Rasmus Keller
hat sich bereits neben seinem Jura-Studium intensiv mit der Entwicklung von Software beschäftigt. Seit 2004 setzt er sich als Rechtsanwalt in seiner Kanzlei RK IP LAW für seine Mandanten ein. Hierzu zählen insbesondere Unternehmen aus der mittelständischen Softwarewirtschaft. Er hat zur Vereinbarkeit von softwarebezogenen Patenten mit dem Grundgesetz und zur Problematik des Rechtsschutzes gegenüber der Patenterteilung Monographien veröffentlicht.
2013 war er als Sachverständiger zur Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zum Antrag „Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“ (17/13086) geladen. Seit Jahren beschäftigt er sich mit Fragen der Gesetzgebung aus den Bereichen Urheberrecht an Computerprogrammen und Patentrecht aus der Perspektive des Mittelstands. Für den patentverein.de e. V. hat er den Entwurf für ein „Gesetz zum vorläufigen Rechtsschutz gegenüber der Patenterteilung“ gestaltet.
Rasmus Keller ist Fachgruppensprecher der Fachgruppe IP- und IT-Recht.