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Meldungen

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Wie besserer Schutz im Patent- und Markenrecht gelingt

Schutzrechte werden immer häufiger als Waffe im Wettbewerb eingesetzt und dabei auch missbraucht. Gerade innovative mittelständische Unternehmen geraten hier in die Defensive.

Der Patentverein e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, über die Schwächen im gewerblichen Schutzrecht aufzuklären und fordert für das geplante europäische Patentpaket sinnvolle Änderungen.Ursprünglich waren Patente Innovationsschutz und Belohnung für den Erfinder zugleich mit förderlicher Balance zwischen Marktfreiheit und -monopol. Prüfer sind heute aber unter Zeitdruck, Neuigkeit und Erfindungshöhe einer Patentanmeldung in der Weltliteratur zu recherchieren. So können Patente die ersten Prüfungshürden passieren, die einer Validierung kaum standhalten, aber bereits mit der Erteilung ein scharfes Schwert in der Hand des Patentinhabers darstellen. In den letzten 20 Jahren sind Patente zunehmend zum Machtmittel geworden.

Taktierer und sogenannte Patenttrolle nutzen auch derart zweifelhafte Patente aus, um Unternehmen gezielt zu bedrohen und empfindlich anzugreifen. Durch den gezielten und taktisch terminierten Einsatz entsprechender Unterlassungsansprüche können ganze Produktionsreihen in der Industrie zum Erliegen gebracht werden.

Klage und Gegenklage

Zivilklagen zur Verletzung von Patenten ziehen oft eine Gegenklage auf Nichtigkeit des Patents nach sich. Es wird geprüft, ob das vermeintlich verletzte Patent überhaupt rechtlichen Bestand hat. Dabei entscheiden Verletzungsgerichte relativ zügig und durchaus patentinhaberfreundlich in Urteilen, die ohne Aussetzung vollstreckbar werden, lange bevor der eigentliche Bestand des Patents geklärt ist. Oftmals führt die sorgfältige Prüfung eines Patents vor den Patentgerichten zur vollständigen oder teilweisen Vernichtung wegen fehlender Neuheit oder mangelnder erfinderischer Tätigkeit.

Mittelstand im Abseits

Dass der deutsche Mittelstand bei Patenten ins Abseits gerät, zeigen Statistiken und Jahresberichte des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). So erfolgt die Hälfte der Anmeldungen lediglich durch etwa drei Prozent der Anmelder. Ein Drittel der Anmeldungen sind konzentriert auf 0,3 Prozent der Anmelder; das sind die Großkunden des Patentwesens oder Vielanmelder wie Großunternehmen und Konzerne. Der Mittelstand ist vielleicht mit Erfindungen, aber nicht mit Patentierungen Motor der Wirtschaft. Ändern muss sich das Patentsystem, nicht der Mittelstand.

Schaden für die Wirtschaft

Die Zweckentfremdung des Patentsystems als Machtmittel, die Monopolisierung und die Patentflut schaden der Wirtschaft und damit der Gesellschaft. Der Gesetzgeber ist gefordert: Die Patentqualität muss erhöht werden. Das Trennungsprinzip sollte im besten Falle abgeschafft werden, zumindest könnte die Aussetzung des Verletzungsurteils oder der Vollstreckung als Regelfall bis zur Entscheidung des Patentgerichts zur Validität eines Patents Klarheit schaffen. Technisch besetzte Gerichte wie beim geplanten Unified Patent Court zum neuen EU-Patent würden die Sachentscheidungen verbessern. Das Klägerrisiko muss für den Patentinhaber erhöht werden, indem Schadensnachweise für entlastete vermeintliche Verletzer leichter berücksichtigt werden. All dies würde den Missbrauch von Patentgesetz und -system eindämmen und dem Mittelstand zu einer verlässlichen Basis im unternehmerischen Handeln verhelfen. Die noch vom letzten Bundestag beschlossene Ratifizierung des Übereinkommens zum EU-Patent war vom Bundesverfassungsgericht gestoppt
worden und soll nochmals zur Abstimmung gebracht werden. Das geplante EU-Patent, mit seinem bezüglich Verletzung und Validierung vereinheitlichten Patentgericht, wird also
noch auf sich warten lassen. Obgleich zahlreicher Eingaben und eingebrachter Lösungsansätze zu gravierenden Mängeln im deutschen Patentwesen, hat das Bundesjustizministerium die Chance zur Verbesserung der kritisierten Systemfehler zwar aufgegriffen, aber noch nicht genutzt. Somit bleiben die Bedrohungen gegenüber Produktinnovationen aus einem überbordenden Patentwesen mit Verletzungsklagen und -urteilen auch aus nicht haltbaren Patenten bestehen. Patente können weiterhin als Machtmittel missbraucht werden, befördert in einem Rechtssystem, in dem über Verletzung einerseits und Gültigkeit der Patentansprüche andererseits getrennt und asynchron entschieden wird. Der Gesetzgeber hat es im Rahmen der in Aussicht gestellten Patentgesetzmodernisierung in der Hand, mit deutlichen Eingriffen in die jetzige Rechtspraxis Sicherheit auch für den innovativen Mittelstand zu schaffen.

Dr. Heiner Flocke
patentverein.de e.V
www.patentverein.de

Der Artikel ist bei Industrie 4.0 Magazin in der 18. Ausgabe erschienen.

Gemeinsam mit dem patentverein setzt sich der BITMi für ein mittelstandsfreundliches Patentrecht ein. Lesen Sie hier unsere gemeinsame Stellungnahme zur Modernisierung des Patentrechts:

https://bitmi.de/wp-content/uploads/200922-Stellungnahme-Patentrecht-BITMi-Patentverein.pdf

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Heute startet die KIW Themenwoche. Schauen Sie vorbei!

Kommen Sie mit uns auf Kooperationsreise!

Kooperationen sind heute ein essenzieller Baustein im Strategiemix eines IT-Unternehmens. Erfolgreiche Beispiele zeigen, wie IT-Kooperationen helfen, Größennachteile auszugleichen und sich im Wettbewerb mit anderen Anbietern behaupten zu können. Heben Sie Begrenzungen Ihres Leistungsportfolios auf. Bündeln Sie Ihre Kapazitäten, Spezialisierungen und Marktzugänge mit strategischen Partnern. Wir zeigen Ihnen wie.

Die KIW-Themenwochen starten am 12.10.2020 und fokussieren sich jede Woche auf einen anderen Themenbaustein.

Los geht es mit „Matching & Kooperationen“ und ab dem 19.10. dreht sich alles um das Thema „IT-Schnittstellen“. Gefolgt von den Themen „Recht & Datenschutz“, hier erwartet Sie am 29.10. mit unserem Online-Workshop „Datenschutz-Compliance in 10 Schritten“ ein Highlight in Form eines informativen Workshops, zu dem Sie sich schon heute anmelden können. In den ersten beiden Novemberwochen widmen wir uns den Themenbausteinen „IT-Sicherheit“ und „Foresight & Tech Scouting“.

Während der kommenden Wochen erhalten Sie alle relevanten Informationen zum jeweiligen Themenbaustein sowohl hier auf unserer Homepage, als auch auf unseren Kanälen in den Sozialen Medien. Folgen Sie uns dafür gern auf Facebook, LinkedIn oder auch Twitter und bleiben Sie informiert.

Ziel der KIW-Themenwochen

Die KIW-Themenwochen bieten einen kuratierten Einstieg in die Thematik kooperativer Geschäftsmodelle und sind so strukturiert, dass wir jede Woche die wichtigsten Inhalte zu einem Fachthema zusammentragen.

Wöchentliche live Q & A Session

Eine live Q & A Session (jeden Donnerstag von 15:00 – 16:00 Uhr), bei der Sie all Ihre Fragen loswerden können, rundet jede Themenwoche ab. Eine Anmeldung zu dem virtuellen Meet-Up ist hier möglich: https://itwirtschaft.de/kiw-themenwochen/

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BITMi begrüßt EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Aachen/Berlin, 07. Oktober 2020 – Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) begrüßt die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung. Dieser bekräftigte in seinem Urteil, dass die massenhafte Speicherung von personenbezogenen Daten durch Telekommunikationsdienstleister auf Vorrat nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt ist.

Dr. Oliver Grün, Präsident und Vorstandsvorsitzender des BITMi, kommentierte die Entscheidung anschließend: „Der EuGH hat seiner Haltung noch einmal deutlich Nachdruck verliehen, dass Privatsphäre und Datenschutz ein besonders schützenswertes Gut in der EU sind.“ Das Gericht erklärte, dass eine Vorratsdatenspeicherung und der staatliche Zugriff auf diese Daten nur streng anlassbezogen und zeitlich begrenzt bei einer Bedrohung der nationalen Sicherheit oder schwerer Kriminalität erlaubt sind. “Das Urteil bestätigt unsere seit vielen Jahren vertretene Auffassung, dass eine Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig ist und sich zudem auf den IT-Mittelstand innovationshemmend auswirkt”, so Oliver Grün.

Kommentierung der Vorratsdatenspeicherung durch den BITMi aus 2015:
https://bitmi.de/schwammiges-gesetz-zur-vorratsdatenspeicherung/

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Rückblick: IT-Stammtisch zum Thema „Nachfolge von IT-Unternehmen“

IT-Stammtisch „Nachfolge von IT-Unternehmen“

In Zeiten von Homeoffice etwas für das strategische Business tun und mal wieder in der eigenen Branche nach den neusten Entwicklungen schauen. Das konnten Unternehmerinnen und Unternehmer des IT-Mittelstands beim virtuellen IT-Unternehmensstammtisch. Am 16. September 2020 stand das Thema „Nachfolge von IT-Unternehmen“ im Mittelpunkt.

Das Thema Nachfolge von IT-Unternehmen gewinnt in den letzten Jahren aus demographischen und gesamtwirtschaftlichen Gründen zunehmend an Bedeutung. Gerade mittelständische IT-Unternehmen sind auf diesen Prozess nicht ausreichend vorbereitet. In diesem Kontext stellt sich besonders die Frage nach der Unternehmensbewertung. Wir sprachen über Unternehmensbewertung, Unternehmensverkauf und Mitarbeiterbeteiligung mit Andreas Barthel, Fachgruppenleiter für Unternehmensnachfolge des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi).

Der Erfolg des Formats zeigt uns erneut wie wichtig der Austausch zwischen Unternehmern ist und dass die mittelständische IT-Branche Interesse an innovativen Konzepten und dem Austausch untereinander hat.

Nach dem fachlichen Austausch eröffnete Tarek Annan, IT-Consultant die Runde, um sich untereinander in der mittelständischen IT-Branche auszutauschen und Kooperationen den Weg frei zu machen.

Kommen Sie zu unserem nächsten IT-Stammtisch am 18. November 2020 zum Thema „StartUp vs. IT-Mittelstand? Wie können Start-ups mit etablierten IT-Unternehmen kooperieren statt konkurrieren?“

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BITMi Mitglied stellt sich vor: friendsjob – Projekte unter Freunden

Projekte unter Freunden

… ist unser Leitbild in der Vermittlung von externen Spezialisten. Wir verstehen uns als Airbnb im Projektgeschäft: kein eigenes Personal, doch immer den passenden Kandidaten im Netzwerk.

Ihr Bedarf an einem oder mehreren Spezialisten wird Ihnen gerade bewusst, aber Sie haben keine Zeit, um aktiv nach den passenden Kandidaten zu suchen? Sie müssen nicht suchen. Wir haben schon für Sie gefunden. Unser Netzwerk an Partnerunternehmen und Freelancern kann genau das abbilden, was Sie aktuell benötigen, um Ihr Projekt fristgerecht und in Budget ans Ziel zu katapultieren.

Und wenn Ihnen Werte wie Vertrauen, Offenheit, Partnerschaftlichkeit und die Bräuche eines ehrbaren Kaufmanns wichtig sind, dann lassen Sie uns gemeinsam friendsjobben.

 

 

Keine Einbahnstraße

Die Zusammenarbeit mit friendsjob ist keine Einbahnstraße. Gehen wir davon aus, dass Sie einen Mitarbeiter auf der Payroll haben, den Sie gerne für eine von Ihnen bestimmte Zeit in ein Projekt als Externen platzieren möchten, ist das auch möglich. Sie können einfach Teil unseres Partnernetzwerks werden und wir sorgen für eine gesunde Auslastung. Als Topping sammelt Ihr Angestellter Projekterfahrung, die er im Tagesgeschäft vielleicht nicht hätte sammeln können.

 

Fazit:
Man kann’s drehen und wenden, wie man möchte. friendsjob liefert Ihnen nicht nur den richtigen Experten, wenn Sie ihn brauchen, sondern ist auch noch ein kostenfreier Inbound-Lead-Generator. Also lassen Sie uns einfach friendsjobben und gemeinsam wachsen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und den Austausch, der stattfinden wird.

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Gütesiegel „Software Made/Hosted in Germany“ 2020 kostenfrei nutzen

Ausgezeichnet für Ihr Unternehmen: Die Gütesiegel „Software Made in Germany“und “Software Hosted in Germany”

Steigern Sie jetzt den Wert Ihrer Software-Produkte durch die Auszeichnung mit Qualitätssiegeln: “Software Made in Germany” und “Software Hosted in Germany” werden vom Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) verliehen und weist auf die besonderen Werte deutscher Software und deutschen Hostings hin – 100 % Service, 100 % Qualität und 100 % Zukunft. Nutzen Sie die Vorteile dieser herausragenden Auszeichnung:

  • Vermitteln Sie Ihren Kunden und Partnern Qualität und Investitionssicherheit
  • Verwenden Sie die Auszeichnung auf Ihren Software-Produkten, Unterlagen und im Web
  • Schaffen Sie sich Vertrauen und Aufmerksamkeit: Das Gütesiegel steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Das Siegel beantragen Sie direkt beim BITMi. Die Vergabe funktioniert schnell, einfach und unbürokratisch.

Werden Sie sofort aktiv: Bei Einreichung Ihres Antrags bis zum 31.10.20 können Sie das Siegel dieses Jahr beitragsfrei nutzen!

Informationen finden Sie in den Flyern der Gütesiegel:

Software Made in Germany

Software Hosted in Germany

Schreiben Sie uns an kontakt@bitmi.de oder rufen Sie uns an unter Tel. 0241 – 1890 558!

Hier finden Sie die Anträge zu “Software Made in Germany” und “Software Hosted in Germany”:

Antrag Software Made in Germany: https://bitmi.de/wp-content/uploads/Marketingaktion-Antrag-Software-Made-in-Germany-2020-1.docx
Zufriedenheitsbekundung: https://bitmi.de/wp-content/uploads/Zufriedenheits%C3%BCberpr%C3%BCfung-Software-Made-in-Germany.docx

Antrag Software Hosted in Germany: https://bitmi.de/wp-content/uploads/Marketingaktion-Antrag-Software-Hosted-in-Germany-2020-1.docx

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BITMi Mitglieder News: racksnet® tritt Open Networking Foundation (ONF) bei

Seit Anfang August ist der in Deutschland ansässige Softwarehersteller für Netzwerk-Automatisierung Mitglied der Open Networking Foundation.

Das 2011 in Menlo Park (Kalifornien) von Global Playern wie Google, AT&T und Deutsche Telekom gegründete Konsortium treibt die Etablierung offener Standards von Netzwerk-Infrastrukturen voran. Die ONF setzt damit deutliche Zeichen gegen die lange Zeit vorherrschenden proprietären Systeme konventioneller Netzwerk-Ausrüster.

Vorteile der racksnet® Open Networking Cloud für Netzwerkkunden

Heute gehören der Open Networking Foundation über 100 internationale Kooperationspartner und Mitglieder – wie z.B. Cisco Systems, Intel, DELL EMC,
NTT Group, China Mobile, Verizon – an.

Mit seinem Beitritt zur ONF stellt sich racksnet® nun auch international mit an die Spitze einer disruptiven Entwicklung im Networking Business, an deren Ende neue Technologien und Geschäftsmodelle stehen.

Die racksnet® Network Automation Software orchestriert zukünftig das Zusammenspiel von Open Networking Hardware (Switches, Router, Access-Points und WLAN-Controller) und Betriebssystemen wie Pluribus OS, Sonic OS, Cumulus OS oder Pica 8 OS etc. Somit sorgt racksnet® nicht nur für einen reibungslosen Automatisierungs- und Netzwerkmanagement-Prozess, sondern verschafft Unternehmen und Organisationen viele wichtige Vorteile wie zum Beispiel: Herstellerunabhängigkeit, Kostenreduzierung bei Anschaffung und Betrieb von Netzwerkinfrastrukturen (ermöglicht nun auch den Einsatz von Brite-Box-Lösungen), mehr Flexibilität und erhöhte Agilität für IT-Teams, schnelle und sichere Skalierbarkeit von Netzwerkressourcen sowie eine optimale Anpassbarkeit der eingesetzten Netzwerkkomponenten auf wechselnde bzw. steigende Anforderungen
innerhalb von Unternehmen und Organisationen.

Die racksnet GmbH ist ein deutsches Software Unternehmen für die Bereiche Software-Defined-Networking, Managed Services und Open Networking Solutions.

Mit DELL EMC Kollegen am racksnet® Messestand auf der TECHWEEK2019

Die racksnet GmbH bietet ihren Kunden Automatisierungs- und Management-Lösungen zur Vereinfachung komplexer Netzwerk-Infrastrukturen an. Dank der herstellerübergreifenden und intuitiv bedienbaren, einheitlichen Drag & Drop GUI müssen Anwender bei der Automatisierung von Netzwerken nicht mehr auf herstellerspezifisches Scripting zurückgreifen, was die Sicherheit und Flexibilität von Netzwerken erheblich erhöht.

 

Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Bad Soden / Taunus.

Pressekontakt:

Jorg Junghans
VP Marketing & PR

racksnet GmbH | Königsteiner Str. 20A | 65812 Bad Soden
Telefon: +49 (0)176 42736837

E-Mail: jj@racksnet.com

 

Weitere Informationen:

racksnet GmbH
Königsteiner Str. 20A
65812 Bad Soden

Telefon: +49 (0)176 42736837
E-Mail: welcome@racksnet.com
Internet: https://racksnet.com

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Matching-App IT2match des Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft in BDI-Broschüre

Die Matching-App IT2match unseres Kompetenzzentrums IT-Wirtschaft (KIW) wird als eine von 79 digitalen Plattformen in der neuen Broschüre „German Digital B2B Platforms“ des Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) vorgestellt.

Die Publikation verdeutlicht die Vielfalt an Einsatzfeldern im B2B-Bereich: Von Marktplätzen für Unternehmensbedarfe über Anwendungen zum Logistik- und Supply-Chain-Management bis hin zur Steuerung von vernetzbaren Gegenstän­den, wie Maschinen und Anlagen, im Internet of Things. Auch in der agilen Fertigung von Kleinserien und Prototypen mittels 3D-Druck kommen B2B-Plattformen zum Einsatz.

Weitere Informationen zur App und der Broschüre des BDI finden Sie hier.

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Assoziiertes BITMi Mitglied DATABUND veröffentlicht Stellungnahme zu Fit-Store-Plänen des IT-Planungsrates

Unser assoziiertes Mitglied DATABUND, der Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V., hat eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des IT-Planungsrates zum Fit-Store veröffentlicht. Der IT-Planungsrat behandelte in seiner letzten Sitzung am 24.06.20 unter der Entscheidung 2020/21 das Thema “Fit-Store” und nahm das entsprechende Eckpunkte-Modell zur Kenntnis. Der DATABUND hat zu diesem Eckpunkte-Modell eine Stellungnahme mit daraus hergeleiteten Änderungsvorschlägen entwickelt.

 

Offene Stellungnahme des DATABUND vom 12.07.2020 zu:

Eckpunktepapier des IT-Planungsrates zum Fit-Store

Die grundsätzliche Idee zur Einrichtung eines ‚App-Store‘ für die öffentliche Verwaltung (im Sinne der weltweit bekannten Stores) begrüßen und unterstützen wir. Ein solcher STORE, von dem man sich als Verwaltung benötigte Lösungen (kostenpflichtig oder kostenfrei) „herunterladen“ kann, führt zu völlig neuen Überlegungen und Möglichkeiten bezüglich des Vergaberechtes. Damit kann Transparenz, Wettbewerb und Standardisierung in einem einzigen Vorhaben gebündelt werden.

Zu begrüßen ist ebenfalls die Idee einer nachhaltigen Standardisierung (hoher Grad der bundeseinheitlichen Standardisierung).

Eine mögliche Durchführung des Vorhabens, wenn es nach dem vorliegenden Eckpunkte-Modell stattfindet, müssen wir jedoch scharf kritisieren und machen dies an einigen Kernpunkten des Dokumentes fest, auf die wir im Folgenden eingehen.

 

„Einer für Alle“-Prinzip

Dieses von Bundesregierung und IT-Planungsrat propagierte Modell klingt auf den ersten Blick sehr gut. Auf den zweiten offenbaren sich aber eine ganze Reihe von Problemen, auf die wir wie folgt eingehen:

Notwendigkeit verschiedener IT-Lösungen

Es wird keine IT-Lösungen geben, die sowohl die Ansprüche einer kleinen Gemeinde als auch die einer Großstadt gleichermaßen befriedigen kann. Vordergründig sind Dienstleistungen für die Bürger überall die gleichen, aber deren Abwicklung in der Verwaltung ist sehr unterschiedlich. Diese Unterschiede können nur durch unterschiedliche Softwarelösungen bedient werden, die für ihre Kunden eine optimale Prozessabwicklung bietet.

Notwendigkeit von Wettbewerb

Nur der Wettbewerb verschiedener Lösungen sorgt für einen Innovationsdruck auf die angebotenen Lösungen, ständig aktuelle Technologien und Trends zu adaptieren und die angebotenen Preise zu überprüfen.

Benachteiligung etablierter Lösungen

Mittel zur Umsetzung von ‚Einer-für-alle‘-Projekte werden in der Regel an die Landesdienstleister ausgereicht, die damit neue Lösungen auf Basis eigener Produkte entwickeln. Die bestehenden Lösungen privater Anbieter haben keine Chance hier zum Zuge zu kommen. Sie verlieren ihre Geschäftsbasis, da es nur die EINE verordnete Lösung geben soll. Dies kommt einem Berufsverbot der etablierten Softwarehersteller gleich.

Sicherheitsbedenken

Gegen die Einer-für-Alle-Lösung sprechen auch erhebliche Sicherheitsbedenken, da der Staat hier ‚alles auf eine Karte setzt‘. Sollte diese eine Lösung aufgrund eines Fehlers außer Funktion geraten, wäre bundesweit kein Arbeiten mehr möglich und es käme auch außerhalb von Corona zur einem digitalen Lockdown der Verwaltung. Eine weitere Ursache für solch einen Lockdown könnte ein Angriff auf die gewählte Lösung durch Unrechtsstaaten und Hacker sein. Die Folgen wären die gleichen, ggf. noch mit einem Abgreifen der sensiblen Daten aller betroffenen Bürger verbunden. Nur mit einer Vielfalt der Lösungen und einem Plan-B erhält der Staat seine Souveränität und Handlungsfähigkeit.

 

Standardisierung

In dem Dokument fehlt jeglicher Ansatz, die Standardisierung genauer zu definieren bzw. verständlich zu machen. Es werden stillschweigend Herangehensweisen als Standard postuliert, obwohl aus Marktsicht jegliche Legitimation fehlt („FIM-Module“), während auf z.T. etablierte Standards (XÖV) keinerlei Bezug genommen wird.

 

Vergaberechtsfreiheit

Es ist nicht nachvollziehbar, dass das in Deutschland und der EU vorgeschriebene Vergaberecht ausgerechnet für Bund und Länder hier nicht gelten, bzw. umgangen werden soll. Das Vergaberecht verfolgt mit seinen Vorgaben Ziele der sozialen Marktwirtschaft, die allgemein in Wirtschaft und Bevölkerung akzeptiert sind. Sie sollen Korruption und Wettbewerbsausschlüssen entgegenwirken und die Auswahl der besten Lösung fördern. Bund und Länder haben eine Vorbildfunktion gegenüber Kommunen und anderen Verwaltungen in den Ländern, von denen die Einhaltung des Vergaberechts erwartet wird. De facto bedeutet eine Umgehung des Vergaberechts gleichzeitig einen vollständigen Ausschluss privatwirtschaftlicher Anbieter, unabhängig davon ob diese sich im Besitz der öffentlichen oder privaten Hand befinden. Dies unvereinbar mit den Prinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft.

 

Beschaffung der Angebote des ‚Fit-Store‘

Das Eckpunkte-Papier führt aus, dass sowohl Bund als auch Länder Lösungen in den ‚Fit-Store‘ einstellen können. Auch die FitKo soll Lösungen einstellen und die bei den beiden Beteiligten vergaberechtsfrei beauftragen können. Eine Vergabe an die Privatwirtschaft wird nur als Ausnahme erwähnt mit dem Hinweis, dass hier ordnungsgemäße Vergabeverfahren notwendig seien. Vor dem Hintergrund, dass diese Konstruktion des ‚Fit-Store‘ mit seinem rechtlichen Rahmen der Vermeidung von Ausschreibungen dient, können wir nicht erkennen, dass eine Vergabe an die Privatwirtschaft und den damit verbundenen Aufwänden wirklich gewollt ist. Dies wird dazu führen, dass attraktive Projekte durch die Inhouse-Vergabe vor dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft abgeschottet werden. Nur Leistungen, die kein öffentlicher Partner erbringen möchte, aus welchen Gründen auch immer, würden zur Ausschreibung an die Privatwirtschaft gegeben.

 

Finanzierung der Angebote des ‚Fit-Store‘

Die angestrebten Finanzierungsformen für die Initialkosten durch die FitKo und der laufenden Kosten ggf. auch durch den Haushalt der FitKo werden ausschließlich Monopolstrukturen geschaffen. Diese Finanzierungen schließen von vorn herein aus, dass es mehrere finanzierte Lösungen geben wird, da eine Doppelfinanzierung nicht konsensfähig wäre. Gerade eine mögliche Finanzierung der laufenden Kosten durch den Haushalt der FitKo wird dazu führen, dass alle bestehenden oder entstehenden alternativen Lösungen ausgetrocknet werden, da Verwaltungen im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung kaum verargumentieren können, dass sie Geld für eine andere Lösung ausgeben, wenn es ein bereits finanziertes kostenloses Angebot gibt.

 

Beauftragung von öffentlichen IT-Dienstleistern durch die Länder

Auch zu diesem Punkt nennt das Eckpunktepapier als erstes die Vergaberechtsfreiheit dieser Verfahrensweise, der Weitergabe von Entwicklungsleistungen der Länder an ihre Landes-Dienstleister im Wege der Inhouse-Vergabe. Es werden sogar konkrete Dienstleister genannt, – auf einen Weg zur Vergabe an die Privatwirtschaft wird dagegen hier ganz verzichtet. Diese Konstruktion führt wiederum dazu, dass die Privatwirtschaft aus den gesamten OZG-Entwicklungen ausgesperrt wird. Damit kann die gesamte mittelständische Softwareindustrie mit ihren Erfahrungen und Innovationen sich nicht an der OZG-Umsetzung beteiligen. Der Mittelstand als die wichtigste Komponente der deutschen Wirtschaft wird ignoriert.

Auch in den folgenden Teilen des Papiers geht es nie darum ein möglichst gute und schnelle Lösung bereitzustellen, sondern allein darum, dass diese im Kreise der öffentlichen Hand bleibt und somit die ausgereichten staatlichen Gelder wieder in der Hand des Staates landen. Aus unserer Sicht hat der IT-Planungsrat hier das eigentliche Ziel völlig aus den Augen verloren. Gegenüber den wirtschaftlichen Eigeninteressen der Länder ist eine erfolgreiche Digitalisierung zweitrangig geworden. Dies ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit staatlichen IT-Projekten der vergangenen Jahrzehnte eine gefährliche Strategie auf dem Rücken der Kommunen und Bürger, die letztendlich die leidtragenden einer ungenügenden Umsetzung sein werden.

 

Bereitstellung der Leistungen für die Kommunen

Die Bereitstellung der Leistungen an die Kommunen soll völlig kostenfrei durch die jeweiligen Länder erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass es nur eine Lösung gibt und diese von öffentlich-rechtlichen Dienstleistern oder Teilen von Verwaltungen selbst erbracht werden, wird allen bestehenden Softwareunternehmen im kommunalen Sektor die Geschäftsgrundlage an dieser Stelle entzogen, wo sie im Wettbewerb mit den kostenlosen Länderleistungen stehen. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, haben Kommunen kaum eine Möglichkeit eine für sie bessere oder geeignetere private Lösung zu wählen, wenn ihnen eine kostenlose Lösung an anderer Stelle zur Verfügung steht.

Man muss sich die Frage stellen, ist es wirklich die Aufgabe des Staates „normale“ Softwarelösungen zu erstellen und diese in eine langfristige Wartung und Pflege zu stellen? Warum werden hier die nachgewiesenen Vorteile der sozialen Marktwirtschaft ignoriert?

In der privaten Wirtschaft entscheiden sich die Unternehmen bei der Frage ‚make or buy‘ in der Regel für die letztere Option, weil sie sich auf ihre eigentliche Aufgaben konzentrieren wollen. Das sind die Dinge, die sie am besten können und wo Ihnen ausreichendes KnowHow und Erfahrungen zur Verfügung stehen. Dass es eine eigentliche Aufgabe des Staates ist, Software zu entwickeln möchten wir stark in Zweifel ziehen.

 

Fazit

Das vorliegende Konzept ist in fast allen Punkten abzulehnen und wird in der Wirtschaft weder Zustimmung noch Unterstützung finden. Im Folgenden soll jedoch kurz skizziert werden, wie ein App-Store für Verwaltungen aus Sicht der Wirtschaft aufgebaut sein muss und welche Chancen sich mit einem wirtschafts- und mittelstandsfreundlichen Konzept verbinden.

 

Das Alternativkonzept: App-Store für erfolgreiche und schnelle Digitalisierung

Wie schon eingangs geschildert, befürworten wir die Einrichtung eines App-Stores, der einen Quantensprung in der Digitalisierung der Verwaltung einläuten könnte. Er muss jedoch nach den folgenden Regeln konzipiert werden:

  • Grundsätzlicher Zugang zum App-Store nach Viren- und Malware-Prüfung für alle Softwareanbieter jeder Couleur
  • Keine Beschränkungen für bestimmte Lösungen oder der Menge von Lösungen für eine Zweckerfüllung
  • Festlegung von anzuwendenden Standards und Interoperabilität für Lösungen im App-Store
  • Unterstützung dieser Standards als Zugangsvoraussetzung für Lösungen zum App-Store
  • 100%ige Preistransparenz aller angebotenen Lösungen
  • Keine Abrechnung von Leistungen am App-Store vorbei
  • Keine Vertragsbindungen
  • Keine staatliche Finanzierung einzelner Lösungen im App-Store, sondern Budget für Kommunen, die sich damit eine für sie passende Lösung im App-Store auswählen
  • Vergaberechtsfreiheit der über den App-Store beschafften Lösungen egal vom wem sie angeboten werden

Vor allem der letzte Punkt wird Widersprüche provozieren. Jedoch sollte das Vergaberecht zur Ermöglichung eines solchen App-Stores ergänzt werden können. Eine Zustimmung der EU sollte bei entsprechender Ausgestaltung des App-Store möglich sein, da der Zweck einer Ausschreibung (Wettbewerb, Vergleichbarkeit der Angebote, Preistransparenz) auch durch den App-Store gewährleistet wäre. Damit hätten Kommunen die Möglichkeit aus einer reichen Auswahl an innovativen Lösungen die für ihre Digitalisierung beste finanzierbare auszuwählen und einzusetzen, ohne langwierige Vergaben. Die in der sonst erfolgten Vergabe durchgeführten Analysen der Angebote kann völlig transparent direkt im App-Store durchgeführt werden. Durch die fehlende Vertragsbindung und verbindlich vorgeschriebene Standards kann eine Kommune nach einem nicht erfolgreichen Test einer Anwendung sofort auf eine andere wechseln.

Mit einem echten App-Store hätten auch kleine Unternehmen und Startups die Möglichkeit ihre Lösungen über diesen Marktplatz in einem fairen Wettbewerb anzubieten. Markteintrittsbarrieren wie sie zurzeit bestehen, würden reduziert werden.

Dieser Ansatz ist ein Garant für eine schnelle, nachhaltige und kostengünstige Digitalisierung der deutschen Verwaltungen. Auch die digitale Souveränität könnte Eingang in die Vertragsbedingungen des App-Stores finden und so die Interessen von Bund und Ländern berücksichtigen.

Der DATABUND e.V. ist zu Gesprächen über die vorgeschlagene Konzeption mit allen Akteuren der Verwaltungsdigitalisierung bereit und ermuntert explizit auch andere Wirtschaftsverbände, auf Bund und Länder einzuwirken, den App-Store offen zu gestalten und den deutschen Mittelstand (dazu zählen wir auch die privatwirtschaftlich organisierten Dienstleister der öffentlichen Hand) mit einzubeziehen.

DATABUND e.V.:

Der DATABUND e.V. (www.DATABUND.de) vertritt als Bundesverband über 60 mittelständische IT-Unternehmen mit Produktfokus auf dem öffentlichen Sektor. DATABUND-Mitglieder versorgen alle Kommunal- und Kreisverwaltungen in Deutschland mit Softwarelösungen, sowie auch zahlreiche Landesverwaltungen. Der DATABUND deckt mit seinen Mitgliedern alle wichtigen Softwareverfahren in den Verwaltungen ab und treibt die Entwicklung und Standardisierung von herstellerübergreifenden Schnittstellen voran. Etwa 75% der in Kommunalverwaltungen eingesetzten Software kommt aus der mittelständischen Wirtschaft.

 

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Rückblick zur BITMi Online-Diskussion: „Digitale Souveränität in Krisenzeiten – Rückgewinn oder Totalverlust“

Im Rahmen der Webinar-Reihe der TWENTY2Xvirtual hat der BITMi am 25. Juni eine Online-Diskussion zum Thema „Digitale Souveränität in Krisenzeiten – Rückgewinn oder Totalverlust“ veranstaltet. Gemeinsam mit dem BITMi Präsident Dr. Oliver Grün tauschten sich Manuel Höferlin MdB, Vorsitzender des Ausschusses Digitale Agenda des Deutschen Bundestages, und Iris Wilhelmi, Geschäftsführerin des digitalHUB Aachen, darüber aus, wie die Corona-Krise für eine nachhaltige und souveräne Digitalisierung genutzt werden kann.

Gleich zu Beginn betonte BITMi Präsident Grün die Zweischneidigkeit, die mit der Digitalisierung während der Corona-Krise einher geht: „Ein Digitalisierungsschub ist vor allem in den Bereichen Kommunikation und Kollaboration zu beobachten. Viele digitalen Zukunftsprojekte in Industrie und Mittelstand wurden aber gestoppt, um Geld zu sparen.” MdB Manuel Höferlin fügt hinzu, dass die Digitalisierung nach der Krise auch nicht einfach zurückgedreht werden dürfe. Er gibt zu bedenken, dass digitale Tools jetzt genutzt werden müssten, um eine richtige Transformation in Gang zu setzen, und nicht nur bestehende Arbeitsweisen zu ersetzen.

Die Diskussionsteilnehmer sind sich einig, dass wir in Deutschland, um eben diese grundlegende digitale Transformation voranzutreiben, ein Digitalministerium brauchen. Höferlin betont, dass dies nicht heiße, dass Digitalisierung überall herausgezogen werden solle, sondern dieses Ministerium das dringend benötigte Digital-Management übernehmen würde.

Die Entwicklung der Corona-Warn-App in Deutschland ist ein Beispiel dafür, wie Digitalisierung mit klarer verteilten Kompetenzen besser hätte funktionieren können. Trotzdem empfehlen alle Teilnehmer der Online-Diskussion uneingeschränkt die Nutzung der nun verfügbaren App. Doch Iris Wilhelmi vermutet, das mit mehr Einbindung von Startups und Mittelstand die Entwicklung bestimmt schneller gegangen wäre. Von Seiten des digitalHUB Aachen habe man sich mehr Transparenz in dem Prozess gewünscht- ein Wunsch, dem sich der BITMi nur anschließen kann.

 

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