Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht auf Freitag das zweite Patentmodernisierungsgesetz verabschiedet. Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) und der Patentverein.de e.V. hatten dieses wichtige Vorhaben von Beginn an im intensiven Dialog mit dem Gesetzgeber begleitet und begrüßt, dass es noch in dieser Legislatur zu einem Beschluss gekommen ist.
Immer wieder taktieren u.a. sogenannte Patent-Trolle mit der Geltendmachung minderwertiger Patente und erwirken Unterlassungsansprüche, um auch mittelständische Unternehmen zu attackieren. Bis in einem separaten Verfahren die Nichtigkeit des zugrundeliegenden Patents festgestellt wird, haben diese Unternehmen oftmals bereits einen empfindlichen Schaden erlitten.
„Die genannten Verbände begrüßen deshalb, dass das Gerichtsverfahren über die Patentverletzung und das Nichtigkeitsverfahren nach der neuen gesetzlichen Regelung zeitlich enger miteinander verzahnt werden“, erklärt BITMi-Präsidiumsmitglied Rasmus Keller. Konkret sieht die Reform dafür die Übersendung einer inhaltlichen Einschätzung zum Nichtigkeitsverfahren (sog. qualifizierter Hinweis) des Bundespatentgerichts an das Verletzungsgericht innerhalb von sechs Monaten vor. Dies könnte das Verfahren beschleunigen und idealerweise zukünftig zu einer verstärkten Aussetzung von Verletzungsprozessen führen. Auf diese Weise könnte die Durchsetzung fragwürdiger Patente verhindert werden. Die Praxistauglichkeit dieser Vorgabe und ihre Handhabung durch die Gerichte bleibt vorerst abzuwarten. „Grundsätzlich bleibt jedoch die Gefahr, dass der dadurch erzeugte Zeitdruck dazu führt, dass die Einschätzungen durch das Bundespatentgericht weniger belastbar sein werden“, mahnt Rasmus Keller. Der Vorstandsvorsitzende des Patentvereins, Dr. Heiner Flocke ergänzt: „wir werden verfolgen, ob und wie der qualifizierte Hinweis des Patentgerichts im Verletzungsverfahren berücksichtigt wird“. Positiv sei für den Mittelstand zu bewerten, dass darüber hinaus der Unterlassungsanspruch bei unverhältnismäßigen Härtefällen in Zukunft wegfällt.
Nachholbedarf besteht hingegen im Patentwesen weiter in Bezug auf Softwarelösungen. Hier ist die nächste Bundesregierung gefragt. Der BITMi setzt darauf, dass die politisch Verantwortlichen in der kommenden Legislatur den vorteilhaften urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen durch eine Schutzschirmklausel gesetzlich absichern. Damit würde sicherstellt, dass patentrechtliche Ansprüche in Bezug auf Software keine Wirkung entfalten.
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) ist der einzige IT-Fachverband, der ausschließlich mittelständische Interessen profiliert vertritt. Die über 2.000 Mitglieder sind mittelständische IT-Unternehmen aus allen Bereichen der IT-Branche, die überwiegend inhabergeführt sind.
Der Patentverein.de e.V. ist ein im Jahr 2006 gegründeter deutscher Fachverband für Wirtschaftsunternehmen vornehmlich der Antriebstechnik, Sensorik und Automation, der sich für ein verlässliches sowie mittelstandsgerechtes Patentsystem engagiert als Ansprechpartner für Erfinder, Patentanmelder, Patentämter und Politik.