Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Allianz für Meinungsfreiheit regt runden Tisch an

Aachen/Berlin 28. April 2017 – Vor gut zwei Wochen brachte eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten mit einer Deklaration für Meinungsfreiheit ihre Sorge um die Auswirkungen des vom Bundeskabinett verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Ausdruck. Heute hat sich das Bündnis zu einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen.

In dem Gespräch warnten die Bündnispartner erneut vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss, der die Ursachen menschenfeindlicher Hetze gänzlich außer Acht lässt und zugleich den offenen Meinungsaustausch im Netz gefährdet. Statt strafrechtliche Prüfungen auf Unternehmen auszulagern und damit die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung voranzutreiben, plädierte die Allianz für eine gesamtgesellschaftliche Lösung, die auf einer sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchung der Phänomene „Hate Speech“ und „Fake News“ beruht.

Aus Sicht des Bündnisses gibt es keinen sachlichen Grund, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nun kurz vor der Bundestagswahl in aller Eile zu verabschieden. Die Vertreter der Allianz regten daher an, baldmöglichst einen runden Tisch einzurichten, an dem Politik, Zivilgesellschaft und Unternehmen gemeinsam daran arbeiten, wirksame und in rechtsstaatlicher Hinsicht unbedenkliche Ansätze zur Bekämpfung von Hassbotschaften und strafbaren Inhalten im Netz zu finden. „Hassreden und Falschmeldungen im Netz müssen wir entschlossen entgegentreten. Allerdings darf Aktionismus vor der Bundestagswahl nun nicht dazu führen, dass ein Gesetz entwickelt wird, welches die Meinungsfreiheit untergräbt“, betont Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi).

BU: Die Bündnispartner der Deklaration fürMeinungsfreiheit trafen sich am Freitag mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Justizministerium in Berlin. Bild: Von Jörg Zägel – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11955333

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

 Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

Andreas Palm Keine Kommentare

BITMi unterstützt Deklaration für die Meinungsfreiheit

Aachen/Berlin 11. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht die aktualisierte Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht als geeignetes Instrument gegen Hassreden und Falschmeldungen im Internet und unterstützt deswegen die „Deklaration für die Meinungsfreiheit“

In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 bringt eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten ihre Sorgen um die Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck. In einer gemeinsamen “Deklaration für die Meinungsfreiheit” warnen sie vor den katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden.

„Die beeindruckende Anzahl von Unterzeichnern der Deklaration ist ein starkes Signal an die Regierung, sich um eine geeignetere Lösung der Probleme Hassrede und Falschmeldungen in sozialen Medien zu bemühen, so BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. Er betont „dass das Problem offensiv angegangen wird ist begrüßenswert, dabei dürfen andere hohe Güter wie die Meinungsfreiheit aber nicht beiseitegedrängt werden.“

Auch die weiteren Unterzeichner sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Sie erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage.

Zu den unterzeichnenden Organisationen zählen:

Amadeu Antonio Stiftung

Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.

Bundesverband Deutsche Startups e.V.

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi)

Chaos Computer Club e. V.

cnetz – Verein für Netzpolitik e. V.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.

Digitale Gesellschaft e. V.

DJV – Deutscher Journalisten-Verband e.V.

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)

Internet Society, German Chapter (ISOC.DE) e.V.

LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik

Open Knowledge Foundation

Reporter ohne Grenzen e. V.

Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.

 

Weitere Unterzeichner sind:

Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Dr. Frederik Ferreau, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität zu Köln

Jörg Heidrich, Rechtsanwalt

Prof. Dr. Jeanette Hofmann, Politikwissenschaftlerin

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Rechtswissenschaftler

Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt

Jan Mönikes, Rechtsanwalt

Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Rechtswissenschaftler

Stephan Schmidt, Rechtsanwalt

Die vollständige Deklaration kann unter http://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/ abgerufen werden.

 

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

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Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

BITMi: Netzwerkdurchsetzungsgesetz kein geeignetes Instrument gegen Hass und Falschmeldungen im Netz

Aachen/Berlin 07. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht die aktualisierte Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht als geeignetes Instrument gegen Hassreden und Falschmeldungen im Internet. Das von der Bundesregierung veröffentlichte Gesetz hat zur Aufgabe, „Hasskriminalität und andere strafbare Äußerungen“ im Internet zu bekämpfen. Dafür sollen Plattformen im Internet verpflichtet werden, auf Beschwerden über offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu reagieren, diese zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Über den Umgang mit Beschwerden und den daraus resultierenden Löschungen ist sehr umfangreich und transparent zu berichten. Löschen Plattformen rechtswidrige Inhalte nicht oder kommen ihren Berichtspflichten nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

„Zunehmende Hassreden und Falschmeldungen sind zwei Erscheinungen in sozialen Medien, denen es entschlossen zu begegnen gilt. Insofern ist ein grundsätzliches Tätigwerden der Regierung begrüßenswert“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. Kritisch sieht er die 24-Stunden-Frist zur Löschung von „offensichtlich rechtswidrigen Inhalten“. „Als Unternehmer lösche ich natürlich im Zweifel lieber einen Inhalt, als dass ich eine hohe Strafzahlung riskiere – gerade wenn ich in 24 Stunden kaum fundiert prüfen kann, was rechtswidrig ist und was nicht. Dadurch wird sich aber eine Lösch-Kultur entwickeln, die im Zweifel eher wirtschaftliche Interessen von Unternehmen, als den Schutz der Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellt“, so Grün.

Der BITMi ist ausdrücklich der Auffassung, dass einer hasserfüllten Debattenkultur, die den Boden des Rechtmäßigen verlässt, entschlossen entgegengetreten werden muss. Die aktuelle Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist dafür aber nicht geeignet, erzwingt sie doch Entscheidungen, die im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit ausfallen werden.

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Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

BITMi begrüßt Ende der Störerhaftung im WLAN

Aachen/Berlin 06. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht den gestrigen Beschluss der Bundesregierung zur erneuten Anpassung des Telemediengesetzes (TMG) positiv. Durch eine Ergänzung des TMG können betroffene Rechteinhaber an geistigem Eigentum von Internetdienstanbietern nur noch fordern, den Zugriff auf bestimmte Seiten zu sperren, wenn dadurch ihr Recht am geistigen Eigentum verletzt wird. Der Anbieter eines Internetdienstes kann aber nicht mehr abgemahnt oder auf Unterlassung verklagt werden, wenn er nur einfacher Anbieter eines Netzzugangs ist und hat damit auch nicht mit der Gefahr von enormen Verfahrenskosten zu leben.

„Deutschland ist im Bereich digitaler Vernetzung durch WLAN bisher weit hinter seinen Möglichkeiten geblieben. Der Schutz vor Schadensersatzklagen und Abmahnung, den Anbieter öffentlicher Internetdienste jetzt erhalten, hilft dieser Entwicklung entgegenzusteuern“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi. Natürlich birgt die Neufassung des §7 TMG das Risiko, dass ohne richterliche Überprüfung einzelne Netzsperren eingerichtet werden- die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie die Subsidiaritätsbedingung der Regelung lassen aber hoffen, dass es nicht zum Missbrauch dieses Instruments kommt. „Natürlich müssen geistige Eigentumsrechte auch im Internet weiterhin geschützt werden, bisher waren die Anbieter von Internetdiensten aber die falschen Adressaten von Unterlassungsklagen und Abmahnungen“, betonte Grün und ergänzte „Jetzt wurde die Möglichkeit geschaffen, endlich flächendeckend freie WLAN Dienste anzubieten.“

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

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Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Digitaler Mittelstand 2020 – Vision für den digitalen Standort Deutschland

  • Empfehlungen zur Bundestagswahl 2017
  • IT-Mittelstand befähigt als Schrittmacher der Digitalisierung den Anwender-Mittelstand
  • BITMi fordert Digitalministerium zur konsequenten Digitalisierung
  • BITMi Young IT Initiative bringt Gründer und Mittelstand zusammen

Hannover, 22. März 2017 – Seit Jahren ist die Digitalisierung das beherrschende Thema der deutschen Wirtschaft. Fortschritt und Innovation werden von IT getrieben wie noch nie. Um die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand Deutschlands zu sichern, ist es deshalb unerlässlich, den digitalen Standort Deutschland zu stärken, die Rahmenbedingungen für freie, mittelständische Digital-Geschäftsmodelle zu verbessern und in den Wachstumsfeldern der Zukunft Impulse zu setzen. Dies sind die drei zentralen Handlungsfelder, welche der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) in seinem Positionspapier „Digitaler Mittelstand 2020“ auch als Empfehlungen zur Bundestagswahl 2017 identifiziert.

Wie keine andere lebt die deutsche Wirtschaft von ihrem vielfältigen und kreativen Mittelstand. Möchte man Deutschland als digitalen Standort stärken, muss man auf den Mittelstand schauen. Damit dieser nicht nur digital optimiert, sondern eine echte digitale Transformation mit neuen Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodellen vollzieht, müssen umfangreiche Möglichkeiten zur Vernetzung und Beratung geschaffen werden. „Regionale und fachliche Kompetenzzentren für den Mittelstand sollten deshalb weiter stark gefördert werden“, fordert BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Daneben kommt aber auch dem IT-Mittelstand die wichtige Rolle als Schrittmacher der Digitalisierung zu. Er stellt nicht nur die meisten IT-Arbeitsplätze und IT-Innovationen in Deutschland, sondern kann in einer Doppelrolle auch Multiplikator der Digitalisierung bei seinen Kunden, dem Anwender-Mittelstand, sein. Der IT-Mittelstand muss endlich als eigenständige Wirtschafts- und Innovationskraft erkannt und gefördert werden.“. „Mit seinen Lösungen Made in Germany hilft er dem Anwender-Mittelstand, sich selbst zu digitalisieren“, ergänzt Martin Hubschneider, Vizepräsident des BITMi. Diese Einschätzung teilt auch der IT-Mittelstand selbst: Im zur CeBIT veröffentlichten IT-Mittelstandsbarometer 2017 des BITMi stimmten über 80 % der Befragten zu, dass das Bewusstsein für die Potenziale datengetriebener Geschäftsmodelle im Anwender-Mittelstand gestärkt werden muss und sehen dort auch ihr eigenes Engagement gefragt.

Bildung und Infrastruktur für ein digitales Deutschland

Um einen digitalen Standort Deutschland überhaupt erst zu ermöglichen, muss in digitale Infrastruktur und digitale Bildung investiert werden. „Die Erschließung auch ländlicher Räume mit Breitbandinternet ist dafür ein wichtiger Schritt, denn hier sitzt oftmals der Mittelstand. Der Bund muss deshalb erheblich in den Ausbau des Glasfasernetzes investieren“, fordert Hubschneider. Neben einer funktionierenden Infrastruktur ist die nötige digitale Kompetenz für einen starken Digitalstandort Deutschland entscheidend. „Wir setzen uns dafür ein, dass es schon in der Grundschule das Fach Digitalkunde gibt. Hier kann der Grundstein für ein tiefes Verständnis digitaler Technologien und Programmierung gelegt und ein Bewusstsein für einen sensiblen Umgang mit Daten geschaffen werden“, erklärt Grün.

Mit Digitalministerium die richtigen Rahmenbedingungen schaffen

Um die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft voran zu treiben, muss die Politik in Deutschland die Rahmenbedingungen anpassen. In einem ersten Schritt fordert der BITMi deshalb die Einrichtung eines Digitalministeriums. „Entscheidungskompetenzen der Netz- und Digitalpolitik sind in den Ressorts von gleich fünf Ministerien untergebracht. Dadurch entsteht ein hoher Koordinationsaufwand, langsame Entscheidungen und Streitigkeiten um die Zuständigkeiten der jeweiligen Ministerien. Bei einem so zentralen Zukunftsthema können wir uns das nicht erlauben“, mahnt der BITMi Präsident. Daneben fordert der BITMi die Erarbeitung verschiedener rechtlicher Rahmenbedingungen und Regulierungen, wie ein einheitliches europäisches Vertragsrecht, einen freien Markt für nicht-personenbezogene Daten und eine mittelstandsgerechte Standardisierungspolitik für Interoperabilität und offene Schnittstellen. Diese zentralen Themen spiegeln sich auch im BITMi-Netzwerk wider: Über 80 Prozent sprechen sich im IT-Mittelstandsbarometer für offene Standards aus, über die Hälfte befürworten die Einführung eines europäischen Vertragsrechts und die Ermöglichung einer Nutzung nicht-personenbezogener Daten durch Hersteller und Nutzer.

Auch im Kapitalzugang sieht der BITMi großen Nachholbedarf. „Für IT-Mittelständler ist es angesichts der hohen Dynamik der Branche eine besondere Herausforderung, neue Geschäftsmodelle zu finanzieren. Zusätzlich konkurrieren sie auf dem internationalen Markt mit IT-Konzernen, die auf ihren Gewinn mitunter unter einem Prozent Steuern zahlen“ beschreibt BITMi Vizepräsident Hubschneider die Lage. Deshalb setzt der BITMi sich für ein Gesetz zur Förderung des Venture-Capital Standorts Deutschland ein und fordert darüber hinaus die Europäische Union auf, Steuerschlupflöcher zu schließen, die einen wirklichen Wettbewerb des digitalen Mittelstands mit Konzernen verhindern.

Die Digitalisierung bringt immer neue Entwicklungen hervor. Jetzt gilt es, die entscheidenden Wachstumsfelder zu identifizieren und das Potenzial eigener Geschäftsmodelle in diesem Bereich zu erkennen. Zentrale Wachstumsfelder der Zukunft mit Bedeutung für den IT-Mittelstand sind nach Einschätzung des BITMi unter anderem Big Data, Cloud, Industrie 4.0 sowie Künstliche Intelligenz. Um das Wachstum in diesen Technologiefeldern zu fördern, braucht es die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem ist ein reger Austausch mit konkreten Best Practices sehr wichtig, um auch den Mittelstand zur Teilhabe an den digitalen Technologien zu befähigen. Kompetenzzentren und Netzwerke wie das des BITMi können hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Start der Initiative Young IT – Gründer im BITMi

Den Vernetzungsgedanken stellt der BITMi auch weiterhin ins Zentrum seiner Arbeit, um kleine und mittelständische IT-Unternehmen zu unterstützen. Schon immer waren auch junge Gründer ein wertvoller Teil des BITMi Netzwerks. „In Zukunft möchten wir die Vernetzung zwischen jungen Gründern und gestandenem Mittelstand noch mehr stärken“ erklärt BITMi Vizepräsidentin Andera Gadeib. „Wir möchten IT-Gründer im B2B-Umfeld unterstützen, die nachhaltig das eigene Unternehmen entwickeln wollen. Bei uns werden sie Teil des bundesweiten Netzwerks, können so die Sichtbarkeit gegenüber potenziellen Kunden steigern und als junges IT-Unternehmen auf die Erfahrung etablierter IT-Mittelständler zurückgreifen.“ Mit gut vernetzten Gründern und IT-Mittelständlern startet der BITMi so in seine Vision des Digitalen Mittelstand 2020.

 

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

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BITMi begrüßt Empfehlung zur Neuordnung der IT-Berufe

  • Bundesinstitut für Berufsbildung empfiehlt Neuordnung der IT-Berufe
  • BITMi unterstützt Untersuchung im Beirat
  • Weiterbildung und Anrechnung der Ausbildung an Hochschulen muss vorangetrieben werden

Aachen, 16. Februar 2017 – Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat die Ergebnisse seiner Voruntersuchung zu den IT-Berufen veröffentlicht und empfiehlt darin eine Neuordnung der IT-Berufe. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hatte die Untersuchung mit angestoßen und das Projekt im Beirat aktiv unterstützt. Die abschließende Empfehlung einer Neuordnung trifft im BITMi auf Zustimmung: „Im IT-Mittelstand werden 85% aller IT-Berufe ausgebildet, daher unterstützen wir die Neuordnung der vor 20 Jahren entworfenen IT-Berufe mit Nachdruck“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün.

Zu den Ergebnissen des Abschlussberichts des BiBB gehört unter anderem die Empfehlung, besonders IT-Sicherheit in allen IT-Ausbildungsberufen stärker zu berücksichtigen, sowie relevante Digitalisierungsthemen wie Virtualisierung, Cloud-Computing, Big Data, Mobile Computing, Mobile Devices als neue Inhalte aufzunehmen. Zur Umsetzung empfiehlt das Projektteam, Wahlmodule einzuführen, da sich so die unterschiedlichen Anforderungen an IT-Fachkräfte in verschiedenen Wirtschaftszweigen am besten berücksichtigen ließen. Ein weiterer positiver Aspekt der Wahlqualifikation sei ein möglicher Anschluss zur Hochschule oder Weiterbildung, wo diese Zusatzqualifikationen Anrechnung finden könnten.

„Die Durchlässigkeit bei der Weiterbildung von IT-Fachkräften ist für den BITMi schon lange ein Kernthema“, betont Oliver Grün. „Es müssen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass Qualifikationen aus der Ausbildung auch in einem Studium berücksichtigt werden. So könnten beispielweise Fachinformatiker berufsbegleitend einen Studienabschluss erhalten, ohne Zeit auf Wiederholung bekannter Inhalte zu verschwenden. Gerade für mittelständische Unternehmen mit einer knappen Personaldecke ist das eine wichtige Möglichkeit, dem Fachkräftemangel und den Herausforderungen der digitalen Transformation zu begegnen.“ Die Studie bekräftigt den Aspekt: So genieße die berufliche Weiterbildung einen hohen Stellenwert bei den IT-Fachkräften und den Personalverantwortlichen. Im Gegensatz dazu sei das tatsächliche Weiterbildungsverhalten der IT-Fachkräfte aber ausbaufähig.

Das BiBB hat die Untersuchung im Auftrag des Wirtschafts- und des Bildungsministeriums durchgeführt. Hier können Sie den vollständigen Abschlussbericht herunterladen.

Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

EU Papier zu Datenökonomie folgt Einschätzung des digitalen Mittelstands

Aachen/Brüssel 07. Februar 2017 – Die Europäische Kommission verabschiedete im Januar im Rahmen ihrer Digitalen Binnenmarktstrategie ein Papier zum „Aufbau einer europäischen Datenökonomie“. Die Initiative zielt auf die Zukunft der Datenökonomie ab und beschreibt regulatorische Bedingungen zu Datenzugang und -transfer, Datenübertragbarkeit sowie Haftung von nicht-personenbezogenen, maschinengenerierten Daten.

Die Kommission betont, dass es erlaubt sein muss, mit nicht-personenbezogenen, maschinengenerierten Daten zu handeln. Denn so kann das Wachstum innovativer Geschäftsmodelle florieren, Mittelständler und Startups neue Ideen generieren und eine faire Chance im Wettbewerb erhalten. So fordert die Kommission auch eine Abkehr von der Datensparsamkeit. Es sollen beispielsweise alle, den Datenverkehr einschränkenden, nationalen Regelungen, die nicht dem Schutz von persönlichen Daten dienen, in Zukunft abgeschafft werden. Daneben soll bei der Schaffung neuer Regelungen immer das Prinzip des freien Datenverkehrs beachtet werden.

„Die Kommission hat die Probleme erkannt, die auch wir schon angesprochen haben: Der aktuelle Rechtsrahmen beinhaltet keine eindeutige Regelung dazu, von wem und wie maschinengenerierte, nicht-personenbezogene Daten genutzt werden dürfen. Diese Regeln werden aktuell in Verträgen oder AGB zwischen den einzelnen Parteien ausgehandelt. Dabei wird die Seite mit weniger Verhandlungsmacht häufig von der Nutzung der Daten ausgeschlossen.“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) und der europäischen IT-Mittelstandsallianz DIGITAL SME.

Bereits in 2016 hatten der Bundesverband IT-Mittelstand und DIGITAL SME in ihrem Positionspapier klare Regeln gefordert, die die Entstehung eines offenen Markts zur Datennutzung erlauben, in dem Hersteller und Nutzer datenproduzierender Maschinen beide Zugang zur Nutzung der Daten erhalten.

Das Papier der Kommission wird von einem Arbeitspapier begleitet, welches eine verständliche Analyse der ökonomischen und rechtlichen Probleme liefert. Dieses Dokument bezieht sich explizit auf das Positionspapier des BITMi und DIGITAL SME, welches erklärt, warum eine einseitige, über AGB geregelte Datennutzung vermieden werden sollte.


Über die European DIGITAL SME Alliance:

Die European DIGITAL SME Alliance a.i.s.b.l. vertritt rund 20.000 kleine und mittelständische IT-Unternehmen europaweit und ist damit das größte Netzwerk kleiner und mittelständischer IT-Unternehmen in Europa. Der BITMi ist Mitglied der European DIGITAL SME Alliance.

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

 

 

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BITMi Präsident Oliver Grün in Beirat Digitale Wirtschaft NRW berufen

  • Expertise des IT-Mittelstands als Enabler der Digitalisierung der Wirtschaft ist gefragt
  • Heute konstituierende Sitzung des NRW Beirates
  • Redaktion Politik & Kommunikation setzt Grün auf die Liste der wichtigsten Akteure der Digitalisierung in Deutschland

Aachen/Düsseldorf 19. Januar 2017 – Der Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) Dr. Oliver Grün wurde von NRW Wirtschaftsminister Garrelt Duin in den Beirat Digitale Wirtschaft NRW ( http://www.digitalewirtschaft.nrw.de/) berufen. Der Beirat konstituiert sich heute in einer ersten Sitzung in Düsseldorf unter Teilnahme von Grün und wird sich mit den Rahmenbedingungen der Digitalen Wirtschaft beschäftigen und diese branchenorientiert verbessern.

„Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe und fühle mich geehrt, die mittelständischen Digitalinteressen bei der Landesregierung vertreten zu dürfen“, so Grün zu seiner Berufung. „Um eine erfolgreiche digitale Transformation in NRW zügig voran zu treiben, müssen wir nun mit vereinten Kräften zusammenarbeiten. Der digitale Mittelstand kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Der Beirat bildet sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Konzern, KMU, Startups, Venture Capital, Wissenschaft sowie Multiplikatoren aus Vereinen und Verbänden. Deren Mitglieder werden sich über die Herausforderungen und Chancen des digitalen Wandels für die nordrhein-westfälische Wirtschaft austauschen. Zudem sollen die Schnittstellen zwischen Industrie, KMU, Startups, Finanzwelt und Universitäten verbessert und das Förderinstrumentarium weiterentwickelt werden.

Die Berufung von Grün erfolgt für eine Beiratsperiode von 12 Monaten. In diesem Zeitraum sind insgesamt drei Sitzungen des Beirats des Landes NRW vorgesehen.

Die Expertise des IT-Mittelstands als Enabler der Digitalisierung der Wirtschaft ist auch bundesweit gefragt. So wurde Grün von der Redaktion Politik & Kommunikation letzten Monat auch auf die Liste der rund 100 wichtigsten Akteure der Digitalisierung in Deutschland gesetzt (http://bit.ly/2hQ0LMB).

Foto: Der Beirat Digitale Wirtschaft NRW tagt in einer neuer Zusammensetzung. Foto: MWEIMH NRW/Roberto Pfeil

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

 Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

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BITMi fordert: Datenökonomie braucht offenen Markt

Bundesverband IT-Mittelstand veröffentlicht Positionspapier zur Datenökonomie

Aachen/Berlin 12. Dezember 2016 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) fordert in seinem aktuellen Positionspapier zur Datenökonomie eine klare Regelung für die Nutzung nicht-personenbezogener Daten sowie die Förderung eines offenen Markts für diese Daten. Das Internet der Dinge mit seinen datenproduzierenden und vernetzten Maschinen ist längst Teil des Alltags. Fertigungsroboter aus der Autofabrik, Kraftfahrzeuge oder Waschmaschinen im Verbraucherhaushalt generieren große Mengen an nicht-personenbezogenen Daten und bilden das Zentrum neuer Geschäftsmodelle.

Aktuell gibt es für die Nutzung dieser nicht-personenbezogenen Daten keine eindeutige rechtliche Regelung. Es lassen sich sowohl für die Hersteller dieser Maschinen als auch für deren Nutzer Rechte an den Daten ableiten. Diese Regelungslücke führt dazu, dass die Datennutzungsrechte meist in den AGB bestimmt werden und somit vornehmlich die stärkere Verhandlungsposition festlegt, wer die Daten nutzen darf. „Diese rechtliche Lücke benachteiligt vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die in solchen Verhandlungen die schwächere Verhandlungsposition innehaben. Damit werden sie von der wirtschaftlichen Nutzung der Daten und einer Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle ausgeschlossen“ warnt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi.

Der BITMi fordert deshalb, die Entstehung eines offenen Markts für datenbezogene Geschäftsmodelle mit eindeutigen Regelungen zu sichern. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass sowohl die Hersteller von datenproduzierenden Maschinen sowie die Nutzer solcher Maschinen beide ein Recht zur Nutzung der Daten bekommen. Zudem sollen Klauseln in AGB, die eine einseitige, ausschließliche Datennutzung durch einen der Vertragspartner festschreiben, für unwirksam erklärt werden. Hierdurch soll aber nicht das Prinzip der Vertragsfreiheit ausgehöhlt werden. Darüber hinaus müssen die Schnittstellen aller Hersteller von datenproduzierenden Maschinen offen dokumentiert werden, um die tatsächliche Möglichkeit der Datennutzung zu ermöglichen, sofern man das Recht und die Möglichkeit der Entschlüsselung dieser Daten besitzt. „Die Verpflichtung zur Offenlegung der Schnittstellen wird einen Innovationsimpuls in den Markt bringen“, ist sich Grün sicher.

Im Mai dieses Jahres ist mit der Datenschutz-Grundverordnung europaweit eine Regelung für personenbezogene Daten verabschiedet worden, die 2018 in Kraft tritt. Das Konzept des BITMi zu nicht-personenbezogenen Daten bezieht sich auf alle Daten, die bei ihrer Erhebung nicht Art.4.1 der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen, also keine personenbezogenen Merkmale enthalten oder i.S.v. Art. 4.5 der Datenschutz-Grundverordnung pseudonymisiert sind.

Das Positionspapier des BITMi zur Datenökonomie steht hier zum Download zur Verfügung.

 

BU: Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi und der europäischen IT-Mittelstandsallianz European DIGITAL SME Alliance (ganz rechts), stellt das Konzept dem EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (2.v.l.) vor.

 

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Digitale Qualifikationen: Europäische IT-Mittelstandsallianz verspricht Ausbildung von 5.000 IT Fachkräften bis 2019

Aachen/Brüssel 02. Dezember 2016 – Gestern startete die European DIGITAL SME Alliance mit #DigitalSME4skills eine neue ambitionierte Initiative zur Förderung digitaler Qualifikationen. Die europäische IT-Mittelstandsallianz sagt darin zu, dass kleine und mittelständische IT-Unternehmen 5.000 IT-Fachkräfte bis zum Jahr 2019 ausbilden werden.

Dr. Oliver Grün, Präsident der DIGITAL SME und des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) präsentierte diese Zusage gestern in Brüssel, in Gegenwart der EU-Kommissare Günther Oettinger und Andrus Ansip sowie dem stellvertretenden Ministerpräsidenten von Belgien, Alexander De Croo. Anlass ist der Start der Digital Skills and Jobs Coalition, einer Partnerschaft der Europäischen Kommission, die den Mangel digitaler Qualifikationen in Europa beheben soll.

Digitale KMU, die sich der Kampagne #DigitalSME4skills anschließen, werden die IT-Fachkräfte durch Praxis-fokussierte Programme, wie der klassischen Ausbildung oder Praktika, ausbilden. Zielgruppe dieser Kampagne sind hauptsächlich Schüler, Studenten und Berufsanfänger. Sie richtet sich aber auch an am Arbeitsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen wie Arbeitslose, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderung. In den nächsten 2 Jahren möchte die Initiative so 5.000 IT-Fachkräfte schulen.

„In Europa gibt es tausende digitale KMU, welche die wahre Triebfeder unserer digitalen Wirtschaft sind. Sie spielen eine Schlüsselrolle in der digitalen Transformation der Europäischen Industrie. Wir glauben, dass Qualifikationen nicht nur für die IT-Branche, sondern für die Zukunft aller IT-nutzenden Branchen entscheidend sind. Digitale KMU wollen zur Vermehrung und Verbesserung von IT-Fachkräften beitragen“, erklärte Grün.

Der BITMi wird auf nationaler Ebene für die Umsetzung der Zusage arbeiten und die Initiative #DigitalSME4skills vorantreiben.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Kampagne #DigitalSME4skills.

 

BU: BITMi Präsident Dr. Oliver Grün mit EU Kommissar Günther Oettinger

Über die European DIGITAL SME Alliance:

Die European DIGITAL SME Alliance a.i.s.b.l. vertritt rund 20.000 IT-KMUs europaweit und ist damit das größte Netzwerk kleiner und mittelständischer IT-Unternehmen in Europa. Der BITMi ist Mitglied der European DIGITAL SME Alliance.

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

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