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Bündnis fairer Wettbewerb – Wirtschaftsverbände gemeinsam gegen Bevorzugung von Kommunalunternehmen

Aachen/Berlin 12. Juni 2017 – Der Mittelstand macht Front gegen die zunehmende Verstaatlichung in der Wirtschaft und kämpft für mehr fairen Wettbewerb. Dazu haben einige Verbände verschiedener Wirtschaftszweige das „Bündnis fairer Wettbewerb“ ins Leben gerufen. Die Gründungsveranstaltung fand vor kurzem beim BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. statt. Die Allianz fordert von der Politik ein Bekenntnis zum Mittelstand und drängt auf faire Auftragsvergaben bei Chancengleichheit der Wettbewerber. Zugleich fordert das Bündnis die steuerliche Gleichstellung von kommunalen und privaten Firmen und plädiert für ein Ende der Privilegierung von Kommunalunternehmen. Angebote staatlicher Leistungen sollen künftig ebenfalls einem Markttest unterzogen werden.

Mit großer Sorge beobachten viele Branchen die Expansion kommunaler Unternehmen in Deutschland. So hat ihr Umsatz in 2014 mit 314 Milliarden Euro einen neuen Rekord erreicht. Der Anteil der Kommunalen am Bruttoinlandsprodukt Deutschland beträgt inzwischen mehr als 10 Prozent. Diese Zahlen bestätigen einen zweifelhaften Trend: Seit Jahren nimmt die staatliche Wirtschaftstätigkeit auf kommunaler Ebene kontinuierlich zu und hat sich innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraumes verdoppelt.

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, sieht die Entwicklung kritisch: „Zu Recht beklagen Unternehmen verschiedener Branchen die Auftragsverlagerung von mittelständischen Firmen zu Staatsunternehmen. Solche Vergaben sind nämlich nicht das Ergebnis von Wettbewerb, transparenten Ausschreibungsverfahren oder besseren Angeboten. Vielfach wird der Wettbewerb über In-House-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit ganz ausgeschaltet. Eine Überprüfung der Vergabe oder der kommunalen Gebührensetzung durch Kartellbehörden wird ausgerechnet durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verhindert, mit der Folge, dass der gesamte Mittelstand als potentieller Marktteilnehmer benachteiligt wird.“

Besonders deutlich wird die Wettbewerbsverzerrung bei der Besteuerung. Hier werden private Unternehmen im Vergleich zu staatlichen Anbietern massiv diskriminiert. Die Befreiung kommunaler Unternehmen von der Umsatzsteuer verschafft diesen oft einen Preisvorteil, der dem Mittelstand keine Chance lässt. Milliarden an Umsatzsteueraufkommen werden so „vermieden“. Während aber Steuervermeidung durch private Unternehmen etwa durch Sitzverlagerung ins Ausland heftig kritisiert wird, findet die Steuervermeidung von Staats wegen kaum öffentliche Beachtung.

BDE-Präsident Peter Kurth unterstreicht die Notwendigkeit der Allianz: „Ich freue mich, dass sich unsere Verbände im ‚Bündnis fairer Wettbewerb‘ zusammengefunden haben. Bundesweit machen die Unternehmen unterschiedlicher Branchen tagtäglich ihre Erfahrungen in der Konkurrenz mit kommunalen Unternehmen. Dabei stellen die Firmen regelmäßig fest, dass kommunale Unternehmen vielfach privilegiert sind. Wenn aber in der politischen Auseinandersetzung Gerechtigkeit eine zunehmende Rolle spielen soll, dann muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass Mittelständler es als ungerecht empfinden müssen, dass sie von Gebietskörperschaften, die sie mit ihren Steuern und Abgaben finanzieren, zunehmend verdrängt werden. Das ‚Bündnis fairer Wettbewerb‘ wird hier künftig die Anliegen des Mittelstandes deutlich und sachgerecht zur Sprache bringen. Es geht uns um das Bewahren der Strukturen sozialer Marktwirtschaft. Ich danke den Vertretern der kooperierenden Verbände für ihre Bereitschaft, sich aktiv für mehr Chancengleichheit in der Wirtschaft einzusetzen.“ Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) ergänzt: „Auch in der IT-Branche spüren mittelständische IT-Anbieter zunehmend diese Problematik eines verschobenen Wettbewerbsumfeldes. Deshalb unterstützen wir gerne dieses wichtige Bündnis.“

Die Verbändeallianz „Bündnis fairer Wettbewerb“ hat sich am 23.05.2017 in Berlin getroffen. Hierzu gehören bisher: der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV), der Verband der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e.V. (VBS), der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V., der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., der Verband Deutscher Metallhändler e.V. und der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi).

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

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BITMi begrüßt DigitalPakt Schule: Wichtiger Impuls für die digitale Gesellschaft

Aachen/Berlin 02. Juni 2017 – Bund und Länder haben gestern den gemeinsamen „DigitalPakt Schule“ vorgestellt. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellten auf sieben Seiten dar, welche Maßnahmen sie in den Jahren 2018 – 2022 umsetzen wollen, um das Thema Digitalisierung der Gesellschaft auch in der Schule zu verankern. „Auf unsere Gesellschaft wartet ein großer Wandel in den nächsten Jahrzehnten. Kinder – und damit die Gesellschaft von morgen – entsprechend darauf vorzubereiten, muss die höchste Priorität haben. Daher begrüßen wir die Vorschläge des BMBF und KMK, auch wenn sie im internationalen Vergleich erst spät kommen“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi).

Im Kern des Programms stellt der Bund bis 2022 jährlich eine Milliarde Euro für die Infrastruktur wie Breitbandanschlüsse, Endgeräte oder Software zur Verfügung. Im Gegenzug garantieren die Länder eine entsprechende Weiterentwicklung der Lehr- und Bildungspläne sowie die entsprechende Qualifikation der Lehrer. Aus BITMi Perspektive ist es besonders wichtig, dass darauf geachtet wird, nicht nur die Anschaffung neuer Endgeräte zu fördern, sondern auch zum Beispiel die Einführung von cloudbasierten Lernplattformen zu ermöglichen. Besondere Zustimmung findet auch der Ansatz „Keine Förderung ohne Qualifizierung“, der sicherstellen soll, dass insbesondere die Lehrkräfte ausreichend befähigt sind, die entsprechenden digitalen Inhalte auch zu lehren.

Die große Zustimmung zu diesen Maßnahmen wird etwas dadurch getrübt, dass das Papier nicht die Einführung eines eigenen Unterrichtsfachs „Digitalkunde“ beinhaltet. „Natürlich ist es richtig, in allen Schulfächern die in der digitalen Welt benötigten Kompetenzen fortlaufen zu fördern“, so BITMi Präsident Grün. „Die wichtige Rolle, die das in unserem Positionspapier geforderte Fach Digitalkunde ab der Grundschule erfüllt, kann dies aber nicht ersetzen“ führt er fort.

Ein solches Fach umfasst nicht nur die bekannte Forderung nach einem grundlegenden Erlernen von Programmiersprachen, sondern erweitert diese auf sämtliche digitale Technologien sowie zum Beispiel die Sensibilisierung für den Umgang mit persönlichen Daten in sozialen Netzwerken und den darauf aufbauenden Geschäftsmodellen.

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

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BITMi gratuliert: Deutsches Internet-Institut geht nach Berlin

Aachen/Berlin 24. Mai 2017 – Gestern gab das Bundesforschungsministerium (BMBF) den Gewinner um die Ausschreibung des Deutschen Internet-Instituts bekannt. Durchgesetzt hat sich ein Konsortium aus fünf Hochschulen und zwei außeruniversitären Forschungseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg. Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) gratuliert den Gewinnern und begrüßt, dass mit der Eröffnung des Internet-Instituts nun ein wichtiger Punkt der Digitalen Agenda 2014-2017 der Bundesregierung umgesetzt wird. Aufgabe und Ziel des „Internet-Institut für die vernetzte Gesellschaft“ ist die Analyse der Transformationsprozesse im digitalen Wandel und die Veränderungen der Gesellschaft sowie die Skizzierung künftiger Handlungsoptionen.

An dem seit 2015 laufenden Ausschreibungsprozess war auch BITMi Präsident Dr. Oliver Grün als Jury Mitglied beteiligt. „Die übergreifende Bedeutung des digitalen Wandels für die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft steht mittlerweile außer Frage. Unsere klassische disziplinäre Forschung ist damit aber überfordert, sodass der im Kern interdisziplinäre Ansatz des Deutschen Internet-Instituts sehr zu begrüßen ist. So können wirksame Impulse durch Forschung erreicht werden. “, betont Grün. „Wir haben den Prozess lange begleitet und freuen uns, dass das Projekt noch in diesem Sommer starten soll.“

Das Deutsche Internet-Institut soll Ansätze der nationalen und internationalen Forschung aufgreifen und selbst aktuelle Schwerpunkte setzen. Dabei ist es das Ziel, auch praxisnahe Anwendungsmodelle zu entwickeln. „Vor allem für mittelständische Unternehmen steckt hier ein großes Potenzial von der Forschung zu profitieren, denn sie haben im Gegensatz zu Konzernen keine eigenen Forschungsabteilungen. Der mittelständische Bezug ist daher besonders wichtig für die mittelständisch geprägte deutsche Wirtschaft“, erklärt BITMi Präsident Grün. „Wir hoffen auf spannende Impulse des Internet-Instituts, welche die digitalen Innovativen unseres Mittelstands weiter voran bringen.“

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BMBF zum Deutschen Internet-Institut.

BU: Digitalisierung erforschen: Bundesforschungsministerin Johanna Wanka mit Jeanette Hofmann vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. © BMBF/Hans-Joachim Rickel

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

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Der BITMi begrüßt Open Data Gesetz

Aachen/Berlin 19. Mai 2017 – Gestern hat der Bundestag das so genannte Open Data Gesetz verabschiedet und damit einen Teil der Digitalen Agenda 2014-2017 umgesetzt. Durch dieses Gesetz sollen Daten, die durch öffentliche Verwaltungen erhoben werden, frei zugänglich sein. Auf dem nationalen Metadatenportal „GovData“ werden die Daten in maschinenlesbaren Formaten kostenlos bereitgestellt.

Das Open-Data Gesetz begründet keinen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe oder Nutzung der durch die Verwaltung erhobenen Daten. Entsprechend der Gesetzgebungskompetenz des Bundestages ist es auch nur für Behörden der Bundesverwaltung wirksam. Die Behörden der Länder können dennoch Ihre Daten auch über „GovData“ zur Verfügung stellen.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hofft, dass die Verwaltungen möglichst aktiv und umfangreich ihre Daten zur Verfügung stellen und auch die Länder sich entsprechend stark beteiligen. BITMi Präsident Dr. Oliver Grün freut sich über die Verabschiedung des Gesetztes: „Bei der erhofften Umsetzung des Gesetzes werden die Chancen für viele neue und innovative Geschäftsmodelle geschaffen. Die Bundesregierung hat erkannt, dass Daten eine Grundlage für die Wirtschaft der Zukunft sind und macht hier einen Schritt in die richtige Richtung. Nun hoffen wir, dass die Länder sich flächendeckend für ähnliche Reglungen stark machen und die Behörden sich aktiv beteiligen.“

Viele mittelständische Unternehmen in Deutschland sind auf Daten angewiesen und benötigen diese als Grundlage ihrer Geschäftsmodelle. Der BITMi unterstützt daher ausdrücklich den Kulturwandel hin zu „Open-by-Default“, der in deutschen Behörden mit dieser Reglung eingeführt werden soll.

Lesen Sie mehr über die Positionen des BITMi zur Datenökonomie.

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Breites Bündnis wendet sich mit Appell an Fraktionen, Rechtsausschuss und EU-Kommission

Aachen/Berlin 18. Mai 2017 – Vor gut zwei Wochen brachte eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten mit einer Deklaration für Meinungsfreiheit (https://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de) ihre Sorge um die Auswirkungen des vom Bundeskabinett verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Ausdruck.

Am Freitag dieser Woche wird der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten. Aus diesem Anlass hat sich die Allianz für Meinungsfreiheit heute schriftlich an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie an den Vizepräsidenten der EU-Kommission gewandt.

In den Schreiben warnen die Bündnispartner erneut vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss, der die Ursachen strafbarer, menschenfeindlicher Hetze gänzlich außer Acht lässt und zugleich den offenen Meinungsaustausch im Netz gefährdet. „Hetze im Internet ist ein Problem, welches aus unserer Gesellschaft heraus entsteht. Deshalb ist es wichtig, möglichst viele Akteure mit einzubeziehen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die sich auch mit den Ursachen von Hassreden und Falschmeldungen befasst“, betont Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). Neben der Auslagerung strafrechtlicher Prüfungen auf Unternehmen bemängelt die Allianz des Weiteren auch die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem EU- und dem Verfassungsrecht.

Abschließend appellieren die Bündnispartner an die Parlamentarier, das Gesetzesvorhaben kritisch zu überdenken. Zugleich plädieren sie für eine gesamtgesellschaftliche Lösung, die von Zivilgesellschaft, Internetwirtschaft und Politik in einem strukturierten Prozess gemeinsam erarbeitet wird.

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BITMi lädt zur Diskussion: Meine Daten, deine Daten, unsere Daten?

Dateneigentum als politisches Erfolgsrezept für Startups und den deutschen Mittelstand

  • BITMi fordert offenen Datenmarkt für konkurrenzfähigen Mittelstand
  • Datenschutzgrundverordnung als Chance für deutschen Mittelstand
  • BITMi und Berliner Datenschutzrunde diskutieren mit Dirk Wiese, Staatssekretär beim BMWi, Thomas Jarzombek, CDU Sprecher Digitale Agenda und Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter

Aachen/Berlin 09. Mai 2017 – Ende April hatte die Verbraucherschutzzentrale NRW einige führende Hersteller von Wearables wie Fitnessarmbändern und Smartwatches wegen Datenschutzmängeln abgemahnt. Diese verschickten oftmals Daten an Dritte, bevor den Nutzungsbestimmungen zugestimmt wurde oder waren nicht vor ungewollter Standortverfolgung geschützt.

Der aktuelle Anlass zeigt: Menschen und Maschinen generieren heute so viele Daten wie nie, tauschen sie aus und vernetzen sich im Internet der Dinge. Der Streit um die Frage, wem diese Daten gehören, läuft derweil noch. Während bei den personenbezogenen Daten der Fokus auf dem Datenschutz liegt, fechten Unternehmensvertreter die Rechte über nicht-personenbezogene Daten aktuell noch von Fall zu Fall aus. „Datenschutz ist ohne Frage wichtig. Als Verbraucher muss ich wissen, was mit meinen Daten geschieht. Diese Vorsicht darf aber nicht verhindern, dass anonymisierte Daten genutzt werden können, um datengetriebene Innovationen zu ermöglichen“, mahnt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand. „Für den IT-Mittelstand ist es wichtig, dass europaweit Regelungen getroffen werden, die auch mittelständischen Unternehmen eine Chance geben im internationalen Wettbewerb. Nur so können wir unsere digitale Souveränität gegenüber der Konkurrenz aus Amerika zurückgewinnen.“

Am 17. Mai um 18 Uhr lädt der Bundesverband IT-Mittelstand www.bitmi.de und die Berliner Datenschutzrunde berliner-datenschutzrunde.de in Berlin dazu ein, mit Politikern und Experten über die Herausforderungen des Dateneigentums zu diskutieren. Bereits mit Blick auf das regulative Umfeld soll es nicht zuletzt darum gehen, wie EU-Datenschutzgrundverordnung und Regelungen zur einheitlichen Datenökonomie so gestaltet werden können, dass kleine und mittlere Unternehmen international konkurrenzfähig bleiben können.

Alle Interessenten sind herzlich zur Diskussion eingeladen.

Wann: 17. Mai, 18 Uhr

Wo: Telefónica BASECAMP, Mittelstraße 51 – 53, 10117 Berlin- Mitte

Um Anmeldung unter event@berliner-datenschutzrunde.de wird gebeten.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.

Lesen Sie mehr über die Positionen des BITMi zur Datenökonomie.

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Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Allianz für Meinungsfreiheit regt runden Tisch an

Aachen/Berlin 28. April 2017 – Vor gut zwei Wochen brachte eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten mit einer Deklaration für Meinungsfreiheit ihre Sorge um die Auswirkungen des vom Bundeskabinett verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Ausdruck. Heute hat sich das Bündnis zu einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen.

In dem Gespräch warnten die Bündnispartner erneut vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss, der die Ursachen menschenfeindlicher Hetze gänzlich außer Acht lässt und zugleich den offenen Meinungsaustausch im Netz gefährdet. Statt strafrechtliche Prüfungen auf Unternehmen auszulagern und damit die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung voranzutreiben, plädierte die Allianz für eine gesamtgesellschaftliche Lösung, die auf einer sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchung der Phänomene „Hate Speech“ und „Fake News“ beruht.

Aus Sicht des Bündnisses gibt es keinen sachlichen Grund, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nun kurz vor der Bundestagswahl in aller Eile zu verabschieden. Die Vertreter der Allianz regten daher an, baldmöglichst einen runden Tisch einzurichten, an dem Politik, Zivilgesellschaft und Unternehmen gemeinsam daran arbeiten, wirksame und in rechtsstaatlicher Hinsicht unbedenkliche Ansätze zur Bekämpfung von Hassbotschaften und strafbaren Inhalten im Netz zu finden. „Hassreden und Falschmeldungen im Netz müssen wir entschlossen entgegentreten. Allerdings darf Aktionismus vor der Bundestagswahl nun nicht dazu führen, dass ein Gesetz entwickelt wird, welches die Meinungsfreiheit untergräbt“, betont Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi).

BU: Die Bündnispartner der Deklaration fürMeinungsfreiheit trafen sich am Freitag mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Justizministerium in Berlin. Bild: Von Jörg Zägel – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11955333

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Andreas Palm Keine Kommentare

BITMi unterstützt Deklaration für die Meinungsfreiheit

Aachen/Berlin 11. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht die aktualisierte Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht als geeignetes Instrument gegen Hassreden und Falschmeldungen im Internet und unterstützt deswegen die „Deklaration für die Meinungsfreiheit“

In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 bringt eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten ihre Sorgen um die Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck. In einer gemeinsamen “Deklaration für die Meinungsfreiheit” warnen sie vor den katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden.

„Die beeindruckende Anzahl von Unterzeichnern der Deklaration ist ein starkes Signal an die Regierung, sich um eine geeignetere Lösung der Probleme Hassrede und Falschmeldungen in sozialen Medien zu bemühen, so BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. Er betont „dass das Problem offensiv angegangen wird ist begrüßenswert, dabei dürfen andere hohe Güter wie die Meinungsfreiheit aber nicht beiseitegedrängt werden.“

Auch die weiteren Unterzeichner sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Sie erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage.

Zu den unterzeichnenden Organisationen zählen:

Amadeu Antonio Stiftung

Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.

Bundesverband Deutsche Startups e.V.

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi)

Chaos Computer Club e. V.

cnetz – Verein für Netzpolitik e. V.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.

Digitale Gesellschaft e. V.

DJV – Deutscher Journalisten-Verband e.V.

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)

Internet Society, German Chapter (ISOC.DE) e.V.

LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik

Open Knowledge Foundation

Reporter ohne Grenzen e. V.

Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.

 

Weitere Unterzeichner sind:

Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Dr. Frederik Ferreau, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität zu Köln

Jörg Heidrich, Rechtsanwalt

Prof. Dr. Jeanette Hofmann, Politikwissenschaftlerin

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Rechtswissenschaftler

Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt

Jan Mönikes, Rechtsanwalt

Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Rechtswissenschaftler

Stephan Schmidt, Rechtsanwalt

Die vollständige Deklaration kann unter http://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/ abgerufen werden.

 

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BITMi: Netzwerkdurchsetzungsgesetz kein geeignetes Instrument gegen Hass und Falschmeldungen im Netz

Aachen/Berlin 07. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht die aktualisierte Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht als geeignetes Instrument gegen Hassreden und Falschmeldungen im Internet. Das von der Bundesregierung veröffentlichte Gesetz hat zur Aufgabe, „Hasskriminalität und andere strafbare Äußerungen“ im Internet zu bekämpfen. Dafür sollen Plattformen im Internet verpflichtet werden, auf Beschwerden über offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu reagieren, diese zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Über den Umgang mit Beschwerden und den daraus resultierenden Löschungen ist sehr umfangreich und transparent zu berichten. Löschen Plattformen rechtswidrige Inhalte nicht oder kommen ihren Berichtspflichten nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

„Zunehmende Hassreden und Falschmeldungen sind zwei Erscheinungen in sozialen Medien, denen es entschlossen zu begegnen gilt. Insofern ist ein grundsätzliches Tätigwerden der Regierung begrüßenswert“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. Kritisch sieht er die 24-Stunden-Frist zur Löschung von „offensichtlich rechtswidrigen Inhalten“. „Als Unternehmer lösche ich natürlich im Zweifel lieber einen Inhalt, als dass ich eine hohe Strafzahlung riskiere – gerade wenn ich in 24 Stunden kaum fundiert prüfen kann, was rechtswidrig ist und was nicht. Dadurch wird sich aber eine Lösch-Kultur entwickeln, die im Zweifel eher wirtschaftliche Interessen von Unternehmen, als den Schutz der Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellt“, so Grün.

Der BITMi ist ausdrücklich der Auffassung, dass einer hasserfüllten Debattenkultur, die den Boden des Rechtmäßigen verlässt, entschlossen entgegengetreten werden muss. Die aktuelle Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist dafür aber nicht geeignet, erzwingt sie doch Entscheidungen, die im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit ausfallen werden.

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BITMi begrüßt Ende der Störerhaftung im WLAN

Aachen/Berlin 06. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht den gestrigen Beschluss der Bundesregierung zur erneuten Anpassung des Telemediengesetzes (TMG) positiv. Durch eine Ergänzung des TMG können betroffene Rechteinhaber an geistigem Eigentum von Internetdienstanbietern nur noch fordern, den Zugriff auf bestimmte Seiten zu sperren, wenn dadurch ihr Recht am geistigen Eigentum verletzt wird. Der Anbieter eines Internetdienstes kann aber nicht mehr abgemahnt oder auf Unterlassung verklagt werden, wenn er nur einfacher Anbieter eines Netzzugangs ist und hat damit auch nicht mit der Gefahr von enormen Verfahrenskosten zu leben.

„Deutschland ist im Bereich digitaler Vernetzung durch WLAN bisher weit hinter seinen Möglichkeiten geblieben. Der Schutz vor Schadensersatzklagen und Abmahnung, den Anbieter öffentlicher Internetdienste jetzt erhalten, hilft dieser Entwicklung entgegenzusteuern“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi. Natürlich birgt die Neufassung des §7 TMG das Risiko, dass ohne richterliche Überprüfung einzelne Netzsperren eingerichtet werden- die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie die Subsidiaritätsbedingung der Regelung lassen aber hoffen, dass es nicht zum Missbrauch dieses Instruments kommt. „Natürlich müssen geistige Eigentumsrechte auch im Internet weiterhin geschützt werden, bisher waren die Anbieter von Internetdiensten aber die falschen Adressaten von Unterlassungsklagen und Abmahnungen“, betonte Grün und ergänzte „Jetzt wurde die Möglichkeit geschaffen, endlich flächendeckend freie WLAN Dienste anzubieten.“

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