Isabel Weyerts Keine Kommentare

Digitaler Abend des BITMi in Berlin – mit IT-Mittelstand zu mehr Nachhaltigkeit und Digitaler Souveränität

Berlin, 24. Juni 2022 – Auf dem Digitalen Abend des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) diskutierten in Berlin am Donnerstag unter dem Thema „Digitaler Mittelstand – Wie gelingt der Reboot?“ Expertinnen und Experten aus Politik und Wirtschaft die Rolle des IT-Mittelstandes für die digitale Transformation Deutschlands. Darunter waren Unternehmerin und Politikerin Lencke Wischhusen, Maik Außendorf MdB, digitalpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Armand Zorn MdB, Mitglied im Ausschuss für Digitales (SPD) und BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. Kernthema waren dabei nachhaltige Wege hin zu einer selbstbestimmten Digitalisierung in Deutschland und Europa.

Im Mittelpunkt des Abends stand die Frage danach, wie das Potenzial der mittelständischen Digitalwirtschaft in Deutschland besser genutzt werden kann, um Abhängigkeiten zu reduzieren und mehr Selbstbestimmung bei der Digitalisierung zu erlangen. „Ich glaube, dass es ohne Digitale Souveränität bald keine politische Souveränität mehr geben wird“, warnte Dr. Oliver Grün bei der Eröffnung des Abends. „Es geht bei Digitaler Souveränität nicht nur um die Anwendung, sondern auch um die Gestaltung von IT-Lösungen“, erklärte er, „Wir brauchen eigene Hard- und Softwarelösungen, eigene Dienstleistungen, eigenes intellectual property ‚Made in Europe‘.“ In einer Digitalisierung ‚Made in Europe‘ oder ‚Made in Germany‘, „die explizit bestimmte ethische und ökologische Faktoren berücksichtigt“, liegt auch laut Armand Zorn die große Chance für unsere Gesellschaft. „Digitale Souveränität ist umsetzbar, wenn wir im Auge behalten, dass in Deutschland der IT-Mittelstand Marktführer in der Entwicklung von Software-Lösungen ist“, erläuterte Grün, „Warum also greifen wir immer auf die großen amerikanischen Anbieter zurück, wenn es gleichwertige Lösungen aus Deutschland gibt?“

Um mittelständische deutsche Anbieter zu stärken, müsse die Politik den Wettbewerbsdruck durch internationale Tech-Riesen reduzieren, an die oft pauschal Aufträge vergeben würden, so Maik Außendorf. „Wir wollen das Vergaberecht modernisieren und die Eintrittsbarrieren für kleine und mittelständische Unternehmen senken,“ sagte er. Dabei sei Regulierung per se nicht schlecht, warf BITMi-Präsident Grün ein. „Das Problem in der EU ist, dass Gesetze unterschiedlich interpretiert werden; diese Unsicherheit führt bei unseren Mittelständlern zu Vorsicht und hemmt Innovationen“, erklärt er.

Ein weiterer Fokus des Abends lag auf der Chance für mehr Nachhaltigkeit durch den gezielten Einsatz von IT-Lösungen. Das große Potenzial des deutschen IT-Mittelstandes läge in der „Doppeltransformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft“, so Michael Kellner MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWK und Beauftragter in der Bundesregierung für Mittelstand, in seiner Videobotschaft an die Gäste. „Für die Erreichung unserer Klimaziele ist Digitalisierung Zentral,“ betont er.

„Klimaschutz und Digitale Lösungen von Anfang an zusammen zu denken“, ist laut Unternehmerin Lencke Wischhusen nicht nur eine Chance für die Gesellschaft, sondern auch speziell für den IT-Mittelstand, um sich gegen die großen Konkurrenten zu behaupten und Kunden und Mitarbeitende zu gewinnen. Innovative Lösungen für Klima- und Umweltschutz zu entwickeln, läge ihr zufolge genau hier: In den Händen der mittelständischen IT-Unternehmen. „Sie sind die Köpfe, die es können“, rief sie ihnen zu.

B.U. Diskussion auf dem digitalen Abend mit Moderatorin Carmen Hentschel, Maik Außendorf MdB, Dr. Oliver Grün, Armand Zorn MdB und Lencke Wischhusen

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

BITMi und Digitalminister Wissing im Austausch zu Digitaler Souveränität

Berlin, 03. Juni 2022 –Im Vorfeld der erwarteten Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung traf sich der Vorstand des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) in dieser Woche mit dem Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing. In einem intensiven und konstruktiven Gespräch stand die Bedeutung der Digitalen Souveränität für Deutschland und Europa im Fokus.

„In der aktuellen Situation werden uns unsere Abhängigkeitsverhältnisse beispielsweise im Energiesektor schmerzhaft vor Augen geführt. Diese existieren deutlich unbeachteter auch im Digitalen. Für die Bundesregierung muss deshalb das oberste Ziel sein, die digitale Abhängigkeit zu reduzieren und die eigene mittelständisch geprägte IT-Wirtschaft zu stärken. Digitale Souveränität muss somit das Leitmotiv einer neuen Digitalisierungsstrategie sein“, so BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. „Wir freuen uns, dass Minister Wissing die Bedeutung des deutschen IT-Mittelstands und der Digitalen Souveränität ebenfalls als wichtig einstuft,“ erklärt Frank Karlitschek, Vizepräsident des BITMi. „Auch Open Source Software kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten.“

„Unsere eigene Digitalwirtschaft kann mit ihren Innovationen zu einer größeren Angebotsvielfalt beitragen und damit unsere Digitale Souveränität stärken. Dies zu unterstützen, muss der Fokus unserer Bundesregierung sein“, schließt Grün.

Auch in Zukunft wird der BITMi den engen Dialog mit dem Bundesdigitalministerium fortsetzen.

Lesen Sie hier das BITMi-Positionspapier „Digitalisierung souverän gestalten“.

 

Joshua Luft Keine Kommentare

BITMi veröffentlicht Positionspapier: „Keine politische Souveränität ohne digitale Souveränität“

Aachen/Berlin, 18. Mai 2022 – Im Vorfeld der geplanten Digitalstrategie der neuen Bundesregierung veröffentlicht der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sein Positionspapier „Digitalisierung souverän gestalten“ und betont darin die Bedeutung einer digitalen Souveränität für Deutschland und Europa. Neben einer Begriffsbestimmung fokussiert sich das Papier auf konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik mit dem Ziel, Abhängigkeiten im wichtigen Feld der digitalen Transformation zu verhindern.

Gestaltung der Digitalisierung nicht aus der Hand geben

Nach einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums empfinden derzeit rund 80 % der deutschen Unternehmen eine technologische Abhängigkeit von nicht-europäischen Partnern. „Wir sind in Europa und Deutschland bei wesentlichen Aspekten der Digitalisierung noch immer zu sehr auf Unternehmen des EU-Auslands angewiesen. Dabei sind die hier ansässigen europäischen Akteure der Digitalwirtschaft aber grundsätzlich durchaus in der Lage, mit den Anbietern aus Übersee mitzuhalten. Bestehende Alternativen ‚made in Europe‘ werden oftmals übersehen“, bekräftigt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. „Damit die notwendige technologische Transformation in Deutschland nicht von Dienstleistungen sowie Soft- und Hardware aus nicht-europäischen Wirtschaftszonen abhängig ist, sollte der Digitalisierungsstandort Europa dringend gefördert und gestärkt werden.“ Dafür müssen die rechtlichen und politischen Voraussetzungen geschaffen werden. Souveränität bedeute gleichwohl nicht, dass wir alles selbst machen müssen, so Grün weiter. Jedoch müssen wir zumindest in die Lage kommen, insbesondere in kritischen Bereichen frei zu entscheiden, auf welche Technologien wir zurückgreifen wollen bei der Gestaltung der digitalen Transformation. Der BITMi fordert daher in seinem Papier, dass die Politik stärker auf die Innovationskraft der in Deutschland und Europa mittelständisch geprägten Digitalwirtschaft setzt und ihre Stärken fördert. Die Bundesregierung muss in ihrer Digitalstrategie deshalb die digitale Souveränität zum Leitmotiv machen.

Keine politische Souveränität ohne digitale Souveränität

Der BITMi argumentiert, dass die Auswirkungen einer mangelhaften digitalen Souveränität mittelfristig nicht nur die IT-Wirtschaft betreffen. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist sie unverzichtbar für den Erhalt von Wohlstand und – in letzter Konsequenz – politischer Souveränität insgesamt. So basieren heute beispielsweise weite Teile der Cloud-Infrastruktur auf Technologien aus Übersee. „Dies ist nicht allein aus datenschutzrechtlicher Perspektive fragwürdig, es fördert auch eine zunehmende Verwundbarkeit. Sollte es einmal zu außenpolitischen Spannungen kommen, wären die Folgen solcher Abhängigkeiten gravierend“, warnt Oliver Grün. Analog zur momentan stattfindenden Debatte um Energieabhängigkeit solle im Sinne einer selbstbestimmten Volkswirtschaft auch im Digitalen zwingend mehr Wahlfreiheit, Angebotsvielfalt und Ausgewogenheit ermöglicht werden. Der BITMi plädiere daher entschieden für ein entschlossenes Handeln, um Deutschland und Europa, getragen durch einen starken IT-Mittelstand, zu mehr Selbstbestimmung zu verhelfen, so der BITMi-Präsident.

Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung gerichtet

Die Bundesregierung muss daher nun die rechtlichen Voraussetzungen sichern, damit ein Erhalt der digitalen Souveränität überhaupt möglich wird. Hierbei ist sicherzustellen, dass alle Akteure, die im digitalen EU-Binnenraum Umsätze erzielen wollen, auch konsequent europäischem Recht zu folgen haben.

Der BITMi setzt auf Technologieoffenheit. Das Fixieren auf proprietäre oder Open-Source-Software allein begrenzt den Digitalisierungsprozess und fördert neue Abhängigkeiten. Aus dem deutschen und europäischen Markt heraus entstehen fortlaufend Innovationen, denen mehr Beachtung geschenkt werden sollte.

Dies sollte sich aus Sicht des Verbands auch bei Kriterien im Vergaberecht abbilden. Bei vergleichbarem Leistungsportfolio sollte die Vergabe an einen Anbieter erfolgen, der europäische Standards, wie beispielsweise ein hohes Datenschutzniveau, einhält und unabdingbar europäischem Recht folgt. Zudem würde im Bereich der Förderung eine stärkere Berücksichtigung von Tech-Scale-Ups sowie die standardmäßige Verwendung von Regulatory Sandboxes der mittelständischen Digitalwirtschaft helfen. Denn das Potenzial von Scale-Ups aus dem Mittelstand wird bisher seitens der staatlichen Förderprogramme nur sehr selten angemessen berücksichtigt. Regulatory Sandboxes können zudem als geschützte Testumgebung für technologische Innovationen sowie digitale Geschäftsmodelle einen erheblichen Mehrwert für KMU und Start-Ups darstellen.

„Die mittelständisch geprägte deutsche Digitalwirtschaft will ihren Beitrag zur Digitalisierung und zum Ausbau des Digitalisierungsstandorts Europa leisten. Mit den richtigen Voraussetzungen können wir es so gemeinsam schaffen, unsere Digitalisierung selbst aktiv zu gestalten und die digitale Souveränität Deutschlands und Europas zu sichern“, erklärt BITMi-Präsident Grün.

Lesen Sie hier das Positionspapier des BITMi „Digitalisierung souverän gestalten“.

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

BITMi zum Mittelstandsgipfel des Wirtschaftsministeriums

Aachen/Berlin, 02. Mai 2022 – Heute Morgen fand der „Mittelstandsgipfel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Bundesminister Dr. Robert Habeck statt. Dabei gab es einen konstruktiven und offenen Austausch, auch mit der mittelständischen Digitalwirtschaft, vertreten durch Dr. Oliver Grün für den Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). Kernthemen waren erhöhte Energiekosten, Lieferkettenprobleme und der Fachkräftemangel.

Dazu BITMi-Präsident Grün: „Die hohen Energiekosten belasten auch die IT-Branche. So entstehen beispielsweise 50% der Betriebskosten eines Rechenzentrums durch die Stromkosten. Diese sind bei uns in Deutschland allein durch Abgaben deutlich höher als in den Nachbarländern. Dazu kommt, dass Rechenzentrumsbetreiber nicht als „energieintensiv“ gelten und somit nicht von staatlichen Abgaben befreit sind. Unserer Meinung nach leisten die Rechenzentren des IT-Mittelstands einen essenziellen Beitrag zur digitalen Souveränität Deutschlands und Europas. Im internationalen Vergleich sinken aber bereits die Kapazitäten der deutschen Rechenzentren. Das gilt es im Interesse der Sicherung unserer digitalen Souveränität zu verhindern. Zumindest klimafreundliche Rechenzentren müssen bei der aktuellen Preisexplosion von weiteren Abgaben entlastet werden.

Auch der Fachkräftemangel spitzt sich weiter zu. Betroffen davon ist insbesondere die IT-Branche, für die die Ukraine ein wichtiger Standort ist. Der dortige IT-Sektor ist seit 2017 jährlich im Schnitt zwischen 20 und 30 Prozent gewachsen. Durch viele technische Universitäten ist die Ausbildung gut und gleichzeitig Entwicklungskosten in der Ukraine außerhalb der EU günstiger. Von den Tech-Nationen in Zentral- und Osteuropa gehört die Ukraine mit über 200.000 IT-Fachkräften zu den führenden Partnern, die über Outsourcing-Projekte viel für unsere heimische IT-Wirtschaft arbeiten.“

BU: Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Austausch mit BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün auf dem Mittelstandsgipfel des BMWK

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Gesetz über digitale Dienste – eine Chance für den innovativen Mittelstand, bessere Plattformen zu schaffen

  • EU-Institutionen erzielen Einigung beim wegweisenden Gesetz über digitale Dienstleistungen und beschränken die Macht dominanter Technologieplattformen sowie wie Verbreitung illegaler Inhalte im Netz
  • Wichtige finale Änderungen begrenzen Belastungen für digitale KMU

Brüssel/Aachen, 26. April 2022 – Das Gesetz über digitale Dienstleistungen (Digital Services Act – DSA) wurde am vergangenen Samstag von den EU-Institutionen angenommen: Nach vergleichsweise zügigen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament, der Rat der EU und die Europäische Kommission auf die wichtigsten Grundsätze geeinigt. Mit dieser Einigung wird der DSA voraussichtlich im September verabschiedet werden und spätestens 2024 wirksam.

Der DSA ersetzt die E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000, die sicherstellte, dass Hosting-Provider, Online-Marktplätze und andere Arten von Plattformen nicht für die von ihnen bereitgestellten Inhalte verantwortlich gemacht werden können. Der DSA aktualisiert nun diese Regel: Sie zielt darauf ab, Anbieter digitaler Dienste für illegale Produkte und Inhalte haftbar zu machen, wobei die wichtigsten Grundsätze der E-Commerce-Richtlinie (begrenzte Haftung, Verbot der allgemeinen Überwachung, Herkunftslandprinzip) beibehalten werden.

KMU von bürokratischen Verpflichtungen auf der letzten Meile ausgenommen
Während der Verhandlungen hatte das Europäische Parlament stärkere Verpflichtungen auch für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen. Insbesondere hatten die Abgeordneten in das Gesetz die Verpflichtung für KMU aufgenommen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um von einigen der Bestimmungen (Art. 16) befreit zu werden und nachzuweisen, dass sie kein „erhebliches Systemrisiko“ darstellen. Dieser Ansatz wurde schließlich revidiert. „Wir freuen uns, dass sich die EU-Institutionen auf den ursprünglichen, von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rechtstext geeinigt haben. Es ist wichtig, dass kleine Unternehmen standardmäßig von einigen der Bestimmungen ausgenommen sind und keine bürokratischen Verfahren durchlaufen müssen, um eine Ausnahme zu beantragen“, sagte Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). Außerdem scheinen sich die Institutionen auf zusätzliche Ausnahmen für KMU geeinigt zu haben, z. B. von einigen der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, die in einem neuen Abschnitt 3a des Textes formuliert sind.

Wie wird sich der DSA auf die digitale Welt auswirken?
Der BITMi begrüßt das Gesetz über digitale Dienste als wichtiges Regelwerk für den digitalen Raum. Jetzt kommt es auf eine gute und praktikable Umsetzung des Gesetzes an. Entscheidend ist aus Sicht des BITMi, mögliche unbeabsichtigte Folgen des DSA im Auge zu behalten und das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer digitaler Akteure, einschließlich Start-ups, zu stärken. „Die innovative, mittelständische Digitalwirtschaft ist unsere Chance, die dominierenden Plattformen herauszufordern und bessere Online-Dienste anzubieten. Der DSA muss sicherstellen, dass wir digitale KMU nicht einschränken, sondern ihnen helfen zu wachsen und innovativ zu sein“, erklärte BITMi-Präsident Grün.

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Relaunch des Webauftritts „Software Made in Germany“: Starke Digitalprodukte des IT-Mittelstands präsentieren sich

  • Webauftritt der Initiative „Software Made in Germany“ erhält neues Design
  • Bundeswirtschaftsministerium verlängert Schirmherrschaft für die Initiative
  • Netzwerk der Gütesiegelträger „Software Made in Germany“ wächst seit über 10 Jahren

Aachen/Karlsruhe, 12. April 2022 – „Software Made in Germany“ steht seit über zehn Jahren für Qualität, Service und Innovation deutscher Software-Produkte. Nun erhält die Initiative des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) mit dem Relaunch des Webauftritts ein neues und frisches Design. Sie bietet mit den Gütesiegeln „Software Made in Germany“ und „Software Hosted in Germany“ zwei Auszeichnungen, welche die Qualität deutscher Software sowie den hohen Standard des Datenschutzes in Deutschland in den Fokus stellen. Anwender erhalten damit die Möglichkeit, auf einen Blick Produkte mit deutschem Hosting, deutschsprachigem Service und hoher Güte zu erkennen.

Auf der neuen Webseite präsentieren sich die ausgezeichneten Unternehmen mit ihren Produkten und sind durch die Suche gut auffindbar. Anbietern von Softwarelösungen wird durch die Initiative eine Plattform geboten, um ihre innovativen Digitalprodukte zu präsentieren und sich so von Wettbewerbern abzuheben. „Mittlerweile wurden über 580 Produkte mit ‚Software Made in Germany‘ und über 290 Produkte mit ‚Software Hosted in Germany‘ ausgezeichnet. Das ist ein unglaublicher Erfolg für unsere Initiative, zeigt aber vor allem, wie stark unsere heimische Digitalwirtschaft ist. Für die Stärkung unserer digitalen Souveränität in Deutschland und Europa spielt sie eine unerlässliche Rolle“, erklärt Martin Hubschneider, Vorstand des BITMi. „Mit Hilfe unserer Software Made und Hosted in Germany können wir Abhängigkeiten reduzieren und Anwendern eine echte Wahl bieten.“

Zu Beginn der neuen Legislaturperiode im letzten Jahr hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auch die Schirmherrschaft über die Initiative verlängert. Damit unterstützt das Wirtschaftsministerium „Software Made in Germany“ durchgehend seit 2013. „Die anhaltende Unterstützung des BMWK bestätigt die entscheidende Rolle, die unsere mittelständisch geprägte IT-Wirtschaft bei der digitalen Transformation unserer gesamten Wirtschaft spielt“, bekräftigt Hubschneider. „Auf Augenhöhe werden mittelständische Anwenderunternehmen bei einer nachhaltigen Digitalisierung begleitet. Unser IT-Mittelstand hilft mit seinen Lösungen ‚Made in Germany‘, die digitale Transformation von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft aktiv zu gestalten.“

 Schauen Sie jetzt vorbei und entdecken Sie Software Made in Germany: www.software-made-in-germany.org/

 

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Digital Markets Act öffnet Tür zu fairem Wettbewerb auch für IT-Mittelstand

Aachen/Berlin, 25. März 2022 – Der gestern im Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission beschlossene Digital Markets Act (DMA) ist ein Meilenstein auf dem Weg in ein digital souveränes Europa. Für die mittelständisch geprägte Digitalwirtschaft öffnet das Gesetz die Tür zu einem offeneren Markt und einem fairen Wettbewerb. Dabei zahlt der Digital Markets Act aus Sicht des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) unmittelbar auf das wichtige Ziel ein, die digitale Transformation unabhängiger, nach eigenen Regeln und mithilfe europäischer Technologien zu gestalten.

„Lange konnten große Tech-Konzerne ihre dominante Stellung am Markt durch Lock-In-Effekte zementieren und so die Entwicklung der digitalen Transformation maßgeblich bestimmen. Mit dem DMA müssen sich diese ‚Gatekeeper‘ fortan in Europa einem fairen Wettbewerb um das beste Produkt stellen“, erklärt Frank Karlitschek, Vizepräsident des BITMi. Für die vielen innovativen Unternehmen des IT-Mittelstands bedeutet dies mehr Teilhabe bei der Gestaltung der digitalen Transformation. So müssen sich Messenger-Dienste in Zukunft auch für andere Anbieter öffnen und Kommunikation anwendungsübergreifend ermöglichen. Auf neuen Geräten müssen dem Anwender nun außerdem Auswahlmöglichkeiten über die vorinstallierten Browser oder E-Mail-Programme gegeben werden.

„Insgesamt wird die digitale Souveränität dadurch auf allen Ebenen massiv gestärkt: Staat, Wirtschaft und Gesellschaft profitieren durch den verbesserten Wettbewerb um das beste Produkt künftig von mehr Innovation und Auswahlmöglichkeit zwischen digitalen Lösungen“, so Karlitschek.

Entscheidend wird nun sein, dass die Durchsetzung des neuen Regelwerks sichergestellt wird. Der BITMi begrüßt daher die Möglichkeit der Kommission, den Gatekeepern bei Verstößen empfindliche Sanktionen aufzuerlegen. Wichtig ist, dass dies konsequent umgesetzt wird und dafür ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen.

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

BITMi zur Gigabit-Strategie der Bundesregierung: Echte Veränderung kann gelingen

Aachen/Berlin, 18. März 2022 – Mit den Eckpunkten für eine Gigabitstrategie hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) den Weg zu einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur skizziert. Bereits im Vorfeld hatte sich der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) an der Debatte um den dringend benötigten Ausbau schneller Internetverbindungen beteiligt und eine zügige Aufholjagd von der neuen Ampelregierung gefordert. „Die datenintensiven Geschäftsmodelle moderner IT-Unternehmen in ganz Deutschland setzen flächendeckenden Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternet voraus, um im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Dies darf jedoch nicht zur Standortfrage für die Digitalwirtschaft werden. Die heute veröffentlichten Eckpunkte stimmen uns sehr positiv, dass eine echte Veränderung absehbar gelingen kann“, so BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün im Anschluss an die Präsentation der Eckpunkte am Donnerstag.

Mehrere Forderungen des BITMi finden sich in dem Papier wieder. Dazu zählt insbesondere die Fokussierung auf einen stärker eigenwirtschaftlich geprägten Ausbau, der die Effizienz des Marktes nutzt, um Lücken beim Gigabit-Ausbau zu schließen. Auch die Nutzung der Digitalisierung für schnellere und schlankere Antrags- und Genehmigungsverfahren ist hier zu nennen, ebenso wie alternative Verlegetechniken und die Nutzung von Gigabit-Gutscheinen als Nachfrageanreiz. Aus Sicht des BITMi kommt es jetzt darauf an, begleitende Förderungen gezielt in die Regionen zu bringen, die eine schlechte Ausbauperspektive haben, damit auch dort eine zeitgemäße digitale Teilhabe und Wertschöpfung rasch möglich wird. Hierfür ist die bereits im Koalitionsvertrag angedachte Potenzialanalyse das beste Instrument.

 

Andreas Palm Keine Kommentare

BITMi zum Entwurf des europäischen Data Act

Am Mittwoch hat die Europäische Kommission ihren Entwurf einer Verordnung über einheitliche Regeln zur fairen Nutzung von und besserem Zugang zu Daten in der EU (Data Act) vorgestellt.

Ein offener Markt für eine zeitgemäße Datenökonomie, an der Nutzer und Unternehmen der Digitalwirtschaft zu fairen Bedingungen teilhaben können, zählt schon lange zu den Kernforderungen des Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi). Für die digitale Souveränität wäre eine EU-weite, einheitliche Regelung ein großer Gewinn. Deshalb begrüßt der BITMi das Vorhaben ausdrücklich.

BITMi-Vorstand Frank Karlitschek kommentiert den Entwurf der Kommission wie folgt: „Der verbesserte Zugang zu Daten birgt insbesondere für Tech-KMU große Chancen auf einen faireren Wettbewerb um digitale Innovationen und datenbasierte Geschäftsmodelle. Dadurch würde die europäische Digitalwirtschaft nachhaltig gestärkt.“

Auch ermöglicht der Vorschlag für Verbraucher mehr Selbstbestimmung im digitalen Raum. So sollen beispielsweise Cloud-Plattformen dazu verpflichtet werden, einen einfachen Datentransfer zu anderen Anbietern zu gewährleisten. „Das wirkt sich auch positiv auf die mittelständische IT-Wirtschaft aus, denn sogenannte Lock-In-Effekte der dominanten Digitalkonzerne werden dadurch teilweise aufgebrochen“, so Karlitschek weiter.

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

BITMi zum DSA: Neue Regeln für Internetplattformen schließen Mittelstand nicht grundsätzlich aus

  • Das Europäische Parlament hat gestern über den Digital Services Act (DSA) abgestimmt, welcher die Regeln für das Verhalten im digitalen Raum festlegt.
  • Die Abstimmung wurde mit einer breiten Mehrheit angenommen: 530 zu 78 Stimmen, bei 80 Enthaltungen.
  • Während der DSA darauf abzielt, marktbeherrschende Plattformen zu regulieren, werden kleinere Plattformen nicht automatisch ausgenommen. „Die Beweislast den KMU aufzubürden, ist unverhältnismäßig“, sagt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverbandes IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der European DIGITAL SME Alliance.

Der Digital Services Act (DSA) wurde am Donnerstag vom Plenum des Europäischen Parlaments in einer Abstimmung angenommen. „Online-Plattformen sind in unserem täglichen Leben immer wichtiger geworden und bringen neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken mit sich. Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal ist“, sagte die Abgeordnete Christel Schaldemose, die das Gesetzgebungsverfahren leitet. „Wir brauchen klare Regeln für das digitale Umfeld. Die Wettbewerbsfähigkeit digitaler Unternehmen sollte jedoch unser Hauptanliegen bleiben, und einige der eingeführten Regeln stellen eine unverhältnismäßige Belastung für den Mittelstand dar“, sagt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverbandes IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der European DIGITAL SME Alliance.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2020 schlug die Europäische Kommission diesen Rechtsakt vor, um die zunehmende Verbreitung von illegalen Produkten und Inhalten im Internet zu bekämpfen. Der Rechtsakt überarbeitet den durch die sogenannte E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 gesetzten Rahmen, der sicherstellte, dass „Vermittler“, d. h. Online-Marktplätze und andere Arten von Plattformen, aber auch Hosting-Anbieter, nicht für die von ihnen gehosteten Inhalte verantwortlich gemacht werden können. Dies bedeutet, dass z. B. YouTube nicht für illegale Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die von Nutzern hochgeladen werden, und dass Amazon nicht für unsichere Produkte verantwortlich gemacht werden kann, die über die Plattform verkauft werden. Mit dem DSA wird diese Regelung nun aktualisiert: Sie zielt darauf ab, Anbieter digitaler Dienste für illegale Produkte und Inhalte zur Rechenschaft zu ziehen, wobei die wichtigsten Grundsätze der E-Commerce-Richtlinie (begrenzte Haftung, Verbot der allgemeinen Überwachung, Herkunftslandprinzip) beibehalten werden.

Wie wirkt sich der DSA auf den Mittelstand aus?

Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Gesetzestext sah je nach Größe der Plattform unterschiedliche Verpflichtungen vor. „Wir sind enttäuscht, dass das Europäische Parlament in einigen Teilen des Textes von diesem Grundsatz abgewichen ist“, sagt Sebastiano Toffaletti, Generalsekretär der DIGITAL SME Alliance. Insbesondere müssen Mikro- und Kleinunternehmen nun eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um von einigen der Bestimmungen ausgenommen zu werden, und nachweisen, dass sie kein „erhebliches Systemrisiko“ darstellen (Artikel 16). „Dies stellt eine unverhältnismäßige Belastung für kleinere Unternehmen dar, da die Beweislast auf sie verlagert wird“, so Dr. Grün.

Unternehmen sollten sich über einige der neuen Anforderungen informieren, die sie betreffen, wenn sie z. B. einen Online-Marktplatz anbieten. So wird beispielsweise ein „Know-Your-Business-Customer“-Grundsatz für Marktplätze eingeführt (Artikel 22), der auch für kleine Unternehmen gilt. Wenn ein Marktplatz feststellt, dass einer seiner Händler ein illegales Produkt oder eine illegale Dienstleistung verkauft, muss die Plattform das Produkt oder die Dienstleistung entfernen, die zuständigen Behörden informieren und die Nutzer, die das Produkt oder die Dienstleistung erworben haben, informieren. Darüber hinaus müssen sie eine Liste aller illegalen Artikel zur Verfügung stellen, die im vergangenen Jahr entfernt wurden.

Nach einer langen Debatte über ein mögliches vollständiges Verbot gezielter Werbung stimmte das Europäische Parlament dafür, gezielte Werbung für Minderjährige einzuschränken. Außerdem sollten die Plattformen den Nutzern die Möglichkeit geben, Tracking abzulehnen, um personalisierte Inhalte in den von ihnen genutzten Diensten zu sehen, und mindestens ein „Empfehlungssystem“ (d. h. den Algorithmus, der zum Sortieren und Anzeigen von Informationen verwendet wird) anbieten, das nicht auf Profiling basiert. Einige dieser Regeln können bedeuten, dass die Nutzer zusätzliche personenbezogene Daten angeben müssen, um Zugang zu den Plattformen zu erhalten, z. B. um das Alter der Nutzer zu überprüfen. Dies kann dazu führen, dass große Plattformen noch mehr personenbezogene Daten erhalten.

Was sind die nächsten Schritte?

Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament wird die Angelegenheit an die Mitgliedstaaten weitergegeben, die den Vorschlag in den nächsten Monaten im Rat der EU diskutieren und darüber abstimmen werden. „Wir hoffen, dass die Mitgliedstaaten mit der Europäischen Kommission und dem Parlament zusammenarbeiten werden, um einige der Bestimmungen unter Berücksichtigung der Interessen des Mittelstands weiter zu optimieren“, sagte Dr. Oliver Grün.

Als Stimme der kleinen und mittleren Unternehmen im digitalen Sektor begrüßt der BITMi klare Regeln für den digitalen Raum, die dazu beitragen, die Verbreitung illegaler Waren und Inhalte zu verhindern. „Damit sich ein gesunder und ausgewogener digitaler Raum entwickeln kann, brauchen wir klare Regeln. Noch wichtiger ist jedoch, dass wir sicherstellen, dass kleinere Plattformen wachsen können, um die etablierten Plattformen herauszufordern und den Internetnutzern Alternativen zu bieten. Daher muss jede Rechtsvorschrift, insbesondere im digitalen Bereich, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen unterstützen, da sie das Rückgrat der europäischen (digitalen) Wirtschaft sind“, so Dr. Oliver Grün.