Joshua Luft Keine Kommentare

Leistungsspektrum von BENCINIC & SONS – INTERNATIONAL (BSI) für IT-Fachkräfte und Auszubildende aus Drittländern

Die Firma BENCINIC & SONS – INTERNATIONAL (BSI) ist ein Personalservice-Unternehmen mit Hauptsitz in Regensburg.

BSI rekrutiert seit etwa 10 Jahren erfolgreich Kandidaten und Auszubildende aus Drittländern, wie z. B. Malaysia, Vietnam, Indien, Iran und Marokko, für den deutschen Arbeitsmarkt. Die Teilnehmer möchten sich in Deutschland einen neuen Lebensmittelpunkt aufbauen und dauerhaft niederlassen.

Sollten Sie Interesse an qualifizierten Fachkräften und/oder Azubis haben, stellt BSI Ihnen hier den geplanten Akquiseablauf vor:.

  • BSI sendet Ihnen den Lebenslauf mit Motivationsschreiben und eine Handlungsvollmacht eines oder mehrerer Kandidaten.
  • Ihr Unternehmen prüft die Unterlagen und fordert ggfs. weitere Unterlagen bei BSI an.
  • Ihr Unternehmen vereinbart mit dem Teilnehmer ein oder mehrere Interviews (Online-Vorstellungsgespräch mit Assistenz von BSI).
  • Erfüllt der Kandidat die Anforderungen Ihres Unternehmens, so erhält dieser eine „Einstellungszusage“ oder einen Arbeits-/Ausbildungsvertrag.
  • BSI bereitet dann die Formulare zur Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der jeweils zuständigen Ausländerbehörde vor und leitet diese vorausgefüllten Unterlagen zur Unterschrift an Ihr Unternehmen weiter.
  • Ihr Unternehmen sendet diese unterschriebenen Unterlagen an BSI zurück und BSI startet den „VISA-PROZESS“ mit dem sog. „BESCHLEUNIGTEN FACHKRÄFTE-VERFAHREN“.

Die Auszubildenden haben eine 12-jährige Gymnasialausbildung und bei Einreise ein aktuelles B2-Sprachniveau (nachgewiesen durch ein Zertifikat des Goethe Instituts/TELC/ÖSD). Einige der Teilnehmer können auch schon ein Bachelorzertifikat oder Masterdiplom vorweisen. Mangels vorhandener Beschäftigungsmöglichkeiten im Heimatland streben die BSI-Teilnehmer einen völligen Neustart hier in Deutschland an. Die Teilnehmer sind ortsunabhängig. Die Thematik der Unterbringung wird von BSI in intensiver Kommunikation mit Ihrem Unternehmen gelöst.

Erhalten die Teilnehmer ein Arbeitsvisum, so bietet BSI zusätzlich folgende Betreuungsleistungen an:

  • Organisation des Transfers vom Flughafen zur Unterkunft
  • Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse
  • Anmeldung bei der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Anmeldung bei den örtlichen Wohnbehörden
  • Wenn gefordert, Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
  • Anmeldung bei den örtlichen Ausländerbehörden und Sicherstellung der Aufenthaltsverlängerungen
  • Eröffnung eines privaten Bankkontos
  • Mediation bei möglichen Konfliktsituationen

Für Fachkräfte ist die Ablaufstruktur grundsätzlich gleich. Bei den Bewerbungsunterlagen sind noch die Studiennachweise und ggfs. Arbeitszeugnisse beigefügt. Viele der Teilnehmer können eine mehrjährige Berufserfahrung nachweisen. Alle Fachkräfte werden bei Einreise ein B2-Sprachniveau vorweisen (Zertifikat des Goethe Instituts/TELC/ÖSD). Von allen Teilnehmern liegt eine uneingeschränkte Handlungsvollmacht für BSI vor, sodass die Behörden im Bedarfsfall direkt Kontakt mit BSI aufnehmen können.

Alle notwendigen Formulare für die behördlichen Zustimmungsprozesse in Deutschland erhalten Sie ausgefüllt zur Unterschrift übermittelt.

Vermittlungsgebühren:

AZUBI: Pauschal 1.000 € (Rechnungstellung 14 Tage nach Ausbildungsbeginn)

Fachkräfte: 3 Bruttomonatsgehälter – Staffelung:
50% nach Beschäftigungsaufnahme (Rechnungstellung 14 Tage nach Tätigkeitsbeginn)
50% nach Beendigung der Probezeit (Rechnungstellung 14 Tage nach Ende der Probezeit)

Die Teilnehmer verpflichten sich schon im Heimatland, das einstellende Unternehmen nicht vor Ablauf von 24 Monaten zu kündigen bzw. das Ausbildungsunternehmen nicht vor Ausbildungsende zu wechseln und bei einer Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf von 24 Monaten zu kündigen. Damit wird einer möglichen Abwerbung vorgebeugt.

Um mittel- und langfristig Ihren künftigen Personalbedarf abzudecken, kann BSI Azubis in den folgenden Themenbereichen anbieten:

  • Fachinformatiker/in – Anwendungsentwicklung
  • Fachinformatiker/in – Systemintegration
  • Fachinformatiker/in – Daten- und Prozessanalyse
  • Fachinformatiker/in – Digitale Vernetzung
  • IT-Systemelektroniker
  • Mathematisch-technische/r Softwareentwickler
  • Game Designer
  • Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement
  • Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste

Nachdem zukünftig die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitserlaubnis auch für ANGELERNTE FACHKRÄFTE aus Drittländern den Forderungen der Unternehmen nach Hilfskräften angepasst werden sollen, kann BSI auch hier Ihre Bedarfe abdecken.

WEITERE INFORMATIONEN

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BITMi zum Digital-Gipfel der Bundesregierung: Aufbruch wagen und auf den IT-Mittelstand setzen

Aachen, Berlin, 9. Dezember 2022 – Der diesjährige Digital-Gipfel der Bundesregierung war vorab als „zentrale Plattform zur Gestaltung des digitalen Aufbruchs“ beschrieben worden. Doch knapp ein Jahr nach Bildung der Ampel-Regierung und 100 Tage nach Beschluss ihrer Digitalstrategie ist kaum Aufbruchstimmung zu spüren. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht zwar insbesondere im diesjährigen Fokusthema der Datenökonomie einen vielversprechenden Ansatz für die digitale Transformation unserer Wirtschaft und Verwaltung, doch vermisst weiterhin die nötige Entschlossenheit, alle Ressourcen aus der eigenen Digitalwirtschaft zu aktivieren.

Um das Ziel einer selbstbestimmten digitalen Transformation erreichen zu können, muss der gesamte heimische Digitalsektor inklusive seines großen mittelständischen Segments involviert werden. Denn nur mit marktfähigen IT-Lösungen aus Deutschland und Europa können wir uns aus den besorgniserregenden digitalen Abhängigkeiten von chinesischen und US-amerikanischen Konzernen befreien, vor denen der BITMi erst vergangenen Woche in einem offenen Brief an die Bundesregierung warnte.

„Um einen selbstbestimmten digitalen Aufbruch zu schaffen, müssen digitale Themen in der Regierungsarbeit auch nach dem Gipfel weiter mit höchster Priorität behandelt werden“, so BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. „Nur mit konsequenten und gezielten Maßnahmen zur Förderung unserer eigenen leistungsstarken Digitalwirtschaft ist das Ziel der Digitalen Souveränität erreichbar.“

Lesen Sie hier den offenen Brief des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. an die Bundesregierung.

Bildquelle: BMDV

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BITMi-Projekt AIPI: Erfolgreicher Road to GS1 Workshop in Ruanda

Highlights des 3. "Road to GS1 Rwanda" Workshops

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Zum 3. „Road to GS1 Rwanda“ Workshop am 24. und 25. Oktober kamen über 100 Unternehmen aus verschiedenen Teilsektoren zusammen, um sich über Standards zu informieren und darüber auszutauschen, wie GS1 Ruanda ihren Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten erleichtern würde. Die Gründung einer ruandischen GS1-Organisation wird dabei durch das Team des BITMi-Gemeinschaftsprojekts mit der Rwanda ICT Chamber Access to International Partnerships in IT (AIPI) durch Workshops und andere Netzwerkveranstaltungen begleitet.

Im AIPI-Projekt werden deutsche und ruandische IT-Mittelständler in Kooperationen auf Augenhöhe zusammengeführt. Dabei verfolgen wir ein gemeinsames Ziel: Die Stärkung des IT-Mittelstands in beiden Ländern.

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Update für IT2match: Software-Suchplattform jetzt für IT-Anbieter und Anwender

Die überarbeitete Version der Plattform IT2match, entwickelt im BITMi-Projekt Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft, verspricht spannende Neuerungen und ist nun ab sofort als Software-Suchplattform für smart vernetzte Software verfügbar. Größter Clou: Nun finden IT-Anbieter und Anwender jeder Branche auf einer Plattform zusammen!

Intelligente Softwaresuche auf IT2match

In der Version 2.1 ist IT2match sowohl eine Matching- als auch eine Software-Suchplattform und wartet mit einem neuen Matching-Typ auf: Auf Basis konkreter Softwaregesuche werden nun Softwarelösungen verschiedener Anbieter gematcht und den suchenden Anwenderunternehmen vorgeschlagen. Dabei werden sowohl Einzellösungen als auch vernetzte Kombiprodukte (Softwarebundle) berücksichtigt. Neu ist auch, dass über eine große Auswahl an Funktionsmerkmalen IT-Anbieter ihr eigenes Softwareprodukt und Anwender ihr Softwaregesuch ganz genau definieren können. IT-Anbieter können zudem ihre Softwareprodukte in ihrem Portfolio hinterlegen.

Was bietet Ihnen IT2match?

  • Softwareplattform für IT-Anbieter und Anwender
  • Intuitiver Matching- und Kooperationsaufbau
  • Intelligenter Matching-Typ für Sofwaresuche
  • Eigenes Softwareangebot über Funktionsmerkmale genau definieren
  • Intelligentes Vorschlagswesen für IT-Kooperationen

Neuerungen nutzen

Damit Anwenderunternehmen mit einem Digitalisierungsvorhaben fündig werden, bedarf es einer aktiven Datenbasis auf IT2match. Daher hier der Appell an unsere IT-Anbieter: Nutzen Sie die Chance gefunden zu werden, aktualisieren Sie Ihr Portfolio und matchen Sie Ihre Software.

Sie können IT2match im Browser oder in der App kostenfrei nutzen.

Jetzt ausprobieren!

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Release des Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft: Information Security Toolbox

Wie der aktuelle Lagebericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zeigt, war die Bedrohung durch Cyberkriminalität nie größer. Für Unternehmen, die nun ihre IT-Sicherheit verbessern wollen, steht mit der Information Security Toolbox, die im BITMi-Projekt Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft (KIW) entwickelt wurde, ein weiterer Online-Check im Bereich der IT-Sicherheit zur Verfügung.

Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen stehen vor den Herausforderungen der Globalisierung und der digitalen Transformation. Sie bilden in diesem Zusammenhang wachsende Kompetenz in der Produktionsautomatisierung und in digitalen Geschäfts- und Verwaltungsprozessen aus. Doch in Bezug auf IT-Governance-, Risiko- und Compliance (IT-GRC) gibt es noch viele offene Fragen und die bestehenden Angebote auf dem Markt richten sich von ihrer Komplexität eher an Großunternehmen.

Die Information Security Toolbox setzt genau hier an und ermöglicht basierend auf einem kompetenzorientierten IT-GRC-Ansatz speziell für kleine und mittlere Unternehmen einen niederschwelligen und anwenderfreundlichen Einstieg in die Thematik. Die Toolbox besteht dabei aus einer Selbsteinschätzungs- und Auswertungskomponente. Ziel der Selbsteinschätzung ist es, den Reifegrad bezüglich des IT-Governance-, Risiko- und Compliance-Managements zu messen und wichtige Handlungsbedarfe zu erkennen. Neben einem ausführlichen PDF-Bericht werden darüber hinaus in einer erweiterten Version umfangreiche Hilfestellungen zur Verfügung gestellt:

  • Handlungsempfehlungen
  • Checklisten
  • Muster-Dokumente
  • nützliche Werkzeuge und Anwendungen
  • weiterführende Links
  • weitergehende Literatur

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Unternehmens mit in die Bewertung der IT-GRC-Kompetenzen einzubeziehen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kommen Sie am 16. November 2022, 16:00 – 16:30, zum Webinar „Was kann die Information Security Toolbox?“ und erfahren Sie mehr dazu.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BITMi zum Lagebericht des BSI.

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Von FORMAT – Unter die Lupe genommen: Warum sich jedes Unternehmen mit Sanktionslistenprüfung auseinandersetzen muss

„Mich betrifft die Sanktionslistenprüfung nicht, denn ich führe keine Exporte durch.“ Das ist eines von zahlreichen Vorurteilen, die wir von der FORMAT Software Service GmbH seitens der Unternehmen hören, wenn es um das Thema Compliance geht. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Firmen der Annahme sind, dass sie nichts machen müssen, weil sie „nur“ Geschäfte innerhalb Deutschlands oder der EU machen. Das ist ein großer Irrtum, der schwerwiegende Folgen haben kann.

Denn: Jedes Unternehmen, das wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellt ist verpflichtet, Sanktionslistenprüfungen durchzuführen. Dies soll gewährleisten, dass mit Personen, Organisationen, Lieferanten oder Kunden, die auf einer Anti-Terror-Liste oder Sanktionsliste aufgeführt sind, keine Geschäfte gemacht werden. Die aktuellen Konflikte zwischen den Wirtschaftsmächten werden teilweise durch Sanktionierungen ausgefochten. Die weltweiten Konsequenzen spüren wir alle. Die Sensibilisierung für die täglich notwendigen Sanktionslistenprüfungen steigt.

Warum? Weil bei einer Sanktionslistenänderung das Unternehmen nach Veröffentlichung durch die Behörden 48 Stunden Zeit hat, die Änderungen zu befolgen. Wer nicht auf dem neuesten Stand ist, kann sich somit strafbar machen. Was wenige wissen: Die Verantwortung für die Einhaltung der Verordnung in einem Unternehmen liegt zwar bei der Geschäftsführung, doch die Prüfpflicht muss von jeder Abteilung sichergestellt werden. Es beginnt bereits beim Empfang eines Besuchers in Ihrem Geschäftsgebäude – ob manuell oder automatisiert.

Stehen Sie in puncto Compliance auf der sicheren Seite: Unser Sanktionsmonitor FORMAT-SAM erledigt für Unternehmen den automatisierten Abgleich aller Personen- und Firmenadressen mit den ausgewählten und aktuellen Sanktionslisten. Anhand des eigenen Suchalgorithmus wird eine aktive Überwachung des Datenbestandes vorgenommen – selbstverständlich unter Berücksichtigung verschiedener Prüfstrategien. Im Falle eines potenziellen Treffers findet eine tiefgehende Überprüfung statt. Zugrunde gelegt werden hier Übereinstimmungsquotienten und Prüfkriterien für eine abschließende Bewertung. Das Resultat: Eine minimale Fehlerquote mit maximaler Sicherheit.

Die zuverlässig hohe Qualität der Daten wird bei FORMAT großgeschrieben. Aus diesem Grund wurde das eigene Content-Team gebildet, welches permanent im engen Austausch mit nationalen und internationalen Behörden steht. Der Vorteil? Das Content-Team prüft die Verordnungen und Änderungen und gleicht sie mit den elektronisch bereitgestellten Informationen mit rechtsverbindlichen Dokumenten ab. Bei Änderungen werden diese vollautomatisiert innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung gestellt. Sie sind somit immer auf dem neuesten Stand. Dank der lückenlosen Dokumentation können Sie bei einer Zollprüfung noch Jahre später Ihre Entscheidungen nachvollziehen – und auch begründen.

Finden Sie alle Informationen über Sanktionslistenprüfung hier.

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BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün erneut in Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“ berufen

Aachen/Berlin, 12. August 2022 – Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), wurde ein weiteres Mal in den Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berufen. Als Mitglied des Beirats setzt er sich seit 2013 für die souveräne Digitalisierung in Deutschland ein und steht nun Bundesminister Dr. Robert Habeck beratend zur Seite.

„Ich freue ich mich über die Berufung von Bundesminister Dr. Habeck in seinen Beirat ‚Junge Digitale Wirtschaft‘ für weitere 2 Jahre. Gerne setze ich mich auch auf diesem Wege für eine konkrete Umsetzung der gerade veröffentlichten Start-up-Strategie der Bundesregierung ein,“ sagte Grün nach der Berufung.

Bereits im März traf sich Bundesminister Habeck erstmalig mit dem Beirat, um sich über die kürzlich veröffentlichte Start-up-Strategie der Bundesregierung auszutauschen. Nun ist die Auftaktsitzung für den neu besetzten Rat für den 17. August angesetzt.

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BITMi zur Start-up-Strategie der Bundesregierung: Die nächsten Schritte sind entscheidend

Aachen/Berlin, 01. August 2022 – Die Start-up-Strategie der Bundesregierung hat aus Sicht des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) das Potenzial, die dringend benötigte Entstehung neuer digitaler Geschäftsmodelle in Deutschland zu begünstigen. Insgesamt begrüßt der BITMi das Papier, doch im Detail greift es teilweise noch zu kurz oder bleibt mit einigen Ankündigungen zu sehr im Ungefähren. Deshalb ist es für den Verband entscheidend, wie die nächsten Schritte konkret umgesetzt werden.

„Erfreulich ist, dass die Strategie ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit beinhaltet, die Finanzierung junger, schnell wachsender KMU aus dem Tech-Bereich zu unterstützen und diese nicht allein ausländischen Investoren zu überlassen, um die technologische Souveränität zu erhalten“, erklärt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. Hoffnung setzt der BITMi diesbezüglich in die geplante European Tech Champions Initiative. Hierbei kommt es für den Verband darauf an, dass diese auch grundsätzlich allen innovativen KMU Zugang gewährt. Dabei sei das ‚M‘ in KMU entscheidend, so Grün weiter. Denn allzu oft werde verkannt, dass Scale-Ups auch aus dem Mittelstand heraus entstehen – mit dem Potenzial zur Marktführerschaft in Bereichen, die für die digitale Souveränität kritisch sind.

Ähnlich verhält es sich bei der Ankündigung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Dieses muss aus Sicht des BITMi Börsengänge dringend vereinfachen. Bislang sehen sich KMU mit teilweise absurden regulatorischen Hürden konfrontiert, die sie im Zweifel vom Schritt an die Börse abhalten. „Mit diesem Zustand dürfen wir uns nicht abfinden. Den Weg an die Börse dürfen wir den innovativsten Unternehmen nicht verstellen, wenn wir sie in Deutschland halten wollen“, so Grün.

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BITMi-Partnerprojekt AIPI veröffentlicht IT-Kompetenzatlas Ruanda

Der neuen Kompetenzatlas „Digitale Innovationen aus Ruanda“ bietet eine Übersicht innovativer und hochkompetenter ruandischer IT-Unternehmen für potenzielle Partnerschaften mit deutschen Unternehmen. Der Atlas wurde im Rahmen des Partnerprojektes Access to International Partnerships in IT (AIPI) des BITMi und der ICT Chamber, dem IT-Branchenverband in Ruanda, erstellt. Ziel des Projektes ist, sowohl den ruandischen als auch den deutschen IT-Sektor zu stärken und internationale Kooperationen auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Als Werkzeug dafür dient der neue Kompetenzatlas, der IT-Lösungsanbieter und Anbieter aus den Bereichen E-Government und Beratung, Design und Engineering Services, Infrastruktur, Training und Kapazitätsaufbau sowie Media-Plattformen vorstellt. Neben Lösungen für die Privatwirtschaft beinhaltet der Atlas auch einen Überblick über die ruandische E-Governance Plattform IREMBO mit ihren vielfältigen Anwendungen für diverse Behörden und öffentliche Einrichtungen.

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Digital Markets Act und Digital Services Act: EU-Parlament setzt Meilenstein für die Digitale Souveränität Europas

Aachen/Berlin, 05. Juli 2022 – Mit den heute vom EU-Parlament angenommenen Gesetzen über digitale Märkte und digitale Dienste ist ein wichtiger Schritt hin zu deutlich besseren Wettbewerbsbedingungen auf dem digitalen Mark und verbessertem Verbraucherschutz bei der Nutzung digitaler Dienste gelungen. Der Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi) sieht im Digital Markets Act (DMA) und im Digital Services Act (DSA) einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg hin zu einem Europäischen Digitalmarkt, der geprägt ist von europäischen Technologien und Regeln.

Insbesondere der Digital Markets Act zahlt aus Sicht des Verbands auf die Stärkung der digitalen Souveränität Europas ein. Bislang konnten ‚Gatekeeper-Plattformen‘ unter anderem durch Lock-In-Effekte eine marktbeherrschende Stellung einnehmen – etwa indem ihre Produkte nicht mit Lösungen anderer Anbieter kompatibel waren oder sie Nutzerdaten ihrer Plattform vor Drittanbietern unter Verschluss hielten. Diese Praktiken wirken sich mittelfristig innovationshemmend aus und zementieren bestehende Abhängigkeiten von Tech-Giganten. „Für eine selbstbestimmte digitale Transformation ist es ganz entscheidend, dass wir die eigenen technologischen Fähigkeiten stärken und solche Abhängigkeiten reduzieren. Das geht aber nur, wenn wir die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle in Europa begünstigen. Ein modernes Wettbewerbsrecht, wie es durch den DMA nun geschaffen wird, ist hierfür eine wichtige Grundvoraussetzung. Der digitale Mittelstand kann dadurch besonders profitieren“, erklärte Patrick Häuser, Leiter des BITMi-Hauptstadtbüros im Anschluss an die Abstimmung. Denn mit den neuen Gesetzen ist es Gatekeepern nun untersagt, andere Anbieter von ihren Plattformen auszuschließen, ihnen den Zugang zu Kundendaten zu verwehren und ihre eigenen Produkte besser zu bewerten oder unumgänglich zu machen. Auf diese Weise müssen sie sich nun einem fairen Wettbewerb um die besten digitalen Lösungen und Produkte stellen. Davon profitieren schließlich auch Nutzer und Verbraucher.

Letzteres wird insbesondere auch durch den ebenfalls heute im Parlament verabschiedeten DSA möglich. Er schafft seit langer Zeit neue Regeln für das Internet und nimmt große Plattformen stärker in die Verantwortung. Während Anbieter von z. B. Online-Marktplätzen und Sozialen Medien bisher vor dem Gesetz nicht verantwortlich dafür waren, was darüber verbreitet wurde, müssen sie nun etwa gegen illegale Inhalte und Produkte sowie Desinformation auf ihren Plattformen vorgehen.