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Meldungen

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BITMi Mitglieder News: racksnet® tritt Open Networking Foundation (ONF) bei

Seit Anfang August ist der in Deutschland ansässige Softwarehersteller für Netzwerk-Automatisierung Mitglied der Open Networking Foundation.

Das 2011 in Menlo Park (Kalifornien) von Global Playern wie Google, AT&T und Deutsche Telekom gegründete Konsortium treibt die Etablierung offener Standards von Netzwerk-Infrastrukturen voran. Die ONF setzt damit deutliche Zeichen gegen die lange Zeit vorherrschenden proprietären Systeme konventioneller Netzwerk-Ausrüster.

Vorteile der racksnet® Open Networking Cloud für Netzwerkkunden

Heute gehören der Open Networking Foundation über 100 internationale Kooperationspartner und Mitglieder – wie z.B. Cisco Systems, Intel, DELL EMC,
NTT Group, China Mobile, Verizon – an.

Mit seinem Beitritt zur ONF stellt sich racksnet® nun auch international mit an die Spitze einer disruptiven Entwicklung im Networking Business, an deren Ende neue Technologien und Geschäftsmodelle stehen.

Die racksnet® Network Automation Software orchestriert zukünftig das Zusammenspiel von Open Networking Hardware (Switches, Router, Access-Points und WLAN-Controller) und Betriebssystemen wie Pluribus OS, Sonic OS, Cumulus OS oder Pica 8 OS etc. Somit sorgt racksnet® nicht nur für einen reibungslosen Automatisierungs- und Netzwerkmanagement-Prozess, sondern verschafft Unternehmen und Organisationen viele wichtige Vorteile wie zum Beispiel: Herstellerunabhängigkeit, Kostenreduzierung bei Anschaffung und Betrieb von Netzwerkinfrastrukturen (ermöglicht nun auch den Einsatz von Brite-Box-Lösungen), mehr Flexibilität und erhöhte Agilität für IT-Teams, schnelle und sichere Skalierbarkeit von Netzwerkressourcen sowie eine optimale Anpassbarkeit der eingesetzten Netzwerkkomponenten auf wechselnde bzw. steigende Anforderungen
innerhalb von Unternehmen und Organisationen.

Die racksnet GmbH ist ein deutsches Software Unternehmen für die Bereiche Software-Defined-Networking, Managed Services und Open Networking Solutions.

Mit DELL EMC Kollegen am racksnet® Messestand auf der TECHWEEK2019

Die racksnet GmbH bietet ihren Kunden Automatisierungs- und Management-Lösungen zur Vereinfachung komplexer Netzwerk-Infrastrukturen an. Dank der herstellerübergreifenden und intuitiv bedienbaren, einheitlichen Drag & Drop GUI müssen Anwender bei der Automatisierung von Netzwerken nicht mehr auf herstellerspezifisches Scripting zurückgreifen, was die Sicherheit und Flexibilität von Netzwerken erheblich erhöht.

 

Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Bad Soden / Taunus.

Pressekontakt:

Jorg Junghans
VP Marketing & PR

racksnet GmbH | Königsteiner Str. 20A | 65812 Bad Soden
Telefon: +49 (0)176 42736837

E-Mail: jj@racksnet.com

 

Weitere Informationen:

racksnet GmbH
Königsteiner Str. 20A
65812 Bad Soden

Telefon: +49 (0)176 42736837
E-Mail: welcome@racksnet.com
Internet: https://racksnet.com

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Matching-App IT2match des Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft in BDI-Broschüre

Die Matching-App IT2match unseres Kompetenzzentrums IT-Wirtschaft (KIW) wird als eine von 79 digitalen Plattformen in der neuen Broschüre „German Digital B2B Platforms“ des Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) vorgestellt.

Die Publikation verdeutlicht die Vielfalt an Einsatzfeldern im B2B-Bereich: Von Marktplätzen für Unternehmensbedarfe über Anwendungen zum Logistik- und Supply-Chain-Management bis hin zur Steuerung von vernetzbaren Gegenstän­den, wie Maschinen und Anlagen, im Internet of Things. Auch in der agilen Fertigung von Kleinserien und Prototypen mittels 3D-Druck kommen B2B-Plattformen zum Einsatz.

Weitere Informationen zur App und der Broschüre des BDI finden Sie hier.

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Assoziiertes BITMi Mitglied DATABUND veröffentlicht Stellungnahme zu Fit-Store-Plänen des IT-Planungsrates

Unser assoziiertes Mitglied DATABUND, der Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V., hat eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des IT-Planungsrates zum Fit-Store veröffentlicht. Der IT-Planungsrat behandelte in seiner letzten Sitzung am 24.06.20 unter der Entscheidung 2020/21 das Thema „Fit-Store“ und nahm das entsprechende Eckpunkte-Modell zur Kenntnis. Der DATABUND hat zu diesem Eckpunkte-Modell eine Stellungnahme mit daraus hergeleiteten Änderungsvorschlägen entwickelt.

 

Offene Stellungnahme des DATABUND vom 12.07.2020 zu:

Eckpunktepapier des IT-Planungsrates zum Fit-Store

Die grundsätzliche Idee zur Einrichtung eines ‚App-Store‘ für die öffentliche Verwaltung (im Sinne der weltweit bekannten Stores) begrüßen und unterstützen wir. Ein solcher STORE, von dem man sich als Verwaltung benötigte Lösungen (kostenpflichtig oder kostenfrei) „herunterladen“ kann, führt zu völlig neuen Überlegungen und Möglichkeiten bezüglich des Vergaberechtes. Damit kann Transparenz, Wettbewerb und Standardisierung in einem einzigen Vorhaben gebündelt werden.

Zu begrüßen ist ebenfalls die Idee einer nachhaltigen Standardisierung (hoher Grad der bundeseinheitlichen Standardisierung).

Eine mögliche Durchführung des Vorhabens, wenn es nach dem vorliegenden Eckpunkte-Modell stattfindet, müssen wir jedoch scharf kritisieren und machen dies an einigen Kernpunkten des Dokumentes fest, auf die wir im Folgenden eingehen.

 

„Einer für Alle“-Prinzip

Dieses von Bundesregierung und IT-Planungsrat propagierte Modell klingt auf den ersten Blick sehr gut. Auf den zweiten offenbaren sich aber eine ganze Reihe von Problemen, auf die wir wie folgt eingehen:

Notwendigkeit verschiedener IT-Lösungen

Es wird keine IT-Lösungen geben, die sowohl die Ansprüche einer kleinen Gemeinde als auch die einer Großstadt gleichermaßen befriedigen kann. Vordergründig sind Dienstleistungen für die Bürger überall die gleichen, aber deren Abwicklung in der Verwaltung ist sehr unterschiedlich. Diese Unterschiede können nur durch unterschiedliche Softwarelösungen bedient werden, die für ihre Kunden eine optimale Prozessabwicklung bietet.

Notwendigkeit von Wettbewerb

Nur der Wettbewerb verschiedener Lösungen sorgt für einen Innovationsdruck auf die angebotenen Lösungen, ständig aktuelle Technologien und Trends zu adaptieren und die angebotenen Preise zu überprüfen.

Benachteiligung etablierter Lösungen

Mittel zur Umsetzung von ‚Einer-für-alle‘-Projekte werden in der Regel an die Landesdienstleister ausgereicht, die damit neue Lösungen auf Basis eigener Produkte entwickeln. Die bestehenden Lösungen privater Anbieter haben keine Chance hier zum Zuge zu kommen. Sie verlieren ihre Geschäftsbasis, da es nur die EINE verordnete Lösung geben soll. Dies kommt einem Berufsverbot der etablierten Softwarehersteller gleich.

Sicherheitsbedenken

Gegen die Einer-für-Alle-Lösung sprechen auch erhebliche Sicherheitsbedenken, da der Staat hier ‚alles auf eine Karte setzt‘. Sollte diese eine Lösung aufgrund eines Fehlers außer Funktion geraten, wäre bundesweit kein Arbeiten mehr möglich und es käme auch außerhalb von Corona zur einem digitalen Lockdown der Verwaltung. Eine weitere Ursache für solch einen Lockdown könnte ein Angriff auf die gewählte Lösung durch Unrechtsstaaten und Hacker sein. Die Folgen wären die gleichen, ggf. noch mit einem Abgreifen der sensiblen Daten aller betroffenen Bürger verbunden. Nur mit einer Vielfalt der Lösungen und einem Plan-B erhält der Staat seine Souveränität und Handlungsfähigkeit.

 

Standardisierung

In dem Dokument fehlt jeglicher Ansatz, die Standardisierung genauer zu definieren bzw. verständlich zu machen. Es werden stillschweigend Herangehensweisen als Standard postuliert, obwohl aus Marktsicht jegliche Legitimation fehlt („FIM-Module“), während auf z.T. etablierte Standards (XÖV) keinerlei Bezug genommen wird.

 

Vergaberechtsfreiheit

Es ist nicht nachvollziehbar, dass das in Deutschland und der EU vorgeschriebene Vergaberecht ausgerechnet für Bund und Länder hier nicht gelten, bzw. umgangen werden soll. Das Vergaberecht verfolgt mit seinen Vorgaben Ziele der sozialen Marktwirtschaft, die allgemein in Wirtschaft und Bevölkerung akzeptiert sind. Sie sollen Korruption und Wettbewerbsausschlüssen entgegenwirken und die Auswahl der besten Lösung fördern. Bund und Länder haben eine Vorbildfunktion gegenüber Kommunen und anderen Verwaltungen in den Ländern, von denen die Einhaltung des Vergaberechts erwartet wird. De facto bedeutet eine Umgehung des Vergaberechts gleichzeitig einen vollständigen Ausschluss privatwirtschaftlicher Anbieter, unabhängig davon ob diese sich im Besitz der öffentlichen oder privaten Hand befinden. Dies unvereinbar mit den Prinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft.

 

Beschaffung der Angebote des ‚Fit-Store‘

Das Eckpunkte-Papier führt aus, dass sowohl Bund als auch Länder Lösungen in den ‚Fit-Store‘ einstellen können. Auch die FitKo soll Lösungen einstellen und die bei den beiden Beteiligten vergaberechtsfrei beauftragen können. Eine Vergabe an die Privatwirtschaft wird nur als Ausnahme erwähnt mit dem Hinweis, dass hier ordnungsgemäße Vergabeverfahren notwendig seien. Vor dem Hintergrund, dass diese Konstruktion des ‚Fit-Store‘ mit seinem rechtlichen Rahmen der Vermeidung von Ausschreibungen dient, können wir nicht erkennen, dass eine Vergabe an die Privatwirtschaft und den damit verbundenen Aufwänden wirklich gewollt ist. Dies wird dazu führen, dass attraktive Projekte durch die Inhouse-Vergabe vor dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft abgeschottet werden. Nur Leistungen, die kein öffentlicher Partner erbringen möchte, aus welchen Gründen auch immer, würden zur Ausschreibung an die Privatwirtschaft gegeben.

 

Finanzierung der Angebote des ‚Fit-Store‘

Die angestrebten Finanzierungsformen für die Initialkosten durch die FitKo und der laufenden Kosten ggf. auch durch den Haushalt der FitKo werden ausschließlich Monopolstrukturen geschaffen. Diese Finanzierungen schließen von vorn herein aus, dass es mehrere finanzierte Lösungen geben wird, da eine Doppelfinanzierung nicht konsensfähig wäre. Gerade eine mögliche Finanzierung der laufenden Kosten durch den Haushalt der FitKo wird dazu führen, dass alle bestehenden oder entstehenden alternativen Lösungen ausgetrocknet werden, da Verwaltungen im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung kaum verargumentieren können, dass sie Geld für eine andere Lösung ausgeben, wenn es ein bereits finanziertes kostenloses Angebot gibt.

 

Beauftragung von öffentlichen IT-Dienstleistern durch die Länder

Auch zu diesem Punkt nennt das Eckpunktepapier als erstes die Vergaberechtsfreiheit dieser Verfahrensweise, der Weitergabe von Entwicklungsleistungen der Länder an ihre Landes-Dienstleister im Wege der Inhouse-Vergabe. Es werden sogar konkrete Dienstleister genannt, – auf einen Weg zur Vergabe an die Privatwirtschaft wird dagegen hier ganz verzichtet. Diese Konstruktion führt wiederum dazu, dass die Privatwirtschaft aus den gesamten OZG-Entwicklungen ausgesperrt wird. Damit kann die gesamte mittelständische Softwareindustrie mit ihren Erfahrungen und Innovationen sich nicht an der OZG-Umsetzung beteiligen. Der Mittelstand als die wichtigste Komponente der deutschen Wirtschaft wird ignoriert.

Auch in den folgenden Teilen des Papiers geht es nie darum ein möglichst gute und schnelle Lösung bereitzustellen, sondern allein darum, dass diese im Kreise der öffentlichen Hand bleibt und somit die ausgereichten staatlichen Gelder wieder in der Hand des Staates landen. Aus unserer Sicht hat der IT-Planungsrat hier das eigentliche Ziel völlig aus den Augen verloren. Gegenüber den wirtschaftlichen Eigeninteressen der Länder ist eine erfolgreiche Digitalisierung zweitrangig geworden. Dies ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit staatlichen IT-Projekten der vergangenen Jahrzehnte eine gefährliche Strategie auf dem Rücken der Kommunen und Bürger, die letztendlich die leidtragenden einer ungenügenden Umsetzung sein werden.

 

Bereitstellung der Leistungen für die Kommunen

Die Bereitstellung der Leistungen an die Kommunen soll völlig kostenfrei durch die jeweiligen Länder erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass es nur eine Lösung gibt und diese von öffentlich-rechtlichen Dienstleistern oder Teilen von Verwaltungen selbst erbracht werden, wird allen bestehenden Softwareunternehmen im kommunalen Sektor die Geschäftsgrundlage an dieser Stelle entzogen, wo sie im Wettbewerb mit den kostenlosen Länderleistungen stehen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, haben Kommunen kaum eine Möglichkeit eine für sie bessere oder geeignetere private Lösung zu wählen, wenn ihnen eine kostenlose Lösung an anderer Stelle zur Verfügung steht.

Man muss sich die Frage stellen, ist es wirklich die Aufgabe des Staates „normale“ Softwarelösungen zu erstellen und diese in eine langfristige Wartung und Pflege zu stellen? Warum werden hier die nachgewiesenen Vorteile der sozialen Marktwirtschaft ignoriert?

In der privaten Wirtschaft entscheiden sich die Unternehmen bei der Frage ‚make or buy‘ in der Regel für die letztere Option, weil sie sich auf ihre eigentliche Aufgaben konzentrieren wollen. Das sind die Dinge, die sie am besten können und wo Ihnen ausreichendes KnowHow und Erfahrungen zur Verfügung stehen. Dass es eine eigentliche Aufgabe des Staates ist, Software zu entwickeln möchten wir stark in Zweifel ziehen.

 

Fazit

Das vorliegende Konzept ist in fast allen Punkten abzulehnen und wird in der Wirtschaft weder Zustimmung noch Unterstützung finden. Im Folgenden soll jedoch kurz skizziert werden, wie ein App-Store für Verwaltungen aus Sicht der Wirtschaft aufgebaut sein muss und welche Chancen sich mit einem wirtschafts- und mittelstandsfreundlichen Konzept verbinden.

 

Das Alternativkonzept: App-Store für erfolgreiche und schnelle Digitalisierung

Wie schon eingangs geschildert, befürworten wir die Einrichtung eines App-Stores, der einen Quantensprung in der Digitalisierung der Verwaltung einläuten könnte. Er muss jedoch nach den folgenden Regeln konzipiert werden:

  • Grundsätzlicher Zugang zum App-Store nach Viren- und Malware-Prüfung für alle Softwareanbieter jeder Couleur
  • Keine Beschränkungen für bestimmte Lösungen oder der Menge von Lösungen für eine Zweckerfüllung
  • Festlegung von anzuwendenden Standards und Interoperabilität für Lösungen im App-Store
  • Unterstützung dieser Standards als Zugangsvoraussetzung für Lösungen zum App-Store
  • 100%ige Preistransparenz aller angebotenen Lösungen
  • Keine Abrechnung von Leistungen am App-Store vorbei
  • Keine Vertragsbindungen
  • Keine staatliche Finanzierung einzelner Lösungen im App-Store, sondern Budget für Kommunen, die sich damit eine für sie passende Lösung im App-Store auswählen
  • Vergaberechtsfreiheit der über den App-Store beschafften Lösungen egal vom wem sie angeboten werden

Vor allem der letzte Punkt wird Widersprüche provozieren. Jedoch sollte das Vergaberecht zur Ermöglichung eines solchen App-Stores ergänzt werden können. Eine Zustimmung der EU sollte bei entsprechender Ausgestaltung des App-Store möglich sein, da der Zweck einer Ausschreibung (Wettbewerb, Vergleichbarkeit der Angebote, Preistransparenz) auch durch den App-Store gewährleistet wäre. Damit hätten Kommunen die Möglichkeit aus einer reichen Auswahl an innovativen Lösungen die für ihre Digitalisierung beste finanzierbare auszuwählen und einzusetzen, ohne langwierige Vergaben. Die in der sonst erfolgten Vergabe durchgeführten Analysen der Angebote kann völlig transparent direkt im App-Store durchgeführt werden. Durch die fehlende Vertragsbindung und verbindlich vorgeschriebene Standards kann eine Kommune nach einem nicht erfolgreichen Test einer Anwendung sofort auf eine andere wechseln.

Mit einem echten App-Store hätten auch kleine Unternehmen und Startups die Möglichkeit ihre Lösungen über diesen Marktplatz in einem fairen Wettbewerb anzubieten. Markteintrittsbarrieren wie sie zurzeit bestehen, würden reduziert werden.

Dieser Ansatz ist ein Garant für eine schnelle, nachhaltige und kostengünstige Digitalisierung der deutschen Verwaltungen. Auch die digitale Souveränität könnte Eingang in die Vertragsbedingungen des App-Stores finden und so die Interessen von Bund und Ländern berücksichtigen.

Der DATABUND e.V. ist zu Gesprächen über die vorgeschlagene Konzeption mit allen Akteuren der Verwaltungsdigitalisierung bereit und ermuntert explizit auch andere Wirtschaftsverbände, auf Bund und Länder einzuwirken, den App-Store offen zu gestalten und den deutschen Mittelstand (dazu zählen wir auch die privatwirtschaftlich organisierten Dienstleister der öffentlichen Hand) mit einzubeziehen.

DATABUND e.V.:

Der DATABUND e.V. (www.DATABUND.de) vertritt als Bundesverband über 60 mittelständische IT-Unternehmen mit Produktfokus auf dem öffentlichen Sektor. DATABUND-Mitglieder versorgen alle Kommunal- und Kreisverwaltungen in Deutschland mit Softwarelösungen, sowie auch zahlreiche Landesverwaltungen. Der DATABUND deckt mit seinen Mitgliedern alle wichtigen Softwareverfahren in den Verwaltungen ab und treibt die Entwicklung und Standardisierung von herstellerübergreifenden Schnittstellen voran. Etwa 75% der in Kommunalverwaltungen eingesetzten Software kommt aus der mittelständischen Wirtschaft.

 

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Rückblick zur BITMi Online-Diskussion: „Digitale Souveränität in Krisenzeiten – Rückgewinn oder Totalverlust“

Im Rahmen der Webinar-Reihe der TWENTY2Xvirtual hat der BITMi am 25. Juni eine Online-Diskussion zum Thema „Digitale Souveränität in Krisenzeiten – Rückgewinn oder Totalverlust“ veranstaltet. Gemeinsam mit dem BITMi Präsident Dr. Oliver Grün tauschten sich Manuel Höferlin MdB, Vorsitzender des Ausschusses Digitale Agenda des Deutschen Bundestages, und Iris Wilhelmi, Geschäftsführerin des digitalHUB Aachen, darüber aus, wie die Corona-Krise für eine nachhaltige und souveräne Digitalisierung genutzt werden kann.

Gleich zu Beginn betonte BITMi Präsident Grün die Zweischneidigkeit, die mit der Digitalisierung während der Corona-Krise einher geht: „Ein Digitalisierungsschub ist vor allem in den Bereichen Kommunikation und Kollaboration zu beobachten. Viele digitalen Zukunftsprojekte in Industrie und Mittelstand wurden aber gestoppt, um Geld zu sparen.“ MdB Manuel Höferlin fügt hinzu, dass die Digitalisierung nach der Krise auch nicht einfach zurückgedreht werden dürfe. Er gibt zu bedenken, dass digitale Tools jetzt genutzt werden müssten, um eine richtige Transformation in Gang zu setzen, und nicht nur bestehende Arbeitsweisen zu ersetzen.

Die Diskussionsteilnehmer sind sich einig, dass wir in Deutschland, um eben diese grundlegende digitale Transformation voranzutreiben, ein Digitalministerium brauchen. Höferlin betont, dass dies nicht heiße, dass Digitalisierung überall herausgezogen werden solle, sondern dieses Ministerium das dringend benötigte Digital-Management übernehmen würde.

Die Entwicklung der Corona-Warn-App in Deutschland ist ein Beispiel dafür, wie Digitalisierung mit klarer verteilten Kompetenzen besser hätte funktionieren können. Trotzdem empfehlen alle Teilnehmer der Online-Diskussion uneingeschränkt die Nutzung der nun verfügbaren App. Doch Iris Wilhelmi vermutet, das mit mehr Einbindung von Startups und Mittelstand die Entwicklung bestimmt schneller gegangen wäre. Von Seiten des digitalHUB Aachen habe man sich mehr Transparenz in dem Prozess gewünscht- ein Wunsch, dem sich der BITMi nur anschließen kann.

 

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BITMi Mitglied PSW GROUP feiert Jubiläum und verschenkt Zertifikate

2020 ist ein besonderes Jahr – besonders aufgrund der aktuellen Situation. Dennoch wird die PSW GROUP in diesem Jahr 20 Jahre alt. Und das 20-jährige Bestehen soll gefeiert werden. Ohne die Unterstützung der PSW GROUP-Kunden sowie der Partner wäre das nicht möglich gewesen. Daher verschenkt die PSW GROUP in jedem Quartal des Jahres 2020 Zertifikate.

2020: PSW GROUP feiert – Kunden werden beschenkt

Vermutlich hätte sich Christian Heutger, ehemaliger Geschäftsführer und heutiger CTO der PSW GROUP, vor 20 Jahren nicht zu träumen gewagt, dass sein Unternehmen heute einer der führenden Anbieter von Sicherheitslösungen, Trainings- und Beratungsdienstleistungen sein würde. Somit blickt die PSW GROUP nun auf eine 20-jährige Entwicklung zurück:

  • September 2000: Christian Heutger gründet die PSW GROUP als Internet-Dienstleister in Langenselbold. Gleich zu Beginn starten wir unsere erfolgreiche Partnerschaft mit thawte.
  • 2003: Start einer engen Kooperation mit SECTIGO.
  • 2008: Mit dem gelungenen Brückenschlag zwischen Security und Web: Anbieten von Archivierungs-, Verschlüsselungs-, Kollaborations- und Gatewaylösungen.
  • 2009: Einstieg in das autonome Reselling-Geschäft zum Vermarkten von SSL-Zertifikaten.
  • 2013: Seit 2013 sponsern der Bürgerrechtsbewegungen EFF und HTTPS Everywhere, die sich für die digitalen Rechte von Internetnutzern einsetzen.
  • 2016: Erweitern der Expertisen und Gründung der PSW GROUP Training sowie PSW GROUP Consulting als zweier Schwesterfirmen. PSW Training qualifiziert Personen durch Zertifizierungen, die PSW GROUP Consulting befasst sich schwerpunktmäßig mit Beratungen und Dienstleistungen rund um Sicherheit oder Datenschutz.
  • 2020: 20-jähriges Bestehen mit zahlreichen Aktionen für Sie!

Lassen Sie sich beschenken und jubilieren Sie mit uns!

Im Jahr unseres Firmenjubiläums werden PSW GROUP-Kunden in jedem Quartal mit neuen Aktionen überrascht. Die Angebote bestehen immer aus:

  • 20 SSL-Zertifikaten
  • 20 E-Mail-Zertifikaten
  • 20 Code Signing-Zertifikaten

Im neuen Quartal Q3 werden wir die folgenden Zertifikate verschenken:

  • 20 SSL-Zertifikate „Thawte Limitbreaker“
  • 20 Atos RSASSA-PSS Zertifikate „Atos EDI Basic“
  • 20 „Thawte Code Signing“

Der Validierungstyp und Zertifikatsname der Zertifikate im Angebot werden immer kurz vor dem neuen Quartal auf der Webseite www.psw-group.de, dem PSW GROUP-Newsletter oder auf Facebook  veröffentlicht.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns für die letzten 20 Jahre mit Ihnen zu bedanken! Ein herzlicher Dank geht nicht nur an unsere Kunden, sondern auch an unsere Partner und den BITMi.

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BITMi Mitglied stellt sich vor: SCHUNCK – Mehr als nur versichert

Die SCHUNCK GROUP (www.schunck.de) ist ein führender Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Wir überzeugen mit Kompetenz und langjähriger Expertise sowie innovativen Produkten und IT-Lösungen.

Unser SCHUNCK Competence Center Informationstechnologie hat sich seit seiner Gründung 1998 konsequent der IT- und Tech-Branche verschrieben. Als größter unabhängiger Spezialmakler für mittelständische und große Unternehmen der Branche kombinieren wir die besten Versicherungslösungen und richten diese gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen aus.

Durch den zunehmenden Komplexitätsgrad von IT-Prozessen wachsen die ohnehin schon hohen Anforderungen an die Branche stetig. Das hat unmittelbar auch eine Steigerung der potentiellen Haftungsszenarien und Risikosituationen zur Folge. Die Hauptrisiken der IT-Branche beziehen sich dabei vor allem auf Vermögens- oder Vermögensfolgeschäden, die neben den „klassischen“ gesetzlichen Regelungen (§§ 823 BGB ff) häufig auf einer Haftung aus geschlossenen Verträgen basieren. Insbesondere im IT-Projektgeschäft sind die Herausforderungen dabei extrem vielfältig.

Welchen Schutz bietet die SCHUNCK NetRisk?

Mit der SCHUNCK NetRisk haben wir eine Versicherungslösung entwickelt, die Ihnen transparenten und flexiblen Versicherungsschutz sowie den Ausschluss von Deckungslü-cken bietet.

Die SCHUNCK NetRisk beinhaltet dabei die drei Module Haftpflichtversicherung, Sachver-sicherung und Technische Versicherung, die in einem marktführenden Bedingungswerk gebündelt sind.

Mit einem einheitlichen Wording über alle Module hinweg bietet die SCHUNCK NetRisk einen Rundum-Schutz, der unmittelbar an den individuellen Bedarf Ihres Unternehmens angepasst werden kann. Jedes Modul fungiert dabei als eigenständiger Vertrag.

Warum SCHUNCK?

Seit 100 Jahren arbeitet die SCHUNCK GROUP in der Tradition ihres Gründers Oskar Schunck nach den Werten eines familiengeführten Unternehmens: Denken und Handeln in langfristiger Verantwortung für Kunden, Mitarbeiter und Partner.

Mehr zu bieten als nur eine Versicherung, Kunden zu begeistern und eine feste Partnerschaft mit Ihnen einzugehen, das treibt uns an.

Unsere Maxime: Es sind meist die einfachen Dinge, die Erfolg haben. Wir machen das komplexe Versicherungsgeschäft für Sie verständlich und Ihre Welt einfacher.

Sie haben Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz? Sprechen Sie uns an!

Robert Drexler
+ 49 (0) 89 38177-459
CCIT@schunck.de

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.schunck.de.

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Der BITMi bei der TWENTY2Xvirtual

Heute startet die TWENTY2Xvirtual und der BITMi ist als strategischer Partner der Messe dabei!

Am Donnerstag ab 9 Uhr diskutiert BITMi Präsident Dr. Oliver Grün mit Manuel Höferlin MdB, Vorsitzender des Ausschusses Digitale Agenda des Deutschen Bundestages, und Iris Wilhelmi , Geschäftsführerin des Digitalhub Aachen, über die Frage „Digitale Souveränität in Krisenzeiten – Rückgewinn oder Totalverlust?“

Melden Sie sich noch schnell an und seien Sie dabei:
https://www.twenty2x.de/…/twenty2x…/twenty2xvirtual-anmeldung

Wir freuen uns auf interessante Webinare und spannende Diskussionen!

 

BITMi diskutiert digitale Souveränität auf der TWENTY2Xvirtual

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BITMi Beitrag in FAZ Beilage „Re-Industrialisierung mit Internet of Things“

BITMi Fachgruppensprecher Harald Dittmar ist mit einem Beitrag in der digitalen FAZ.NET – Frankfurter Allgemeine Zeitung Beilage „Digitalisierung jetzt!“ vertreten, in welchem er die Chancen der Corona-Krise für die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft darlegt.

Viele Lösungen zur Vernetzung der Produktion sind bereits vorhanden, bleiben jedoch ungenutzt. Industrie und Politik müssen nun handeln, um die Digitalisierung voranzutreiben.

https://www.yumpu.com/de/document/read/63473978/digitalisierung-jetzt-produktion-fertigung

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BITMi Mitglied dashandwerk.net hat Crowdfundig für Unterstützung für sehbehinderte Selbstständige durch ERP Lösung gestartet

Unser BITMi Mitglied dashandwerk.net hat ein Projekt gestartet, um sehbehinderten Menschen in ihrem Berufsalltag zu helfen.

„Sehbehinderte Selbstständige Menschen haben heute keinen Zugang zu digitalen Prozessen, insbesondere ihre Abrechnungsprozesse. Diesen Umstand wollen wir ändern, indem wir eine Möglichkeit der Spracheingabe für unsere ERP Lösung schaffen und so den Zugang ermöglichen.  Durch Spracheingabe z.B. von Neuanlagen von Patienten / Kunden können sofort neue Akten angelegt werden. Durch Anlegen von Aufträgen und Artikelpositionen kann die Abrechnung automatisiert werden. usw. “

Schauen Sie mal rein: https://www.startnext.com/unterstuetzung-fuer-sehbehinde?utm_source=startnext&utm_medium=extwidget&utm_campaign=projectwidget&utm_term=projectpromo&fbclid=IwAR0UxgtYsWhc8wqTEgns6joiVYswCF4by27Iye6StW-sxl85SJBB16LPH94

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BITMi diskutiert digitale Souveränität auf der TWENTY2Xvirtual

  • Digitalmesse für den Mittelstand startet als „TWENTY2Xvirtual“ vom 23.- 25. Juni
  • BITMi als strategischer Partner der Messe diskutiert zum Thema „Digitale Souveränität in Krisenzeiten: Rückgewinn oder Totalverlust?“

Aachen/Hannover, 03. Juni – Die Premiere der TWENTY2X ist zwar erst vom 9. bis 11. März 2021, eine erste Einstimmung auf die Themen der neuen Digitalmesse für den Mittelstand gibt es bereits im Juni. Unter dem Titel „TWENTY2Xvirtual – Digitale Impulse“ starten die Deutsche Messe und die Partner der TWENTY2X eine Reihe von Webinaren, die virtuell und kostenfrei über aktuelle Themen für den Mittelstand informiert.

Als strategischer Partner der Messe ist auch der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertreten. Am Donnerstag, den 25. Juni um 9 Uhr diskutiert BITMi Präsident Dr. Oliver Grün mit Manuel Höferlin MdB, Vorsitzender des Ausschusses Digitale Agenda des Deutschen Bundestages, und Iris Wilhelmi, Geschäftsführerin des digitalHUB Aachen, über die Frage „Digitale Souveränität in Krisenzeiten – Rückgewinn oder Totalverlust?„.

„Die Krise hat ohne Frage einen Digitalisierungsschub ausgelöst. Doch wie diese Chance zur Digitalisierung jetzt genutzt wird, ist für unsere digitale Zukunft entscheidend“, erklärt der BITMi Präsident. „Wir dürfen die Kontrolle über unsere Prozesse und Daten nicht nur in die Hände der global Player geben. Deutschland kann digital! Unser starker IT-Mittelstand liefert innovative Lösungen und kann damit Schrittmacher der Digitalisierung für Anwenderunternehmen sein und gleichzeitig unsere digitale Souveränität sichern.“

 

Melden Sie sich jetzt an und erfahren Sie mehr darüber, wie wir die Krise nutzen können, um unsere digitale Souveränität zurückzugewinnen.

https://www.twenty2x.de/de/sonderformate/twenty2xvirtual/twenty2xvirtual-anmeldung

Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Registrierung über den obenstehenden Link ist erforderlich.

Hier finden Sie das vollständige Programm in der Pressemeldung der Deutschen Messe AG: https://www.twenty2x.de/de/presse/pressemitteilungen/twenty2x/pressemitteilung_5504?ecmId=28667&ecmUid=531509&newsletter=tx/2020/j/de/23/premi/013-2020

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