerichts an das Verletzungsgericht zu begrüßen. Bei entsprechender Berücksichtigung durch die Verletzungsgerichte, würden sich das deutsche Trennungsprinzip und das geplante Rechtssystem von Einheitlichen Patentgericht sowie EU-Patent annähern. Dies wäre eine richtige und bedeutende Weichenstellung für die Zukunft.

Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins, führt hierzu aus: „Für den nunmehr vorliegenden Referentenentwurf sollte nach unserer Ansicht geklärt werden, dass der Hinweisbeschluss gegenüber dem Verletzungsgericht eine Bindungswirkung entfaltet. Die Berücksichtigung des Hinweisbeschlusses sollte im Rahmen einer Aussetzungsentscheidung geschehen, die wiederum die Aussetzung des Verletzungsprozesses zum Regelfall macht. Hierzu haben wir in unserer Stellungnahme konkrete und ausformulierte Gesetzgebungsvorschläge gemacht.“

Aus Sicht der beiden Mittelstandsverbände bedarf jedoch nicht nur das Patentprozessrecht Reformen, sondern auch das materielle Patentrecht. In diesem Zusammenhang fordern die Verbände seit Jahren einen klaren Ausschluss softwarebezogener Patente und eine Schutzschirmklausel für die Softwarewirtschaft, die eine Durchsetzung bestehender Softwarepatente wirksam verhindert. Mit ihrer Stellungnahme geben sie dem Gesetzgeber auch diesbezüglich einen Regelungsentwurf an die Hand, der unmittelbar in den Referentenentwurf aufgenommen werden kann.

Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet den Referentenentwurf wie folgt ein: „Wir begrüßen eine Modernisierung des Patentrechts außerordentlich, fordern in dem Zuge jedoch eine lange überfällige Erweiterung um eine Schutzschirmklausel für Software. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Computerprogramm grundsätzlich weder direkt noch mittelbar Objekt eines patentrechtlichen Verbots sein kann. Die Patenterteilung für Softwareprogramme ist unnötig, kostenintensiv, innovationshemmend und schadet der mittelständischen IT-Wirtschaft. Software muss vielmehr durch das Urheberrecht wirksam geschützt werden.“

 

Hintergrundinformationen

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von BITMi und Patentverein:

https://bitmi.de/wp-content/uploads/200922-Stellungnahme-Patentrecht-BITMi-Patentverein.pdf

 

Hier können Sie den Referentenentwurf zum 2. PatMoG nachlesen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_PatMog2.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

 Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 2.000 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

 

Über Patentverein.de

patentverein.de e.V. ist ein im Jahr 2003 gegründeter deutscher Fachverband für Wirtschaftsunternehmen, die den Industriebereichen Antriebstechnik, Sensorik und Automation angehören. Wir engagieren uns für ein verlässliches sowie mittelstandsgerechtes Patentsystem und sind Ansprechpartner für Erfinder, Patentanmelder, Patentämter und Politik.

Weitere Informationen unter www.patentverein.de

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BITMi Mitgliedernews von Loxonet GmbH: Wie können sich kleine und mittelständische Unternehmen sowie Verbände intern sicher vernetzen?

Das Social Intranet made in Hamburg ist die neue Generation des Intranets. Loxonet vereint Mitarbeiter, Partner und Kunden auf einer zentralen Plattform und fördert gemeinschaftliches Arbeiten. Unsere Kunden wie beispielsweise die deutsche Telekom, Malteser oder die Johanniter nutzen das Tool bereits, um sich effizient auszutauschen und zu organisieren.

Für einen genaueren Überblick, folgt nun ein kurzer Fragenkatalog:

Wie funktioniert Loxonet?

 Loxonet überzeugt durch seinen selbsterklärenden Aufbau und ist in nur drei Schritten eingerichtet. 1. Schritt: kostenlos testen, 2. Schritt: eigenes Branding einfügen, 3. Schritt: in 15 Minuten einrichten & User importieren.

 Brauche ich eine zusätzliche Software?

Nein. Das Team von Loxonet hat sich bewusst dazu entschieden, dass unsere User nur Ihren favorisierten Internetbrowser wie z.B.: Google Chrome, Safari oder Mozilla Firefox benötigen, um direkt beginnen zu können.

 Sind meine Daten sicher?

Ja. Datensicherheit hat bei uns oberste Priorität. Wir garantieren unseren Kunden Datenschutz nach DSGVO, tägliche Sicherheitsmonitorings sowie Backups und vieles mehr. Alle Services sind auf den Servern der Telekom in Deutschland gehostet. Mit Loxonet liegt die Datenhoheit ausschließlich bei Ihnen und eine kommerzielle Nutzung Ihrer Daten ist ausgeschlossen.

Welche Funktionen hat Loxonet?

  •  Transparente Organisation: Informationen strukturieren und Veranstaltungen online wie offline verwalten
  • Soziales Netzwerk: Gruppenchat, Videokonferenz oder Abstimmungen
  • Alle weiteren Funktionen und Preise finden Sie hier: https://loxonet.com/preise/

 Gibt es einen Support, der uns bei der Einrichtung hilft?

 Ja. Die Mitarbeiter stehen telefonisch oder per Chat zur Verfügung und entlasten bei allen technischen Fragestellungen. Jeder Kunde hat einen individuellen Ansprechpartner. Gerne unterstützen wir auch bei der Einrichtung, Schulung sowie allen aufkommenden Fragen bei der Nutzung.

 

Bei Interesse wenden Sie sich gerne direkt an:

Matthias Huisinga
E-Mail: m.huisinga@loxonet.com
Telefon: 040 – 2263 7377 5

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Rückblick: IT-Stammtisch zum Thema „Nachfolge von IT-Unternehmen“

IT-Stammtisch „Nachfolge von IT-Unternehmen“

In Zeiten von Homeoffice etwas für das strategische Business tun und mal wieder in der eigenen Branche nach den neusten Entwicklungen schauen. Das konnten Unternehmerinnen und Unternehmer des IT-Mittelstands beim virtuellen IT-Unternehmensstammtisch. Am 16. September 2020 stand das Thema „Nachfolge von IT-Unternehmen“ im Mittelpunkt.

Das Thema Nachfolge von IT-Unternehmen gewinnt in den letzten Jahren aus demographischen und gesamtwirtschaftlichen Gründen zunehmend an Bedeutung. Gerade mittelständische IT-Unternehmen sind auf diesen Prozess nicht ausreichend vorbereitet. In diesem Kontext stellt sich besonders die Frage nach der Unternehmensbewertung. Wir sprachen über Unternehmensbewertung, Unternehmensverkauf und Mitarbeiterbeteiligung mit Andreas Barthel, Fachgruppenleiter für Unternehmensnachfolge des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi).

Der Erfolg des Formats zeigt uns erneut wie wichtig der Austausch zwischen Unternehmern ist und dass die mittelständische IT-Branche Interesse an innovativen Konzepten und dem Austausch untereinander hat.

Nach dem fachlichen Austausch eröffnete Tarek Annan, IT-Consultant die Runde, um sich untereinander in der mittelständischen IT-Branche auszutauschen und Kooperationen den Weg frei zu machen.

Kommen Sie zu unserem nächsten IT-Stammtisch am 18. November 2020 zum Thema „StartUp vs. IT-Mittelstand? Wie können Start-ups mit etablierten IT-Unternehmen kooperieren statt konkurrieren?“

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BITMi Mitglied stellt sich vor: friendsjob – Projekte unter Freunden

Projekte unter Freunden

… ist unser Leitbild in der Vermittlung von externen Spezialisten. Wir verstehen uns als Airbnb im Projektgeschäft: kein eigenes Personal, doch immer den passenden Kandidaten im Netzwerk.

Ihr Bedarf an einem oder mehreren Spezialisten wird Ihnen gerade bewusst, aber Sie haben keine Zeit, um aktiv nach den passenden Kandidaten zu suchen? Sie müssen nicht suchen. Wir haben schon für Sie gefunden. Unser Netzwerk an Partnerunternehmen und Freelancern kann genau das abbilden, was Sie aktuell benötigen, um Ihr Projekt fristgerecht und in Budget ans Ziel zu katapultieren.

Und wenn Ihnen Werte wie Vertrauen, Offenheit, Partnerschaftlichkeit und die Bräuche eines ehrbaren Kaufmanns wichtig sind, dann lassen Sie uns gemeinsam friendsjobben.

 

 

Keine Einbahnstraße

Die Zusammenarbeit mit friendsjob ist keine Einbahnstraße. Gehen wir davon aus, dass Sie einen Mitarbeiter auf der Payroll haben, den Sie gerne für eine von Ihnen bestimmte Zeit in ein Projekt als Externen platzieren möchten, ist das auch möglich. Sie können einfach Teil unseres Partnernetzwerks werden und wir sorgen für eine gesunde Auslastung. Als Topping sammelt Ihr Angestellter Projekterfahrung, die er im Tagesgeschäft vielleicht nicht hätte sammeln können.

 

Fazit:
Man kann’s drehen und wenden, wie man möchte. friendsjob liefert Ihnen nicht nur den richtigen Experten, wenn Sie ihn brauchen, sondern ist auch noch ein kostenfreier Inbound-Lead-Generator. Also lassen Sie uns einfach friendsjobben und gemeinsam wachsen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und den Austausch, der stattfinden wird.

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BITMi Mitgliedernews: IT Logic bietet kostenfreien Webseiten-Check

Privacy Shield ungültig: Nahezu alle Webseiten betroffen

Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung gab es eine ganze Reihe von Urteilen durch den Europäischen Gerichtshof. Die Urteile zu Cookies und zum (ungültigen) Privacy Shield wurden durch Verbraucherschutzorganisationen initiiert. Zum Glück, denn den Ausspruch Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts kann man am Unternehmenswert von Internetgiganten wie Google und Facebook leicht nachvollziehen.

Warum sind Webseiten besonders betroffen?

Schon seit dem Jahr 2017 gilt: Netzwerkadressen sind personenbezogene Daten. Jeder Aufruf einer Webseite gleicht dem Austausch einer Visitenkarte. Das Urteil vom 16. Juli 2020, nachdem der Privacy Shield, das informelle Datenschutzabkommen zwischen Europa und Amerika, ungültig ist, bedeutet folgendes:

Jede Webseite, die beispielsweise Google Maps, YouTube Videos, Vimeo Videos, Google reCAPTCHA, MapBox oder Fonts.com (Fast Fonts) direkt einbindet, ist rechtswidrig.

Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gilt: Ihre Webseite ist betroffen! Und das, ohne bisher auf Cookies oder die Datenschutzerklärung eingegangen zu sein!

Die meisten wissen gar nicht, welche Tools die eigene Webseite nutzt. Der einzige Weg, dies zuverlässig herauszufinden, ist eine automatisierte Bestandsaufnahme im ersten Schritt.

 

Als BITMi-Mitglied erhalten Sie einen Webseiten-Check kostenfrei:

https://www.it-logic.de/bitmi

Für Nichtmitglieder besteht die Möglichkeit, einen reduzierten kostenfreien Check zu erhalten. Schreiben Sie dazu eine Mail an webseiten-check@it-logic.de

Der Webseiten-Check wird mit der von Dr. Meffert entwickelten Datenschutz-Software wwwschutz der IT Logic GmbH durchgeführt. Dr. Meffert hat die Software entwickelt, nachdem er in einen Rechtsstreit gezogen wurde. Wegen der Software gewann er dieses und weitere Verfahren.

Das Ergebnis des Checks ist ein Datenschutzbericht mit wichtigen Befunden. Sie können Handlungsbedarf direkt erkennen.

Der Anspruch von Dr. Meffert ist insbesondere der Schutz des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Seine Firma arbeitet dafür auch mit deutschen Firmen zusammen, etwa einem Anbieter einer DSGVO-konformen Videokonferenzlösung.

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Webseite nicht zur Datenschleuder für Google & Co. wird. Positiver Nebeneffekt: Ihre Kunden danken es Ihnen, Sie können ruhiger schlafen und müssen Abmahnungen und behördliche Anschreiben nicht fürchten. Für fast jedes Datenschutzproblem auf Webseiten gibt es eine gute Lösung oder Alternative.

Ihre Webseite braucht keine Cookies!
Sie brauchen keine Cookie Consent Lösung!
Eine Datenschutzerklärung reicht nicht aus, um Rechtssicherheit zu erhalten!

 

Ob Sie handeln sollten, erfahren Sie mit dem Webseiten-Check:

https://www.it-logic.de/bitmi

Unter der eben genannten Adresse finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz im Internet. Dort finden Sie auch Beispiele für Abmahnungen durch Privatpersonen und Sanktionen von Datenschutzbehörden. Und Sie können nachlesen, wenn Sie tiefer einsteigen möchten, warum fadenscheinige Rechtfertigungen durch Standardvertragsklauseln für amerikanische Unternehmen ins Leere laufen.

 

Über die IT Logic GmbH:

Die IT Logic GmbH bietet IT-Dienstleistungen an: IT-Beratung (Software-Entwicklung, Technologien, Konzeption), Datenschutz für Webseiten, Web Entwicklung, Web Crawling.

Der Geschäftsführer, Dr.-Ing. Klaus Meffert, ist Diplom-Informatiker und kann auf drei Jahrzehnte IT-Erfahrung zurückgreifen.

IT Logic GmbH
An der Struth 25
65510 Idstein

Tel.: 06126 700 3858
Web:  https://www.it-logic.de
Mail: bitmi@it-logic.de

Geschäftsführer: Dr.-Ing. Klaus Meffert

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BITMi Mitgliedernews: CONZE Informatik GmbH als systemrelevantes Unternehmen eingestuft

Hashtag Systemrelevanz

Wenn unternehmerische Pflicht zur volkswirtschaftlichen wird 

Seit COVID-19 ist nichts mehr, wie es einmal war. Das „Ich“ tritt zugunsten des „Wir“ zurück. Um sowohl die Versorgung der Bevölkerung als auch die Volkswirtschaft aufrechtzuerhalten, definierte man, welche wirtschaftliche Leistung als „systemrelevant“ eingestuft werden darf.  Eine Einstufung als Auszeichnung, begleitet von Pflichten und sozialer sowie volkswirtschaftlicher Verantwortung. Die CONZE Informatik GmbH, ein systemrelevantes südwestfälisches Unternehmen der Medizintechnik, weiß diese Verantwortung einzuschätzen.

 Conze Cloud

Foto: iStock.com/U.Ozel.Images

COVID-19 hat alles verändert. Bei über 30 Grad Außentemperatur maskieren wir uns. Beim Einkaufen lassen wir uns durch Klebepfeile gehorsam in die richtige Richtung lenken. Erzählten wir früher stolz von unseren exotischen Urlaubszielen, rühmen wir uns heute mit Urlaub auf Balkonien. Das „Ich“ tritt zugunsten des „Wir“ zurück. Unsere Volkswirtschaft muss aufrechterhalten werden – Hashtag Systemrelevanz. Doch was verbirgt sich in der Praxis hinter dem Schlagwort „Systemrelevanz“? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe definierte diesen Begriff im Zuge COVID-19 sehr umfangreich. In einem Satz ausgedrückt, beschreibt Systemrelevanz die Bedeutung von Institutionen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Systems. Das Ziel lautet, die Bevölkerung mit den dringendsten, teils lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen. Allen voran steht der Gesundheitsschutz, ein Bereich mit den denkbar höchsten Anforderungen.

Einstufung: Systemrelevant

Welches Unternehmen als systemrelevant bewertet wird, entscheidet der Einzelfall. Aufgrund seiner Fokussierung auf die Bereiche Medizintechnik und Healthcare, wurde auch die CONZE Informatik GmbH als systemrelevantes Unternehmen eingestuft. CONZE entwickelt unter anderem medizinische Software für Anästhesie- und Beatmungsgeräte sowie für dentale Rekonstruktionen. Damit hilft das südwestfälische Unternehmen, dass weltweit Gesundheitsmaßnahmen ausgeführt und Menschenleben gerettet werden können. Diese Einstufung bringt auch zahlreiche Pflichten mit sich.

Aufgrund der hohen Bedeutung seiner Dienstleistung sowohl in sicherheitspolitischer, gesundheitlicher und wirtschaftlicher Hinsicht entwickelt CONZE streng entsprechend normativer Software-Entwicklungsprozesse der Medizintechnik. Hinzu kommen Bestimmungen des Risikomanagements, der Produktsicherheit sowie Gebrauchstauglichkeit, die es neben denen der eigentlichen Code-Entwicklung einzuhalten gilt. Diese Prozesse sind in zahlreichen deutschen wie auch internationalen Normen verankert und zu befolgen.

Besonderheiten der medizinischen Informatik

Beatmungsgeräte für den Einsatz auf Intensivstationen wurden in den letzten Monaten enorm stark nachgefragt. Das Versorgen von Patienten wurde zu einem Nadelöhr. „Unsere Kunden sind großem Druck ausgesetzt – Termindruck, Lieferdruck und nicht zuletzt Leistungsdruck. Das bedeutet für uns, ebenfalls systemrelevant zu handeln, um diese Kunden nach Kräften zu unterstützen“, so Dennis Conze, Geschäftsführender Gesellschafter der CONZE Informatik GmbH. „Daneben erfordert das Arbeiten in der Medizintechnik ein großes Maß an technischem sowie regulatorischem Know-how. Es ist anspruchsvoll, dem gerecht zu werden und gleichzeitig das unternehmerische Ziel nicht aus den Augen zu lassen. Auch nicht-systemrelevante Kunden besitzen für uns eine hohe Relevanz. Glücklicherweise können wir uns in dieser Zeit auf unsere Erfahrung verlassen. Dank ihr und unserer ISO-9001-Zertifizierung gelingt es uns, all diese Bälle gleichzeitig in der Luft zu halten.“

Systemrelevanz – eine persönliche Einschätzung

„Systemrelevanz ist kein Monopol. Es gibt viele Akteure im Markt, die letzten Endes für ein Funktionieren unserer Wirtschaft entscheidend sind“, schätzt Magnus Theile, Prokurist und CTO bei CONZE, diese Auszeichnung praxisorientiert ein. „Das Bescheinigen von Systemrelevanz darf im Gegenzug kein Herabstufen „unrelevanter“ Akteure nach sich ziehen. Wir leisten gerne unseren Beitrag, um Lieferketten, Logistik, Wertschöpfung und das gesamte Wirtschaftssystem am Laufen zu halten; trotz großer Herausforderungen, die Remote-Arbeit, hohe IT-Auslastungen und weitere Einschränkungen derzeit mit sich bringen.“

Boilerplate

Die CONZE Informatik GmbH ist Spezialistin für User Interface Engineering. Seit mehr als 10 Jahren entwickelt sie grafische Benutzeroberflächen (GUIs, HMIs) anspruchsvoller Geräte und Software-Systeme mit Fokus auf Medizintechnik und Healthcare. In enger Zusammenarbeit mit HMI- und Usability-Experten implementiert CONZE als digitale Werkbank UI-/UX-Konzepte sowie Visual Designs. Dabei behält sie die realistische Umsetzbarkeit stets im Blick.

Um höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Medizintechnik zu garantieren, ist das inhabergeführte Unternehmen nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert und implementiert Software nach DIN EN ISO 13485, IEC 62304 sowie IEC 62366. Zum Entwicklungs-Know-How zählen u.a. C++, C#, .NET Framework/Core, WIN UI, MFC, WPF, UWP, Qt sowie ASP.NET Core, Angular und React Native unter Einsatz von CI-/CD-Werkzeugen wie Build-Server und Docker-Container. Die CONZE Informatik GmbH ist aufgrund der überdurchschnittlich guten Bewertungen ihrer Mitarbeiter durch FOCUS-BUSINESS und kununu.com als „Top Arbeitgeber des Mittelstandes 2020“ ausgezeichnet.

 

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Kontaktdaten:

CONZE Informatik GmbH

Friedrichstraße 18
57072 Siegen
Deutschland

Tel.: +49 (0) 271 240098-50
Fax: +49 (0) 271 240098-80

E-Mail: info@conze.com
Internet: http://conze.com

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Bedeutung von Daten im Wettbewerbsrecht hervorgehoben

Aachen/Berlin, 09. September 2020 – Heute hat das Bundeskabinett das 10. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt die Modernisierung des Wettbewerbsrechts, mit der die Regierung den Anforderungen an die Digitalisierung der Wirtschaft gerecht werden und ein digitales Wettbewerbsrecht 4.0 schaffen möchte.

Aus Sicht des BITMi ist es wichtig, dass nun die Rolle von Daten besonders berücksichtigt wird, sei es bei der Beurteilung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung eines Unternehmens für den Wettbewerb oder bei den Verhaltensweisen, die durch das Bundeskartellamt untersagt werden können. So ist nun der „Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten“ ein Kriterium für die Bewertung der Wettbewerbsbedeutung eines Unternehmens. Wird eine marktbeherrschenden Stellung festgestellt, kann das Kartellamt untersagen, dass die Portabilität von Daten erschwert wird.

„Zugang zu Daten ist in unserer digitalen Welt für Unternehmen überlebenswichtig“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Ohne Daten besteht keine Chance, Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz für die eigenen Produkte und Services zu nutzen. Nur mit Daten können Algorithmen trainiert und leistungsfähig gemacht werden. Wird Unternehmen der Zugang zu Daten erschwert, werden sie de facto von diesen Technologien und damit einem großen Bereich der Wertschöpfung ausgeschlossen.“

Darüber hinaus kann das Bundeskartellamt nun Unternehmen untersagen, eigene Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern beim Vermitteln des Zugangs zu Absatzmärkten zu bevorzugen. „Die Gleichbehandlung von Angeboten ist eine entscheidende Voraussetzung, um mittelständischen Unternehmen eine Chance im Wettbewerb zu geben“, ergänzt Grün. „Unser digitaler Mittelstand ist unglaublich innovativ. Wird den groben Ungleichheiten beim Zugang zu Daten und Märkten nun entschieden entgegengetreten, kann ein großes Potenzial für digitale Lösungen aus dem Mittelstand entfaltet werden.“

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Gütesiegel „Software Made/Hosted in Germany“ 2020 kostenfrei nutzen

Ausgezeichnet für Ihr Unternehmen: Die Gütesiegel „Software Made in Germany“und „Software Hosted in Germany“

Steigern Sie jetzt den Wert Ihrer Software-Produkte durch die Auszeichnung mit Qualitätssiegeln: „Software Made in Germany“ und „Software Hosted in Germany“ werden vom Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) verliehen und weist auf die besonderen Werte deutscher Software und deutschen Hostings hin – 100 % Service, 100 % Qualität und 100 % Zukunft. Nutzen Sie die Vorteile dieser herausragenden Auszeichnung:

  • Vermitteln Sie Ihren Kunden und Partnern Qualität und Investitionssicherheit
  • Verwenden Sie die Auszeichnung auf Ihren Software-Produkten, Unterlagen und im Web
  • Schaffen Sie sich Vertrauen und Aufmerksamkeit: Das Gütesiegel steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Das Siegel beantragen Sie direkt beim BITMi. Die Vergabe funktioniert schnell, einfach und unbürokratisch.

Werden Sie sofort aktiv: Bei Einreichung Ihres Antrags bis zum 31.10.20 können Sie das Siegel dieses Jahr beitragsfrei nutzen!

Informationen finden Sie in den Flyern der Gütesiegel:

Software Made in Germany

Software Hosted in Germany

Schreiben Sie uns an kontakt@bitmi.de oder rufen Sie uns an unter Tel. 0241 – 1890 558!

Hier finden Sie die Anträge zu „Software Made in Germany“ und „Software Hosted in Germany“:

Antrag Software Made in Germany: https://bitmi.de/wp-content/uploads/Marketingaktion-Antrag-Software-Made-in-Germany-2020-1.docx
Zufriedenheitsbekundung: https://bitmi.de/wp-content/uploads/Zufriedenheits%C3%BCberpr%C3%BCfung-Software-Made-in-Germany.docx

Antrag Software Hosted in Germany: https://bitmi.de/wp-content/uploads/Marketingaktion-Antrag-Software-Hosted-in-Germany-2020-1.docx