• BITMi begrüßt Inkrafttreten des Digital Markets Act als Meilenstein für die Digitale Souveränität Europas.
• Offener Wettbewerb stärkt die mittelständisch geprägte europäische IT-Wirtschaft und fördert innovative und nutzerfreundliche Produkte.
• Eine konsequente Umsetzung und Sanktionierung bei Verstößen sind nun entscheidend.
Aachen/Berlin, 8. März 2024 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt den gestern in Kraft getretenen Digital Markets Act (DMA) als einen Meilenstein für Europas digitale Souveränität. Denn dafür bedarf es Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit, welche bei der Nutzung von Angeboten großer Tech-Giganten durch Lock-In-Effekte bisher nicht vollständig gegeben waren – etwa weil ihre Produkte nicht mit Lösungen anderer Anbieter kompatibel waren oder sie Nutzerdaten ihrer Plattform vor Drittanbietern unter Verschluss hielten. Der DMA soll nun den Markt öffnen, sodass Lösungen kleinerer Anbieter zu nutzbaren Alternativen gegenüber den Markführern werden. Damit zahlt das Gesetz aus Sicht des BITMi unmittelbar auf das wichtige Ziel ein, die digitale Transformation unabhängiger, nach eigenen Regeln und mithilfe europäischer Technologien zu gestalten.
„Um in Europa die Digitalisierung aktiv mitgestalten zu können, brauchen wir einen fairen und offenen Wettbewerb um das beste Produkt. Durch den Digital Markets Act müssen sich große Tech-Konzerne mit einer dominanten Stellung am Markt, sogenannte ‚Gatekeeper‘, diesem nun ein Stück mehr stellen. So können die vielen innovativen Alternativlösungen aus Europa, die meisten davon aus dem IT-Mittelstand, konkurrenzfähig werden“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi. Gatekeeper Messenger-Dienste zum Beispiel müssen nun auch anbieterübergreifende Kommunikation ermöglichen, während Gerätehersteller Auswahlmöglichkeiten über vorinstallierte E-Mail-Programme, Webbrowser und App-Stores geben müssen. „Von den neuen Regelungen profitiert nicht nur der Europäische IT-Sektor, sondern auch die Anwender. Denn ein echter Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern kurbelt die Entwicklung von innovativeren und nutzerfreundlicheren Produkten an“, fasst Grün zusammen.
Wichtig ist nun eine konsequente Durchsetzung des neuen Regelwerks, die keine Schlupflöcher erlaubt. Der BITMi begrüßt daher die Möglichkeit der Kommission, den Gatekeepern bei Verstößen empfindliche Sanktionen aufzuerlegen.