Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

BITMi Mitglied JK Consulting informiert: Internet der Dinge (IoT) – Die auf Standards basierende Internet Evolution

Auf vorhandene Kommunikationstechniken aufbauend, wie dem Internet, stellt das Internet der Dinge (IoT) den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung dar. Menschen und Objekte werden miteinander durch Kommunikationsnetze innerhalb und quer, über private, öffentliche und industrielle Bereiche hinweg, verbunden und können über ihren Zustand und/oder über den Zustand ihrer Umgebung informieren.

Das Internet der Dinge wird als einer der Wegbereiter der nächsten industriellen Revolution angesehen.

 Evolution des Internets

Quelle: [1]

 Laut Schätzungen wird die Anzahl der IoT Verbindungen innerhalb der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 auf fast 6 Milliarden ansteigen. Man erwartet, dass diese Steigerung der Vernetzung enorme wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Neue innovative IoT Dienste, Applikationen und Produkte werden erwartet, die durch bereichsübergreifendes Zusammenwirken, Selbstkonfigurierung und sogar durch das Treffen eigenständiger Entscheidungen unser tägliches Leben einfacher gestalten sollen.

Das Internet der Dinge verkörpert die nächste grundlegende wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationswelle, die durch das Internet ermöglicht wird. Mit dem IoT können ein beliebiges physikalisches Objekt (z.B. ein Thermostat oder ein Motorradhelm) sowie ein virtuelles Objekt (z.B. eine Repräsentanz eines realen Objektes in einem Computersystem) mit anderen Objekten und auch mit dem Internet verbunden werden. Damit wird eine Struktur sowohl zwischen Dingen als auch zwischen Menschen und Dingen geschaffen.
Das IoT kann die physikalischen und die virtuellen Welten zu einem neuen smarten Umfeld verknüpfen, das abtastet, auswertet und sich anpasst, und das unser Leben einfacher, sicherer, effizienter und benutzerfreundlicher machen kann.

IoT Interessenvertreter betonen, dass ein funktionierender Binnenmarkt der Schlüssel zu einer großflächigen Anwendung des IoT in Europa ist. Dies würde gewährleisten, dass sich IoT Geräte und Dienste übergangslos und auf einer Plug-and-Play Grundlage überall in Europa verbinden und sich ohne Hürden über nationale Grenzen hinweg verbreiten können.

IoT Technologien sind Wegbereiter für den digitalen Binnenmarkt (Digital Single Market, DSM), der einen potentiell bedeutsamen Einfluss auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum haben wird und die Voraussetzungen zur Bereitstellung und Kommerzialisierung von IoT Technologien und Applikationen innerhalb von Europa und auf internationalen Märkten schafft.

Die Strategie der Europäischen Kommission hinsichtlich des digitalen Binnenmarktes unterstreicht die Notwendigkeit, Fragmentierung zu vermeiden und die Interoperabilität für das IoT zu unterstützen, um dessen Potential auszuschöpfen.

Um alle Schlüsselelemente der Technologie und der Wertschöpfungskette sowie deren Integration in horizontale Plattformen zu meistern, ist auch eine fokussierte Standardisierungstätigkeit zur Bereitstellung von Referenzarchitekturen und -plattformen erforderlich.

Der Europäische Rat sieht enorme wirtschaftliche Möglichkeiten voraus und hat deshalb im Jahr 2013 das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation beschlossen, genannt “Horizon 2020”, das den Zeitraum von 2014-2020 abdeckt.

Um das Entstehen des IoT zu unterstützen, hat die Europäische Kommission einige Aktionen festgelegt, die bereits unter dem Horizon 2020 Rahmenprogramm gestartet wurden.

 Zwei Beispiele:

  • Die Kommission investiert mehr als 100 M€ in nachfragegesteuerte IoT Großprojekte (Large Scale Pilots). Diese sollen IoT Technologien und Ansätze durch tatsächliche Bereitstellungen in großem Rahmen bewerten.
  • Die Europäische Kommission beauftragte ETSI (European Telecommunications Standards Institute) mit der Unterstützung dieser Großprojekte durch eine Studie über die Landschaft der IoT Standards und die Lückenanalyse für Europäische IoT Großprojekte (IoT Standards landscaping and IoT European Large Scale Pilots (LSP) gap analysis).

 

Das zuständige ETSI Technische Komitee SmartM2M gründete deshalb im Oktober 2015 eine Experten Task Force, die STF505 [2].

Die STF505 ist eine von Herrn Joachim Koss geleitete Gruppe von Experten, die von der Europäischen Kommission unter dem “Rolling plan on ICT standardization” in Zusammenarbeit mit der Europäischen Multi-Stakeholder Platform (MSP) finanziert und durch ETSI unterstützt wurde. Sie wurde beauftragt, einerseits eine Analyse zur Landschaft der IoT Standardisierung durchzuführen (insbesondere in Verbindung mit der AIOTI, Alliance for Internet of Things Innovation) und andererseits Lücken in der IoT Standardisierung zu identifizieren.

Die Studie berücksichtigt „vertikale“ Funktionalitäten (Standards und Protokolle) in speziellen Applikationsbereichen, z.B. eine einzelne vertikale Industrie wie Home Automation, Smart Mobility und tragbare medizinische Geräte, und “horizontale” Funktionalitäten, die nicht für einen bestimmten Bereich spezifisch sind, aber darauf abzielen, gemeinsame Standards, Protokolle und Lösungen bereitzustellen, die für möglichst viele Industrien anwendbar sind.

 Die beiden angeforderten technischen Berichte der Studie wurden im Oktober 2016 veröffentlicht:

  • „SmartM2M: IoT Standards landscape and future evolutions“ (TR 103 375 [3])
    Die Analyse der Standardisierungslandschaft liefert eine Liste von bestehenden standardisierten Technologien, die zur Wiederverwendung durch die IoT Großprojekte (LSPs) vorgeschlagen wird. Mehr als 320 Standards wurden identifiziert und gelistet. Hiervon sind 150 auf verschiedene IoT Bereiche wie Smart Living, Smart Mobility, Smart Cities gemeinsam anwendbar.
  • „SmartM2M: IoT Large Scale Pilots (LSPs) use cases and standards gaps“ (TR 103 376 [4])
    Die Identifizierung von Lücken in technischen Standards, gesellschaftlichen Bereichen und Geschäftsfeldern liefert einen guten Anhaltspunkt zum Reifegrad der Standardisierung in einem vertikalen Bereich. Ungefähr 50 prägnante Lücken wurden identifiziert, fast 50% von ihnen in den Bereichen Sicherheit und Datenschutz, Konnektivität, Daten-Interoperabilität und Dienste-Plattformen.

Workshop Internet der Dinge

Die Experten Task Force STF505 organisierte zwei Workshops, um ihre Arbeitsergebnisse zu verbreiten und gab Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

  • ETSI Workshop “Internet of Things in the Smart Home”, 21.-22. März 2016 [5],
    Ein Workshop zum Thema Smart Home, der verschiedene Bereiche von IoT Großprojekten abdeckte, wie z.B. Smart Living, eHealth, Wearables und Smart Cities
  • European Commission Workshop ”Internet of Things Standards Landscaping and Gap Analysis Workshop”, 07. Februar 2017 [6],
    Ein Workshop, der auf die Präsentation der Task Force Ergebnisse und deren Anwendung durch die IoT Großprojekte ausgerichtet war, die die Ausschreibung der Europäischen Kommission gewonnen haben.

Die Experten Task Force STF505 hat seine Arbeit im März 2017 beendet.

Schlussbemerkung

Das Internet der Dinge ist eine im Kommen befindliche Technologie, die bis zum Jahr 2020 Milliarden von Objekten wie z.B. Haushaltsgeräte, tragbare Elektronik, Fahrzeuge und Sensoren mit dem Internet verbinden wird.
Neben dem Innovationspotential in vielen Industriesparten hat das IoT auch das Potential, viele gesellschaftliche Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcen- und Energieeffizienz sowie das Altern anzusprechen.

Derzeitig ist die IoT Landschaft jedoch fragmentiert, weil es viele proprietäre und halb-geschlossene Lösungen entlang einer Vielzahl bestehender Standards gibt. Dies kann Innovationen begrenzen, die mehrere Applikationsgebiete umfassen. Implementierungen im großen Stil und Validierung von übergreifenden Lösungen und Standards sind der Schlüssel zu Interoperabilität, Zuverlässigkeit und Sicherheit.

Die Europäische Union benötigt einen offenen Plattformansatz, der mannigfaltige Applikationsbereiche unterstützt und vertikale Silos durchquert, um wettbewerbsfähige IoT Ökosysteme hervorzubringen. Dies erfordert offene Standards, die die gesamte Wertschöpfungskette unterstützen, indem sie mehrere Technologien integrieren.

Das Internet der Dinge benötigt plattform-basierte Integrationen, die offenen Standards folgen. Standardisierte, horizontal angelegte Protokoll-Layer und Plattformen (d.h. gemeinschaftliches Anwenden durch die vertikalen Applikationsbereiche) stellen Interoperabilität bereit und damit den bereichsübergreifenden Datenaustausch.

 

Quellen und Links

[1]   SWD(2016) 110/2 – Commission Staff Working Document, Advancing the Internet of Things in Europe, Brüssel, 19.04.2016

[2]   https://portal.etsi.org/stf.aspx?tbid=595

[3]   http://www.etsi.org/deliver/etsi_tr/103300_103399/103375/01.01.01_60/tr_103375v010101p.pdf

[4]   http://www.etsi.org/deliver/etsi_tr/103300_103399/103376/01.01.01_60/tr_103376v010101p.pdf

[5]   http://www.etsi.org/news-events/events/1047-2016-02-iotinthesmarthome

[6]   https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/internet-things-standards-landscaping-and-gap-analysis-workshop

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

BITMi Mitglied Cyberrisk Agency informiert: Der Mittelstand braucht Cyber-Risiko-Management

Neue Bedrohungslage insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen

Die Bedrohungslage für den deutschen Mittelstand durch Cyber-Angriffe hat sich massiv verändert. Waren es früher eher Großunternehmen, die in das Fadenkreuz gezielter Hackerangriffe geraten sind, so sind es zunehmend kleinere Unternehmen, die in das Visier der Cyberkriminellen geraten. Hierzu hat sich mittlerweile ein „digitaler Untergrund“ mit spezialisierten Anbietern von Cybercrime-Werkzeugen und zugehörigen Diensten etabliert. 30% der Angriffe zielen mittlerweile auf Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter. Neben Reputationsschäden sind die Unternehmen im Falle eines erfolgreichen Angriffs oft mit erheblichen Kosten konfrontiert.

90% der Hackerangriffe starten mit einer einfachen E-Mail. Ein unachtsam geöffneter E-Mailanhang genügt und die Unternehmensdaten sind verschlüsselt und nur gegen Lösegeld wieder frei zu bekommen. Gezielte Attacken auf die Verfügbarkeiten von IT-Systemen sind für kleines Geld online bestellbar. In 50 Prozent der Fälle sind es Mitarbeiter selbst, die einen Schaden verursachen. Insbesondere wenn personenbezogene Daten die Beute von Cyberkriminellen geworden sind und Unternehmen die betroffenen Kunden und Partner entsprechend informieren müssen, ist die Unternehmensreputation und damit die Kundenbasis signifikant gefährdet. Im Krisenfall ist der Einsatz von Profis für IT, Kommunikation und Recht erforderlich, die ihre Leistungen in der Regel nicht unter 1.500 EUR Tagessatz anbieten. Hinzu kommen Kosten des Betriebsstillstandes und ggf. Schadensersatzansprüche Dritter.

Reine technische Abwehr ist heute nicht mehr ausreichend. Das technische Wettrennen gegen die Hacker können Sie nicht gewinnen – gehen Sie als Unternehmer davon aus, dass Sie gehackt werden und bereiten Sie Ihr Unternehmen auf den Ernstfall vor.

Bedarf für „Cyber Risiko Management“

Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt ca. 1.000 kritische Schwachstellen in den üblichen Standard-Softwareprodukten – ein sperrangelweit offen stehendes Einfallstor für Cyberkriminelle.

Größere Unternehmen halten mittlerweile ganze Teams für den Ausbau ihrer Informationssicherheit vor und investieren ca. 10% ihres IT-Budgets für IT-Sicherheit. Energieversorger, die in den Bereich „Kritischer Infrastrukturen“ fallen, werden von Staatswegen mittlerweile zwangsverpflichtet, höchste Sicherheitsstandards zum Schutz vor Hackern zu implementieren und müssen sich bis 2018 hierzu auch zertifizieren lassen.

Kleinere Unternehmen können sich Expertenteams und laufende Investitionen in den Ausbau ihrer Sicherheitsstandards meist nicht leisten. Die Kosten und Reputationsschäden eines Cyberangriffs können aber erheblich sein und kleine Unternehmen sogar in den Ruin treiben. Die Cyber Risk Agency rät den Entscheidern im Mittelstand zu einer differenzierten Risikostrategie. Ergänzen Sie Ihre Risikostrategie über technischen Schutz hinaus durch gezielte Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeiter und bereiten Sie Ihr Unternehmen durch eine Cyber-Versicherung mit entsprechenden Serviceleistungen auf den Ernstfall vor.

Personenbezogene und organisatorische Maßnahmen der Prävention sowie die Absicherung von finanziellen Schäden sind keine originären Aufgaben eines IT-Verantwortlichen im Unternehmen.  Ein Cyberangriff kann für kleinere Unternehmen existenzbedrohend sein, die Vorbereitung auf den Ernstfall ist Aufgabe der Unternehmensleitung.

Vorteile einer Cyber-Versicherung

Größere Unternehmen nutzen zunehmend Cyber-Versicherungen zur Risikoreduktion
– nur 5 % der kleineren Unternehmen hingegen haben eine solche Police abgeschlossen, obwohl gerade diese ein leichteres Ziel für Angreifer sind und die Kosten im Schadensfall zur existenziellen Bedrohung für diese werden können.

Anstatt Expertise zu hohen Kosten intern aufzubauen, raten wir dem Mittelstand zu einer differenzierten Risikostrategie: Setzen Sie auf Kooperation und Risiko-Diversifikation durch Versicherungsschutz. Fremd- und Eigenschäden bis zu 1 Mio. EUR sind für kleinere Unternehmen mit einer guten Cyber-Versicherung schon für ca. 1.400 EUR p.a. versicherbar.

Neben dem Bilanzschutz durch finanzielle Leistung im Schadenfall stellen die Assistance-Leistungen einzelner Versicherer vor allem für kleinere Unternehmen eine äußerst attraktive Win-Win-Situation dar. Beide Seiten sind an einer Schadensvermeidung und einer schnellen Schadenbehebung im Ernstfall interessiert. Leistungen wie eine Hotline für den Ernstfall, ein etabliertes Notfall-Management, professionelle Krisen-Kommunikation etc. müssen daher nicht mit erheblichen Kosten intern durch das Unternehmen selbst aufgebaut oder im Krisenfall organisiert werden, sondern sind bei einzelnen Anbietern in sehr hoher Qualität verfügbar.

FAZIT: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht – Cyber-Versicherungen bieten über finanziellen Schutz hinaus zum Teil sehr attraktive Mehrwertdienste zur Schadens-eindämmung im Ernstfall. Die Angebote am Markt unterscheiden sich stark – wir haben das Marktangebot für Sie analysiert und finden die passende Lösung für Ihren Bedarf.

Autor: Oliver Lehmeyer, Geschäftsführer Cyber Risk Agency, Januar 2017

 


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Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Webinar für BITMi-Unternehmen: Nachfolgeplanung und Investorensuche für mittelständische IT-Unternehmen

Der deutsche IT-Markt steht vor einer Wende: Ein Großteil der rund 7.000 mittelständischen IT-Firmen mit einem Jahresumsatz zwischen 1 und 50 Millionen Euro ist bereits in den 1990er Jahren entstanden. Die einstigen Gründer, die inzwischen zur Generation 50+, den Silver Agers, gehören, sehen sich enormen Herausforderungen gegenüber. Einerseits haben sie oft ein Nachfolgeproblem, andererseits steigen mit immer kürzeren Innovationszyklen auch die Investitions- und Finanzierungsanforderungen. Gleichzeitig bietet die anstehende Digitalisierungswelle aber auch enorme Chancen für agile IT-Unternehmen, sofern sie ihr Geschäftsmodell entsprechend anpassen können.

Verkaufen oder Durchstarten? Diese Frage stellen sich deshalb aktuell sehr viele mittelständische IT-Unternehmer. Und häufig lautet dann doch die Entscheidung, das Unternehmen in absehbarer Zeit an einen strategischen Investor zu verkaufen.

Das Webinar widmet sich der Frage, wie der damit verbundene Prozess der Nachfolgeplanung und Investorensuche systematisch vorbereitet und erfolgreich umgesetzt werden kann.

Das Webinar richtet sich an Eigentümer, Geschäftsführer und Vorstände von BITMI-Unternehmen, die genau vor einem solchen Veränderungsprozess stehen.

Neben der Darstellung der Herausforderungen und Handlungsoptionen für mittelständische IT-Unternehmen werden praxisorientierte Tipps zur erfolgreichen Nachfolgeplanung- und Investorensuche gegeben. Hierzu werden ein bewährtes Vorgehensmodell zur Strukturierung des Verkaufsprozesses vorgestellt und die wesentlichen Erfolgsfaktoren für die Investorensuche erläutert.

Der Referent Dipl.-Kfm. Ralf Heib ist Geschäftsführer der match.IT GmbH in Saarbrücken und verfügt über langjährige Management- und M&A-Erfahrungen im IT-Sektor.

Webinar-Termin:

Freitag, 2. Juni 2017, 15.00 – 16.00 Uhr.

Melden Sie sich jetzt zu dem Praxis-Webinar an:

https://attendee.gotowebinar.com/register/1327968535945837569

Gerne schicken wir Ihnen auch das kostenfreie Whitepaper M&A IT-Mittelstand zu:

http://www.match-it.biz/whitepaper.php

match.IT – die M&A-Experten für den mittelständischen IT-Markt

 Die match.IT GmbH in Saarbrücken ist eine M&A-Beratung, die sich auf den mittelständischen IT-Markt im deutschsprachigen Raum spezialisiert hat. Der Großteil dieser mittelständischen IT-Unternehmen, welche jährliche Umsätze von eins bis fünfzig Millionen Euro erzielen, steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Nachfolgeprobleme und zunehmender Konsolidierungsdruck im klassischen IT-Geschäft stehen dabei neue Wachstumschancen im Zuge der Digitalisierung gegenüber. Match.IT unterstützt mittelständische IT-Unter-nehmen mit der richtigen Strategie, um weiteres Wachstum zu generieren und den Technologiewandel zu meistern oder bei Nachfolgeproblemen den passenden strategischen Investor zu finden.

 

www.match-it.biz

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Das E-Business-Seminar jetzt als Online-Kurs!

Digitaler Wandel, Digitale Transformation, Digitale Wirtschaft, Digitale Gesellschaft, Digitale Innovationen sind nur wenige Schlagworte, die im Zusammenhang mit dem E-Business immer wieder zu lesen sind. Die Auswirkungen auf die Arbeitswelt sind vor diesem Hintergrund bereits heute elementar: „Digitalisierung am Arbeitsplatz löst laut einer aktuellen Studie vom BMBF bei 81% der Beschäftigten Ängste aus. Die Antwort kann nur die persönliche Weiterbildung für die Digitale Wirtschaft sein!“ so Prof. Dr. Tobias Kollmann von der Universität Duisburg-Essen als Initiator und Leiter des E-Business-Seminar. Er führt weiter aus: „Die Teilnehmer können jetzt über unseren neuen Online-Kurs erstmals die Grundlagen von digitalen Geschäftsprozessen und -modellen bequem und jederzeit von zu Hause aus oder am Arbeitsplatz als berufliche Weiterbildung kennenlernen.“

Jeder Teilnehmer erarbeitet sich über den Online-Kurs aktuell besonders berufsrelevante Kompetenzen speziell für die Digitale Wirtschaft und die Digitale Transformation von Unternehmen und steigert damit seine zukünftigen Karrierechancen. Er entwickelt zudem potenzielle Wettbewerbsvorteile für sein Unternehmen im Online-Wettbewerb und lernt erste Grundlagen zu elementaren elektronischen Geschäftsprozessen. Der neue Online-Kurs ”E-Business-Seminar“ gibt mit einem Workload von 40 Lernstunden dem Teilnehmer alle relevanten Antworten.

Nie war es einfacher, sich für die Digitale Wirtschaft fit zu machen! Das neue Premium-Angebot für das E-Learning mit einer aufwendigen Produktion der Lerninhalte in Text, Bild, Ton, Video, Animation, interaktiven Grafiken usw. wurde zusammen mit dem erfahrenen Online-Spezialisten Materna TMT aus Dortmund und in Kooperation mit der Ruhr Campus Academy, als Weiterbildungsträger der Universität Duisburg-Essen, umgesetzt. Der Kurs kostet nur 74,90 Euro pro Teilnehmer und damit 1,87 Euro pro Lernstunde.

Das Kursticket für den Online-Kurs gibt es unter http://anmeldung.e-business-seminar.de

Andreas Palm Keine Kommentare

BITMi Präsident Dr. Oliver Grün trägt Keynote auf dem IT&MEDIA FUTUREcongress 2017 vor

Aachen/Bielefeld, 12. April 2017 – Die digitale Transformation hat in Deutschland Fahrt aufgenommen. Kaum ein Unternehmen aus dem Mittelstand ist allerdings auf dieses Thema optimal vorbereitet. Neben großen Herausforderungen ergeben sich allerdings auch immense Chancen für neue Geschäftsmodelle und Wachstum. Entwicklungszeiten verkürzen sich und die Produktentwicklung muss in immer kürzeren Zeitabständen greifbare Ergebnisse vorweisen. Der IT&MEDIA FUTUREcongress 2017 bietet mit Messe und Kongress vielfältige Möglichkeiten, die Thematik zu begreifen, Chancen zu identifizieren und Kontakte zu knüpfen. Interessierte Manager und IT-Fachkräfte können sich am 21. September 2017 zum 2. Mal in Bielefeld über eine Vielzahl von aktuellen IT-Themen informieren. Das Leitmotto der Veranstaltung lautet „Business 4.0 – Geschäftserfolg durch Digitalisierung“. Hier erfahren Top Entscheider alles Wichtige rund um die Trends zur Digitalisierung, IT-Security, Big Data, Cloud-Technologie oder Prozessoptimierung. Mittlerweile wird die Veranstaltung von mehr als 40 Kooperationspartnern aus der Region unterstützt. Darunter auch die IHK Bielefeld, der BVMW Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der BITMi Bundesverband IT-Mittelstand e.V., OWL Maschinenbau, Kunststoffe OWL und viele andere. Rund 100 Aussteller und 35 Speaker werden auch dieses Jahr mit dabei sein. Mehr als 2.000 Besucher werden erwartet.

Da die IT längst ein Management-Thema ist, sollten sich nicht nur Fachkräfte, sondern auch Betriebs- und Unternehmensleiter mit diesen Themen befassen. Der einfachste, zeitsparendste und effektivste Weg hierfür ist der Besuch des IT&MEDIA FUTUREcongress am 21.09.2017 in Bielefeld. Nach der erfolgreichen Auftaktveranstaltung 2016 wird die Veranstaltung dieses Jahr durch den Präsident der IHK, Herrn Wolf D. Meier-Scheuven eröffnet. Anschließend können sich die Besucher jetzt schon auf die Keynote von Herrn Dr. Oliver Grün, Vorstand der GRÜN Software AG sowie Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. und Präsident des IT-Mittelstand-Europaverbandes European DIGITAL SME Alliance freuen.

Regionale Messe mit globalen Themen

Mit ihrer regionalen Ausrichtung führt die IT-Messe mit Kongress Entscheider aus Wirtschaft und Industrie mit IT-Spezialisten zusammen. Besucher erhalten an einem Tag an einem Ort Informationen, die ihnen gleichzeitig den aktuellen Stand der Informationstechnologie für mittelständische Unternehmen sowie Chancen und Risiken der Digitalisierung eröffnet. Sie können die Themen ihrer individuellen Digitalisierungsagenda mit Experten besprechen und Lösungen diskutieren. Der Kongress ist in vier Themenbereiche gegliedert: 1. Online-Marketing und Vertrieb, 2. Prozessoptimierung und IT Infrastruktur, 3. Arbeit 4.0 & Future-Thinking und 4. Cyber-Security und Datensicherheit. Hier informieren Experten zu aktuellen IT-Themen.

Weitere Informationen finden Interessierte Aussteller und Besucher unter www.itandmedia.de

Über AMC MEDIA NETWORK GmbH & Co. KG – Veranstalter des IT&MEDIA FUTUREcongress

AMC MEDIA NETWORK GmbH & Co. KG bietet als Verlag, Veranstalter und Kreisgeschäftsstelle des BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft in Darmstadt-Dieburg) regional und überregional mehr als 600 Kunden mediale Plattformen, Großveranstaltungen und Unternehmernetzwerke. Dazu gehört unter anderem die größte IT Management Veranstaltung in Hessen, der IT&MEDIA FUTUREcongress in Messe Frankfurt, der zuletzt über 3500 Teilnehmer hatte. Als Full-Service Grafik- und Werbeagentur und Unternehmensberatung unterstützt das Unternehmen seine Kunden zusätzlich in allen Bereichen der vertrieblichen Kommunikation und des Marketing. Als Verlag organisiert das Unternehmen das online Magazin „Entscheider kompakt“.

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

Andreas Palm Keine Kommentare

BITMi unterstützt Deklaration für die Meinungsfreiheit

Aachen/Berlin 11. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht die aktualisierte Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht als geeignetes Instrument gegen Hassreden und Falschmeldungen im Internet und unterstützt deswegen die „Deklaration für die Meinungsfreiheit“

In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 bringt eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten ihre Sorgen um die Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck. In einer gemeinsamen “Deklaration für die Meinungsfreiheit” warnen sie vor den katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden.

„Die beeindruckende Anzahl von Unterzeichnern der Deklaration ist ein starkes Signal an die Regierung, sich um eine geeignetere Lösung der Probleme Hassrede und Falschmeldungen in sozialen Medien zu bemühen, so BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. Er betont „dass das Problem offensiv angegangen wird ist begrüßenswert, dabei dürfen andere hohe Güter wie die Meinungsfreiheit aber nicht beiseitegedrängt werden.“

Auch die weiteren Unterzeichner sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Sie erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage.

Zu den unterzeichnenden Organisationen zählen:

Amadeu Antonio Stiftung

Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.

Bundesverband Deutsche Startups e.V.

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi)

Chaos Computer Club e. V.

cnetz – Verein für Netzpolitik e. V.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.

Digitale Gesellschaft e. V.

DJV – Deutscher Journalisten-Verband e.V.

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)

Internet Society, German Chapter (ISOC.DE) e.V.

LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik

Open Knowledge Foundation

Reporter ohne Grenzen e. V.

Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.

 

Weitere Unterzeichner sind:

Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Dr. Frederik Ferreau, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität zu Köln

Jörg Heidrich, Rechtsanwalt

Prof. Dr. Jeanette Hofmann, Politikwissenschaftlerin

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Rechtswissenschaftler

Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt

Jan Mönikes, Rechtsanwalt

Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Rechtswissenschaftler

Stephan Schmidt, Rechtsanwalt

Die vollständige Deklaration kann unter http://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/ abgerufen werden.

 

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

Andreas Palm Keine Kommentare

BITMi unterzeichnet Deklaration für die Meinungsfreiheit

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) beteiligt sich an Allianz für die Meinungsfreiheit:
In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 bringt eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten ihre Sorgen um die Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck. In einer gemeinsamen “Deklaration für die Meinungsfreiheit” warnen sie vor den katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden.

Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Sie erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage.

Zu den unterzeichnenden Organisationen zählen:
Amadeu Antonio Stiftung
Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
Bundesverband Deutsche Startups e.V.
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi)
Chaos Computer Club e. V.
cnetz – Verein für Netzpolitik e. V.
D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.
Digitale Gesellschaft e. V.
DJV – Deutscher Journalisten-Verband e.V.
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Internet Society, German Chapter (ISOC.DE) e.V.
LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik
Open Knowledge Foundation
Reporter ohne Grenzen e. V.
Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.

Weitere Unterzeichner sind:
Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
Dr. Frederik Ferreau, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität zu Köln
Jörg Heidrich, Rechtsanwalt
Prof. Dr. Jeanette Hofmann, Politikwissenschaftlerin
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Rechtswissenschaftler
Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt
Jan Mönikes, Rechtsanwalt
Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Rechtswissenschaftler
Stephan Schmidt, Rechtsanwalt

Weiter Informationen so wie die vollständige Deklaration finden Sie auf http://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de

Bei Fragen steht Ihnen Sven Ursinus, Leiter des BITMi Hauptstadtbüros, zur Verfügung: sven.ursinus@bitmi.de

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

BITMi: Netzwerkdurchsetzungsgesetz kein geeignetes Instrument gegen Hass und Falschmeldungen im Netz

Aachen/Berlin 07. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht die aktualisierte Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht als geeignetes Instrument gegen Hassreden und Falschmeldungen im Internet. Das von der Bundesregierung veröffentlichte Gesetz hat zur Aufgabe, „Hasskriminalität und andere strafbare Äußerungen“ im Internet zu bekämpfen. Dafür sollen Plattformen im Internet verpflichtet werden, auf Beschwerden über offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu reagieren, diese zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Über den Umgang mit Beschwerden und den daraus resultierenden Löschungen ist sehr umfangreich und transparent zu berichten. Löschen Plattformen rechtswidrige Inhalte nicht oder kommen ihren Berichtspflichten nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

„Zunehmende Hassreden und Falschmeldungen sind zwei Erscheinungen in sozialen Medien, denen es entschlossen zu begegnen gilt. Insofern ist ein grundsätzliches Tätigwerden der Regierung begrüßenswert“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. Kritisch sieht er die 24-Stunden-Frist zur Löschung von „offensichtlich rechtswidrigen Inhalten“. „Als Unternehmer lösche ich natürlich im Zweifel lieber einen Inhalt, als dass ich eine hohe Strafzahlung riskiere – gerade wenn ich in 24 Stunden kaum fundiert prüfen kann, was rechtswidrig ist und was nicht. Dadurch wird sich aber eine Lösch-Kultur entwickeln, die im Zweifel eher wirtschaftliche Interessen von Unternehmen, als den Schutz der Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellt“, so Grün.

Der BITMi ist ausdrücklich der Auffassung, dass einer hasserfüllten Debattenkultur, die den Boden des Rechtmäßigen verlässt, entschlossen entgegengetreten werden muss. Die aktuelle Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist dafür aber nicht geeignet, erzwingt sie doch Entscheidungen, die im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit ausfallen werden.

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

 Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

BITMi begrüßt Ende der Störerhaftung im WLAN

Aachen/Berlin 06. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht den gestrigen Beschluss der Bundesregierung zur erneuten Anpassung des Telemediengesetzes (TMG) positiv. Durch eine Ergänzung des TMG können betroffene Rechteinhaber an geistigem Eigentum von Internetdienstanbietern nur noch fordern, den Zugriff auf bestimmte Seiten zu sperren, wenn dadurch ihr Recht am geistigen Eigentum verletzt wird. Der Anbieter eines Internetdienstes kann aber nicht mehr abgemahnt oder auf Unterlassung verklagt werden, wenn er nur einfacher Anbieter eines Netzzugangs ist und hat damit auch nicht mit der Gefahr von enormen Verfahrenskosten zu leben.

„Deutschland ist im Bereich digitaler Vernetzung durch WLAN bisher weit hinter seinen Möglichkeiten geblieben. Der Schutz vor Schadensersatzklagen und Abmahnung, den Anbieter öffentlicher Internetdienste jetzt erhalten, hilft dieser Entwicklung entgegenzusteuern“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi. Natürlich birgt die Neufassung des §7 TMG das Risiko, dass ohne richterliche Überprüfung einzelne Netzsperren eingerichtet werden- die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie die Subsidiaritätsbedingung der Regelung lassen aber hoffen, dass es nicht zum Missbrauch dieses Instruments kommt. „Natürlich müssen geistige Eigentumsrechte auch im Internet weiterhin geschützt werden, bisher waren die Anbieter von Internetdiensten aber die falschen Adressaten von Unterlassungsklagen und Abmahnungen“, betonte Grün und ergänzte „Jetzt wurde die Möglichkeit geschaffen, endlich flächendeckend freie WLAN Dienste anzubieten.“

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

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 Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Trusted Cloud: Listung als vertrauenswürdiger Cloud Anbieter – Rabatt für BITMi Mitglieder

Der Trend zur Nutzung von Cloud-Diensten im Rahmen der Digitalen Transformation ist unverkennbar! Auch kleinere und mittlere Unternehmen beschäftigen sich aktiv mit diesen Fragen. Das Trusted Cloud Portal (www.trusted-cloud.de) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Zusammenarbeit mir dem Kompetenznetzwerk Trusted Cloud e.V. bietet diesen Unternehmen Orientierung und Unterstützung durch eine objektive und strukturierte Charakterisierung vertrauenswürdiger Cloud Angebote.
Allerdings haben gerade die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Bedarf nach Unterstützung durch kompetente Berater in diesem Prozess geäußert. Um dem gerecht zu werden, bieten wir auf der CeBIT 2017 ein Verzeichnis von Dienstleistern an, welche über entsprechende Kompetenzen und Referenzen verfügen und laden Sie hiermit ein, sich daran zu beteiligen.
Die Listung als Dienstleister auf Trusted Cloud ist ein Angebot des Kompetenznetzwerkes Trusted Cloud e.V. als Träger des Labels.

Ihre Vorteile als Dienstleister

  • Ihre Präsenz als vertrauenswürdiger Dienstleister
    auf Trusted Cloud
  • Ein zusätzlicher Marktzugang
  • Prüfung durch eine unabhängige Instanz
  • Zugang zu aktuellem Know-how

Die Listung…

erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen des Kriterienkatalogs für Dienstleister. Der Dienstleister muss die Einhaltung der im Kriterienkatalog gemachten Angaben rechtsverbindlich zusichern. Andere Gütesiegel und Zertifikate, mit denen der Anbieter ausgezeichnet ist, können bekräftigend hinzugefügt werden.
Treffen die Mindestanforderungen auf den Dienstleister zu, wird ein Vertag abgeschlossen, der die Listung des Dienstleisters auf www.trusted-cloud.de regelt. Der Kriterienkatalog für Dienstleister kann bei der Geschäftsstelle des Kompetenznetzwerkes (info@trusted-cloud.de) angefordert werden.
Die gelisteten Dienstleister werden mit einer ansprechenden Kurzdarstellung plus strukturierter Leistungsbeschreibung präsentiert. Suchmöglichkeiten nach speziellen Qualifikationen wie z. B. Technologie- und Branchenexpertise erleichtern Anwendern den Zugang.

Kosten und Aufwand

Für die Prüfung des Listungsantrags und die Betreuung während des Listungsprozesses wird keine Gebühr erhoben.
Eine Listung erfolgt auf 2 Jahre.
Die Gebühren für die Listung als Dienstleister:

  • für KMU* 720 € pro Jahr
  • Für Großunternehmen 1440 € pro Jahr
    * kleine und mittelständische Unternehmen
       gemäß EU Empfehlung 2003/361/EG
Exklusiv-Angebot:
Erfolgt Ihre Listung bis zum
31.07.2017,
ist diese für die ersten 12 Monate
kostenfrei!

Herausgeber…
der Listung als Dienstleister sowie des Trusted Cloud Labels für Cloud Services ist der Verein
Kompetenznetzwerk Trusted Cloud e. V.
, der aus dem gleichnamigen Technologieprogramm des BMWi hervorgegangen ist. Ziel des Vereins ist die Schaffung von Transparenz und Vertrauen in
Cloud-Technologien:

  • durch Transfer von anwenderorientiert aufbereitetem Wissen rund um Cloud-Computing
  • und durch Listung von geprüften Cloud-Anwendungen und IT-Dienstleistern

Zu den Mitgliedern des Vereins gehören neben anderen der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom), der Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi), der Bundesverband der IT-Anwender e. V. (VOICE) und EuroCloud Deutschland_eco e. V.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer: Trusted Cloud Flyer