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Innovationswettbewerb „künstliche Intelligenz (KI) und Cybersicherheit“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg

Das Thema Cybersicherheit gewinnt für die Wirtschaft immer mehr an Bedeutung. Daher hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 23. März 2022 einen mit 2,5 Millionen Euro dotierten Innovationswettbewerb zum Thema „KI und Cybersicherheit“ ausgeschrieben. Damit sollen Unternehmen im Land bei der Entwicklung von neuartigen Produkten und Dienstleistungen zur Abwehr von Cyberangriffen gefördert werden. Im Fokus stehen Innovationen, bei denen Technologien der künstlichen Intelligenz zum Einsatz kommen oder die dazu dienen, KI-Systeme sicherer zu machen.

Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten sowie Startups aus Baden-Württemberg. Sowohl Projekte von Einzelunternehmen als auch Konsortialvorhaben, die von mehreren Unternehmen zusammen durchgeführt werden, sind förderfähig. Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 25. Mai 2022.

Für interessierte Unternehmen findet am 6. April 2022 von 10:00 – 11:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung statt, bei der die Details der Ausschreibung vorgestellt werden. Zur Anmeldung geht es hier.

Hier finden Sie die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen.

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Premiere für den BITMi-Mitgliedsverband UIG e.V.: Erste Vergabe des UIG-Siegels für Usability

Der BITMi-Mitgliedverband UIG e.V. hat der CAS Software AG für ihre CRM-Cloudlösung SmartWe erstmals das Siegel „Nutzerzentriert entwickelt“ vergeben.

Das neue Siegel des UIG e.V. ermöglicht mittelständischen Unternehmen die erfolgreiche Etablierung eines nutzerzentrierten Entwicklungsprozesses ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen proaktiv als Alleinstellungsmerkmal ihren Kunden zu kommunizieren. „Ich freue mich, dass wir mit unserem Siegel insbesondere Unternehmen aus dem Mittelstand eine attraktive Möglichkeit bieten, ihren Fokus auf Usability und User Experience auch explizit nach außen sichtbar darzustellen“, so Prof. Alexander Mädche, Mitglied des UIG e.V. Vorstandes. Das Siegel wurde vom UIG e.V. mit einer Laufzeit von einem Jahr für den auditierten Entwicklungsprozess der CRM-Cloudlösung SmartWe vergeben.

SmartWe ist eine cloudbasierte Lösung, welche kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung eines erfolgreichen Kundenbeziehungsmanagements unterstützt. Viele mittelständische Unternehmen haben das Potenzial nutzerzentrierter Entwicklungsprozesse erkannt und setzen dies bereits heute erfolgreich um. „Unser Anspruch und unsere Leidenschaft ist es, den Anwendern unserer appbasierten Softwarelösungen wie SmartWe ein einzigartiges Nutzererlebnis zu bieten, dass sie faszinierend einfach bei ihren täglichen Aufgaben unterstützt“, sagt Martin Hubschneider, Vorstand der CAS Software AG sowie des BITMi.

Interessierte Unternehmen können sich absofort bei Frau Anastasia Kalaidopoulou vom UIG e.V. melden.

Für BITMi-Mitglieder, die ebenfalls Mitglied bei UIG werden wollen, gelten besondere Konditionen. Hierfür bitten wir Interessierte, sich an kontakt@bitmi.de zu wenden.

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Neue Forschungszulage: Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren erheblich

Zur Stärkung der Innovationskraft von Unternehmen ist die steuerliche Forschungsförderung ein in vielen Ländern genutztes und bewährtes Instrument. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurde die Förderung in Form einer Forschungszulage in Deutschland eingeführt. Die Forschungszulage ergänzt somit die deutsche Fördermittellandschaft.

Profitieren können Unternehmen jeder Größenordnung und Branche – und zwar im erheblichen Maße: Mit dem FZulG lässt sich ein Steuervorteil von bis zu 1 Million Euro pro Jahr erzielen. Begünstigt werden FuE-Vorhaben, soweit sie den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind. Außerdem kann die Forschungszulage auch rückwirkend für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewährt werden, mit denen nach dem 1. Januar 2020 begonnen worden ist. Somit flankiert die Forschungszulage die bestehende Fördermittellandschaft optimal und bietet den Unternehmen noch mehr Chancen und Möglichkeiten, ihre FuE-Abteilungen zu stärken.

Durch Anrechnung der Forschungszulage auf die Steuerschuld kann diese auch als Steuererstattung ausgezahlt werden, so dass auch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen gefördert werden können, die sich, etwa bedingt durch die Corona-Krise, in einer Verlustphase befinden.

Das unbürokratische und einfache Verfahren wird zur Zeit zu ca. 75 Prozent von KMU in Anspruch genommen. Gerade für die Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen mit hohem Forschungspotential gestaltete sich der Zugang zur Projektförderung bislang schwierig. Dies macht deutlich, dass gerade der forschende Mittelstand stark von dem neuen Instrument profitiert.

Die Beschäftigung mit den in der steuerlichen Förderung liegenden Chancen sollte daher den Unternehmen empfohlen werden: Die Forschung von heute sichert den Erfolg von morgen. Angesichts der großen Herausforderungen, die uns insbesondere die digitale Transformation und der Pfad Richtung Klimaneutralität stellen, ist die Suche nach Innovationen ein Faktor, der unternehmerisch wie gesamtgesellschaftlich erhebliche Hebelwirkung entfalten kann.

Besondere Vorteile

Start-ups: Auszahlung der Forschungszulage als Steuergutschrift möglich, sofern ein Erstattungsanspruch besteht. Es ist unschädlich, wenn das Unternehmen noch keine Umsätze erzielt. Eine Beantragung ist auch im Verlustfall möglich.

Mittelstand: Da der Auftraggeber bei der Auftragsforschung Anspruchsberechtigter ist, profitiert hiervon besonders der Mittelstand, der keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung vorhalten kann. Die Forschungszulage können Sie vor und während des Projekts oder sogar im Nachgang beantragen.

Großunternehmen: Für technologieoffene Entwicklungsvorhaben, die schnell umgesetzt werden müssen, gab es bisher nahezu keine Fördermöglichkeit. Diese Lücke schließt nun die steuerliche Forschungszulage, da sie unabhängig von der Unternehmensgröße beantragt werden kann.

Fall-Back Alternative zur Projektförderung: Unternehmen, die bei einer Projektförderung im Wettbewerbsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, können die steuerliche Forschungsförderung in Anspruch nehmen.

Weiterführende Informationen und die genauen Bedingungen der Beantragung finden Sie hier:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Bundesministerium der Finanzen

Kurzübersicht:

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KOFA bietet Informationen rund um Fachkräftesicherung kostenlos, praxisnah und mit leichtem Zugang an

Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung – kurz KOFA – unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Gestaltung ihrer Personalarbeit. Das Projekt wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durchgeführt und ist am Institut der deutschen Wirtschaft angesiedelt.

Gerade kleinere Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung. Oftmals fehlen zeitliche, personelle und finanzielle Mittel, um sich im Wettbewerb um begehrte Fachkräfte zu behaupten.

Das KOFA bietet alle Informationen rund um das Thema Fachkräftesicherung kostenlos, praxisnah und mit leichtem Zugang an. Auf www.kofa.de finden Unternehmen konkrete Handlungsempfehlungen, Checklisten und Praxisbeispiele. Zudem werden kostenfreie Webinare angeboten und regelmäßig wissenschaftliche Studien zur Fachkräftesicherung veröffentlicht.

Das Themenspektrum erstreckt sich von der Unternehmensanalyse über den Aufbau einer Arbeitgebermarke bis hin zu Rekrutierungstipps und schrittweisen Anleitungen zur Aus- und Weiterbildung oder digitalen Zusammenarbeit. Egal, ob Betriebe sich erstmal in ein Thema einlesen wollen oder bereits Erfahrung haben und Wissen vertiefen möchten, das KOFA ist die Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen bei der Fachkräftesicherung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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BITMi-Partner TISiM launched neue App zur Erhöhung der IT-Sicherheit in Unternehmen

Die neue App der Transferstelle IT-Sicherheitim Mittelstand (TISiM), Partner des Bundesverbands IT-Mittelstand (BITMi), bietet ein zielgruppenspezifisches Kompetenztraining und ist eine innovative Erweiterung des TISiM Produktportfolios, um IT-Sicherheit in Unternehmen zu stärken. Als mobiler Begleiter unterstützt die TISiM-App die Umsetzung des TISiM-Aktionsplans aus dem Sec-O-Mat.

Nach Durchführung des Sec-O-Mat von TISiM wird anhand der getätigten Angaben ein passgenauer Kompetenzpfad in der App erstellt, der den Nutzenden neues Wissen und anwendbare Fähigkeiten über Cybersicherheit vermittelt. Mit dem Ziel IT-Sicherheit im Betrieb fest zu verankern. Die mittelständischen Berufsgruppen können auf diese Weise auch unterwegs ihre Kenntnisse der Cybersicherheit jederzeit trainieren – speziell an die individuellen Bedarfe angeknüpft. Neben der Kompetenzvermittlung verweist die App auch auf aktuelle Ereignisse der Cybersicherheitslage und informiert über bundesweite Aktivitäten von TISiM.

„Mit der TISiM-App werden die Leistungen von TISiM um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt“, so TISiM-Leiterin Sandra Balz. „Den mittelständischen Berufsgruppen wie KMUs, Handwerksbetrieben, Selbstständigen und Freiberufler:innen wird durch die TISiM-App der Erwerb von grundlegenden IT-Sicherheitskompetenzen ermöglicht, der speziell an die individuellen Bedarfe anknüpft. Mit der App können Unternehmen und ihre Mitarbeitenden von überall und jederzeit lernen und spielerisch Barrieren abbauen. So erlangen sie mehr Vertrauen im Umgang mit Fragen der Cybersicherheit.“

Das Projekt TISiM wurde im Jahr 2020 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ins Leben gerufen und hat nach erfolgreicher Pilotphase im letzten Jahr den Sec-O-Mat gelauncht. Ergänzt wird das zentrale Tool der TISiM durch 73 regionale Anlaufstellen bundesweit, das TISiM-Mobil, 130 TISiM-Trainer:innen und ab sofort durch die TISiM-App. Die TISiM-App ist ab sofort im Apple App-Store und im Google Playstore verfügbar.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Neues Modul „Datenkompetenz“ im Förderprogramm go-digital

Das Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dient der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetrieben bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben. Seit dem Jahresbeginn 2022 enthält das Programm das neue Fördermodul „Datenkompetenz“ („go-data“).

In diesem Modul werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, mit denen KMU eine aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht wird. Durch die Verbesserung der Datenkompetenz sollen Unternehmen bspw. befähigt werden, ihre Daten ökonomisch besser zu nutzen (primäre Selbstnutzung sowie sekundäre Nutzung durch Datenteilen). Auch die Sensibilität des Unternehmens für die Nutzung auch künftiger Künstlicher Intelligenz (KI)-relevanter Daten soll gesteigert werden. Die in go-digital geförderten Beratungs- und Umsetzungsleistungen können nur von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht werden.

Wenn Sie Beratungen durchführen und in den Bereichen Datenanalyse, Datenökonomie und künstliche Intelligenz spezialisiert sind, dann werden auch Sie ein Teil des Förderprogramms und lassen Sie sich noch bis 28. Februar im Modul Datenkompetenz autorisieren!

Weitere Informationen inkl. Autorisierungsformular finden Sie hier.