Das EU Parlament hat dem CRA am 12.03.2024 zugestimmt. Nach dem CRA sollen Softwarehersteller in Zukunft ein Bündel von Prüf-, Dokumentations-, Gestaltungs- und Leistungspflichten befolgen. Ein Programm darf erst dann auf den Markt gebracht werden, wenn es bestimmten Mindestanforderungen genügt und nach einer Konformitätsprüfung mit einem CE-Kennzeichen versehen wurde. In dem Webinar gibt Fachanwalt Rasmus Keller, Sprecher der Fachgruppe IT-Recht, einen ersten Überblick und weist auf kritische Punkte hin:
- Welchen Aufwand wird der CRA verursachen?
- Müssen Geschäftsmodelle und Prozesse überdacht werden?
- Kann der CRA entschärft werden?
- Welche Chancen bietet der CRA?