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Der BITMi begrüßt Open Data Gesetz

Aachen/Berlin 19. Mai 2017 – Gestern hat der Bundestag das so genannte Open Data Gesetz verabschiedet und damit einen Teil der Digitalen Agenda 2014-2017 umgesetzt. Durch dieses Gesetz sollen Daten, die durch öffentliche Verwaltungen erhoben werden, frei zugänglich sein. Auf dem nationalen Metadatenportal „GovData“ werden die Daten in maschinenlesbaren Formaten kostenlos bereitgestellt.

Das Open-Data Gesetz begründet keinen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe oder Nutzung der durch die Verwaltung erhobenen Daten. Entsprechend der Gesetzgebungskompetenz des Bundestages ist es auch nur für Behörden der Bundesverwaltung wirksam. Die Behörden der Länder können dennoch Ihre Daten auch über „GovData“ zur Verfügung stellen.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hofft, dass die Verwaltungen möglichst aktiv und umfangreich ihre Daten zur Verfügung stellen und auch die Länder sich entsprechend stark beteiligen. BITMi Präsident Dr. Oliver Grün freut sich über die Verabschiedung des Gesetztes: „Bei der erhofften Umsetzung des Gesetzes werden die Chancen für viele neue und innovative Geschäftsmodelle geschaffen. Die Bundesregierung hat erkannt, dass Daten eine Grundlage für die Wirtschaft der Zukunft sind und macht hier einen Schritt in die richtige Richtung. Nun hoffen wir, dass die Länder sich flächendeckend für ähnliche Reglungen stark machen und die Behörden sich aktiv beteiligen.“

Viele mittelständische Unternehmen in Deutschland sind auf Daten angewiesen und benötigen diese als Grundlage ihrer Geschäftsmodelle. Der BITMi unterstützt daher ausdrücklich den Kulturwandel hin zu „Open-by-Default“, der in deutschen Behörden mit dieser Reglung eingeführt werden soll.

Lesen Sie mehr über die Positionen des BITMi zur Datenökonomie.

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

 Hauptstadtbüro: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Tel.: 030/226 05 005, Fax: 030 /226 05 007

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Breites Bündnis wendet sich mit Appell an Fraktionen, Rechtsausschuss und EU-Kommission

Aachen/Berlin 18. Mai 2017 – Vor gut zwei Wochen brachte eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten mit einer Deklaration für Meinungsfreiheit (https://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de) ihre Sorge um die Auswirkungen des vom Bundeskabinett verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Ausdruck.

Am Freitag dieser Woche wird der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten. Aus diesem Anlass hat sich die Allianz für Meinungsfreiheit heute schriftlich an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie an den Vizepräsidenten der EU-Kommission gewandt.

In den Schreiben warnen die Bündnispartner erneut vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss, der die Ursachen strafbarer, menschenfeindlicher Hetze gänzlich außer Acht lässt und zugleich den offenen Meinungsaustausch im Netz gefährdet. „Hetze im Internet ist ein Problem, welches aus unserer Gesellschaft heraus entsteht. Deshalb ist es wichtig, möglichst viele Akteure mit einzubeziehen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die sich auch mit den Ursachen von Hassreden und Falschmeldungen befasst“, betont Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). Neben der Auslagerung strafrechtlicher Prüfungen auf Unternehmen bemängelt die Allianz des Weiteren auch die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem EU- und dem Verfassungsrecht.

Abschließend appellieren die Bündnispartner an die Parlamentarier, das Gesetzesvorhaben kritisch zu überdenken. Zugleich plädieren sie für eine gesamtgesellschaftliche Lösung, die von Zivilgesellschaft, Internetwirtschaft und Politik in einem strukturierten Prozess gemeinsam erarbeitet wird.

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

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BITMi lädt zur Diskussion: Meine Daten, deine Daten, unsere Daten?

Dateneigentum als politisches Erfolgsrezept für Startups und den deutschen Mittelstand

  • BITMi fordert offenen Datenmarkt für konkurrenzfähigen Mittelstand
  • Datenschutzgrundverordnung als Chance für deutschen Mittelstand
  • BITMi und Berliner Datenschutzrunde diskutieren mit Dirk Wiese, Staatssekretär beim BMWi, Thomas Jarzombek, CDU Sprecher Digitale Agenda und Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter

Aachen/Berlin 09. Mai 2017 – Ende April hatte die Verbraucherschutzzentrale NRW einige führende Hersteller von Wearables wie Fitnessarmbändern und Smartwatches wegen Datenschutzmängeln abgemahnt. Diese verschickten oftmals Daten an Dritte, bevor den Nutzungsbestimmungen zugestimmt wurde oder waren nicht vor ungewollter Standortverfolgung geschützt.

Der aktuelle Anlass zeigt: Menschen und Maschinen generieren heute so viele Daten wie nie, tauschen sie aus und vernetzen sich im Internet der Dinge. Der Streit um die Frage, wem diese Daten gehören, läuft derweil noch. Während bei den personenbezogenen Daten der Fokus auf dem Datenschutz liegt, fechten Unternehmensvertreter die Rechte über nicht-personenbezogene Daten aktuell noch von Fall zu Fall aus. „Datenschutz ist ohne Frage wichtig. Als Verbraucher muss ich wissen, was mit meinen Daten geschieht. Diese Vorsicht darf aber nicht verhindern, dass anonymisierte Daten genutzt werden können, um datengetriebene Innovationen zu ermöglichen“, mahnt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand. „Für den IT-Mittelstand ist es wichtig, dass europaweit Regelungen getroffen werden, die auch mittelständischen Unternehmen eine Chance geben im internationalen Wettbewerb. Nur so können wir unsere digitale Souveränität gegenüber der Konkurrenz aus Amerika zurückgewinnen.“

Am 17. Mai um 18 Uhr lädt der Bundesverband IT-Mittelstand www.bitmi.de und die Berliner Datenschutzrunde berliner-datenschutzrunde.de in Berlin dazu ein, mit Politikern und Experten über die Herausforderungen des Dateneigentums zu diskutieren. Bereits mit Blick auf das regulative Umfeld soll es nicht zuletzt darum gehen, wie EU-Datenschutzgrundverordnung und Regelungen zur einheitlichen Datenökonomie so gestaltet werden können, dass kleine und mittlere Unternehmen international konkurrenzfähig bleiben können.

Alle Interessenten sind herzlich zur Diskussion eingeladen.

Wann: 17. Mai, 18 Uhr

Wo: Telefónica BASECAMP, Mittelstraße 51 – 53, 10117 Berlin- Mitte

Um Anmeldung unter event@berliner-datenschutzrunde.de wird gebeten.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.

Lesen Sie mehr über die Positionen des BITMi zur Datenökonomie.

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.500 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Weitere Informationen: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Pascalstraße 6, 52076 Aachen, kontakt@bitmi.de, Tel.: 0241/1 89 05 58, Fax: 0241/1 89 05 55, Internet: www.bitmi.de

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Lisa Ehrentraut Keine Kommentare

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Allianz für Meinungsfreiheit regt runden Tisch an

Aachen/Berlin 28. April 2017 – Vor gut zwei Wochen brachte eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten mit einer Deklaration für Meinungsfreiheit ihre Sorge um die Auswirkungen des vom Bundeskabinett verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Ausdruck. Heute hat sich das Bündnis zu einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen.

In dem Gespräch warnten die Bündnispartner erneut vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss, der die Ursachen menschenfeindlicher Hetze gänzlich außer Acht lässt und zugleich den offenen Meinungsaustausch im Netz gefährdet. Statt strafrechtliche Prüfungen auf Unternehmen auszulagern und damit die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung voranzutreiben, plädierte die Allianz für eine gesamtgesellschaftliche Lösung, die auf einer sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchung der Phänomene „Hate Speech“ und „Fake News“ beruht.

Aus Sicht des Bündnisses gibt es keinen sachlichen Grund, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nun kurz vor der Bundestagswahl in aller Eile zu verabschieden. Die Vertreter der Allianz regten daher an, baldmöglichst einen runden Tisch einzurichten, an dem Politik, Zivilgesellschaft und Unternehmen gemeinsam daran arbeiten, wirksame und in rechtsstaatlicher Hinsicht unbedenkliche Ansätze zur Bekämpfung von Hassbotschaften und strafbaren Inhalten im Netz zu finden. „Hassreden und Falschmeldungen im Netz müssen wir entschlossen entgegentreten. Allerdings darf Aktionismus vor der Bundestagswahl nun nicht dazu führen, dass ein Gesetz entwickelt wird, welches die Meinungsfreiheit untergräbt“, betont Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi).

BU: Die Bündnispartner der Deklaration fürMeinungsfreiheit trafen sich am Freitag mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Justizministerium in Berlin. Bild: Von Jörg Zägel – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11955333

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

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Andreas Palm Keine Kommentare

BITMi unterstützt Deklaration für die Meinungsfreiheit

Aachen/Berlin 11. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht die aktualisierte Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht als geeignetes Instrument gegen Hassreden und Falschmeldungen im Internet und unterstützt deswegen die „Deklaration für die Meinungsfreiheit“

In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 bringt eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten ihre Sorgen um die Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck. In einer gemeinsamen “Deklaration für die Meinungsfreiheit” warnen sie vor den katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden.

„Die beeindruckende Anzahl von Unterzeichnern der Deklaration ist ein starkes Signal an die Regierung, sich um eine geeignetere Lösung der Probleme Hassrede und Falschmeldungen in sozialen Medien zu bemühen, so BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. Er betont „dass das Problem offensiv angegangen wird ist begrüßenswert, dabei dürfen andere hohe Güter wie die Meinungsfreiheit aber nicht beiseitegedrängt werden.“

Auch die weiteren Unterzeichner sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Sie erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage.

Zu den unterzeichnenden Organisationen zählen:

Amadeu Antonio Stiftung

Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.

Bundesverband Deutsche Startups e.V.

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi)

Chaos Computer Club e. V.

cnetz – Verein für Netzpolitik e. V.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.

Digitale Gesellschaft e. V.

DJV – Deutscher Journalisten-Verband e.V.

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)

Internet Society, German Chapter (ISOC.DE) e.V.

LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik

Open Knowledge Foundation

Reporter ohne Grenzen e. V.

Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.

 

Weitere Unterzeichner sind:

Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Dr. Frederik Ferreau, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität zu Köln

Jörg Heidrich, Rechtsanwalt

Prof. Dr. Jeanette Hofmann, Politikwissenschaftlerin

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Rechtswissenschaftler

Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt

Jan Mönikes, Rechtsanwalt

Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Rechtswissenschaftler

Stephan Schmidt, Rechtsanwalt

Die vollständige Deklaration kann unter http://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/ abgerufen werden.

 

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

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BITMi: Netzwerkdurchsetzungsgesetz kein geeignetes Instrument gegen Hass und Falschmeldungen im Netz

Aachen/Berlin 07. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht die aktualisierte Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht als geeignetes Instrument gegen Hassreden und Falschmeldungen im Internet. Das von der Bundesregierung veröffentlichte Gesetz hat zur Aufgabe, „Hasskriminalität und andere strafbare Äußerungen“ im Internet zu bekämpfen. Dafür sollen Plattformen im Internet verpflichtet werden, auf Beschwerden über offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu reagieren, diese zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Über den Umgang mit Beschwerden und den daraus resultierenden Löschungen ist sehr umfangreich und transparent zu berichten. Löschen Plattformen rechtswidrige Inhalte nicht oder kommen ihren Berichtspflichten nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

„Zunehmende Hassreden und Falschmeldungen sind zwei Erscheinungen in sozialen Medien, denen es entschlossen zu begegnen gilt. Insofern ist ein grundsätzliches Tätigwerden der Regierung begrüßenswert“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. Kritisch sieht er die 24-Stunden-Frist zur Löschung von „offensichtlich rechtswidrigen Inhalten“. „Als Unternehmer lösche ich natürlich im Zweifel lieber einen Inhalt, als dass ich eine hohe Strafzahlung riskiere – gerade wenn ich in 24 Stunden kaum fundiert prüfen kann, was rechtswidrig ist und was nicht. Dadurch wird sich aber eine Lösch-Kultur entwickeln, die im Zweifel eher wirtschaftliche Interessen von Unternehmen, als den Schutz der Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellt“, so Grün.

Der BITMi ist ausdrücklich der Auffassung, dass einer hasserfüllten Debattenkultur, die den Boden des Rechtmäßigen verlässt, entschlossen entgegengetreten werden muss. Die aktuelle Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist dafür aber nicht geeignet, erzwingt sie doch Entscheidungen, die im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit ausfallen werden.

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BITMi begrüßt Ende der Störerhaftung im WLAN

Aachen/Berlin 06. April 2017 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht den gestrigen Beschluss der Bundesregierung zur erneuten Anpassung des Telemediengesetzes (TMG) positiv. Durch eine Ergänzung des TMG können betroffene Rechteinhaber an geistigem Eigentum von Internetdienstanbietern nur noch fordern, den Zugriff auf bestimmte Seiten zu sperren, wenn dadurch ihr Recht am geistigen Eigentum verletzt wird. Der Anbieter eines Internetdienstes kann aber nicht mehr abgemahnt oder auf Unterlassung verklagt werden, wenn er nur einfacher Anbieter eines Netzzugangs ist und hat damit auch nicht mit der Gefahr von enormen Verfahrenskosten zu leben.

„Deutschland ist im Bereich digitaler Vernetzung durch WLAN bisher weit hinter seinen Möglichkeiten geblieben. Der Schutz vor Schadensersatzklagen und Abmahnung, den Anbieter öffentlicher Internetdienste jetzt erhalten, hilft dieser Entwicklung entgegenzusteuern“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi. Natürlich birgt die Neufassung des §7 TMG das Risiko, dass ohne richterliche Überprüfung einzelne Netzsperren eingerichtet werden- die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie die Subsidiaritätsbedingung der Regelung lassen aber hoffen, dass es nicht zum Missbrauch dieses Instruments kommt. „Natürlich müssen geistige Eigentumsrechte auch im Internet weiterhin geschützt werden, bisher waren die Anbieter von Internetdiensten aber die falschen Adressaten von Unterlassungsklagen und Abmahnungen“, betonte Grün und ergänzte „Jetzt wurde die Möglichkeit geschaffen, endlich flächendeckend freie WLAN Dienste anzubieten.“

Über den Bundesverband IT-Mittelstand:

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Digitaler Mittelstand 2020 – Vision für den digitalen Standort Deutschland

  • Empfehlungen zur Bundestagswahl 2017
  • IT-Mittelstand befähigt als Schrittmacher der Digitalisierung den Anwender-Mittelstand
  • BITMi fordert Digitalministerium zur konsequenten Digitalisierung
  • BITMi Young IT Initiative bringt Gründer und Mittelstand zusammen

Hannover, 22. März 2017 – Seit Jahren ist die Digitalisierung das beherrschende Thema der deutschen Wirtschaft. Fortschritt und Innovation werden von IT getrieben wie noch nie. Um die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand Deutschlands zu sichern, ist es deshalb unerlässlich, den digitalen Standort Deutschland zu stärken, die Rahmenbedingungen für freie, mittelständische Digital-Geschäftsmodelle zu verbessern und in den Wachstumsfeldern der Zukunft Impulse zu setzen. Dies sind die drei zentralen Handlungsfelder, welche der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) in seinem Positionspapier „Digitaler Mittelstand 2020“ auch als Empfehlungen zur Bundestagswahl 2017 identifiziert.

Wie keine andere lebt die deutsche Wirtschaft von ihrem vielfältigen und kreativen Mittelstand. Möchte man Deutschland als digitalen Standort stärken, muss man auf den Mittelstand schauen. Damit dieser nicht nur digital optimiert, sondern eine echte digitale Transformation mit neuen Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodellen vollzieht, müssen umfangreiche Möglichkeiten zur Vernetzung und Beratung geschaffen werden. „Regionale und fachliche Kompetenzzentren für den Mittelstand sollten deshalb weiter stark gefördert werden“, fordert BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Daneben kommt aber auch dem IT-Mittelstand die wichtige Rolle als Schrittmacher der Digitalisierung zu. Er stellt nicht nur die meisten IT-Arbeitsplätze und IT-Innovationen in Deutschland, sondern kann in einer Doppelrolle auch Multiplikator der Digitalisierung bei seinen Kunden, dem Anwender-Mittelstand, sein. Der IT-Mittelstand muss endlich als eigenständige Wirtschafts- und Innovationskraft erkannt und gefördert werden.“. „Mit seinen Lösungen Made in Germany hilft er dem Anwender-Mittelstand, sich selbst zu digitalisieren“, ergänzt Martin Hubschneider, Vizepräsident des BITMi. Diese Einschätzung teilt auch der IT-Mittelstand selbst: Im zur CeBIT veröffentlichten IT-Mittelstandsbarometer 2017 des BITMi stimmten über 80 % der Befragten zu, dass das Bewusstsein für die Potenziale datengetriebener Geschäftsmodelle im Anwender-Mittelstand gestärkt werden muss und sehen dort auch ihr eigenes Engagement gefragt.

Bildung und Infrastruktur für ein digitales Deutschland

Um einen digitalen Standort Deutschland überhaupt erst zu ermöglichen, muss in digitale Infrastruktur und digitale Bildung investiert werden. „Die Erschließung auch ländlicher Räume mit Breitbandinternet ist dafür ein wichtiger Schritt, denn hier sitzt oftmals der Mittelstand. Der Bund muss deshalb erheblich in den Ausbau des Glasfasernetzes investieren“, fordert Hubschneider. Neben einer funktionierenden Infrastruktur ist die nötige digitale Kompetenz für einen starken Digitalstandort Deutschland entscheidend. „Wir setzen uns dafür ein, dass es schon in der Grundschule das Fach Digitalkunde gibt. Hier kann der Grundstein für ein tiefes Verständnis digitaler Technologien und Programmierung gelegt und ein Bewusstsein für einen sensiblen Umgang mit Daten geschaffen werden“, erklärt Grün.

Mit Digitalministerium die richtigen Rahmenbedingungen schaffen

Um die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft voran zu treiben, muss die Politik in Deutschland die Rahmenbedingungen anpassen. In einem ersten Schritt fordert der BITMi deshalb die Einrichtung eines Digitalministeriums. „Entscheidungskompetenzen der Netz- und Digitalpolitik sind in den Ressorts von gleich fünf Ministerien untergebracht. Dadurch entsteht ein hoher Koordinationsaufwand, langsame Entscheidungen und Streitigkeiten um die Zuständigkeiten der jeweiligen Ministerien. Bei einem so zentralen Zukunftsthema können wir uns das nicht erlauben“, mahnt der BITMi Präsident. Daneben fordert der BITMi die Erarbeitung verschiedener rechtlicher Rahmenbedingungen und Regulierungen, wie ein einheitliches europäisches Vertragsrecht, einen freien Markt für nicht-personenbezogene Daten und eine mittelstandsgerechte Standardisierungspolitik für Interoperabilität und offene Schnittstellen. Diese zentralen Themen spiegeln sich auch im BITMi-Netzwerk wider: Über 80 Prozent sprechen sich im IT-Mittelstandsbarometer für offene Standards aus, über die Hälfte befürworten die Einführung eines europäischen Vertragsrechts und die Ermöglichung einer Nutzung nicht-personenbezogener Daten durch Hersteller und Nutzer.

Auch im Kapitalzugang sieht der BITMi großen Nachholbedarf. „Für IT-Mittelständler ist es angesichts der hohen Dynamik der Branche eine besondere Herausforderung, neue Geschäftsmodelle zu finanzieren. Zusätzlich konkurrieren sie auf dem internationalen Markt mit IT-Konzernen, die auf ihren Gewinn mitunter unter einem Prozent Steuern zahlen“ beschreibt BITMi Vizepräsident Hubschneider die Lage. Deshalb setzt der BITMi sich für ein Gesetz zur Förderung des Venture-Capital Standorts Deutschland ein und fordert darüber hinaus die Europäische Union auf, Steuerschlupflöcher zu schließen, die einen wirklichen Wettbewerb des digitalen Mittelstands mit Konzernen verhindern.

Die Digitalisierung bringt immer neue Entwicklungen hervor. Jetzt gilt es, die entscheidenden Wachstumsfelder zu identifizieren und das Potenzial eigener Geschäftsmodelle in diesem Bereich zu erkennen. Zentrale Wachstumsfelder der Zukunft mit Bedeutung für den IT-Mittelstand sind nach Einschätzung des BITMi unter anderem Big Data, Cloud, Industrie 4.0 sowie Künstliche Intelligenz. Um das Wachstum in diesen Technologiefeldern zu fördern, braucht es die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem ist ein reger Austausch mit konkreten Best Practices sehr wichtig, um auch den Mittelstand zur Teilhabe an den digitalen Technologien zu befähigen. Kompetenzzentren und Netzwerke wie das des BITMi können hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Start der Initiative Young IT – Gründer im BITMi

Den Vernetzungsgedanken stellt der BITMi auch weiterhin ins Zentrum seiner Arbeit, um kleine und mittelständische IT-Unternehmen zu unterstützen. Schon immer waren auch junge Gründer ein wertvoller Teil des BITMi Netzwerks. „In Zukunft möchten wir die Vernetzung zwischen jungen Gründern und gestandenem Mittelstand noch mehr stärken“ erklärt BITMi Vizepräsidentin Andera Gadeib. „Wir möchten IT-Gründer im B2B-Umfeld unterstützen, die nachhaltig das eigene Unternehmen entwickeln wollen. Bei uns werden sie Teil des bundesweiten Netzwerks, können so die Sichtbarkeit gegenüber potenziellen Kunden steigern und als junges IT-Unternehmen auf die Erfahrung etablierter IT-Mittelständler zurückgreifen.“ Mit gut vernetzten Gründern und IT-Mittelständlern startet der BITMi so in seine Vision des Digitalen Mittelstand 2020.

 

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BITMi begrüßt Empfehlung zur Neuordnung der IT-Berufe

  • Bundesinstitut für Berufsbildung empfiehlt Neuordnung der IT-Berufe
  • BITMi unterstützt Untersuchung im Beirat
  • Weiterbildung und Anrechnung der Ausbildung an Hochschulen muss vorangetrieben werden

Aachen, 16. Februar 2017 – Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat die Ergebnisse seiner Voruntersuchung zu den IT-Berufen veröffentlicht und empfiehlt darin eine Neuordnung der IT-Berufe. Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) hatte die Untersuchung mit angestoßen und das Projekt im Beirat aktiv unterstützt. Die abschließende Empfehlung einer Neuordnung trifft im BITMi auf Zustimmung: „Im IT-Mittelstand werden 85% aller IT-Berufe ausgebildet, daher unterstützen wir die Neuordnung der vor 20 Jahren entworfenen IT-Berufe mit Nachdruck“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün.

Zu den Ergebnissen des Abschlussberichts des BiBB gehört unter anderem die Empfehlung, besonders IT-Sicherheit in allen IT-Ausbildungsberufen stärker zu berücksichtigen, sowie relevante Digitalisierungsthemen wie Virtualisierung, Cloud-Computing, Big Data, Mobile Computing, Mobile Devices als neue Inhalte aufzunehmen. Zur Umsetzung empfiehlt das Projektteam, Wahlmodule einzuführen, da sich so die unterschiedlichen Anforderungen an IT-Fachkräfte in verschiedenen Wirtschaftszweigen am besten berücksichtigen ließen. Ein weiterer positiver Aspekt der Wahlqualifikation sei ein möglicher Anschluss zur Hochschule oder Weiterbildung, wo diese Zusatzqualifikationen Anrechnung finden könnten.

„Die Durchlässigkeit bei der Weiterbildung von IT-Fachkräften ist für den BITMi schon lange ein Kernthema“, betont Oliver Grün. „Es müssen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass Qualifikationen aus der Ausbildung auch in einem Studium berücksichtigt werden. So könnten beispielweise Fachinformatiker berufsbegleitend einen Studienabschluss erhalten, ohne Zeit auf Wiederholung bekannter Inhalte zu verschwenden. Gerade für mittelständische Unternehmen mit einer knappen Personaldecke ist das eine wichtige Möglichkeit, dem Fachkräftemangel und den Herausforderungen der digitalen Transformation zu begegnen.“ Die Studie bekräftigt den Aspekt: So genieße die berufliche Weiterbildung einen hohen Stellenwert bei den IT-Fachkräften und den Personalverantwortlichen. Im Gegensatz dazu sei das tatsächliche Weiterbildungsverhalten der IT-Fachkräfte aber ausbaufähig.

Das BiBB hat die Untersuchung im Auftrag des Wirtschafts- und des Bildungsministeriums durchgeführt. Hier können Sie den vollständigen Abschlussbericht herunterladen.

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EU Papier zu Datenökonomie folgt Einschätzung des digitalen Mittelstands

Aachen/Brüssel 07. Februar 2017 – Die Europäische Kommission verabschiedete im Januar im Rahmen ihrer Digitalen Binnenmarktstrategie ein Papier zum „Aufbau einer europäischen Datenökonomie“. Die Initiative zielt auf die Zukunft der Datenökonomie ab und beschreibt regulatorische Bedingungen zu Datenzugang und -transfer, Datenübertragbarkeit sowie Haftung von nicht-personenbezogenen, maschinengenerierten Daten.

Die Kommission betont, dass es erlaubt sein muss, mit nicht-personenbezogenen, maschinengenerierten Daten zu handeln. Denn so kann das Wachstum innovativer Geschäftsmodelle florieren, Mittelständler und Startups neue Ideen generieren und eine faire Chance im Wettbewerb erhalten. So fordert die Kommission auch eine Abkehr von der Datensparsamkeit. Es sollen beispielsweise alle, den Datenverkehr einschränkenden, nationalen Regelungen, die nicht dem Schutz von persönlichen Daten dienen, in Zukunft abgeschafft werden. Daneben soll bei der Schaffung neuer Regelungen immer das Prinzip des freien Datenverkehrs beachtet werden.

„Die Kommission hat die Probleme erkannt, die auch wir schon angesprochen haben: Der aktuelle Rechtsrahmen beinhaltet keine eindeutige Regelung dazu, von wem und wie maschinengenerierte, nicht-personenbezogene Daten genutzt werden dürfen. Diese Regeln werden aktuell in Verträgen oder AGB zwischen den einzelnen Parteien ausgehandelt. Dabei wird die Seite mit weniger Verhandlungsmacht häufig von der Nutzung der Daten ausgeschlossen.“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) und der europäischen IT-Mittelstandsallianz DIGITAL SME.

Bereits in 2016 hatten der Bundesverband IT-Mittelstand und DIGITAL SME in ihrem Positionspapier klare Regeln gefordert, die die Entstehung eines offenen Markts zur Datennutzung erlauben, in dem Hersteller und Nutzer datenproduzierender Maschinen beide Zugang zur Nutzung der Daten erhalten.

Das Papier der Kommission wird von einem Arbeitspapier begleitet, welches eine verständliche Analyse der ökonomischen und rechtlichen Probleme liefert. Dieses Dokument bezieht sich explizit auf das Positionspapier des BITMi und DIGITAL SME, welches erklärt, warum eine einseitige, über AGB geregelte Datennutzung vermieden werden sollte.


Über die European DIGITAL SME Alliance:

Die European DIGITAL SME Alliance a.i.s.b.l. vertritt rund 20.000 kleine und mittelständische IT-Unternehmen europaweit und ist damit das größte Netzwerk kleiner und mittelständischer IT-Unternehmen in Europa. Der BITMi ist Mitglied der European DIGITAL SME Alliance.

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