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Folgeprojekt zur Kooperation zwischen BITMi und ICT Chamber Ruanda gestartet

  • Erstes Kooperationsprojekt zwischen BITMi und ICT Chamber Ruanda erfolgreich abgeschlossen
  • Folgeprojekt für drei weitere Jahre vom Bundesentwicklungsministerium bewilligt
  • Ziel des Projekts: Kooperationen zwischen Unternehmen und Stärkung der mittelständischen IT-Wirtschaft in Deutschland und Ruanda

 

Aachen/Berlin, 14. Dezember 2020 – Nachdem der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) bereits im Jahr 2019 erfolgreich ein Kooperationsprojekt mit der ICT Chamber Ruanda (IT-Verband in Ruanda) durchgeführt hat, wurde nun ein Nachfolgeprojekt für drei weitere Jahre vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewilligt.

Mit dem Wunsch die Internationalisierung des IT-Mittelstands in Richtung Afrika zu unterstützen, war der BITMi 2019 mit der ICT Chamber Ruanda in sein erstes internationales Projekt gestartet. Trotz einer recht kurzen Projektlaufzeit von 10 Monaten wurde gemeinsam viel erreicht: Neun Kooperationen zwischen ruandischen und deutschen Unternehmen wurden angebahnt und begleitet, 66 ruandische Unternehmen weitergebildet und in Anlehnung an das Gütesiegel des BITMi „Software Made in Germany“ wurde das „Rwanda Tech Seal“ entwickelt. „Wir freuen uns sehr über die Bewilligung. Da wir im Vorprojekt in relativ kurzer Zeit schon viel erreicht haben, sind wir uns sicher, in den kommenden Jahren ein fruchtbares Projekt für den ruandischen und deutschen IT-Mittelstand durchführen zu können.“ sagt die Projektleiterin des BITMi Dr. Geraldine Schmitz.

Für das Folgeprojekt und die nächsten drei Jahre soll an diese Erfolge angeknüpft werden. Weiterhin stehen Kooperationen zwischen deutschen und ruandischen Unternehmen sowie die Stärkung der mittelständischen IT-Branchen beider Länder im Fokus. Geplant sind dazu vielfältige Veranstaltungsformate, internationale Praktika, die Vermittlung und Begleitung von Kooperationen sowie Unterstützung beim Markteintritt, Sandbox Testing oder Outsourcing.

„Für uns ist es wichtig, dass es sich hier wirklich um ein Projekt auf Augenhöhe handelt, in dem die Kooperation im Mittelpunkt steht. Der deutsche IT-Mittelstand gewinnt wichtige Partner für gemeinsame Projekte und kann Möglichkeiten wie beispielsweise Sandbox Testing in Ruanda ohne großen Bürokratieaufwand nutzen“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Die ruandische IT-Wirtschaft profitiert von den Investitionen der deutschen Unternehmen, aber auch für die deutsche IT-Wirtschaft eröffnen sich Chancen beispielsweise im Bereich des Outsourcings von Softwareentwicklung, sodass beide Seiten durch unser Projekt gestärkt werden.“

 

BU: Verleihung der ersten Rwanda Tech Seal

Über das Kooperationsprojekt BITMi – ICT Chamber Ruanda

Das PartnerAfrika-Projekt „Partnership between BITMi and ICT Chamber“ wird durch die sequa gGmbH im Rahmen der Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. Unter der Marke Invest for Jobs hat die Sonderinitiative eine Reihe von Angeboten gebündelt, um deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen bei Ihrem beschäftigungswirksamen Engagement in Afrika zu unterstützen.

 

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 2.000 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

 

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

 

 

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Digital-Gipfel der Bundesregierung: IT-Mittelstand kann Schlüsselrolle für Nachhaltigkeit einnehmen

Aachen/Berlin, 01.12.2020 – Erstmals fand der diesjährige Digital-Gipfel der Bundesregierung vollständig virtuell statt. Unter dem Leitthema „Digital nachhaltiger Leben“ wurden die beiden Megatrends Nachhaltigkeit und Digitalisierung diskutiert. Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) zieht nach zwei inhaltlich umfangreichen Tagen ein positives Fazit: „Nachhaltigkeit und Digitalisierung bleiben in der öffentlichen Diskussion häufig sehr unkonkret. Auf dem Digital-Gipfel wurden sie mit Inhalt gefüllt und an konkreten Beispielen erklärt“, stellt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün fest. „Nur so können wir aufzeigen, wie unsere starke IT-Wirtschaft dazu beitragen kann, mehr Nachhaltigkeit zu erreichen.“

Die besondere Situation der Digitalwirtschaft insgesamt hob auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrem Statement hervor: „Die Digitalwirtschaft steht vor großen ökologischen Herausforderungen. Sie verarbeitet ständig wachsende Datenmengen mit hohem Energieverbrauch und muss selbst einen Wandel durchlaufen.“ In zahlreichen Gesprächen auf dem Gipfel wurde deutlich, dass die mittelständisch geprägte IT-Wirtschaft bei dessen Gestaltung eine Schlüsselrolle übernehmen kann. Denn bereits heute befähigt sie viele Unternehmen durch innovative Lösungen dazu, nachhaltiger zu wirtschaften. „Wir sind ein starker Beschleuniger dieser Entwicklung, die zu einem Wettbewerbsvorteil für Europa werden kann und mit mittelständischen IT-Lösungen gleichzeitig Garant für ein digital souveränes Europa ist“, so Oliver Grün am Rande des Gipfels.

Wie dies ermöglicht werden kann, war Thema auf dem Podium des BITMi, der eine eigene Veranstaltung auf dem Digital-Gipfel initiierte, um das enorme Einsparpotenzial nachhaltiger Software zu diskutieren. Gemeinsam mit Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Nele Kammlott, Geschäftsführerin der Kaneo GmbH und Prof. Dr. Stefan Naumann, Professor für Umwelttechnik und angewandte Informatik der Hochschule Trier, diskutierte BITMi Präsident Dr. Oliver Grün darüber, wie Software helfen kann, Energie und Ressourcen zu sparen sowie Millionen Tonnen Elektroschrott zu reduzieren. Dabei spielen offene Schnittstellen eine entscheidende Rolle. Tabea Rößner stellte heraus, dass Elektroschrott durch unnötige Neuanschaffungen reduziert werden könne, wenn Hardware länger mit Software-Updates versorgt würde. Viele Verbraucher würden ihre Geräte gerne länger nutzen, so die Grünen-Politikerin. Auch modular aufgebaute Software könne dafür sorgen, dass Geräte länger genutzt werden.

„Es ist gar nicht so aufwändig, nachhaltige Software zu programmieren. Es lag nur jahrzehntelang nicht der Fokus darauf. Dabei kann uns das einen großen Vorteil für den Markt der Zukunft bringen“, stellt BITMi Präsident Grün fest. „Wenn der IT-Mittelstand sich auf Nachhaltigkeit in der Software konzentriert, kann das eine große Hebelwirkung in den anwendenden Mittelstand entwickeln und gleichzeitig die digitale Souveränität absichern.“

BU: BITMi-Podium auf dem diesjährigen Digital-Gipfel zum Thema „Nachhaltige Software“

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BITMi zur US-Wahl

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) gratuliert dem gewählten US-Präsidenten Joe Biden und seiner gewählten Vizepräsidentin Kamala Harris zu ihrem Erfolg. Die transatlantischen Beziehungen sind für eine funktionierende globale Digitalwirtschaft eine unverzichtbare Säule. „Die Vereinigten Staaten sind einer unserer wichtigsten Handelspartner. Die Nachrichten aus den USA über den Ausgang der Wahl geben Anlass zur Hoffnung, dass diese Beziehungen stabilisiert werden und deren für die gemeinsamen Anstrengungen benötigte Verlässlichkeit gestärkt wird“, erklärt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. „Das Konzept der digitalen Souveränität, das Europa in seinem Bestreben nach technologischer Unabhängigkeit gegenüber China und den USA verfolgt, steht dazu nicht im Widerspruch, sondern ist notwendig, um auch in Zukunft Handelspartner auf Augenhöhe zu bleiben.“

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Mehr Ausgewogenheit: Anstehende Modernisierung des Patentrechts

Stellungnahme seitens Patentverein und Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Berlin und Bodenheim, 02. Oktober 2020 – Der Patentverein und der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) haben den vorgelegten Referentenentwurf zum geplanten 2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz (2. PatMoG) in ihrer Stellungnahme grundsätzlich positiv eingeschätzt. Mit dem Gesetzesentwurf ergänzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch um eine Verhältnismäßigkeitsausnahme. Zudem sollen Verletzungsverfahren sowie Nichtigkeitsverfahren besser synchronisiert werden. Das Anliegen der beiden Verbände Patentverein und BITMi sind weitergehende Reformen des Patentrechts. Insbesondere wird eine rechtliche Verzahnung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren durch eine Regelaussetzung des Verletzungsprozesses und ein klarer Ausschluss von softwarebezogenen Patenten gefordert.

Zunächst ist der vorgesehene kurzfristige qualifizierten Hinweisbeschluss des Bundespatentgerichts an das Verletzungsgericht zu begrüßen. Bei entsprechender Berücksichtigung durch die Verletzungsgerichte, würden sich das deutsche Trennungsprinzip und das geplante Rechtssystem von Einheitlichen Patentgericht sowie EU-Patent annähern. Dies wäre eine richtige und bedeutende Weichenstellung für die Zukunft.

Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins, führt hierzu aus: „Für den nunmehr vorliegenden Referentenentwurf sollte nach unserer Ansicht geklärt werden, dass der Hinweisbeschluss gegenüber dem Verletzungsgericht eine Bindungswirkung entfaltet. Die Berücksichtigung des Hinweisbeschlusses sollte im Rahmen einer Aussetzungsentscheidung geschehen, die wiederum die Aussetzung des Verletzungsprozesses zum Regelfall macht. Hierzu haben wir in unserer Stellungnahme konkrete und ausformulierte Gesetzgebungsvorschläge gemacht.“

Aus Sicht der beiden Mittelstandsverbände bedarf jedoch nicht nur das Patentprozessrecht Reformen, sondern auch das materielle Patentrecht. In diesem Zusammenhang fordern die Verbände seit Jahren einen klaren Ausschluss softwarebezogener Patente und eine Schutzschirmklausel für die Softwarewirtschaft, die eine Durchsetzung bestehender Softwarepatente wirksam verhindert. Mit ihrer Stellungnahme geben sie dem Gesetzgeber auch diesbezüglich einen Regelungsentwurf an die Hand, der unmittelbar in den Referentenentwurf aufgenommen werden kann.

Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet den Referentenentwurf wie folgt ein: „Wir begrüßen eine Modernisierung des Patentrechts außerordentlich, fordern in dem Zuge jedoch eine lange überfällige Erweiterung um eine Schutzschirmklausel für Software. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Computerprogramm grundsätzlich weder direkt noch mittelbar Objekt eines patentrechtlichen Verbots sein kann. Die Patenterteilung für Softwareprogramme ist unnötig, kostenintensiv, innovationshemmend und schadet der mittelständischen IT-Wirtschaft. Software muss vielmehr durch das Urheberrecht wirksam geschützt werden.“

 

Hintergrundinformationen

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von BITMi und Patentverein:

https://www.bitmi.de/wp-content/uploads/200922-Stellungnahme-Patentrecht-BITMi-Patentverein.pdf

 

Hier können Sie den Referentenentwurf zum 2. PatMoG nachlesen: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_PatMog2.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

 Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 2.000 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

 

Über Patentverein.de

patentverein.de e.V. ist ein im Jahr 2003 gegründeter deutscher Fachverband für Wirtschaftsunternehmen, die den Industriebereichen Antriebstechnik, Sensorik und Automation angehören. Wir engagieren uns für ein verlässliches sowie mittelstandsgerechtes Patentsystem und sind Ansprechpartner für Erfinder, Patentanmelder, Patentämter und Politik.

Weitere Informationen unter www.patentverein.de

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Bedeutung von Daten im Wettbewerbsrecht hervorgehoben

Aachen/Berlin, 09. September 2020 – Heute hat das Bundeskabinett das 10. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt die Modernisierung des Wettbewerbsrechts, mit der die Regierung den Anforderungen an die Digitalisierung der Wirtschaft gerecht werden und ein digitales Wettbewerbsrecht 4.0 schaffen möchte.

Aus Sicht des BITMi ist es wichtig, dass nun die Rolle von Daten besonders berücksichtigt wird, sei es bei der Beurteilung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung eines Unternehmens für den Wettbewerb oder bei den Verhaltensweisen, die durch das Bundeskartellamt untersagt werden können. So ist nun der „Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten“ ein Kriterium für die Bewertung der Wettbewerbsbedeutung eines Unternehmens. Wird eine marktbeherrschenden Stellung festgestellt, kann das Kartellamt untersagen, dass die Portabilität von Daten erschwert wird.

„Zugang zu Daten ist in unserer digitalen Welt für Unternehmen überlebenswichtig“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Ohne Daten besteht keine Chance, Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz für die eigenen Produkte und Services zu nutzen. Nur mit Daten können Algorithmen trainiert und leistungsfähig gemacht werden. Wird Unternehmen der Zugang zu Daten erschwert, werden sie de facto von diesen Technologien und damit einem großen Bereich der Wertschöpfung ausgeschlossen.“

Darüber hinaus kann das Bundeskartellamt nun Unternehmen untersagen, eigene Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern beim Vermitteln des Zugangs zu Absatzmärkten zu bevorzugen. „Die Gleichbehandlung von Angeboten ist eine entscheidende Voraussetzung, um mittelständischen Unternehmen eine Chance im Wettbewerb zu geben“, ergänzt Grün. „Unser digitaler Mittelstand ist unglaublich innovativ. Wird den groben Ungleichheiten beim Zugang zu Daten und Märkten nun entschieden entgegengetreten, kann ein großes Potenzial für digitale Lösungen aus dem Mittelstand entfaltet werden.“

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IT-Mittelstand findet Gehör – BITMi Vorstand erneut in Digitalbeirat des Bundes und NRW berufen

  • BITMi Präsident Dr. Oliver Grün erneut in Beirat Junge Digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium berufen
  • Oliver Grün und BITMi Vizepräsidentin Andera Gedaeib erneut als Mitglied des Beirates Digitale Wirtschaft des Wirtschaftsministeriums NRW berufen
  • BITMi setzt sich für deutsche Digitalwirtschaft ein

Düsseldorf/Berlin, 12. August 2020 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) ist auch für die nächsten zwei Jahre stark in den politischen Digitalbeiräten vertreten. Erneut wurde BITMi Präsident Dr. Oliver Grün in den Beirat Junge Digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium berufen. Darüber hinaus ist er gemeinsam mit der BITMi Vizepräsidentin Andera Gadeib auch wieder in den Beirat Digitale Wirtschaft des Wirtschaftsministeriums NRW berufen worden. Beide Gremien haben sich nun turnusmäßig neu konstituiert. In ihnen beraten Vertreter der Wirtschaft die jeweiligen Minister zu Digitalthemen, geben Praxiseinblicke und lenken den Fokus auf die nötigen Rahmenbedingungen, um deutschen Unternehmen die digitale Transformation zu ermöglichen.

Dr. Oliver Grün freut sich über die erneute Berufung: „Für uns ist das ein Zeichen großer Wertschätzung. Der IT-Mittelstand ist als Enabler des Anwender-Mittelstands ein wichtiger Treiber der digitalen Transformation. Durch Digitalisierungslösungen des IT-Mittelstands kann das wichtige Ziel von mehr digitaler Souveränität unterstützt werden. Es ist gut, dass der digitale Mittelstand weiterhin in beiden Gremien vertreten ist und dort Gehör findet.“

Durch die Corona-Pandemie hat das Thema Digitale Transformation noch einmal an Dringlichkeit gewonnen. Die Politik steht unter großem Handlungsdruck und kann die Beratung durch die digitalen Beiräte mehr denn je gebrauchen. „Für uns ist wichtig, dass nun mit den Geldern der Konjunkturpakete nachhaltige Digitalisierungsprojekte angestoßen werden. Das heißt für mich erstens, dass Digitalisierung über den bloßen Einsatz von Kommunikations- und Kollaborationstools hinaus geht und es zu einer echten Transformation und Weiterentwicklung bestehender Geschäftsmodelle gerade im Mittelstand kommt. Zweitens ist es wichtig, dass diese Gelder und auch unsere Daten nicht an die Digitalriesen nach Übersee abfließen, sondern in unserer deutschen Digitalwirtschaft ankommen“ betont Grün. „Unser IT-Mittelstand bietet mit seinen Produkten ‚Made in Germany‘ innovative und sichere Lösungen, die die Digitalisierung unserer Wirtschaft vorantreiben. Nur wenn wir diese Unternehmen unterstützen, sichern wir unsere eigene digitale Souveränität. Deutschland kann digital! Wir müssen diese Chance nutzen.“

 

Informationen zum Beirat Junge Digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Ministerium/beiratjungedigitalewirtschaft.html

Informationen zum Beirat Digitale Wirtschaft des NRW Wirtschaftsministeriums: https://www.wirtschaft.nrw/beirat-digitale-wirtschaft

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EuGH kippt Privacy Shield – IT-Mittelstand braucht Rechtssicherheit

  • Europäischer Gerichtshof kippt Abkommen zwischen EU und USA zum Datenaustausch
  • Nach Safe Harbor nun mit Privacy Shield zweites Datenabkommen für ungültig erklärt
  • BITMi fordert schnelle und zuverlässige Rechtssicherheit für Unternehmen

Berlin/Brüssel, 16. Juli 2020 – Heute Vormittag hat der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Bereits vor vier Jahren, als das Privacy Shield das Safe Harbor Abkommen ersetzte, hatte der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sich kritisch geäußert. Die Entscheidung des EuGHs, welche das Privacy Shield zwar für ungültig, die Standardvertragsklauseln unter bestimmten Voraussetzungen aber für weiterhin zulässig erklärt, bestätigt die damalige Skepsis des BITMi. Nun gibt es die dringende Herausforderung, Rechtssicherheit für europäische Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig die aufdringliche Überwachung und massenhafte Erfassung persönlicher Daten einzuschränken.

BITMi Präsident Dr. Oliver Grün erklärt: „Es ist wichtig, dass die persönlichen Daten der europäischen Bürger nicht massenhaft und unkontrolliert weitergegeben werden. Allerdings brauchen wir zur Unterstützung der europäischen Unternehmen nun aber ein eindeutiges und zukunftsfähiges Abkommen, das den Unternehmen die Teilnahme am globalen Wettbewerb ermöglicht.“ Für Unternehmen, die global agieren und für die Entwicklung innovativer Lösungen Daten verarbeiten müssen, birgt das EuGH Urteil und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit ein großes Risiko ins Hintertreffen zu geraten.

Gleichzeitig stellt die Stärkung der schon fortgeschrittenen Datenschutzgrundverordnung und das gute Datenschutz-Profil der EU auch eine Chance für Unternehmen dar, die sich auf datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle spezialisiert haben. Für diese Unternehmen ist das Urteil eine Bestätigung, dass sie auf dem richtigen Weg sind. Aktuell ist ein höheres Maß an Datenschutz noch nicht automatisch ein Wettbewerbsvorteil. Die heutige Entscheidung des europäischen Gerichtshofs kann den Weg dahin ebnen, dass Datensicherheit als Wettbewerbsvorteil für Europa erkannt wird.

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Europäisches Patentgericht im zweiten Anlauf? Ja, aber nur bei erheblichen Verbesserungen.

Berlin/Bodenheim, 02. Juli 2020 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Patentverein begrüßen grundsätzlich die Einführung einer Europäischen Patentgerichtsbarkeit. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr soll der ursprüngliche Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht trotz gravierender Mängel schlicht nochmal zur Abstimmung gebracht werden. Dem geplanten Vorgehen widersprechen die beiden bundesweiten Verbände vehement.

Der Patentverein sowie der BITMi haben dazu eine Stellungnahme eingeschickt und veröffentlicht. Über das Gesetz zur Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht soll noch in dieser Legislaturperiode abgestimmt werden. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens würde auch die dazugehörige Verordnung über ein EU-Patent (Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) als zweiter Teil des Patentpakets wirksam werden.

Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins, schaut zurück: „Die nächtliche Ad-hoc Abstimmung durch wenige verbliebene Mitglieder des vorigen Deutschen Bundestages zu einem gerade für die mittelständische Wirtschaft und Innovationsführer so wichtigen Thema des EU-Patentpakets hatte das Bundesverfassungsgericht kassiert. Das darf jetzt nicht mit erforderlicher Zweidrittel-Mehrheit einfach wiederholt werden! Sondern es ist als Chance zu werten, nun die Mängel der Verfahrensordnung gerade zum Thema Aussetzung zu beheben. Angesichts der viel zu vielen Verurteilungen vermeintlicher Verletzer auf Basis später als nicht valide erkannter Patente müssen Verletzungsurteile als Regelfall ausgesetzt werden oder es muss durch ein technisch besetztes Verletzungsgericht auch eine Patent-Überprüfung stattfinden.“

Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet den erneuten Anlauf wie folgt ein: „Patente und Patentgerichtsbarkeit sind für die Rahmenbedingungen des IT-Mittelstands ein entscheidendes Thema. Das Übereinkommen birgt die Gefahr, dass wichtige Fragen des Patentprozessrechts der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden. Wir fordern den Deutschen Bundestag daher auf, seine eigenen Entscheidungsbefugnisse dauerhaft zu sichern. Das europäische Patentpaket hat zahlreiche Mängel. Für den Mittelstand kann es nur ein Gewinn werden, wenn es nachgebessert wird.“

In den letzten Jahren wurden trotz zweifelhafter Rechtsgrundlage im großen Umfang softwarebezogene Patente erteilt, die grundlegende Softwarelösungen exklusiv beanspruchen. Daraus entwickelte sich eine Kollisionssituation zwischen patentrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen, die einer rechtssicheren Verwertung von Computerprogrammen durch ihre Entwickler auf Grundlage des Urheberrechts entgegensteht. Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt.

 

Hintergrundinformationen

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von Patentverein und BITMi: https://www.bitmi.de/wp-content/uploads/200702_BITMi_Stellungnahme_Patentreform.pdf

Lesen Sie hier den Entwurf zur anstehenden Gesetzgebung: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_EPG%C3%9C_Vertragsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Lesen Sie hier die Pressemitteilung aus dem März vom BMJV

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/032620_Patentreform.html

Finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in der ausführlichen Form hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-020.html

 

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BITMi begrüßt digitale Souveränität als Leitmotiv der europäischen Digitalpolitik unter deutscher Ratspräsidentschaft

  • Deutschland tritt Ratspräsidentschaft der EU an
  • Digitale Souveränität soll Leitmotiv der europäischen Digitalpolitik sein
  • BITMi fordert, Krisengelder für die Förderung nachhaltiger und souveräner Digitalisierung zu nutzen

Berlin/Brüssel, 01. Juli 2020 – Heute übernimmt Deutschland den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ Der Schwerpunkt der Präsidentschaft liegt auf der Bewältigung der Covid-19 Pandemie. Dabei steht auch die Digitalisierung als entscheidender Faktor der Krisenbewältigung im Fokus.

„Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung schneller voran geht, als wir das zuvor angenommen haben. Digitale Lösungen helfen unserer Wirtschaft, schneller wieder auf die Beine zu kommen und Investitionen können an dieser Stelle die richtigen Weichen für den digitalen Wandel stellen“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). „Der jetzt stattfindende Digitalisierungsschub in der Krise ist aber ein zweischneidiges Schwert. Denn gleichzeitig müssen wir aufpassen, dass Maßnahmen, die die digitale Transformation unterstützen sollen, auch zum Aufbau einer nachhaltigen digitalen Wirtschaft in Europa beitragen. Wir müssen vermeiden, dass Investitionen und Programme zur Förderung des digitalen Wandels nur kurzfristige Anschaffungen finanzieren und die nachhaltige Transformation unserer Unternehmen auf der Strecke bleibt.“

Neben der Nachhaltigkeit von Digitalinvestitionen spielt die digitale Souveränität eine entscheidende Rolle. Im Programm der Ratspräsidentschaft wird ihre Bedeutung hervorgehoben: „…digitale Souveränität [soll] als Leitmotiv der europäischen Digitalpolitik“ dienen. Der BITMi begrüßt die Wahl dieses Schwerpunkts, den er für sich selber bereits seit 5 Jahren gesetzt hat: „Schon lange betrachten wir den Verlust der digitalen Souveränität in Europa mit Sorge und weisen im Hype um Digitalkonzerne aus Übersee mit Initiativen wie ‚Software Made in Germany‘ auf vorhandene eigene Digitalisierungslösungen hin. Es muss nun darauf geachtet werden, dass die Gelder der Krisenpakete nun nicht nur für nachhaltige Digitalisierungsprojekte genutzt werden, sondern auch in die europäische Wirtschaft und deren IT-Lösungen zurückfließen. Die europäische Digitalwirtschaft – allen voran der IT-Mittelstand – haben die Systemfähigkeit, unsere Wirtschaft umfassend zu digitalisieren. Hier dürfen wir das Zepter nicht noch mehr aus der Hand und unsere Krisengelder und Daten in die Hände der internationalen Konkurrenz geben“, mahnt BITMi Präsident Grün. „Deutschland kann digital – Europa kann es erst recht! Wir können die Krise nutzen.“

Lesen Sie hier das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft: https://www.eu2020.de/blob/2360246/d08098eaeb179a722d91d99f529d5517/pdf-programm-de-data.pdf

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Deutsche Corona-Warn-App gestartet – BITMi ruft zur Nutzung auf

Aachen/Berlin, 16. Juni 2020 – Nach Monaten des Wartens ist seit heute die Corona-Warn-App in Deutschland verfügbar. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hofft auf eine möglichst weitreichende Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen. „Wir freuen uns, dass die App nun gestartet ist. Es wurde eine sinnvolle Architektur entwickelt und viel Sorgfalt in den Datenschutz investiert, sodass sie auch mit unseren hohen Ansprüchen in Deutschland ohne Bedenken genutzt werden kann“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Natürlich hätte einiges schneller laufen können. Doch anstatt sich zu beschweren sollten wir jetzt in die Zukunft schauen und diese App als ein zentrales Tool für die Bekämpfung der Corona-Pandemie nutzen.“

Die Corona-Warn-App soll gemeinsam mit den bisherigen Maßnahmen dafür sorgen, dass Infektionsketten unterbrochen, Neuinfizierungen verhindert und potenzielle Kontaktpersonen informiert werden und unterstützt somit die Arbeit der Gesundheitsämter. Entwickelt wurde die App für rund 20 Millionen Euro von SAP und Telekom. Der BITMi hatte die mangelnde Berücksichtigung des IT-Mittelstands und der Startups bei der Vergabe der Entwicklung an die beiden Konzerne bereits kritisiert. „Wir hätten uns gefreut, wenn die Kompetenz und Innovationskraft von deutschen Startups und IT-Mittelstandsunternehmen anerkannt und eingebunden worden wären. Nun sind mit den beiden IT-Riesen horrende und für uns nicht nachvollziehbar hohe Entwicklungskosten von 20 Mio. Euro für eine App mit Backoffice-Anbindung entstanden – nach unserer Einschätzung das Vielfache üblicher Kosten“, gibt BITMi Präsident Grün zu bedenken.

Hier finden Sie Informationen der Bundesregierung zur Corona-Warn-App: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app