- Der BITMi begrüßt das Ziel „digital only“ sowie den vorgesehenen Abbau von Schriftformerfordernissen des heute im Kabinett beschlossenen OZG-Änderungsgesetzes.
- Der Verband kritisiert den Mangel an klaren Fristen im Gesetz.
- Für eine schnelle und effektive Verwaltungsdigitalisierung braucht es eine Öffnung für die Digitalunternehmen des freien Marktes.
Das gestern im Kabinett beschlossene Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Änderungsgesetz) schreibt u.a. das Ziel „digital only“ bei staatlichen Leistungen für Unternehmen vor – ein Vorsatz, den der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sehr begrüßt. Auch der im Änderungsgesetz vorgesehene Abbau von Schriftformerfordernissen ist aus Sicht des Verbandes ein überfälliger, positiver Schritt. Dass ein so wichtiges Gesetz jedoch nicht vollständig mit klaren Fristen versehen ist, wirkt wenig ehrgeizig.
Allen Beteiligten ist klar: Bei kaum einem anderen Digitalisierungsprojekt ist der Aufholbedarf größer als bei der Verwaltungsdigitalisierung. Zu einer echten und baldigen Trendumkehr gehört allerdings die Benennung klarer Fristen, die im Gesetz jedoch teilweise fehlen. „Um schnell einen Fortschritt in der Digitalisierung unserer Verwaltung zu erzielen, müssen wir das effizienteste Mittel wählen, das uns zur Verfügung steht: echter Wettbewerb und Marktwirtschaft“, kommentiert BITMi-Hauptstadtbüroleiter Patrick Häuser. Dafür sei es zentral, dass eine Neuauflage des OZG konsequent auf offene Ausschreibungen setzt. Ausgebremst werde der Prozess hingegen, wenn Bundesländer Aufträge für die Entwicklung neuer Lösungen am Markt vorbei an landeseigene Dienstleister vergeben, die dann erst teuer und zeitaufwändig entwickelt werden. Das einer-für-Alle-Prinzip, das noch viel zu prävalent ist, befördert aber genau das und ist somit eine Hürde für eine innovative und effektive Gestaltung der Verwaltungsdigitalisierung.
„Am Markt gibt es bereits zahlreiche Lösungen made in Germany, die heute verfügbar sind und zügig für eine souveräne Digitalisierung des Staates eingesetzt werden können“, erklärt Häuser weiter. „Dazu zählt ganz klar auch Open-Source-Software. Angesichts des enormen Rückstands und wachsender Abhängigkeiten kommt es jetzt aber darauf an, dass wir unsere Digitalwirtschaft in ihrer ganzen Breite nutzen. Ein Vorrang für Open Source per Gesetz, wie im Entwurf vorgesehen, steht dazu jedoch im Widerspruch.“