Lydia Schauß Keine Kommentare

In der deutschen und europäischen Debatte um digitale Souveränität hat sich weitgehend ein Begriffsverständnis durchgesetzt, das die Frage nach technologischer Selbstbestimmung, also nach dem Abbau einseitiger technologischer Abhängigkeiten insbesondere von TechKonzernen aus dem Nicht-EU-Ausland in den Mittelpunkt stellt.

Die Digitale Souveränität Europas erfordert eine strategische Reduktion der Abhängigkeiten von den USA und China, insbesondere in Schlüsselbereichen wie Cloud-Computing, Halbleiterproduktion und der kritischen digitalen Infrastruktur. Aktuell dominieren US-amerikanische Unternehmen den Cloud-Markt, während China in der Hardware-Produktion und bei Netzwerktechnologien eine zentrale Rolle spielt. Diese  Abhängigkeiten bergen geopolitische und wirtschaftliche Risiken, darunter potenzielle Handelsrestriktionen, Zugriffsbeschränkungen auf Technologien und Datenschutzprobleme. Dieses Verständnis von Souveränität entspricht auch der Auffassung des BITMi: Deutschland und Europa müssen in die Lage kommen, die digitale Transformation in allen wesentlichen Bereichen nach eigenen Wertvorstellungen und mithilfe von eigenen vertrauenswürdigen Lösungen „made in Germany & Europe“ zu gestalten.

Damit wir von digitaler Souveränität sprechen, müssen mehrere Merkmale erfüllt sein:

  • Digitale Resilienz: Wir müssen nicht alles selbst entwickeln – das wäre schwer möglich und auch ökonomisch kaum sinnvoll. Aber in allen Kernbereichen der digitalen Transformation müssen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft voll handlungsfähig bleiben. Zu diesen Kernbereichen zählt etwa die digitale Infrastruktur unserer Verwaltung – ein hochsensibler Bereich, dessen Funktionieren nicht vom Wohlwollen außereuropäischer Tech-Konzerne abhängen darf.
  • Digitale Wertschöpfung: Der Wohlstand der Zukunft wird im digitalen Raum erwirtschaftet. Deutschlands ökonomische Entwicklung hängt daher entscheidend davon ab, ob es uns gelingt, digitale Produkte mit eigener Intellectual Property (IP) zu etablieren und damit global wettbewerbsfähig zu sein. Wenn wir digitale Lösungen nur noch aus Übersee einkaufen, statt selbst mehr erfolgreiche Lösungen anzubieten, wird dies nicht gelingen. Doch gerade im wichtigen Business-to-Business- (B2B) und Business-to-Government (B2G) -Bereich haben wir noch die Chance, uns erhebliche Marktanteile zu sichern. Zur digitalen Wertschöpfung kann auch das Konzept der strategischen Spezialisierung beitragen, bei dem durch eine digitale Teillösung eine unersetzbare Rolle in den globalen digitalen Wertschöpfungsketten angestrebt wird.
  • Datensouveränität: Dies umfasst die technische Hoheit sowie die vollständige Ausübung der Kontrolle durch Individuen, Organisationen und des Staats über die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten.
  • Europarechtstreue: Für die Einhaltung dieser Erfüllungsmerkmale ist es zudem in erster Linie entscheidend, dass Rechteinhaber von digitalen Lösungen im europäischen Wirtschaftsraum angesiedelt sind, bzw. ihre Rechteinhaber uneingeschränkt die Einhaltung des EU-Rechtes zusichern und dessen vollständige Umsetzung gewährleisten. Rechteinhaber, bei denen gleichzeitig außereuropäische Rechtsregime Gültigkeit haben, erfüllen diese Bedingung nicht, da sie potenziell im Widerspruch zu europäischen Rechtsnormen stehen können. Nur eine Europarechtstreue kann die Durchsetzbarkeit europäischer Werte und Rechtsnormen im Kontext digitaler Selbstbestimmung verbindlich gewährleisten.

Auszug aus dem BITMi-Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 „IT-Mittelstand im Fokus: Innovation und digitale Souveränität – made in Germany“.