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Author: Lisa Ehrentraut

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Matching-App IT2match des Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft in BDI-Broschüre

Die Matching-App IT2match unseres Kompetenzzentrums IT-Wirtschaft (KIW) wird als eine von 79 digitalen Plattformen in der neuen Broschüre „German Digital B2B Platforms“ des Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) vorgestellt.

Die Publikation verdeutlicht die Vielfalt an Einsatzfeldern im B2B-Bereich: Von Marktplätzen für Unternehmensbedarfe über Anwendungen zum Logistik- und Supply-Chain-Management bis hin zur Steuerung von vernetzbaren Gegenstän­den, wie Maschinen und Anlagen, im Internet of Things. Auch in der agilen Fertigung von Kleinserien und Prototypen mittels 3D-Druck kommen B2B-Plattformen zum Einsatz.

Weitere Informationen zur App und der Broschüre des BDI finden Sie hier.

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BITMi Mitgliedernews: humbee solutions erhält Unterstützung für die Entwicklung eines Sprachbots

Unser Mitglied die humbee solutions GmbH aus Meerbusch bekommt Unterstützung durch den Rhein-Kreis Neuss. Möglich gemacht wird dies durch das Innovations- und Investitionsförderprogramm INNO-RKN, für das sich kleine und mittlere Unternehmen mit ihren Ideen bewerben können. Insgesamt fünf Betriebe haben in der zweiten Förderrunde eine finanzielle Zusage erhalten, darunter die Firma humbee solutions, die das Geld für die Entwicklung eines Sprachbots zur Anwendung im Auto einsetzt, um das persönliche Aufgabenmanagement unterwegs zu organisieren.

Lesen Sie mehr dazu >> Hier geht’s zum Pressebericht

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EuGH kippt Privacy Shield – IT-Mittelstand braucht Rechtssicherheit

  • Europäischer Gerichtshof kippt Abkommen zwischen EU und USA zum Datenaustausch
  • Nach Safe Harbor nun mit Privacy Shield zweites Datenabkommen für ungültig erklärt
  • BITMi fordert schnelle und zuverlässige Rechtssicherheit für Unternehmen

Berlin/Brüssel, 16. Juli 2020 – Heute Vormittag hat der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Bereits vor vier Jahren, als das Privacy Shield das Safe Harbor Abkommen ersetzte, hatte der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sich kritisch geäußert. Die Entscheidung des EuGHs, welche das Privacy Shield zwar für ungültig, die Standardvertragsklauseln unter bestimmten Voraussetzungen aber für weiterhin zulässig erklärt, bestätigt die damalige Skepsis des BITMi. Nun gibt es die dringende Herausforderung, Rechtssicherheit für europäische Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig die aufdringliche Überwachung und massenhafte Erfassung persönlicher Daten einzuschränken.

BITMi Präsident Dr. Oliver Grün erklärt: „Es ist wichtig, dass die persönlichen Daten der europäischen Bürger nicht massenhaft und unkontrolliert weitergegeben werden. Allerdings brauchen wir zur Unterstützung der europäischen Unternehmen nun aber ein eindeutiges und zukunftsfähiges Abkommen, das den Unternehmen die Teilnahme am globalen Wettbewerb ermöglicht.“ Für Unternehmen, die global agieren und für die Entwicklung innovativer Lösungen Daten verarbeiten müssen, birgt das EuGH Urteil und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit ein großes Risiko ins Hintertreffen zu geraten.

Gleichzeitig stellt die Stärkung der schon fortgeschrittenen Datenschutzgrundverordnung und das gute Datenschutz-Profil der EU auch eine Chance für Unternehmen dar, die sich auf datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle spezialisiert haben. Für diese Unternehmen ist das Urteil eine Bestätigung, dass sie auf dem richtigen Weg sind. Aktuell ist ein höheres Maß an Datenschutz noch nicht automatisch ein Wettbewerbsvorteil. Die heutige Entscheidung des europäischen Gerichtshofs kann den Weg dahin ebnen, dass Datensicherheit als Wettbewerbsvorteil für Europa erkannt wird.

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BITMi Mitgliedernews: Neumann & Neumann unterstützt Sportvereine durch Software Sponsoring!

Die Software e-QSS by Neumann wird zur Qualitätssicherung weltweit in unterschiedlichsten Unternehmen und Branchen eingesetzt. Dass unsere Software dem ortsansässigen Sportverein, dem TSV Steingaden einmal helfen könnte, hatten wir vor der Corona-Pandemie sicher nicht auf dem Plan.

Aus einer Sponsoring-Anfrage für Desinfektions- und Hygieneartikeln entstand eine innovative Idee für die digitale Abbildung des Hygienekonzepts zur Einhaltung der Corona-Richtlinien.

Lesen Sie mehr dazu >>Hier geht’s zum Pressebericht

Auch andere Vereine sollen von diesem besonderen Konzept profitieren. Sprechen Sie uns einfach an oder leiten Sie diesen Link an Ihren Sportverein weiter.

Anfragen bitte an marketing@neumann-neumann.com – Wir sind für Sie da!

 

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Assoziiertes BITMi Mitglied DATABUND veröffentlicht Stellungnahme zu Fit-Store-Plänen des IT-Planungsrates

Unser assoziiertes Mitglied DATABUND, der Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V., hat eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des IT-Planungsrates zum Fit-Store veröffentlicht. Der IT-Planungsrat behandelte in seiner letzten Sitzung am 24.06.20 unter der Entscheidung 2020/21 das Thema „Fit-Store“ und nahm das entsprechende Eckpunkte-Modell zur Kenntnis. Der DATABUND hat zu diesem Eckpunkte-Modell eine Stellungnahme mit daraus hergeleiteten Änderungsvorschlägen entwickelt.

 

Offene Stellungnahme des DATABUND vom 12.07.2020 zu:

Eckpunktepapier des IT-Planungsrates zum Fit-Store

Die grundsätzliche Idee zur Einrichtung eines ‚App-Store‘ für die öffentliche Verwaltung (im Sinne der weltweit bekannten Stores) begrüßen und unterstützen wir. Ein solcher STORE, von dem man sich als Verwaltung benötigte Lösungen (kostenpflichtig oder kostenfrei) „herunterladen“ kann, führt zu völlig neuen Überlegungen und Möglichkeiten bezüglich des Vergaberechtes. Damit kann Transparenz, Wettbewerb und Standardisierung in einem einzigen Vorhaben gebündelt werden.

Zu begrüßen ist ebenfalls die Idee einer nachhaltigen Standardisierung (hoher Grad der bundeseinheitlichen Standardisierung).

Eine mögliche Durchführung des Vorhabens, wenn es nach dem vorliegenden Eckpunkte-Modell stattfindet, müssen wir jedoch scharf kritisieren und machen dies an einigen Kernpunkten des Dokumentes fest, auf die wir im Folgenden eingehen.

 

„Einer für Alle“-Prinzip

Dieses von Bundesregierung und IT-Planungsrat propagierte Modell klingt auf den ersten Blick sehr gut. Auf den zweiten offenbaren sich aber eine ganze Reihe von Problemen, auf die wir wie folgt eingehen:

Notwendigkeit verschiedener IT-Lösungen

Es wird keine IT-Lösungen geben, die sowohl die Ansprüche einer kleinen Gemeinde als auch die einer Großstadt gleichermaßen befriedigen kann. Vordergründig sind Dienstleistungen für die Bürger überall die gleichen, aber deren Abwicklung in der Verwaltung ist sehr unterschiedlich. Diese Unterschiede können nur durch unterschiedliche Softwarelösungen bedient werden, die für ihre Kunden eine optimale Prozessabwicklung bietet.

Notwendigkeit von Wettbewerb

Nur der Wettbewerb verschiedener Lösungen sorgt für einen Innovationsdruck auf die angebotenen Lösungen, ständig aktuelle Technologien und Trends zu adaptieren und die angebotenen Preise zu überprüfen.

Benachteiligung etablierter Lösungen

Mittel zur Umsetzung von ‚Einer-für-alle‘-Projekte werden in der Regel an die Landesdienstleister ausgereicht, die damit neue Lösungen auf Basis eigener Produkte entwickeln. Die bestehenden Lösungen privater Anbieter haben keine Chance hier zum Zuge zu kommen. Sie verlieren ihre Geschäftsbasis, da es nur die EINE verordnete Lösung geben soll. Dies kommt einem Berufsverbot der etablierten Softwarehersteller gleich.

Sicherheitsbedenken

Gegen die Einer-für-Alle-Lösung sprechen auch erhebliche Sicherheitsbedenken, da der Staat hier ‚alles auf eine Karte setzt‘. Sollte diese eine Lösung aufgrund eines Fehlers außer Funktion geraten, wäre bundesweit kein Arbeiten mehr möglich und es käme auch außerhalb von Corona zur einem digitalen Lockdown der Verwaltung. Eine weitere Ursache für solch einen Lockdown könnte ein Angriff auf die gewählte Lösung durch Unrechtsstaaten und Hacker sein. Die Folgen wären die gleichen, ggf. noch mit einem Abgreifen der sensiblen Daten aller betroffenen Bürger verbunden. Nur mit einer Vielfalt der Lösungen und einem Plan-B erhält der Staat seine Souveränität und Handlungsfähigkeit.

 

Standardisierung

In dem Dokument fehlt jeglicher Ansatz, die Standardisierung genauer zu definieren bzw. verständlich zu machen. Es werden stillschweigend Herangehensweisen als Standard postuliert, obwohl aus Marktsicht jegliche Legitimation fehlt („FIM-Module“), während auf z.T. etablierte Standards (XÖV) keinerlei Bezug genommen wird.

 

Vergaberechtsfreiheit

Es ist nicht nachvollziehbar, dass das in Deutschland und der EU vorgeschriebene Vergaberecht ausgerechnet für Bund und Länder hier nicht gelten, bzw. umgangen werden soll. Das Vergaberecht verfolgt mit seinen Vorgaben Ziele der sozialen Marktwirtschaft, die allgemein in Wirtschaft und Bevölkerung akzeptiert sind. Sie sollen Korruption und Wettbewerbsausschlüssen entgegenwirken und die Auswahl der besten Lösung fördern. Bund und Länder haben eine Vorbildfunktion gegenüber Kommunen und anderen Verwaltungen in den Ländern, von denen die Einhaltung des Vergaberechts erwartet wird. De facto bedeutet eine Umgehung des Vergaberechts gleichzeitig einen vollständigen Ausschluss privatwirtschaftlicher Anbieter, unabhängig davon ob diese sich im Besitz der öffentlichen oder privaten Hand befinden. Dies unvereinbar mit den Prinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft.

 

Beschaffung der Angebote des ‚Fit-Store‘

Das Eckpunkte-Papier führt aus, dass sowohl Bund als auch Länder Lösungen in den ‚Fit-Store‘ einstellen können. Auch die FitKo soll Lösungen einstellen und die bei den beiden Beteiligten vergaberechtsfrei beauftragen können. Eine Vergabe an die Privatwirtschaft wird nur als Ausnahme erwähnt mit dem Hinweis, dass hier ordnungsgemäße Vergabeverfahren notwendig seien. Vor dem Hintergrund, dass diese Konstruktion des ‚Fit-Store‘ mit seinem rechtlichen Rahmen der Vermeidung von Ausschreibungen dient, können wir nicht erkennen, dass eine Vergabe an die Privatwirtschaft und den damit verbundenen Aufwänden wirklich gewollt ist. Dies wird dazu führen, dass attraktive Projekte durch die Inhouse-Vergabe vor dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft abgeschottet werden. Nur Leistungen, die kein öffentlicher Partner erbringen möchte, aus welchen Gründen auch immer, würden zur Ausschreibung an die Privatwirtschaft gegeben.

 

Finanzierung der Angebote des ‚Fit-Store‘

Die angestrebten Finanzierungsformen für die Initialkosten durch die FitKo und der laufenden Kosten ggf. auch durch den Haushalt der FitKo werden ausschließlich Monopolstrukturen geschaffen. Diese Finanzierungen schließen von vorn herein aus, dass es mehrere finanzierte Lösungen geben wird, da eine Doppelfinanzierung nicht konsensfähig wäre. Gerade eine mögliche Finanzierung der laufenden Kosten durch den Haushalt der FitKo wird dazu führen, dass alle bestehenden oder entstehenden alternativen Lösungen ausgetrocknet werden, da Verwaltungen im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung kaum verargumentieren können, dass sie Geld für eine andere Lösung ausgeben, wenn es ein bereits finanziertes kostenloses Angebot gibt.

 

Beauftragung von öffentlichen IT-Dienstleistern durch die Länder

Auch zu diesem Punkt nennt das Eckpunktepapier als erstes die Vergaberechtsfreiheit dieser Verfahrensweise, der Weitergabe von Entwicklungsleistungen der Länder an ihre Landes-Dienstleister im Wege der Inhouse-Vergabe. Es werden sogar konkrete Dienstleister genannt, – auf einen Weg zur Vergabe an die Privatwirtschaft wird dagegen hier ganz verzichtet. Diese Konstruktion führt wiederum dazu, dass die Privatwirtschaft aus den gesamten OZG-Entwicklungen ausgesperrt wird. Damit kann die gesamte mittelständische Softwareindustrie mit ihren Erfahrungen und Innovationen sich nicht an der OZG-Umsetzung beteiligen. Der Mittelstand als die wichtigste Komponente der deutschen Wirtschaft wird ignoriert.

Auch in den folgenden Teilen des Papiers geht es nie darum ein möglichst gute und schnelle Lösung bereitzustellen, sondern allein darum, dass diese im Kreise der öffentlichen Hand bleibt und somit die ausgereichten staatlichen Gelder wieder in der Hand des Staates landen. Aus unserer Sicht hat der IT-Planungsrat hier das eigentliche Ziel völlig aus den Augen verloren. Gegenüber den wirtschaftlichen Eigeninteressen der Länder ist eine erfolgreiche Digitalisierung zweitrangig geworden. Dies ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit staatlichen IT-Projekten der vergangenen Jahrzehnte eine gefährliche Strategie auf dem Rücken der Kommunen und Bürger, die letztendlich die leidtragenden einer ungenügenden Umsetzung sein werden.

 

Bereitstellung der Leistungen für die Kommunen

Die Bereitstellung der Leistungen an die Kommunen soll völlig kostenfrei durch die jeweiligen Länder erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass es nur eine Lösung gibt und diese von öffentlich-rechtlichen Dienstleistern oder Teilen von Verwaltungen selbst erbracht werden, wird allen bestehenden Softwareunternehmen im kommunalen Sektor die Geschäftsgrundlage an dieser Stelle entzogen, wo sie im Wettbewerb mit den kostenlosen Länderleistungen stehen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, haben Kommunen kaum eine Möglichkeit eine für sie bessere oder geeignetere private Lösung zu wählen, wenn ihnen eine kostenlose Lösung an anderer Stelle zur Verfügung steht.

Man muss sich die Frage stellen, ist es wirklich die Aufgabe des Staates „normale“ Softwarelösungen zu erstellen und diese in eine langfristige Wartung und Pflege zu stellen? Warum werden hier die nachgewiesenen Vorteile der sozialen Marktwirtschaft ignoriert?

In der privaten Wirtschaft entscheiden sich die Unternehmen bei der Frage ‚make or buy‘ in der Regel für die letztere Option, weil sie sich auf ihre eigentliche Aufgaben konzentrieren wollen. Das sind die Dinge, die sie am besten können und wo Ihnen ausreichendes KnowHow und Erfahrungen zur Verfügung stehen. Dass es eine eigentliche Aufgabe des Staates ist, Software zu entwickeln möchten wir stark in Zweifel ziehen.

 

Fazit

Das vorliegende Konzept ist in fast allen Punkten abzulehnen und wird in der Wirtschaft weder Zustimmung noch Unterstützung finden. Im Folgenden soll jedoch kurz skizziert werden, wie ein App-Store für Verwaltungen aus Sicht der Wirtschaft aufgebaut sein muss und welche Chancen sich mit einem wirtschafts- und mittelstandsfreundlichen Konzept verbinden.

 

Das Alternativkonzept: App-Store für erfolgreiche und schnelle Digitalisierung

Wie schon eingangs geschildert, befürworten wir die Einrichtung eines App-Stores, der einen Quantensprung in der Digitalisierung der Verwaltung einläuten könnte. Er muss jedoch nach den folgenden Regeln konzipiert werden:

  • Grundsätzlicher Zugang zum App-Store nach Viren- und Malware-Prüfung für alle Softwareanbieter jeder Couleur
  • Keine Beschränkungen für bestimmte Lösungen oder der Menge von Lösungen für eine Zweckerfüllung
  • Festlegung von anzuwendenden Standards und Interoperabilität für Lösungen im App-Store
  • Unterstützung dieser Standards als Zugangsvoraussetzung für Lösungen zum App-Store
  • 100%ige Preistransparenz aller angebotenen Lösungen
  • Keine Abrechnung von Leistungen am App-Store vorbei
  • Keine Vertragsbindungen
  • Keine staatliche Finanzierung einzelner Lösungen im App-Store, sondern Budget für Kommunen, die sich damit eine für sie passende Lösung im App-Store auswählen
  • Vergaberechtsfreiheit der über den App-Store beschafften Lösungen egal vom wem sie angeboten werden

Vor allem der letzte Punkt wird Widersprüche provozieren. Jedoch sollte das Vergaberecht zur Ermöglichung eines solchen App-Stores ergänzt werden können. Eine Zustimmung der EU sollte bei entsprechender Ausgestaltung des App-Store möglich sein, da der Zweck einer Ausschreibung (Wettbewerb, Vergleichbarkeit der Angebote, Preistransparenz) auch durch den App-Store gewährleistet wäre. Damit hätten Kommunen die Möglichkeit aus einer reichen Auswahl an innovativen Lösungen die für ihre Digitalisierung beste finanzierbare auszuwählen und einzusetzen, ohne langwierige Vergaben. Die in der sonst erfolgten Vergabe durchgeführten Analysen der Angebote kann völlig transparent direkt im App-Store durchgeführt werden. Durch die fehlende Vertragsbindung und verbindlich vorgeschriebene Standards kann eine Kommune nach einem nicht erfolgreichen Test einer Anwendung sofort auf eine andere wechseln.

Mit einem echten App-Store hätten auch kleine Unternehmen und Startups die Möglichkeit ihre Lösungen über diesen Marktplatz in einem fairen Wettbewerb anzubieten. Markteintrittsbarrieren wie sie zurzeit bestehen, würden reduziert werden.

Dieser Ansatz ist ein Garant für eine schnelle, nachhaltige und kostengünstige Digitalisierung der deutschen Verwaltungen. Auch die digitale Souveränität könnte Eingang in die Vertragsbedingungen des App-Stores finden und so die Interessen von Bund und Ländern berücksichtigen.

Der DATABUND e.V. ist zu Gesprächen über die vorgeschlagene Konzeption mit allen Akteuren der Verwaltungsdigitalisierung bereit und ermuntert explizit auch andere Wirtschaftsverbände, auf Bund und Länder einzuwirken, den App-Store offen zu gestalten und den deutschen Mittelstand (dazu zählen wir auch die privatwirtschaftlich organisierten Dienstleister der öffentlichen Hand) mit einzubeziehen.

DATABUND e.V.:

Der DATABUND e.V. (www.DATABUND.de) vertritt als Bundesverband über 60 mittelständische IT-Unternehmen mit Produktfokus auf dem öffentlichen Sektor. DATABUND-Mitglieder versorgen alle Kommunal- und Kreisverwaltungen in Deutschland mit Softwarelösungen, sowie auch zahlreiche Landesverwaltungen. Der DATABUND deckt mit seinen Mitgliedern alle wichtigen Softwareverfahren in den Verwaltungen ab und treibt die Entwicklung und Standardisierung von herstellerübergreifenden Schnittstellen voran. Etwa 75% der in Kommunalverwaltungen eingesetzten Software kommt aus der mittelständischen Wirtschaft.

 

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Rückblick zur BITMi Online-Diskussion: „Digitale Souveränität in Krisenzeiten – Rückgewinn oder Totalverlust“

Im Rahmen der Webinar-Reihe der TWENTY2Xvirtual hat der BITMi am 25. Juni eine Online-Diskussion zum Thema „Digitale Souveränität in Krisenzeiten – Rückgewinn oder Totalverlust“ veranstaltet. Gemeinsam mit dem BITMi Präsident Dr. Oliver Grün tauschten sich Manuel Höferlin MdB, Vorsitzender des Ausschusses Digitale Agenda des Deutschen Bundestages, und Iris Wilhelmi, Geschäftsführerin des digitalHUB Aachen, darüber aus, wie die Corona-Krise für eine nachhaltige und souveräne Digitalisierung genutzt werden kann.

Gleich zu Beginn betonte BITMi Präsident Grün die Zweischneidigkeit, die mit der Digitalisierung während der Corona-Krise einher geht: „Ein Digitalisierungsschub ist vor allem in den Bereichen Kommunikation und Kollaboration zu beobachten. Viele digitalen Zukunftsprojekte in Industrie und Mittelstand wurden aber gestoppt, um Geld zu sparen.“ MdB Manuel Höferlin fügt hinzu, dass die Digitalisierung nach der Krise auch nicht einfach zurückgedreht werden dürfe. Er gibt zu bedenken, dass digitale Tools jetzt genutzt werden müssten, um eine richtige Transformation in Gang zu setzen, und nicht nur bestehende Arbeitsweisen zu ersetzen.

Die Diskussionsteilnehmer sind sich einig, dass wir in Deutschland, um eben diese grundlegende digitale Transformation voranzutreiben, ein Digitalministerium brauchen. Höferlin betont, dass dies nicht heiße, dass Digitalisierung überall herausgezogen werden solle, sondern dieses Ministerium das dringend benötigte Digital-Management übernehmen würde.

Die Entwicklung der Corona-Warn-App in Deutschland ist ein Beispiel dafür, wie Digitalisierung mit klarer verteilten Kompetenzen besser hätte funktionieren können. Trotzdem empfehlen alle Teilnehmer der Online-Diskussion uneingeschränkt die Nutzung der nun verfügbaren App. Doch Iris Wilhelmi vermutet, das mit mehr Einbindung von Startups und Mittelstand die Entwicklung bestimmt schneller gegangen wäre. Von Seiten des digitalHUB Aachen habe man sich mehr Transparenz in dem Prozess gewünscht- ein Wunsch, dem sich der BITMi nur anschließen kann.

 

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Europäisches Patentgericht im zweiten Anlauf? Ja, aber nur bei erheblichen Verbesserungen.

Berlin/Bodenheim, 02. Juli 2020 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Patentverein begrüßen grundsätzlich die Einführung einer Europäischen Patentgerichtsbarkeit. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr soll der ursprüngliche Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht trotz gravierender Mängel schlicht nochmal zur Abstimmung gebracht werden. Dem geplanten Vorgehen widersprechen die beiden bundesweiten Verbände vehement.

Der Patentverein sowie der BITMi haben dazu eine Stellungnahme eingeschickt und veröffentlicht. Über das Gesetz zur Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht soll noch in dieser Legislaturperiode abgestimmt werden. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens würde auch die dazugehörige Verordnung über ein EU-Patent (Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) als zweiter Teil des Patentpakets wirksam werden.

Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins, schaut zurück: „Die nächtliche Ad-hoc Abstimmung durch wenige verbliebene Mitglieder des vorigen Deutschen Bundestages zu einem gerade für die mittelständische Wirtschaft und Innovationsführer so wichtigen Thema des EU-Patentpakets hatte das Bundesverfassungsgericht kassiert. Das darf jetzt nicht mit erforderlicher Zweidrittel-Mehrheit einfach wiederholt werden! Sondern es ist als Chance zu werten, nun die Mängel der Verfahrensordnung gerade zum Thema Aussetzung zu beheben. Angesichts der viel zu vielen Verurteilungen vermeintlicher Verletzer auf Basis später als nicht valide erkannter Patente müssen Verletzungsurteile als Regelfall ausgesetzt werden oder es muss durch ein technisch besetztes Verletzungsgericht auch eine Patent-Überprüfung stattfinden.“

Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet den erneuten Anlauf wie folgt ein: „Patente und Patentgerichtsbarkeit sind für die Rahmenbedingungen des IT-Mittelstands ein entscheidendes Thema. Das Übereinkommen birgt die Gefahr, dass wichtige Fragen des Patentprozessrechts der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden. Wir fordern den Deutschen Bundestag daher auf, seine eigenen Entscheidungsbefugnisse dauerhaft zu sichern. Das europäische Patentpaket hat zahlreiche Mängel. Für den Mittelstand kann es nur ein Gewinn werden, wenn es nachgebessert wird.“

In den letzten Jahren wurden trotz zweifelhafter Rechtsgrundlage im großen Umfang softwarebezogene Patente erteilt, die grundlegende Softwarelösungen exklusiv beanspruchen. Daraus entwickelte sich eine Kollisionssituation zwischen patentrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen, die einer rechtssicheren Verwertung von Computerprogrammen durch ihre Entwickler auf Grundlage des Urheberrechts entgegensteht. Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt.

 

Hintergrundinformationen

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von Patentverein und BITMi: https://www.bitmi.de/wp-content/uploads/200702_BITMi_Stellungnahme_Patentreform.pdf

Lesen Sie hier den Entwurf zur anstehenden Gesetzgebung: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_EPG%C3%9C_Vertragsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Lesen Sie hier die Pressemitteilung aus dem März vom BMJV

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/032620_Patentreform.html

Finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in der ausführlichen Form hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-020.html

 

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BITMi begrüßt digitale Souveränität als Leitmotiv der europäischen Digitalpolitik unter deutscher Ratspräsidentschaft

  • Deutschland tritt Ratspräsidentschaft der EU an
  • Digitale Souveränität soll Leitmotiv der europäischen Digitalpolitik sein
  • BITMi fordert, Krisengelder für die Förderung nachhaltiger und souveräner Digitalisierung zu nutzen

Berlin/Brüssel, 01. Juli 2020 – Heute übernimmt Deutschland den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ Der Schwerpunkt der Präsidentschaft liegt auf der Bewältigung der Covid-19 Pandemie. Dabei steht auch die Digitalisierung als entscheidender Faktor der Krisenbewältigung im Fokus.

„Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung schneller voran geht, als wir das zuvor angenommen haben. Digitale Lösungen helfen unserer Wirtschaft, schneller wieder auf die Beine zu kommen und Investitionen können an dieser Stelle die richtigen Weichen für den digitalen Wandel stellen“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). „Der jetzt stattfindende Digitalisierungsschub in der Krise ist aber ein zweischneidiges Schwert. Denn gleichzeitig müssen wir aufpassen, dass Maßnahmen, die die digitale Transformation unterstützen sollen, auch zum Aufbau einer nachhaltigen digitalen Wirtschaft in Europa beitragen. Wir müssen vermeiden, dass Investitionen und Programme zur Förderung des digitalen Wandels nur kurzfristige Anschaffungen finanzieren und die nachhaltige Transformation unserer Unternehmen auf der Strecke bleibt.“

Neben der Nachhaltigkeit von Digitalinvestitionen spielt die digitale Souveränität eine entscheidende Rolle. Im Programm der Ratspräsidentschaft wird ihre Bedeutung hervorgehoben: „…digitale Souveränität [soll] als Leitmotiv der europäischen Digitalpolitik“ dienen. Der BITMi begrüßt die Wahl dieses Schwerpunkts, den er für sich selber bereits seit 5 Jahren gesetzt hat: „Schon lange betrachten wir den Verlust der digitalen Souveränität in Europa mit Sorge und weisen im Hype um Digitalkonzerne aus Übersee mit Initiativen wie ‚Software Made in Germany‘ auf vorhandene eigene Digitalisierungslösungen hin. Es muss nun darauf geachtet werden, dass die Gelder der Krisenpakete nun nicht nur für nachhaltige Digitalisierungsprojekte genutzt werden, sondern auch in die europäische Wirtschaft und deren IT-Lösungen zurückfließen. Die europäische Digitalwirtschaft – allen voran der IT-Mittelstand – haben die Systemfähigkeit, unsere Wirtschaft umfassend zu digitalisieren. Hier dürfen wir das Zepter nicht noch mehr aus der Hand und unsere Krisengelder und Daten in die Hände der internationalen Konkurrenz geben“, mahnt BITMi Präsident Grün. „Deutschland kann digital – Europa kann es erst recht! Wir können die Krise nutzen.“

Lesen Sie hier das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft: https://www.eu2020.de/blob/2360246/d08098eaeb179a722d91d99f529d5517/pdf-programm-de-data.pdf

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BITMi Mitgliedernews: Neuer Internetauftritt der TALOS Workforce Solutions GmbH

Wissenswerte Informationen rund um zukunftsweisendes External Workforce Management

 Die TALOS Workforce Solutions GmbH ist ein Tech-Startup aus der Nähe von Neuburg an der Donau, das sich auf die Entwicklung einer zukunftsweisenden VMS-Netzwerkplattform für das digitale Management externer Flexibilität – im speziellen Zeitarbeit – spezialisiert hat. Die eigens für HR, Einkaufsabteilungen, Personaldienstleister, Managed Service Provider (MSP) und Master Vendoren (MV) entwickelte Vendor Management Plattform (VMS-Plattform) verbindet alle an der Arbeitnehmerüberlassung beteiligten Akteure in einem zentralen System, das auf dem Software-as-a-Service Prinzip basiert. Mit der neuen Website beschreitet das Unternehmen eine neue Ära der Präsenz im Netz. Die neue Internetseite ist erreichbar unter: www.talosworks.de.

[Oberhausen-Kreut, 22.06.2020] Gemäß dem Grundsatz „wir informieren“ legt die TALOS Workforce Solutions GmbH großen Wert darauf, dass sich die angesprochenen Kundengrupppen auf der neuen Internetseite schnell zurechtfinden und mithilfe der einfachen Navigation die gewünschten Informationen bequem erreichen. Die Inhalte orientieren sich dabei an den Kernthemen des Unternehmens: digitales External Workforce Management und Prozessoptimierung entlang der gesamten End-to-End-Prozesskette der Arbeitnehmerüberlassung.

Zielgruppen und Zielmärkte: (Personal-)Dienstleister und Unternehmen

Die neu strukturierte Seite ist Informations- und Austauschplattform zugleich. Personaldienstleister und Unternehmen finden wissenswerte Informationen zu der inhouse entwickelten VMS-Netzwerkplattform, zu aktuellen Trends im Bereich External Workforce Management und zur Mission der TALOS Workforce Solutions GmbH, die auf dem Leitmotiv „Sovereignty at work“ basiert. „Dem Relaunch vorangegangen war ein Markenbildungsprozess mit dem Ziel, unser Alleinstellungsmerkmal noch genauer herauszuarbeiten“, erklärt Sarah Herrmann, Sales- und Marketing Managerin bei der TALOS Workforce Solutions GmbH.

Souveränität und Flexibilität als Motor und Ziel

Das Tempo in der VUCA-Arbeitswelt steigt zunehmends an. Insofern ist Flexibilität einer der zentralsten Werte in der modernen Arbeitswelt. Sie ist Ziel und gleichzeitig Voraussetzung zukunftsorientierter Arbeitsbedingungen. „Die Grundlage für Flexibilität und Wohlbefinden ist Souveränität. Menschen wollen flexibel und selbstbestimmt leben und arbeiten. Sie verlangen den Unternehmen wie auch den Arbeitsbedingungen – und damit letztlich wieder sich selbst – Flexibilität ab. Somit wird Flexibilität zum Ziel und gleichzeitig zur Voraussetzung selbstbestimmter Arbeit“, beschreibt Dr. Tobias Weigl, Geschäftsführer der TALOS Workforce Solutions GmbH die Idee hinter dem neuen Leitmotiv.

Professioneller Technologiepartner für Unternehmen und (Personal-)Dienstleister

Als Tech-Startup mit langjähriger Branchenerfahrung im MSP-Bereich ist die Verwirklichung von Flexibilität die oberste Maxime der TALOS Workforce Solutions GmbH – sowohl in der Zusammenarbeit mit den Mandanten wie auch intern den eigenen Mitarbeiter:innen gegenüber. „Wir sind überzeugt, dass Flexibilität nicht durch Bürokratie und Formalismus blockiert werden darf. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass Flexibilität nicht dazu führen darf, Vorschriften, Regeln und soziale Wertmaßstäbe auszuhebeln. Flexibilität geht aus der Einhaltung aller Regeln wie auch aus Souveränität hervor und wird von dieser getragen. Genau das bedeutet für uns „Sovereignty at work“ und genau das wollen wir gemeinsam mit unseren Mandanten erreichen“, so Dr. Tobias Weigl. Zentrales Instrument hierfür ist die neu entwickelte VMS-Netzwerkplattform, die alle gängigen Einsatzmodelle von Zeitarbeit datenschutzkonform und rechtssicher abbildet und alle an der Arbeitnehmerüberlassung beteiligten Vertragspartner in einem zentralen System verbindet.

Zukunftsweisende Netzwerkarchitektur ermöglicht flexibles External Workforce Management

Ein elementarer Baustein der TALOS-DNA ist das Netzwerkprinzip, das zur Flexibilisierung des External Workforce Management und zur Stärkung der Marktposition von Personaldienstleistern und Servicepartnern, wie z.B. Managed Service Providern oder Master Vendoren, auf Basis der skalierbaren TALOS VMS-Plattform führen soll. Denn der besondere Clou an der Plattform ist die Netzwerkarchitektur, die so ausgerichtet ist, dass jeder Mandant, jeder Kunde, jeder Dienstleister, jeder Co-Lieferant und jedes Projekt nur einmal auf der Plattform angelegt ist. Erweitern Unternehmen ihren Lieferantenpool oder Personaldienstleister ihren Kundenstamm, so übernimmt die TALOS Workforce Solutions GmbH die Datenadministration und kümmert sich um die Nachverfolgung relevanter Dokumente. „Fakt ist, dass die Wertschöpfung unserer Arbeitswelt zusehends durch das Zusammenwirken vieler spezialisierter, externer Arbeitskräfte definiert wird und all diese immer schneller und passgenauer verknüpft werden müssen“, erläutert Valentin Kolb, Senior Consultant bei der TALOS Workforce Solutions GmbH, die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt. „Die passgenaue Lösung für die damit verbundenen Herausforderungen ist die TALOS VMS-Plattform, die HR und Einkauf mit Personaldienstleistern und Servicepartnern (MSP, MV) rechtssicher, flexibel und einfach verknüpft. Damit hat die Ära der manuellen Administration von Zeitarbeit ein Ende“, fasst Kolb die Vorteile der TALOS VMS-Plattform zusammen.

 

Faktenbox:

  • Ab 22.06.2020 – neue Domain: talosoworks.de
  • Klare Aufteilung nach Branchen und Themen – speziell an Personaldienstleister, Managed Service Provider, Master Vendoren, HR und Einkauf gerichtet
  • Integration eines Blogsystems mit den neusten Informationen rund um Externe Flexibilität und digitales External Workforce Management
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BITMi Mitglied PSW GROUP feiert Jubiläum und verschenkt Zertifikate

2020 ist ein besonderes Jahr – besonders aufgrund der aktuellen Situation. Dennoch wird die PSW GROUP in diesem Jahr 20 Jahre alt. Und das 20-jährige Bestehen soll gefeiert werden. Ohne die Unterstützung der PSW GROUP-Kunden sowie der Partner wäre das nicht möglich gewesen. Daher verschenkt die PSW GROUP in jedem Quartal des Jahres 2020 Zertifikate.

2020: PSW GROUP feiert – Kunden werden beschenkt

Vermutlich hätte sich Christian Heutger, ehemaliger Geschäftsführer und heutiger CTO der PSW GROUP, vor 20 Jahren nicht zu träumen gewagt, dass sein Unternehmen heute einer der führenden Anbieter von Sicherheitslösungen, Trainings- und Beratungsdienstleistungen sein würde. Somit blickt die PSW GROUP nun auf eine 20-jährige Entwicklung zurück:

  • September 2000: Christian Heutger gründet die PSW GROUP als Internet-Dienstleister in Langenselbold. Gleich zu Beginn starten wir unsere erfolgreiche Partnerschaft mit thawte.
  • 2003: Start einer engen Kooperation mit SECTIGO.
  • 2008: Mit dem gelungenen Brückenschlag zwischen Security und Web: Anbieten von Archivierungs-, Verschlüsselungs-, Kollaborations- und Gatewaylösungen.
  • 2009: Einstieg in das autonome Reselling-Geschäft zum Vermarkten von SSL-Zertifikaten.
  • 2013: Seit 2013 sponsern der Bürgerrechtsbewegungen EFF und HTTPS Everywhere, die sich für die digitalen Rechte von Internetnutzern einsetzen.
  • 2016: Erweitern der Expertisen und Gründung der PSW GROUP Training sowie PSW GROUP Consulting als zweier Schwesterfirmen. PSW Training qualifiziert Personen durch Zertifizierungen, die PSW GROUP Consulting befasst sich schwerpunktmäßig mit Beratungen und Dienstleistungen rund um Sicherheit oder Datenschutz.
  • 2020: 20-jähriges Bestehen mit zahlreichen Aktionen für Sie!

Lassen Sie sich beschenken und jubilieren Sie mit uns!

Im Jahr unseres Firmenjubiläums werden PSW GROUP-Kunden in jedem Quartal mit neuen Aktionen überrascht. Die Angebote bestehen immer aus:

  • 20 SSL-Zertifikaten
  • 20 E-Mail-Zertifikaten
  • 20 Code Signing-Zertifikaten

Im neuen Quartal Q3 werden wir die folgenden Zertifikate verschenken:

  • 20 SSL-Zertifikate „Thawte Limitbreaker“
  • 20 Atos RSASSA-PSS Zertifikate „Atos EDI Basic“
  • 20 „Thawte Code Signing“

Der Validierungstyp und Zertifikatsname der Zertifikate im Angebot werden immer kurz vor dem neuen Quartal auf der Webseite www.psw-group.de, dem PSW GROUP-Newsletter oder auf Facebook  veröffentlicht.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns für die letzten 20 Jahre mit Ihnen zu bedanken! Ein herzlicher Dank geht nicht nur an unsere Kunden, sondern auch an unsere Partner und den BITMi.

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