
Bis Oktober 2024 hatten die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist dies nicht rechtzeitig geschehen – der entsprechende Gesetzesentwurf muss noch den Bundestag und Bundesrat passieren.
Was heißt das nun für die betroffenen Unternehmen?
Woran müssen sie sich halten?
Wie können mittelständische IT-Unternehmen reagieren, wenn ihre Kunden aus dem KRITIS-Bereich nach der Umsetzung von NIS2 fragen?
Die Fachgruppen IT-Sicherheit und IT-Recht laden alle ein, offene Fragen zu stellen und in den Austausch zu treten.