Lydia Schauß Keine Kommentare

Neues BITMi-Projekt gestartet: AIM – Künstliche Intelligenz für den IKT-Mittelstand

Berlin/Aachen, 12. November 2024. Diese Woche wurde das neue Projekt „AIM – Adaption Künstlicher Intelligenz in die Angebote des IKT-Mittelstands“ offiziell bewilligt. Mit AIM zielt der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) darauf ab, die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in die Angebote von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der IT-Branche zu fördern. Obwohl nahezu jedes KMU IT-Systeme verwendet und wertvolle Daten erzeugt, besteht häufig eine Zurückhaltung gegenüber dem Einsatz von KI, was oft zu verpassten Chancen führt. Die Zusammenarbeit mit den zehn Projektunternehmen begann bereits am 1. Oktober 2024.

„Es ist eine großartige Anerkennung unserer Arbeit, dass wir nun neben unserem Innovationsnetzwerk DiNa zur Digitalen Nachhaltigkeit auch Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz fördern dürfen. Ich freue mich auf spannende Projektentwicklungen gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern“, freut sich Janek Götze.

Viele KMU verfügen nicht über die erforderlichen Ressourcen, um ihre Daten effektiv mit KI-Technologien zu nutzen. Zudem sind bestehende KI-Lösungen großer Unternehmen oft nicht auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten, wirken intransparent oder werfen datenschutzrechtliche Bedenken auf. AIM setzt genau hier an und fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den Einsatz von KI direkt in den Strukturen der Unternehmen ermöglichen. Dies soll die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für verschiedene Zielmärkte unterstützen. Im Zentrum stehen dabei ein fairer Wettbewerb, Transparenz und Vergleichbarkeit, um KMU den Zugang zu KI-Technologien zu erleichtern und Raum für eigene Ideen und Forschung zu schaffen.

Die Hauptziele des Projekts sind:

  • Entwicklung neuer KI-basierter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für verschiedene Zielmärkte
  • Nutzung von F&E-Synergien zwischen den Netzwerkpartnern
  • Entwicklung von Plug-and-Play-KI-Lösungen, speziell zugeschnitten auf KMU
  • Schaffung von Voraussetzungen für fairen Wettbewerb, Transparenz und Vergleichbarkeit

AIM ist ein Innovationsnetzwerk im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und umfasst zehn Unternehmen der IKT-Branche sowie fünf assoziierte Forschungspartner. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt von führenden Einrichtungen, darunter die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, die PFH Private University of Applied Sciences Göttingen, das FZI Forschungszentrum Informatik, die Hochschule Trier und das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH.

Über aktuelle Fortschritte und Ergebnisse informiert das Projektteam regelmäßig über verschiedene Kanäle, darunter der eigene LinkedIn-Kanal. Für Fragen steht Ihnen Janek Götze, Projektleiter von AIM, unter janek.goetze@bitmi.de zur Verfügung.

Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.bitmi.de/projekte/aim/

Isabel Weyerts Keine Kommentare

Maßvolle Regulierung von KI-Modellen

  • BITMi und European DIGITAL SME Alliance sprechen sich für die Regulierung von KI-Anwendungen auf einem risikobasierten Ansatz aus.
  • Sehr große Basismodelle in der europäischen KI-Verordnung sollten ebenfalls reguliert werden. Basismodelle von KMU sollen nicht reguliert werden.
  • Eine genaue Definition von Begrifflichkeiten in der Verordnung ist notwendig, um Überregulierung zu vermeiden.

Brüssel/Berlin, 5. Dezember 2023 – EU-Entscheidungsträger haben signalisiert, dass sie diesen Mittwoch, den 6. Dezember, eine endgültige Einigung über die KI-Verordnung (AI Act) erzielen könnten. Im Vorfeld dieser entscheidenden Verhandlungsrunde fordert der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) gemeinsam mit seinem Dachverband, der European DIGITAL SME Alliance, die EU-Entscheidungsträger auf, die Bedürfnisse der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die das Rückgrat des digitalen Binnenmarktes bilden, umfassend zu berücksichtigen.

Die bevorstehende Verhandlungsrunde zur KI-Verordnung wurde von einem Non-Paper begleitet, das von den Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens veröffentlicht wurde. Das Non-Paper enthält einen Vorschlag zur Selbstregulierung der Anbieter von KI-Basismodellen (sogenannte Foundation Models). Eine Deregulierung für Anbieter von KI-Basismodellen aus Startups und mittelständischen IT-Unternehmen begrüßt der BITMi, allerdings sollten große, dominierende Basismodell-Anbieter reguliert werden, denn diese verlagern ansonsten die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften auf die nachgelagerten Anwender, insbesondere KMU.

Große IT-Konzerne, die sehr große Basismodelle entwickeln, stellen Entwicklern vorgefertigte Modelle zur Verfügung, die sie für die Entwicklung neuer innovativer KI-Produkte anpassen können. Aus Sicht der Verbände sollten sich diese Anbieter von Basismodellen einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterziehen müssen, um eine faire Verteilung der Verantwortlichkeiten zu gewährleisten. Auf diese Weise würde die Verordnung gewährleisten, dass die kleineren Anwenderunternehmen der Basismodelle nicht mit hohen Compliance-Kosten belastet werden und somit die Markteintrittsbarriere für KMU senken. Andererseits darf die Entwicklung auch neuer Basis-Modelle aus Europa nicht behindert werden, sodass keinesfalls die mittelständisch geprägte Digitalwirtschaft überreguliert wird.

„Wir sollten im Kern nur Anwendungen risikobasiert regulieren. Die Basis-Modelle, auf denen Anwendungen aufsetzen, sollten zusätzlich nur reguliert werden, wenn sie eine Dominanz im Markt besitzen“, so Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi und der European DIGITAL SME Alliance.

Damit eine solche Lösung wirksam werden kann, muss der Begriff der ‚sehr großen Basismodelle‘ genau definiert werden. Entsprechend dem Ansatz der EU-Rechtsvorschrift für digitale Märkte könnte sie drei unterschiedliche, einander ergänzende quantitative Schwellenwerte umfassen: a) Rechenleistung, b) Anzahl der Endnutzer, c) Anzahl der geschäftlichen Nutzer.

Diese Definition würde nicht nur regulatorischen Bedenken Rechnung tragen, sondern auch Bedenken hinsichtlich der europäischen Innovationskapazität. Auf diese Weise kann die EU das richtige Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Innovation finden.

Eine genaue Definition für sehr große Basismodelle sollte im endgültigen Text auch mit einer genauen Definition von Hochrisiko-Anwendungen kombiniert werden.

Forschern zufolge könnten nach der ursprünglichen Definition bis zu 58 Prozent der KI-Systeme als risikoreich eingestuft und erheblichen Compliance-Anforderungen unterworfen werden. Dies hätte weitreichende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit vieler innovativer KMU mit eigener Entwicklung im Bereich der KI, die dadurch vom Markt verdrängt würden.

Isabel Weyerts Keine Kommentare

Europäische KI-Verordnung mittelstandsfreundlich und entwicklungsoffen ausrichten

Aachen/Berlin, 9. Mai 2023 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hat gemeinsam mit dem Bundesverband Der Mittelstand. BVMW und führenden mittelständischen Unternehmern und Geschäftsführern aus den Reihen der Digitalverbände der Mittelstandsallianz Position zur bevorstehenden europäischen Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (EU AI Act) bezogen. Das ist im Rahmen eines Roundtable mit Experten und Entscheidungsträgern aus der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Europäischen Parlament geschehen.

„Künstliche Intelligenz wird eine wirtschaftliche Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts für die Unternehmen des deutschen Mittelstands sein“, sagt Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW, und ergänzt: „Sie wird neue und effiziente Lösungen etwa zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Rohstoffnutzung bieten.“ Bei der Nutzung von KI, so Jerger, müsse der Schutz von Bürger- und Verbraucherschutzrechten konsequent mitgedacht werden. „Die KI-Verordnung darf aber nicht zu einer Pauschalregulierung führen. Technologieoffenheit ist kein Modewort – sie muss zentraler Bestandteil einer Digitalisierungsstrategie sein, damit Europa im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleibt“, betont der BVMW-Vorsitzende.

„Der AI Act bietet die große Chance, den starken Abhängigkeiten von KI-Anbietern aus China und den USA etwas entgegenzusetzen, um unsere digitale Souveränität zu wahren und den Wohlstand der Zukunft zu sichern“, sagt Dr. Oliver Grün, Präsident und Vorstandsvorsitzender des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi): „Statt eines Wettbewerbsvorteils für europäische KI-Entwickler und -Anwender kann auch ein Nachteil entstehen, wenn bei der Regulation Compliance-Prüfungen zu kompliziert und entsprechende Compliance-Kosten zu hoch sind. Deshalb kommt es jetzt darauf an, den AI Act innovations- und mittelstandsfreundlich zu gestalten, damit wir Wertschöpfung für vertrauenswürdige KI hier in Europa halten können.“

„Deutschland und Europa können mit dem AI Act Standards setzen und die globale Blaupause für eine faire Regulierung von Künstlicher Intelligenz schaffen“, betont Dirk Freytag, Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW): „Mit der richtigen Ausgestaltung wird Europas Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Entscheidend ist dabei, europäische Werte in den Mittelpunkt zu stellen, parallele technologische Entwicklungen wie das Metaverse positiv zu begleiten und Innovationen mit fairer Ausgestaltung zu fördern, statt pauschal zu bremsen.“

Der AI Act ist ein Gesetzesvorhaben der Europäischen Union, die sich zum Ziel gesetzt hat, einen flächendeckenden Rechtsrahmen für den gesellschaftlichen und kommerziellen Umgang mit KI-Anwendungen zu schaffen. Über ein an Risikokategorien ausgerichtetes Stufen-System sollen Anwendungen von Künstlicher Intelligenz in den Fokus der Regulatoren gerückt werden, die aus Sicht des Bürgerrechts- und Verbraucherschutzes im besonderen Maße relevant sind. Ein solch flächendeckender regulatorischer Umgang mit der Technologie sucht bislang noch seinesgleichen, was sowohl Chancen als auch Risiken birgt.

BVMW, BITMi und BVDW fordern die Verhandler der EU-Institutionen auf, eine ausgewogene, entwicklungsoffene Regulierung für alle Beteiligten zu gestalten. Insbesondere mit Blick auf die disruptiven Entwicklungen ist ein schnelles, aber vor allem gut überlegtes Handeln Voraussetzung, um europäische Interessen zu stärken.