Aachen/Berlin, 05.03.2019 – Zum aktuellen Stand der sogenannten Uploadfilter und deren Konsequenzen äußerte sich Dr. Oliver Grün im Interview im Deutschen Wirtschaftsfernsehen (DDW-TV):
Im Interview beschreibt der Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstand e.V. (BITMi), wo die praktischen Fallstricke der geplanten Neuregelungen zur EU-Urheberrechtsreform in den strittigen Artikeln 11 und 13 liegen.
So könnten nach Artikel 11 künftig bereits Links, die mehrere Wörter umfassen, lizenzpflichtig sein. Jeder kleine und mittelständische Webseitenbetreiber, der auf seiner Webseite auch Einnahmen beispielsweise durch Anzeigen erzielt, müsste alle Webseiteninhalte und Links daraufhin untersuchen, ob dort mehrere Wörter eines urheberrechtlich geschützten Textes verborgen sind. Dies sei völlig unverhältnismäßig.
Und noch etwas steht in der Kritik: Nach Artikel 13 sollen Webseiten- und Plattformbetreiber haftbar gemacht werden können für das, was andere auf ihnen posten oder teilen. Dies ist faktisch nur leistbar durch sogenannte Uploadfilter, automatische Systeme, die naturgemäß eher schlecht als recht jede Contentverbreitung ausschließen, in der Urheberschutzverletzungen vermutet werden. Zudem ist die Einrichtung von Uploadfiltern mit hohen Kosten verbunden, welche erneut kleine und mittelständische Webseitenbetreiber überproportional treffen und damit Innovationen hemmen. „Da wird vieles zerstört“, so BITMi-Präsident Grün. „Die deutsche Bundesregierung hat dem jetzt zugestimmt, obwohl im Koalitionsvertrag das genaue Gegenteil steht“. Doch Bundeskanzlerin Merkel sei der Meinung, „wir müssen das jetzt machen“. Grün kritisiert, mit der Einführung von Uploadfiltern zum Schutz von Autoren würden die alten Mechanismen der Wirtschaft auf das Internet kopiert, statt zu verstehen, was morgen wichtig ist.
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