Aachen/Berlin, 22. Juli 2019 – Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zum „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ veröffentlicht, das unter anderem die Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze für Arbeitnehmer plant. Dieses Vorhaben ist gerade für mittelständische Unternehmen äußerst problematisch. Aus diesem Grund schließt sich der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) einem Bündnis aus mittelständischen Verbänden an, dass sich mit einem Offenen Brief an den Bundesfinanzminister Olaf Scholz wendet.
Die geplante Anpassung der Sachbezugsgewährung durch Prepaidkarten würde die 44-Euro-Freigrenze „durch die Hintertür“ abschaffen und erhebliche Nachteile für Millionen von Beschäftigten und mittelständischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Deutschland nach sich ziehen. Daher plädiert das Bündnis dafür, „Möglichkeiten von steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezügen im Bereich der Debitkarten nicht einzuschränken. Karten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, sollten auch weiterhin als Sachbezug im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze anerkannt werden können.“ Insbesondere der Vorschlag, Gutscheine nur für eine Akzeptanzstelle zuzulassen, geht ganz klar auf Kosten ortsansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen.
Dazu Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi: „Viele IT-Mittelständler geben Prepaidkarten im Rahmen der steuerlichen Freigrenze an ihre Mitarbeiter aus. Für die Angestellten stellt dies ein Plus von 528 Euro pro Jahr dar und ist dabei auf Grund der digitalen Auslesemöglichkeit eine unbürokratische finanzielle Zuwendung, die in erster Linie der Mitarbeiterbindung gilt. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels müssen IT-Mittelständler zusätzliche Anstrengungen tätigen, um Personal zu finden und zu halten, insbesondere mit Blick auf große internationale IT-Unternehmen. Eine Abschaffung dieser einzig digitalen Form der Sachbezugsgrenzen ist deshalb rückschrittig, nicht nachvollziehbar und sollte aus Sicht des BITMi nicht weiterverfolgt werden.“
Den Offenen Brief finden Sie hier.