Aachen/Berlin, 01. März 2016 – Gestern veröffentlichte die EU-Kommission die Entwürfe zum europäisch-amerikanischen Privacy Shield. Zu den Texten des Vorhabens steht der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) verhalten. „Die getroffene Regelung stellt die Rechtssicherheit für Unternehmen wieder her. Das begrüßen wir. Auch die Erkenntnis der USA, geheimdienstliche Überwachung zu begrenzen und partnerschaftlich mit Europa die digitale Welt zu gestalten, ist ein wichtiger Schritt. Kritikpunkte sehen wir im Inhalt der Regelung, der aus unserer Sicht nur bedingt geeignet scheint, die Sicherheitsprobleme, die bereits bei Safe-Harbor bestanden haben, zu heilen“ gibt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün zu bedenken.
Unklar bleibt indes, in welchem Umfang Daten, trotz eingeführter Schranken insbesondere bei der Wirtschaftsspionage, massenhaft gespeichert und ausgewertet werden. So ist die massenhafte Datenerfassung in sechs Fällen nach wie vor erlaubt, unter anderem zur Terrorismusbekämpfung. Der BITMi hatte in der Vergangenheit wiederholt diese Praxis kritisiert. Grün dazu: „Hosting in Deutschland bleibt damit immer noch die Maßgabe, wenn man sich vor Spionage durch amerikanische Geheimdienste schützen will.“
Unter folgendem Link finden Sie die Dokumente der EU-Kommission zum Privacy Shield.
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