Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Besser spät als nie – BITMi zur Datenstrategie

Aachen/Berlin, 11. Februar 2021 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt grundsätzlich die heute im Bundestag diskutierte Datenstrategie der Bundesregierung. Sie ist nach Auffassung des Verbands allerdings überfällig, weswegen nun schnelles Handeln erforderlich ist.

Ein wichtiger Aspekt aus BITMi Sicht ist die geplante Förderung des Datenteilens, welches laut Datenstrategie mit neuen Anreizsystemen unterstützt werden soll. Durch das Teilen der Daten werden Marktkonzentrationen durch Datenmonopole aufgebrochen und mehr Wettbewerb ermöglicht. „Gerade der digitale Mittelstand ist auf einen verbesserten Zugang zu Daten angewiesen“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Nur so können sie in neuen Technologien wie Künstliche Intelligenz mithalten.“ Gleichzeitig ist zu beobachten, dass der Mittelstand selbst oft zurückhaltend ist, wenn es darum geht, eigene Daten zu teilen und Datenkooperationen einzugehen. „Datentreuhändermodelle können hier ein passendes Anreizmodell bieten“, findet Grün.

Darüber hinaus ist nun auch der Staat gefragt, selbst mit gutem Beispiel voranzugehen und seinen nicht-personenbezogenen Datenschatz auch der Wirtschaft zugänglich zu machen, da diese Daten Innovationen beflügeln können. Die Vorschläge der Strategie, die Datenkompetenz im Mittelstand zu fördern, dadurch die Datenqualität zu heben und die Unternehmen das Potenzial der eigenen Daten erkennen zu lassen, sieht der BITMi erst einmal positiv. Voraussetzung dafür ist aber eine bürokratiearme und zeitnahe Umsetzung.

Entscheidend für den Erfolg der Datenstrategie ist zudem eine rasche und solide Umsetzung des vom BITMi unterstützten Dateninfrastrukturvorhabens GAIA-X. „Für unsere Innovationskraft und die digitale Souveränität in Europa kann GAIA-X als vernetzte, offene und sichere Dateninfrastruktur ein wichtiger Baustein sein“, betont BITMi Präsident Grün.

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Echte Modernisierung des Patentrechts wagen und digitale Märkte stärken

Berlin/Bodenheim, 27. Januar 2021 – Die notwendige und geplante Modernisierung des Patentrechts wurde heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Im Mittelpunkt der Debatte steht die mit dem Regierungsentwurf vorgeschlagene Relativierung des Unterlassungsanspruchs. Diesbezüglich stehen sich vor allem in der Großindustrie ein befürwortendes und ein ablehnendes Lager gegenüber.

Tatsächlich krankt das aktuelle deutsche Patentrechtssystem jedoch vor allem an der Möglichkeit, auch zweifelhafte Patente von geringer Qualität effektiv durchzusetzen und an der ausufernden Patentierung softwarebezogener Lösungen.

Der vorliegende Gesetzesentwurfs zum 2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz (2. PatMoG) geht Fehlsteuerungen nur halbherzig an. Die beiden Mittelstandsverbände Patentverein und Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßen die mit dem Entwurf angestrebte bessere Verzahnung und Synchronisierung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren, fordern aber darüber hinaus eine wirkungsvolle Modernisierung durch Regelaussetzung des Verletzungsprozesses und einen klaren Ausschluss von softwarebezogenen Patenten. Diese beiden Maßnahmen würden einen Großteil der problematischen Fälle bei der Durchsetzung von patentrechtlichen Unterlassungsansprüchen ausschließen und die Missbrauchsgefahr von Patenten entschärfen.

„Die neue Gesetzgebung muss der Trennung von zwei unabhängigen Gerichtsbarkeiten ein Ende setzen“, fordert Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins: „Der geplante Hinweisbeschluss durch das Patentgericht zur Validität eines Streitpatents sollte Zeitvorgaben genügen und im Verletzungsverfahren gewürdigt werden. Bei zweifelhafter Validität sollte die Aussetzung der Verletzungsentscheidung zum Regelfall gemacht werden, um eine Verurteilung auf Basis später widerrufener und damit rechtswidriger Patente zu verhindern.“

Aus Sicht der beiden Mittelstandsverbände bedarf jedoch nicht nur das Patentprozessrecht Reformen, sondern auch das materielle Patentrecht. In diesem Zusammenhang fordern die Verbände seit Jahren einen klaren Ausschluss softwarebezogener Patente und eine Schutzschirmklausel für die Softwarewirtschaft, die eine Durchsetzung bestehender Softwarepatente wirksam verhindert. Mit ihrer Stellungnahme geben sie dem Gesetzgeber auch diesbezüglich einen Regelungsentwurf an die Hand, der unmittelbar in den Regierungsentwurf aufgenommen werden kann.

Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet die Gesetzgebungsinitiative wie folgt ein: „Wir fordern eine echte Modernisierung des Patentrechts, die sich von den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts löst. Das Patenrecht ist nicht für Software und digitale Märkte geschaffen. Die Softwarewirtschaft und Digitalisierung müssen durch eine lange überfällige Herausnahme von Software aus dem Patentrecht zu Gunsten des Urheberrechts und die Einführung einer Schutzschirmklausel für Software geschützt und gefördert werden. Mit der Schutzschirmklausel soll sichergestellt werden, dass ein Computerprogramm grundsätzlich weder direkt noch mittelbar Objekt eines patentrechtlichen Verbots sein kann. Die damit bewirkte eindeutige Zuordnung von Software zum Urheberrecht wird den IT-Mittelstand stärken und die Digitalisierung von Rechtsunsicherheit befreien.“

 

Hintergrundinformationen

Hier können Sie den Gesetzentwurf zum 2. PatMoG nachlesen:

Gesetzesentwurf 19/25821 https://dserver.bundestag.de/btd/19/258/1925821.pdf

 

Hier finden Sie die erste gemeinsame Stellungnahme von BITMi und Patentverein:

https://www.bitmi.de/wp-content/uploads/200922-Stellungnahme-Patentrecht-BITMi-Patentverein.pdf

Andreas Palm Keine Kommentare

BITMi sieht weiter Änderungsbedarf an TKG-Novelle

Aachen/Berlin, 17. Dezember 2020 – Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes („TKG-Novelle“) verabschiedet. Aus Sicht des IT-Mittelstands besteht hierbei aber noch erheblicher Änderungsbedarf.

Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), kritisiert den Beschluss: „Durch den Rückstand beim Breitbandausbau geraten mittelständische Digitalunternehmen im internationalen Wettbewerb ins Hintertreffen. Hier lässt der Beschluss geeignete Maßnahmen weiterhin vermissen“. Im November hatte sich der BITMi im Rahmen der Verbändeanhörung zum damaligen Diskussionsentwurf für eine stufenweise, technologieoffene Versorgung ausgesprochen, bei dem zunächst der Fokus auf bislang unterversorgten Gewerbegebieten liegt. Ein solcher Ansatz, der mittelständische Unternehmen mit hoher Datenverarbeitung stärken würde, fehlt dem Gesetz.

Auch bei der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren lahmt die TKG-Novelle. Zwar sieht diese vor, dass die Länder „eine oder mehrere geeignete koordinierende Stellen“ bestimmen, um die Abwicklung der Genehmigungsverfahren für die ausbauenden Unternehmen zu vereinfachen und planbarer zu gestalten. „Konsequent und zielführend wäre es jedoch, wenn man das gesamte Antragsverfahren und deren Abwicklung im Sinne einer zeitgemäßen digitalen Verwaltung digitalisiert, wie im Onlinezugangsgesetz vorgesehen“, fordert Grün. „Es bleibt nun zu hoffen, dass die bestehenden Mängel im weiteren Verlauf des parlamentarischen Prozesses behoben werden“, so der BITMi-Präsident weiter.

Link zur Stellungnahme des BITMi: https://www.bitmi.de/wp-content/uploads/2020-11-20_BITMi-Stellungnahme_TKG-Novelle.pdf

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Folgeprojekt zur Kooperation zwischen BITMi und ICT Chamber Ruanda gestartet

  • Erstes Kooperationsprojekt zwischen BITMi und ICT Chamber Ruanda erfolgreich abgeschlossen
  • Folgeprojekt für drei weitere Jahre vom Bundesentwicklungsministerium bewilligt
  • Ziel des Projekts: Kooperationen zwischen Unternehmen und Stärkung der mittelständischen IT-Wirtschaft in Deutschland und Ruanda

 

Aachen/Berlin, 14. Dezember 2020 – Nachdem der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) bereits im Jahr 2019 erfolgreich ein Kooperationsprojekt mit der ICT Chamber Ruanda (IT-Verband in Ruanda) durchgeführt hat, wurde nun ein Nachfolgeprojekt für drei weitere Jahre vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewilligt.

Mit dem Wunsch die Internationalisierung des IT-Mittelstands in Richtung Afrika zu unterstützen, war der BITMi 2019 mit der ICT Chamber Ruanda in sein erstes internationales Projekt gestartet. Trotz einer recht kurzen Projektlaufzeit von 10 Monaten wurde gemeinsam viel erreicht: Neun Kooperationen zwischen ruandischen und deutschen Unternehmen wurden angebahnt und begleitet, 66 ruandische Unternehmen weitergebildet und in Anlehnung an das Gütesiegel des BITMi „Software Made in Germany“ wurde das „Rwanda Tech Seal“ entwickelt. „Wir freuen uns sehr über die Bewilligung. Da wir im Vorprojekt in relativ kurzer Zeit schon viel erreicht haben, sind wir uns sicher, in den kommenden Jahren ein fruchtbares Projekt für den ruandischen und deutschen IT-Mittelstand durchführen zu können.“ sagt die Projektleiterin des BITMi Dr. Geraldine Schmitz.

Für das Folgeprojekt und die nächsten drei Jahre soll an diese Erfolge angeknüpft werden. Weiterhin stehen Kooperationen zwischen deutschen und ruandischen Unternehmen sowie die Stärkung der mittelständischen IT-Branchen beider Länder im Fokus. Geplant sind dazu vielfältige Veranstaltungsformate, internationale Praktika, die Vermittlung und Begleitung von Kooperationen sowie Unterstützung beim Markteintritt, Sandbox Testing oder Outsourcing.

„Für uns ist es wichtig, dass es sich hier wirklich um ein Projekt auf Augenhöhe handelt, in dem die Kooperation im Mittelpunkt steht. Der deutsche IT-Mittelstand gewinnt wichtige Partner für gemeinsame Projekte und kann Möglichkeiten wie beispielsweise Sandbox Testing in Ruanda ohne großen Bürokratieaufwand nutzen“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Die ruandische IT-Wirtschaft profitiert von den Investitionen der deutschen Unternehmen, aber auch für die deutsche IT-Wirtschaft eröffnen sich Chancen beispielsweise im Bereich des Outsourcings von Softwareentwicklung, sodass beide Seiten durch unser Projekt gestärkt werden.“

 

BU: Verleihung der ersten Rwanda Tech Seal

Über das Kooperationsprojekt BITMi – ICT Chamber Ruanda

Das PartnerAfrika-Projekt „Partnership between BITMi and ICT Chamber“ wird durch die sequa gGmbH im Rahmen der Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. Unter der Marke Invest for Jobs hat die Sonderinitiative eine Reihe von Angeboten gebündelt, um deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen bei Ihrem beschäftigungswirksamen Engagement in Afrika zu unterstützen.

 

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 2.000 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

 

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

 

 

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Digital-Gipfel der Bundesregierung: IT-Mittelstand kann Schlüsselrolle für Nachhaltigkeit einnehmen

Aachen/Berlin, 01.12.2020 – Erstmals fand der diesjährige Digital-Gipfel der Bundesregierung vollständig virtuell statt. Unter dem Leitthema „Digital nachhaltiger Leben“ wurden die beiden Megatrends Nachhaltigkeit und Digitalisierung diskutiert. Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) zieht nach zwei inhaltlich umfangreichen Tagen ein positives Fazit: „Nachhaltigkeit und Digitalisierung bleiben in der öffentlichen Diskussion häufig sehr unkonkret. Auf dem Digital-Gipfel wurden sie mit Inhalt gefüllt und an konkreten Beispielen erklärt“, stellt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün fest. „Nur so können wir aufzeigen, wie unsere starke IT-Wirtschaft dazu beitragen kann, mehr Nachhaltigkeit zu erreichen.“

Die besondere Situation der Digitalwirtschaft insgesamt hob auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrem Statement hervor: „Die Digitalwirtschaft steht vor großen ökologischen Herausforderungen. Sie verarbeitet ständig wachsende Datenmengen mit hohem Energieverbrauch und muss selbst einen Wandel durchlaufen.“ In zahlreichen Gesprächen auf dem Gipfel wurde deutlich, dass die mittelständisch geprägte IT-Wirtschaft bei dessen Gestaltung eine Schlüsselrolle übernehmen kann. Denn bereits heute befähigt sie viele Unternehmen durch innovative Lösungen dazu, nachhaltiger zu wirtschaften. „Wir sind ein starker Beschleuniger dieser Entwicklung, die zu einem Wettbewerbsvorteil für Europa werden kann und mit mittelständischen IT-Lösungen gleichzeitig Garant für ein digital souveränes Europa ist“, so Oliver Grün am Rande des Gipfels.

Wie dies ermöglicht werden kann, war Thema auf dem Podium des BITMi, der eine eigene Veranstaltung auf dem Digital-Gipfel initiierte, um das enorme Einsparpotenzial nachhaltiger Software zu diskutieren. Gemeinsam mit Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Nele Kammlott, Geschäftsführerin der Kaneo GmbH und Prof. Dr. Stefan Naumann, Professor für Umwelttechnik und angewandte Informatik der Hochschule Trier, diskutierte BITMi Präsident Dr. Oliver Grün darüber, wie Software helfen kann, Energie und Ressourcen zu sparen sowie Millionen Tonnen Elektroschrott zu reduzieren. Dabei spielen offene Schnittstellen eine entscheidende Rolle. Tabea Rößner stellte heraus, dass Elektroschrott durch unnötige Neuanschaffungen reduziert werden könne, wenn Hardware länger mit Software-Updates versorgt würde. Viele Verbraucher würden ihre Geräte gerne länger nutzen, so die Grünen-Politikerin. Auch modular aufgebaute Software könne dafür sorgen, dass Geräte länger genutzt werden.

„Es ist gar nicht so aufwändig, nachhaltige Software zu programmieren. Es lag nur jahrzehntelang nicht der Fokus darauf. Dabei kann uns das einen großen Vorteil für den Markt der Zukunft bringen“, stellt BITMi Präsident Grün fest. „Wenn der IT-Mittelstand sich auf Nachhaltigkeit in der Software konzentriert, kann das eine große Hebelwirkung in den anwendenden Mittelstand entwickeln und gleichzeitig die digitale Souveränität absichern.“

BU: BITMi-Podium auf dem diesjährigen Digital-Gipfel zum Thema „Nachhaltige Software“

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BITMi zur US-Wahl

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) gratuliert dem gewählten US-Präsidenten Joe Biden und seiner gewählten Vizepräsidentin Kamala Harris zu ihrem Erfolg. Die transatlantischen Beziehungen sind für eine funktionierende globale Digitalwirtschaft eine unverzichtbare Säule. „Die Vereinigten Staaten sind einer unserer wichtigsten Handelspartner. Die Nachrichten aus den USA über den Ausgang der Wahl geben Anlass zur Hoffnung, dass diese Beziehungen stabilisiert werden und deren für die gemeinsamen Anstrengungen benötigte Verlässlichkeit gestärkt wird“, erklärt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. „Das Konzept der digitalen Souveränität, das Europa in seinem Bestreben nach technologischer Unabhängigkeit gegenüber China und den USA verfolgt, steht dazu nicht im Widerspruch, sondern ist notwendig, um auch in Zukunft Handelspartner auf Augenhöhe zu bleiben.“

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Mehr Ausgewogenheit: Anstehende Modernisierung des Patentrechts

Stellungnahme seitens Patentverein und Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Berlin und Bodenheim, 02. Oktober 2020 – Der Patentverein und der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) haben den vorgelegten Referentenentwurf zum geplanten 2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz (2. PatMoG) in ihrer Stellungnahme grundsätzlich positiv eingeschätzt. Mit dem Gesetzesentwurf ergänzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch um eine Verhältnismäßigkeitsausnahme. Zudem sollen Verletzungsverfahren sowie Nichtigkeitsverfahren besser synchronisiert werden. Das Anliegen der beiden Verbände Patentverein und BITMi sind weitergehende Reformen des Patentrechts. Insbesondere wird eine rechtliche Verzahnung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren durch eine Regelaussetzung des Verletzungsprozesses und ein klarer Ausschluss von softwarebezogenen Patenten gefordert.

Zunächst ist der vorgesehene kurzfristige qualifizierten Hinweisbeschluss des Bundespatentgerichts an das Verletzungsgericht zu begrüßen. Bei entsprechender Berücksichtigung durch die Verletzungsgerichte, würden sich das deutsche Trennungsprinzip und das geplante Rechtssystem von Einheitlichen Patentgericht sowie EU-Patent annähern. Dies wäre eine richtige und bedeutende Weichenstellung für die Zukunft.

Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins, führt hierzu aus: „Für den nunmehr vorliegenden Referentenentwurf sollte nach unserer Ansicht geklärt werden, dass der Hinweisbeschluss gegenüber dem Verletzungsgericht eine Bindungswirkung entfaltet. Die Berücksichtigung des Hinweisbeschlusses sollte im Rahmen einer Aussetzungsentscheidung geschehen, die wiederum die Aussetzung des Verletzungsprozesses zum Regelfall macht. Hierzu haben wir in unserer Stellungnahme konkrete und ausformulierte Gesetzgebungsvorschläge gemacht.“

Aus Sicht der beiden Mittelstandsverbände bedarf jedoch nicht nur das Patentprozessrecht Reformen, sondern auch das materielle Patentrecht. In diesem Zusammenhang fordern die Verbände seit Jahren einen klaren Ausschluss softwarebezogener Patente und eine Schutzschirmklausel für die Softwarewirtschaft, die eine Durchsetzung bestehender Softwarepatente wirksam verhindert. Mit ihrer Stellungnahme geben sie dem Gesetzgeber auch diesbezüglich einen Regelungsentwurf an die Hand, der unmittelbar in den Referentenentwurf aufgenommen werden kann.

Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet den Referentenentwurf wie folgt ein: „Wir begrüßen eine Modernisierung des Patentrechts außerordentlich, fordern in dem Zuge jedoch eine lange überfällige Erweiterung um eine Schutzschirmklausel für Software. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Computerprogramm grundsätzlich weder direkt noch mittelbar Objekt eines patentrechtlichen Verbots sein kann. Die Patenterteilung für Softwareprogramme ist unnötig, kostenintensiv, innovationshemmend und schadet der mittelständischen IT-Wirtschaft. Software muss vielmehr durch das Urheberrecht wirksam geschützt werden.“

 

Hintergrundinformationen

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von BITMi und Patentverein:

https://www.bitmi.de/wp-content/uploads/200922-Stellungnahme-Patentrecht-BITMi-Patentverein.pdf

 

Hier können Sie den Referentenentwurf zum 2. PatMoG nachlesen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_PatMog2.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

 Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 2.000 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

 

Über Patentverein.de

patentverein.de e.V. ist ein im Jahr 2003 gegründeter deutscher Fachverband für Wirtschaftsunternehmen, die den Industriebereichen Antriebstechnik, Sensorik und Automation angehören. Wir engagieren uns für ein verlässliches sowie mittelstandsgerechtes Patentsystem und sind Ansprechpartner für Erfinder, Patentanmelder, Patentämter und Politik.

Weitere Informationen unter www.patentverein.de

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Bedeutung von Daten im Wettbewerbsrecht hervorgehoben

Aachen/Berlin, 09. September 2020 – Heute hat das Bundeskabinett das 10. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt die Modernisierung des Wettbewerbsrechts, mit der die Regierung den Anforderungen an die Digitalisierung der Wirtschaft gerecht werden und ein digitales Wettbewerbsrecht 4.0 schaffen möchte.

Aus Sicht des BITMi ist es wichtig, dass nun die Rolle von Daten besonders berücksichtigt wird, sei es bei der Beurteilung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung eines Unternehmens für den Wettbewerb oder bei den Verhaltensweisen, die durch das Bundeskartellamt untersagt werden können. So ist nun der „Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten“ ein Kriterium für die Bewertung der Wettbewerbsbedeutung eines Unternehmens. Wird eine marktbeherrschenden Stellung festgestellt, kann das Kartellamt untersagen, dass die Portabilität von Daten erschwert wird.

„Zugang zu Daten ist in unserer digitalen Welt für Unternehmen überlebenswichtig“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Ohne Daten besteht keine Chance, Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz für die eigenen Produkte und Services zu nutzen. Nur mit Daten können Algorithmen trainiert und leistungsfähig gemacht werden. Wird Unternehmen der Zugang zu Daten erschwert, werden sie de facto von diesen Technologien und damit einem großen Bereich der Wertschöpfung ausgeschlossen.“

Darüber hinaus kann das Bundeskartellamt nun Unternehmen untersagen, eigene Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern beim Vermitteln des Zugangs zu Absatzmärkten zu bevorzugen. „Die Gleichbehandlung von Angeboten ist eine entscheidende Voraussetzung, um mittelständischen Unternehmen eine Chance im Wettbewerb zu geben“, ergänzt Grün. „Unser digitaler Mittelstand ist unglaublich innovativ. Wird den groben Ungleichheiten beim Zugang zu Daten und Märkten nun entschieden entgegengetreten, kann ein großes Potenzial für digitale Lösungen aus dem Mittelstand entfaltet werden.“

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IT-Mittelstand findet Gehör – BITMi Vorstand erneut in Digitalbeirat des Bundes und NRW berufen

  • BITMi Präsident Dr. Oliver Grün erneut in Beirat Junge Digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium berufen
  • Oliver Grün und BITMi Vizepräsidentin Andera Gedaeib erneut als Mitglied des Beirates Digitale Wirtschaft des Wirtschaftsministeriums NRW berufen
  • BITMi setzt sich für deutsche Digitalwirtschaft ein

Düsseldorf/Berlin, 12. August 2020 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) ist auch für die nächsten zwei Jahre stark in den politischen Digitalbeiräten vertreten. Erneut wurde BITMi Präsident Dr. Oliver Grün in den Beirat Junge Digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium berufen. Darüber hinaus ist er gemeinsam mit der BITMi Vizepräsidentin Andera Gadeib auch wieder in den Beirat Digitale Wirtschaft des Wirtschaftsministeriums NRW berufen worden. Beide Gremien haben sich nun turnusmäßig neu konstituiert. In ihnen beraten Vertreter der Wirtschaft die jeweiligen Minister zu Digitalthemen, geben Praxiseinblicke und lenken den Fokus auf die nötigen Rahmenbedingungen, um deutschen Unternehmen die digitale Transformation zu ermöglichen.

Dr. Oliver Grün freut sich über die erneute Berufung: „Für uns ist das ein Zeichen großer Wertschätzung. Der IT-Mittelstand ist als Enabler des Anwender-Mittelstands ein wichtiger Treiber der digitalen Transformation. Durch Digitalisierungslösungen des IT-Mittelstands kann das wichtige Ziel von mehr digitaler Souveränität unterstützt werden. Es ist gut, dass der digitale Mittelstand weiterhin in beiden Gremien vertreten ist und dort Gehör findet.“

Durch die Corona-Pandemie hat das Thema Digitale Transformation noch einmal an Dringlichkeit gewonnen. Die Politik steht unter großem Handlungsdruck und kann die Beratung durch die digitalen Beiräte mehr denn je gebrauchen. „Für uns ist wichtig, dass nun mit den Geldern der Konjunkturpakete nachhaltige Digitalisierungsprojekte angestoßen werden. Das heißt für mich erstens, dass Digitalisierung über den bloßen Einsatz von Kommunikations- und Kollaborationstools hinaus geht und es zu einer echten Transformation und Weiterentwicklung bestehender Geschäftsmodelle gerade im Mittelstand kommt. Zweitens ist es wichtig, dass diese Gelder und auch unsere Daten nicht an die Digitalriesen nach Übersee abfließen, sondern in unserer deutschen Digitalwirtschaft ankommen“ betont Grün. „Unser IT-Mittelstand bietet mit seinen Produkten ‚Made in Germany‘ innovative und sichere Lösungen, die die Digitalisierung unserer Wirtschaft vorantreiben. Nur wenn wir diese Unternehmen unterstützen, sichern wir unsere eigene digitale Souveränität. Deutschland kann digital! Wir müssen diese Chance nutzen.“

 

Informationen zum Beirat Junge Digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Ministerium/beiratjungedigitalewirtschaft.html

Informationen zum Beirat Digitale Wirtschaft des NRW Wirtschaftsministeriums: https://www.wirtschaft.nrw/beirat-digitale-wirtschaft

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

EuGH kippt Privacy Shield – IT-Mittelstand braucht Rechtssicherheit

  • Europäischer Gerichtshof kippt Abkommen zwischen EU und USA zum Datenaustausch
  • Nach Safe Harbor nun mit Privacy Shield zweites Datenabkommen für ungültig erklärt
  • BITMi fordert schnelle und zuverlässige Rechtssicherheit für Unternehmen

Berlin/Brüssel, 16. Juli 2020 – Heute Vormittag hat der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Bereits vor vier Jahren, als das Privacy Shield das Safe Harbor Abkommen ersetzte, hatte der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sich kritisch geäußert. Die Entscheidung des EuGHs, welche das Privacy Shield zwar für ungültig, die Standardvertragsklauseln unter bestimmten Voraussetzungen aber für weiterhin zulässig erklärt, bestätigt die damalige Skepsis des BITMi. Nun gibt es die dringende Herausforderung, Rechtssicherheit für europäische Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig die aufdringliche Überwachung und massenhafte Erfassung persönlicher Daten einzuschränken.

BITMi Präsident Dr. Oliver Grün erklärt: „Es ist wichtig, dass die persönlichen Daten der europäischen Bürger nicht massenhaft und unkontrolliert weitergegeben werden. Allerdings brauchen wir zur Unterstützung der europäischen Unternehmen nun aber ein eindeutiges und zukunftsfähiges Abkommen, das den Unternehmen die Teilnahme am globalen Wettbewerb ermöglicht.“ Für Unternehmen, die global agieren und für die Entwicklung innovativer Lösungen Daten verarbeiten müssen, birgt das EuGH Urteil und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit ein großes Risiko ins Hintertreffen zu geraten.

Gleichzeitig stellt die Stärkung der schon fortgeschrittenen Datenschutzgrundverordnung und das gute Datenschutz-Profil der EU auch eine Chance für Unternehmen dar, die sich auf datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle spezialisiert haben. Für diese Unternehmen ist das Urteil eine Bestätigung, dass sie auf dem richtigen Weg sind. Aktuell ist ein höheres Maß an Datenschutz noch nicht automatisch ein Wettbewerbsvorteil. Die heutige Entscheidung des europäischen Gerichtshofs kann den Weg dahin ebnen, dass Datensicherheit als Wettbewerbsvorteil für Europa erkannt wird.