Privacy Shield ungültig: Nahezu alle Webseiten betroffen
Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung gab es eine ganze Reihe von Urteilen durch den Europäischen Gerichtshof. Die Urteile zu Cookies und zum (ungültigen) Privacy Shield wurden durch Verbraucherschutzorganisationen initiiert. Zum Glück, denn den Ausspruch Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts kann man am Unternehmenswert von Internetgiganten wie Google und Facebook leicht nachvollziehen.
Warum sind Webseiten besonders betroffen?
Schon seit dem Jahr 2017 gilt: Netzwerkadressen sind personenbezogene Daten. Jeder Aufruf einer Webseite gleicht dem Austausch einer Visitenkarte. Das Urteil vom 16. Juli 2020, nachdem der Privacy Shield, das informelle Datenschutzabkommen zwischen Europa und Amerika, ungültig ist, bedeutet folgendes:
Jede Webseite, die beispielsweise Google Maps, YouTube Videos, Vimeo Videos, Google reCAPTCHA, MapBox oder Fonts.com (Fast Fonts) direkt einbindet, ist rechtswidrig.
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gilt: Ihre Webseite ist betroffen! Und das, ohne bisher auf Cookies oder die Datenschutzerklärung eingegangen zu sein!
Die meisten wissen gar nicht, welche Tools die eigene Webseite nutzt. Der einzige Weg, dies zuverlässig herauszufinden, ist eine automatisierte Bestandsaufnahme im ersten Schritt.
Als BITMi-Mitglied erhalten Sie einen Webseiten-Check kostenfrei:
Für Nichtmitglieder besteht die Möglichkeit, einen reduzierten kostenfreien Check zu erhalten. Schreiben Sie dazu eine Mail an webseiten-check@it-logic.de
Der Webseiten-Check wird mit der von Dr. Meffert entwickelten Datenschutz-Software wwwschutz der IT Logic GmbH durchgeführt. Dr. Meffert hat die Software entwickelt, nachdem er in einen Rechtsstreit gezogen wurde. Wegen der Software gewann er dieses und weitere Verfahren.
Das Ergebnis des Checks ist ein Datenschutzbericht mit wichtigen Befunden. Sie können Handlungsbedarf direkt erkennen.
Der Anspruch von Dr. Meffert ist insbesondere der Schutz des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Seine Firma arbeitet dafür auch mit deutschen Firmen zusammen, etwa einem Anbieter einer DSGVO-konformen Videokonferenzlösung.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Webseite nicht zur Datenschleuder für Google & Co. wird. Positiver Nebeneffekt: Ihre Kunden danken es Ihnen, Sie können ruhiger schlafen und müssen Abmahnungen und behördliche Anschreiben nicht fürchten. Für fast jedes Datenschutzproblem auf Webseiten gibt es eine gute Lösung oder Alternative.
Ihre Webseite braucht keine Cookies!
Sie brauchen keine Cookie Consent Lösung!
Eine Datenschutzerklärung reicht nicht aus, um Rechtssicherheit zu erhalten!
Ob Sie handeln sollten, erfahren Sie mit dem Webseiten-Check:
Unter der eben genannten Adresse finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz im Internet. Dort finden Sie auch Beispiele für Abmahnungen durch Privatpersonen und Sanktionen von Datenschutzbehörden. Und Sie können nachlesen, wenn Sie tiefer einsteigen möchten, warum fadenscheinige Rechtfertigungen durch Standardvertragsklauseln für amerikanische Unternehmen ins Leere laufen.
Über die IT Logic GmbH:
Die IT Logic GmbH bietet IT-Dienstleistungen an: IT-Beratung (Software-Entwicklung, Technologien, Konzeption), Datenschutz für Webseiten, Web Entwicklung, Web Crawling.
Der Geschäftsführer, Dr.-Ing. Klaus Meffert, ist Diplom-Informatiker und kann auf drei Jahrzehnte IT-Erfahrung zurückgreifen.
IT Logic GmbH
An der Struth 25
65510 Idstein
Tel.: 06126 700 3858
Web: https://www.it-logic.de
Mail: bitmi@it-logic.de
Geschäftsführer: Dr.-Ing. Klaus Meffert