- Freie Routerwahl Gewinn sowohl für Hersteller als auch für Endkunden
- Abschaffung des Routerzwangs ein guter Schritt für Deutschlands digitale Souveränität
Aachen/Berlin, 06. November 2015 – Mit dem gestern im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten wird der Praxis des so genannten Routerzwangs in Deutschland ein Ende gesetzt. Internetnutzer können sich zukünftig selbst aussuchen, welchen Router sie benutzen möchten und dürfen nicht mehr dazu gezwungen werden, ein bestimmtes Endgerät zu verwenden. Für den Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) ist das eine positive Nachricht: „Wir haben uns schon seit geraumer Zeit gegen die Praxis des Routerzwangs stark gemacht!“ erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Das stärkt den Wettbewerb und gibt den Kunden selbst die Möglichkeit, sich ein Gerät nach ihren Bedürfnissen auszusuchen.“
Der Routerzwang war in der Vergangenheit vor allem in Kritik geraten, weil die massenhaft ausgelieferten Router nicht regelmäßig mit Firmware Updates versorgt wurden und daher Sicherheitslücken bestanden. Für Grün ist mit dem Gesetz zu Telekommunikationsendgeräten dieses Problem behoben. „Gerade aus Deutschland kommen viele Unternehmen, die innovative und hochwertige Router herstellen und ihren Kunden zur Verfügung stellen. Sie waren bisher durch den Routerzwang vom Markt de facto ausgeschlossen worden. Ihnen ist mit dem Gesetz sehr geholfen“. Kunden haben nun die Möglichkeit, auch auf gute deutsche Lösungen zurückzugreifen, was gerade vor den nicht enden wollenden Datenskandalen eine wichtige Alternative zu den Standardprodukten großer IT-Konzerne darstellt.
Der BITMi hofft nun darauf, dass das Gesetz möglichst schnell vom Bundesrat angenommen wird: „Ich hoffe, dass die Länderkammer nun schnell ihre Bedenken beiseite wischt und das Gesetz ebenso verabschiedet“ erklärte Grün mit Blick auf die Stellungnahme des Bundesrates vom vergangenen September.
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