Die Firma BENCINIC & SONS – INTERNATIONAL (BSI) ist ein Personalservice-Unternehmen mit Hauptsitz in Regensburg.
BSI rekrutiert seit etwa 10 Jahren erfolgreich Kandidaten und Auszubildende aus Drittländern, wie z. B. Malaysia, Vietnam, Indien, Iran und Marokko, für den deutschen Arbeitsmarkt. Die Teilnehmer möchten sich in Deutschland einen neuen Lebensmittelpunkt aufbauen und dauerhaft niederlassen.
Sollten Sie Interesse an qualifizierten Fachkräften und/oder Azubis haben, stellt BSI Ihnen hier den geplanten Akquiseablauf vor:.
- BSI sendet Ihnen den Lebenslauf mit Motivationsschreiben und eine Handlungsvollmacht eines oder mehrerer Kandidaten.
- Ihr Unternehmen prüft die Unterlagen und fordert ggfs. weitere Unterlagen bei BSI an.
- Ihr Unternehmen vereinbart mit dem Teilnehmer ein oder mehrere Interviews (Online-Vorstellungsgespräch mit Assistenz von BSI).
- Erfüllt der Kandidat die Anforderungen Ihres Unternehmens, so erhält dieser eine „Einstellungszusage“ oder einen Arbeits-/Ausbildungsvertrag.
- BSI bereitet dann die Formulare zur Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der jeweils zuständigen Ausländerbehörde vor und leitet diese vorausgefüllten Unterlagen zur Unterschrift an Ihr Unternehmen weiter.
- Ihr Unternehmen sendet diese unterschriebenen Unterlagen an BSI zurück und BSI startet den „VISA-PROZESS“ mit dem sog. „BESCHLEUNIGTEN FACHKRÄFTE-VERFAHREN“.
Die Auszubildenden haben eine 12-jährige Gymnasialausbildung und bei Einreise ein aktuelles B2-Sprachniveau (nachgewiesen durch ein Zertifikat des Goethe Instituts/TELC/ÖSD). Einige der Teilnehmer können auch schon ein Bachelorzertifikat oder Masterdiplom vorweisen. Mangels vorhandener Beschäftigungsmöglichkeiten im Heimatland streben die BSI-Teilnehmer einen völligen Neustart hier in Deutschland an. Die Teilnehmer sind ortsunabhängig. Die Thematik der Unterbringung wird von BSI in intensiver Kommunikation mit Ihrem Unternehmen gelöst.
Erhalten die Teilnehmer ein Arbeitsvisum, so bietet BSI zusätzlich folgende Betreuungsleistungen an:
- Organisation des Transfers vom Flughafen zur Unterkunft
- Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse
- Anmeldung bei der gesetzlichen Rentenversicherung
- Anmeldung bei den örtlichen Wohnbehörden
- Wenn gefordert, Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis
- Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
- Anmeldung bei den örtlichen Ausländerbehörden und Sicherstellung der Aufenthaltsverlängerungen
- Eröffnung eines privaten Bankkontos
- Mediation bei möglichen Konfliktsituationen
Für Fachkräfte ist die Ablaufstruktur grundsätzlich gleich. Bei den Bewerbungsunterlagen sind noch die Studiennachweise und ggfs. Arbeitszeugnisse beigefügt. Viele der Teilnehmer können eine mehrjährige Berufserfahrung nachweisen. Alle Fachkräfte werden bei Einreise ein B2-Sprachniveau vorweisen (Zertifikat des Goethe Instituts/TELC/ÖSD). Von allen Teilnehmern liegt eine uneingeschränkte Handlungsvollmacht für BSI vor, sodass die Behörden im Bedarfsfall direkt Kontakt mit BSI aufnehmen können.
Alle notwendigen Formulare für die behördlichen Zustimmungsprozesse in Deutschland erhalten Sie ausgefüllt zur Unterschrift übermittelt.
Vermittlungsgebühren:
AZUBI: Pauschal 1.000 € (Rechnungstellung 14 Tage nach Ausbildungsbeginn)
Fachkräfte: 3 Bruttomonatsgehälter – Staffelung:
50% nach Beschäftigungsaufnahme (Rechnungstellung 14 Tage nach Tätigkeitsbeginn)
50% nach Beendigung der Probezeit (Rechnungstellung 14 Tage nach Ende der Probezeit)
Die Teilnehmer verpflichten sich schon im Heimatland, das einstellende Unternehmen nicht vor Ablauf von 24 Monaten zu kündigen bzw. das Ausbildungsunternehmen nicht vor Ausbildungsende zu wechseln und bei einer Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf von 24 Monaten zu kündigen. Damit wird einer möglichen Abwerbung vorgebeugt.
Um mittel- und langfristig Ihren künftigen Personalbedarf abzudecken, kann BSI Azubis in den folgenden Themenbereichen anbieten:
- Fachinformatiker/in – Anwendungsentwicklung
- Fachinformatiker/in – Systemintegration
- Fachinformatiker/in – Daten- und Prozessanalyse
- Fachinformatiker/in – Digitale Vernetzung
- IT-Systemelektroniker
- Mathematisch-technische/r Softwareentwickler
- Game Designer
- Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement
- Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste
Nachdem zukünftig die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitserlaubnis auch für ANGELERNTE FACHKRÄFTE aus Drittländern den Forderungen der Unternehmen nach Hilfskräften angepasst werden sollen, kann BSI auch hier Ihre Bedarfe abdecken.