Joshua Luft Keine Kommentare

Der BITMi verfolgt den Ansatz, Software soll durch das Urheberrecht geschützt werden. Dieses bietet einen unbürokratischen rechtlichen Schutz für alle Softwareunternehmen und Entwickler, ohne Märkte oder Software-Funktionen zu monopolisieren. Die Patentierung softwarebezogener Problemlösungen führt hingegen zur Monopolisierung von Leistungsmerkmalen von Softwareprodukten und hat zur Konsequenz, dass die vom Patent betroffenen Softwareunternehmen vom Markt gedrängt werden oder den spezifischen Markt gar nicht erst erschließen können.

Der BITMi fordert daher seit langem ein klares Verbot der Patentierung von softwarebezogenen Problemlösungen. Auf EU-Ebene hat der Fachgruppensprecher der Fachgruppe IP/IT-Recht Rasmus Keller nunmehr zusammen mit unserem EU-Dachverband Digital SME einen Entwurf für eine Gesetzgebungsinitiative veröffentlicht, der dieses Problem angehen soll: die Freedom-to-Operate-Richtlinie.

Bisher wurden auf Basis des wenig transparenten Kriteriums der „Technizität“ zehntausende softwarebezogene Patente erteilt. Die Regelungen der Freedom to Operate Richtlinie sollen sicherstellen, dass Patente unabhängig von der Frage der „Technizität“ in der Regel keine rechtliche Wirkungen auf Software entfalten können.

Über eine Unterstützung des Vorschlags, gerne auch durch E-Mail an n.lopez@digitalsme.eu würden wir uns freuen.